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Eine wiederum fällige und notwendige Ergänzung und Korrektur zum
Ahnenbuch Wolffhardt von Dr. Friedrich Rusam ergab sich im Zuge der Bearbeitung des Ortsfamilienbuches Sulzfeld (Kreis Karlsruhe), erschienen im
Jahre 2003. Die Anregung dazu erhielt ich auf Grund eines in den Südwestdeutschen Blättern für Familien- und Wappenkunde (SWDB) Band 21 Heft 8,
Seite(n) 377– 384 erschienenen Aufsatzes von Otto Wolfhard »Eine notwendige Korrektur zum Ahnenbuch Wolffhardt«. Das Ahnenbuch Wolffhardt
selbst lag mir nicht vor, um entsprechende Vergleiche vorzunehmen. Über die
Entwicklung der Familie Wolffhardt (Ahnen des Dichters Friedrich Hölderlin) aus Waiblingen verweise ich auf die veröffentlichten Aufsätze in den
SWDB. Auf Georg Johann Wolffharts eigenhändige Lebensbeschreibung im
Dührener »Liber animarum« im ersten Kirchenbuch von Dühren geht stellenweise im oben aufgeführten Aufsatz auch Otto Wolfhard ein. Betrachtet man
den Lebenslauf von Georg Johann Wolffhart, so berichtet er unter anderem
von seinen Taufpaten (Ursula Herzogin v. Württemberg, Elisabeth v. Karpff,
Balthasar Müttschelin, Vogt zu Nürtingen (1601) sowie als Vornamensgeber
»Georg Hans Pfalzgraf bey Rhein und Velden(t)z-Lau(t)terecken seelig«). Die
von ihm eingeführten Pfarrer nach seinem Abschied (»zu Michelfeld habe ich
mein Valet genommen 1654 den 15. Sept.«) sind ebenfalls namentlich aufgeführt. Primär waren für mich Namen und Daten aus den Kirchenbüchern von
Dühren und a. a. Orten. Diese meines Erachtens nach wichtigen Ergänzungen
und Korrekturen zum Ahnenbuch Wolffhardt, sollen im Folgenden – als
Nachkommenliste bis 1822 – hier aufgeführt werden. [1]
Der Bestrafung von Eltern unehelicher Kinder wurde im Herzogtum Württemberg besondere Bedeutung zugemessen. Die Verfahren zur Ermittlung der
Väter finden sich teils in den Kirchenkonventsprotokollen, teils in Amtsprotokollen »in causis mixtis« [1]
. Letztere wurden im 19. Jahrhundert unter dem
Titel Skortationsprotokolle weitergeführt, liegen aber nur für wenige Ämter
noch vor. Die Einziehung der teils empfindlichen Strafen ist in den Amtsrechnungen [2]
, für Klosterämter auch in den Landschreibereirechnungen [3] verbucht.
In Band 21 Heft 11 der Südwestdeutschen Blätter für Familien- und Wappenkunde (März 1997) bezweifelt auf Seite 514 Werner Schmidt mit Recht die
zweite Ehe des Jacob Schopf 62 Jahre nach der Geburt der Tochter Apollonia.
Er verbessert das errechnete Geburtsjahr 1536 auf 1550 und nimmt für die
Geburt des Vaters Jacob Schopf die Zeit um 1525 an.