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Im Jahre 1683 wurde der Freiburger Stadtregierung ein Fall von Inzest in Zarten bekannt: Der Witwer Barthel Kühnlin sollte mit seiner unmündigen, 12 Jahre alten Tochter Maria Unzucht getrieben haben. Der Fall kam vor den Rat der Stadt Freiburg; der begann, von Amts wegen (ex officio) in dieser Sache eine Untersuchung durchzuführen. Der in Freiburg ansässige Bürger unterstand, wenn er nicht Geistlicher oder Student war, allein der Freiburger Gerichtsbarkeit, da die Stadt vom Landgericht eximiert war und mit ihrer nächsten Umgebung seit ihrer Gründung einen eigenen Gerichtsbezirk bildete. Es gab zwei Gerichte in Freiburg, das Gericht von Bürgermeister und Rat, und das Stadtgericht. Letzteres war, wie es im neuen Stadtrecht von 1520 festgehalten wurde, für alle Zivilangelegenheiten zuständig. Nach mehrmaligen Änderungen gehörten seit 1464 zur Blutgerichtsbarkeit 24 Ratsherren, drei geheime Räte als Ankläger und zwei Turmherren, die das Gefängniswesen verwalteten und Untersuchungsrichter waren.
Das Deutsche Reich kapitulierte am 8. Mai 1945 erst, als fast ganz Deutschland durch alliierte Truppen besetzt worden war und Adolf Hitler sich zuvor durch Selbstmord der Verantwortung entzogen hatte. Allerdings war der totale Kriegseinsatz der meisten Deutschen schon seit Monaten längst zum Teufel, wie der Freiburger Oberbürgermeister Kerber in einer internen Besprechung Anfang 1945 ausführte. Am Beispiel Freiburgs lässt sich nach der Zerstörung weiter Teile der Innenstadt durch den britischen Luftangrif vom 27. November 1944 zeigen, wie es dem NS-System immer weniger gelang, die Menschen von der eigenen Politik zu überzeugen. Zwar kam es zu keinem aktiven Widerstand und einige wenige glaubten immer noch an die
angekündigten Wunderwaffen, aber die meisten Menschen versuchten nur noch, das eigene Leben zu retten. Durch die gute archivalische Überlieferung lässt sich zeigen, wie die Stadtverwaltung immer weniger in der Lage war, ein geordnetes Leben aufrecht zu erhalten und die Menschen zu schützen und zu versorgen. Immerhin blieben der Stadt sinnlose Kämpfe beim
Einmarsch der Franzosen weitgehend erspart.
Vor 50 Jahren wurde in Freiburg i. Br. die Muettersproch-Gsellschaft e. V. gegründet. Der erklärte
Vereinszweck war die Erhaltung und Pflege der Mundart, die in Südbaden gesprochen
wird. Gegründet wurde die Gemeinschaft auf die Initiative von in Alemannisch schreibenden
Kulturschaffenden hin. Doch ab den 70er Jahren gelang es, den Unterstützerkreis auf all die
zu erweitern, denen der Fortbestand des Alemannischen und die positive Wahrnehmung der
Mundart in der Öffentlichkeit am Herzen lagen.