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Mit der Wiederherstellung der Mansardendächer
auf den Schulterbauten des Corps de
Logis erhält die Anlage des Mannheimer
Residenzschlosses bis zum 400-jährigen Stadtjubiläum
2007 ihre sprichwörtliche „Krone“
zurück. Angesichts dessen stellt sich die elementare Frage nach einer adäquaten Wiederherstellung des Ehrenhofbereiches und seiner angrenzenden Teile (ehemalige Schlossplanken/Schlossplatz) immer deutlicher.
Die Verwendung vulkanischer Gesteine des Kaiserstuhls als Bausteine und für Bildhauerarbeiten begann schon im Altertum (Fundamente römischer Befestigungen in Straßburg und der Festung in Oedenburg [Elsass]). Seit dem Mittelalter waren Tephrit-Pyroklastite mehrerer Vorkommen das bevorzugte Material für Quader, Fenster- und Türrahmen bzw. -bogen. An Sakralbauten und auch in späteren Bauwerken verschiedener Art fanden sie bis in die Neuzeit häufig
Verwendung, zuletzt an zwei Geschäftshäusern in Freiburg i. Br. von 1907. Anspruchsvollere
bildhauerische Werke sind der spätgotische Taufstein in der Kirche zu Burkheim, der Christuskopf vom Riegeler Tor in Endingen (dieser aus kompaktem Tephrit) und die Rippen des Kreuzgewölbes der Kirche in Baltzenheim (Elsass). Spätmittelalterliche Kanonenkugeln und Ofenplatten aus dem 18. und 19. Jahrhundert wurden ebenfalls aus Tephrit-Pyroklastit gefertigt.
Grabdenkmäler aus Karbonatit von Schelingen sind auf dem jüdischen Friedhof in Schmieheim
(Ortenau) erhalten. Ein Hauptmineral der Kaiserstühler Vulkanite, Augit, wurde in der Hallstatt- und Latènezeit zur Magerung von Keramik oft benutzt.
Das Thema „Gesundheit und Krankheit im mittelbadischen Raum" ist ein passender Anlass dafür, auf die bisherigen Abhandlungen zu diesem Thema in den bisher 85 Jahrgängen der „Ortenau" einzugehen. Im Hinblick auf die Gliederung soll zwischen den weltlichen und geistlichen Trägem der Institutionen, welche sich um das gesundheitliche Wohl der Menschen
verdient gemacht haben, unterschieden werden. Ferner stehen im dritten Kapitel die Kurzbiographien von wichtigen
Medizinern und Sanatoriumsgründern zur Erörterung an. Die Medizin im Mittelalter und der frühen Neuzeit beruhte oftmals auf dem Volksglauben. Deswegen erfährt auch das Kapitel „Volksmedizin in Altenheim" die notwendige Beachtung. Abschließend wird die Geschichte der Kurorte Peterstal und Griesbach im Vordergrund stehen.
Im Jahre 1804 wurde die Stelle des Stabsphysikus (Amtsarzt) im neu gegründeten
Stabsamts Eppingen mit dem „Doktor der
Heilkunde“ Ignaz Bauer besetzt. Dieser fertigte 1807 eine hoch interessante „Physikalisch- topografische Beschreibung des
Stabsphysikats Eppingen“ an, in der wir
Hinweise über das damalige Gesundheitswesen in Eppingen finden. Ignaz Bauer
schreibt: „Verwahrungshäuser für Kranke
und andere Personen haben wir leider
keine, indem die vormals städtischen Häuser vor einigen Jahren verkauft worden,
und in dem Fall epidemischer Krankheiten
und schnell um sich greifender Seuchen
würde man genötigt sein, einige vor der
Stadt sich befindende Wohnungen der Bürger, die geräumig sind, zu benutzen...".
Am 13. Juli 1790 flüchtete Kardinal Louis Rene Edouard Prince de Rohan-Guemene, Fürstbischof von Straßburg, von der Revolution vertrieben in sein rechtsrheinisches Territorium nach Ettenheim. Hier residierte er bis zu seinem Tod im Jahr 1803. Wie er flohen viele Menschen aus allen Gesellschaftsschichten über den Rhein. Ettenheim wurde Haupterwerbsplatz für ein geplantes Emigrantenheer. Die rasche Ansammlung der vielen Fremden und Soldaten verursachte große Schwierigkeiten: Ihre Unterbringung war ein nahezu unlösbares Problem; die Neuankömmlinge wurden in Wirtshäusern einquartiert und, da diese rasch überfüllt waren, auf die Privathäuser verteilt; teilweise mussten die einheimischen Bürger ihre Wohnungen räumen. Provisorische Lager, auch dürftige Zeltlager, wurden errichtet. Zusätzliche Probleme traten durch widrige Witterungsverhältnisse auf. Durch den gewaltigen Zuzug von Fremden und den ständigen Durchzug von Soldaten wurden unbekannte ansteckende Krankheiten eingeschleppt. Seuchen brachen aus. Die Medizin, das Gesundheitswesen allgemein, wurde von besonderer Bedeutung für die Menschen vor Ort.
In den Jahren 2001 bis 2004 sind im Landkreis Ludwigsburg von rund hundert ehrenamtlichen Personen nach vorgegebenem Erhebungsbogen Kleindenkmale dokumentiert worden. Von »Anbindring« bis »Zyklopenmauerwerk« reicht die breite Palette der Objekte. Manche, wie die steinernen Ruhebänke, die steinernen Bogenbrücken oder die wenigen Steinkreuze, aber auch Einzelobjekte wie das »Kibannele« im Stromberg oder das »Erligheimer Radkreuz«, sind weithin bekannt. Andere, etwa Prellsteine, Brunnenstuben, Truppenteiltafeln, Stunden- oder Radschuhsteine, finden weit weniger Beachtung und verschwinden bei Bauarbeiten nur zu oft, ohne dass jemand davon Notiz nimmt. Viele Kleindenkmale stehen innerorts oder aber draußen in der Feldflur, manchmal auch im Wald, auffällig am Straßenrand, andere aber – und denen galt es in erster Linie nachzuspüren – stehen abseits, sind in Hecken verborgen oder befinden sich in einem so schlechten Zustand, dass man sie gar nicht mehr als Denkmale ansprechen will.
Gibt es ein liberales Erbe?
(2010)
Gibt es ein liberales Erbe? Um diese Frage zu beantworten, müssen wir uns zunächst darüber verständigen, was wir unter dem liberalen Erbe verstehen wollen. Drei Punkte will ich einleitend nennen: Zum liberalen Erbe gehört 1. eine evangelische Kirche, die ein weites Herz hat. Sie übt keinen Bekenntnis- und Glaubenszwang aus. Sie lässt den Glauben eine innerliche Angelegenheit des einzelnen Menschen sein. Sie wertet die formelle Kirchenmitgliedschaft, die nur anlässlich der Kasualien den Kontakt zur Gemeinde sucht, nicht ab. Sie unterstützt den Gemeindegedanken, will, dass sich die Kirche von unten her bildet, durch das lebendige Engagement ihrer Mitglieder.
Im Jahr 2001 hat der Verein für Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden einen Sammelband mit dem Titel Reformierte Spuren in Baden veröffentlicht. Dieser Band widmet sich vor allem dem Versuch Markgraf Ernst Friedrichs,
1599 ein reformiertes Bekenntnis in der lutherischen Markgrafschaft Baden-Durlach einzuführen. Zwei Beiträge gehen auf die Frage ein, ob es auch heute noch reformierte Spuren in der Evangelischen Landeskirche in Baden gibt. Johannes Calvin wird in
diesem Band nur selten erwähnt. Er scheint weder im 16. Jahrhundert noch im 20. Jahrhundert eine nennenswerte Rolle in Baden gespielt zu haben.
In 2Mose 20,8 heißt es: Gedenke des Sabbattages, dass du ihn heiligest. Unter Kaiser Konstantin löste der Sonntag den Sabbat als arbeitsfreien Ruhetag ab (321 n.Chr.). Im Mittelalter galt der sonntägliche Gottesdienst als Kirchengebot. Heute ist der Sonntag verfassungsmäßig geschützt. Die einschlägige Bestimmung lautet: Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt. Es handelt sich um Art. 139 der Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919, der sog. Weimarer Reichsverfassung. Diese Vorschrift ist gemäß Art. 140 GG – neben anderen Artikeln der Weimarer Reichsverfassung, den sog. Weimarern Kirchenartikeln – Teil des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland geworden. Sowohl der Gedanke der Sabbatruhe, der Unterbrechung der Arbeit, als auch derjenige des Gottesdienstes wird aufgenommen, auch wenn nicht von „Gottesdienst“, sondern von „seelischer Erhebung“ die Rede ist. Bei der Einbringung hob der Berichterstatter, der Abgeordnete Mausbach von der Zentrumspartei, hervor, die Vorschrift schütze die öffentliche Sitte und die christliche Tradition und Religionsausübung. Die großen geschichtlichen Bestandteile der Kultusausübung enthielten aber auch wertvolle Freiheitsrechte für die Einzelnen, und gerade diese Seite der Sonntagsruhe, die Schonung der Freiheit und der sozialen Gleichwertigkeit aller Klassen, sei darin angesprochen.
Der Autor befasst sich mit der Frage, was Verlust der Heimat bedeutet, insbesondere auch im
Zusammenhang mit der Verfolgung unserer jüdischen Mitbürger zur Zeit des Nationalsozialismus.
Er zeigt anhand von Beispielen aus Bruchsal, wie derer gedacht werden kann und
muss, denen ihre Heimat genommen wurde.