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Die Forschung zur Geschichte der Stadt Villingen versucht seit jeher ein kohärentes Szenario der frühen Siedlungsentwicklung zu entwerfen, ausgehend von der
Ersterwähnung 817 und der Verleihung des Marktrechts durch Kaiser Otto III.
an den Zähringer-Vorfahren Graf Bertold im Jahr 999, vor allem aber für die Zeit
des späten 11. bis zu Beginn des 13. Jahrhunderts. In dieser Phase war der Siedlungskern vom östlichen Ufer der Brigach, dem Dorf Villingen-Altstadt, in dem
sich auch die Pfarrkirche befand, um etwa 1,5 Kilometer nach Nordwesten in den
Brigachbogen verlegt worden, wo sich die Stadtwerdung Villingens vollzog. Gemeinsam ist allen diesen Versuchen, dass sie sich mit einer nur spärlich vorhandenen Quellenüberlieferung konfrontiert sehen. Neben der historischen Überlieferung spielen auch archäologische und bauhistorische Befunde eine Rolle. Als bedeutendste Protagonisten kristallisieren sich neben den Herzögen
von Zähringen und deren Ministerialität zwei im Umfeld von Villingen begüterte
Klöster heraus, die unter der Vogtei der Zähringer standen: St. Georgen und
St. Peter.
Nach der Durchsicht des Buches „Entdeckung der Mittelalterlichen Stadtplanung" von Klaus Humpert und Martin Scheck (Theiss Verlag) versuchte
ich, die von den Forschern gewonnenen Erkenntnisse auf die Gründungsstruktur von Stollhofen zu übertragen.
Die Forscher gehen davon aus, dass alle Gründungen im 12. bzw. 13. Jahrhundert nach dem gleichen Muster vermessen und angelegt wurden.
Dabei stieß ich ebenfalls auf die erstaunlichen Erkenntnisse, dass auch unser Stollhofen nach dem gleichen Kreisbogensystem, wie auch z.B. Villingen, Rottweil, Offenburg, Freiburg usw. ausgemessen worden war. Auch
ist das Messmaß von damals mit einem Fuß mit 32,4 cm bei allen damaligen Gründungen gleich.
Der Investiturstreit fand gerade in Schwaben seinen Ausdruck in offenem
Kampf. Die süddeutschen Fürsten und mit ihnen der Großteil des übrigen
Adels standen an der Spitze oder auf der Seite der Opposition gegen Heinrich
IV. Neben dem antiköniglich gesinnten Adel fanden die gregorianischen Kräfte
ihre Hauptstütze in einer wachsenden Zahl neu entstehender Klöster.[...]In diesen Rahmen muß auch die Stiftung des Klosters Alpirsbach im Schwarzwald
gestellt werden, das zu den von Berthold von Zwiefalten genannten Klöstern
gehört.
Vor gut 650 Jahren
(2000)
„Gegen eine Welt von Feinden kann sich keiner wehren.“ Galt dies im April 1944 für Hannah Arendt als Erklärung, warum die jüdische Untergrundarbeit erst dann einsetzte, als die nicht-jüdische Zivilbevölkerung mehrheitlich ihre feindliche Haltung aufgab, so kann diese nüchterne Erkenntnis auch das Fazit für die Verfolgungen der Jahre 1348/49 bilden. Die sog. Pestpogrome überstand im gesamten westlichen Teil des Deutschen Reiches nur die jüdische Gemeinde von Regensburg. Für Berthold Rosenthal waren sie 1927 der „Höhepunkt der Leiden Israels“. Nach den Pogromen bildeten sich nur noch in einem Teil der früheren Städte die Gemeinden neu, ihre vormalige Größe wurde nirgendwo erreicht. Hatte man vor 1349 den Juden und Jüdinnen gelegentlich Bürgerrechte und bleibendes Wohnrecht zugestanden, so konnten sie danach nur noch zeitlich befristete „Schutzbriefe“ erhalten. „Judenpolitik“ wurde Sache der Städte, was die Vertreibungen aus ihnen hundert Jahre später möglich machte. Wie war es zu „der Welt ihrer Feinde“ gekommen?
Bevor man sich mit Gauen, Grafschaften und Grafen beschäftigt, muss kurz auf die Bedeutung dieser Begriffe im 10. bis 12. Jahrhundert eingegangen werden. Der Gau ist ein rein naturräumliches Gebiet, dessen Grenzen meist durch natürliche Gegebenheiten gebildet werden; dies können Bäche, Wasserscheiden, geologische Abbrüche oder Gebirgszüge sein. So
entspricht zum Beispiel die Grenze zwischen Kraich- und Anglachgau dem Anstieg zwischen Rheinebene und dem Kraichgau. Die Grenze zwischen Lobdengau und Anglachgau ist teilweise mit dem Waldangelbach gleichzusetzen, die Grenze Kraichgau/Zabergau geht quer über die Höhen des Strombergs, die Grenze Gartachgau / Zabergau ist mit dem Heuchelberg identisch. Die Grenze Wingarteiba/Elsenzgau verläuft auf den Höhen südlich des Neckars, wie auch die Grenze Elsenzgau/Wormser Waldmark. Diese auf den ersten Blick erstaunliche Tatsache findet ihre logische Erklärung in der
den Grafen u.a. zugeteilten Aufgabe, der Sicherung des Neckars hinsichtlich Warenverkehr und Fährwesen. Liefe die Grenze entlang des Neckars, so wäre diese Zuständigkeiten beiden Grafschaften zugefallen - was verwaltungstechnisch zu enormen Kompetenzschwierigkeiten geführt hätte.
Auf der Wiese des Franz Karl Storz im Gewann Unter Öschle steht die Birlis-Kapelle. Sie hat ihren Namen von einem Hof im Dorf. Das kleine Gotteshaus war in seiner heutigen Gestalt 1834 vom Birlishof-Bauer Benedikt Rottier und dessen Ehefrau Maria errichtet worden. Davon berichtet ein bündig mit der Mauer in die Wand eingelassenes Stifterkreuz. Seither hatte die Kapelle unter dem Zahn der Zeit gelitten. Um die Mitte der 1990er Jahre machten sich der jetzige Birlishof-Besitzer Marein Blum und F. K. Storz daran, sie umfassend zu sanieren und ihr Inneres zu restaurieren. Der mit der Neufassung des Altars beschäftigte Restaurator sagte ihm, es handle sich um ein sogenanntes Sühnekreuz. Solche Kreuze haben eine jahrhundertelange Tradition, und man findet sie vom 13. bis zum 16. Jahrhundert. Sie heißen deswegen so, weil sie als Folge der gewaltsamen Tötung eines Menschen in Erfüllung der Bedingungen eines Sühnevertrages errichtet wurden.
Für mein Thema ist ein Aufsatz, den der unvergessene Heinrich Büttner im
Jahre 1950 unter der Überschrift "St.Blasien und das Bistum Basel im 11./12.
Jh." vorgelegt hat, grundlegend geblieben. Seine Quintessenz aus strenger
Analyse in historischer Wertung lautete: "Tatsächlich hatte das Kloster durch
die Wahl des Zähringerherzogs zum Vogt und durch die Herauslösung aus der
Basler Herrschaftssphäre seine Zugehörigkeit zur Reichskirche verloren und
dazu die Voraussetzung zu einer wirklichen libertas, wie sie als Endziel den
reformfreudigen Benediktinern des 11./12. Jahrhunderts vorschwebte. Aus dem
geistlichen Eigenkirchenwesen des Bischofs von Basel wechselte St.Blasien
über in die sich aufbauende Territorialherrschaft des Zähringers". Halte ich
heute, 43 Jahre nach der Niederschrift der zitierten Sätze das Programm unserer
Tagung daneben, näherhin meine und die Kommentierung meiner Mitreferenten,
so will es scheinen, als ob wir uns das Defizit in der verfassungsrechtlichen
Stellung St.Blasiens als ein Jahrhunderte überspannendes Thema gesetzt hätten.
Es war im Februar 2018, als ich folgende Mail erhielt: „Sehr geehrte Damen und Herren, mein Name ist Lotem Pinchover und ich bin Ph. D. Kandidatin der mittelalterlichen Kunstgeschichte an der Hebräischen Universität von Jerusalem, Israel (…). Ich schreibe meine Dissertation über mittelalterliche künstlerische Darstellungen von Jerusalem in deutschen Nonnenklöstern. Ich habe die interessante Geschichte des Bickenklosters und der Ablasstafeln kennen gelernt, und es machte mich sehr neugierig. Im April dieses Jahres beabsichtige ich, Deutschland zu besuchen, und ich würde gerne die Gebäude des ehemaligen Klosters besichtigen. Ist es möglich, das mittelalterliche Klostergebäude zu besuchen? (…)“
Der Oberrhein im Mittelalter
(1995)
Das Thema eines Schwerpunktprogramms der philosophischen Fakultät der Universität
des Saarlandes lautete vor einigen Jahren: "Grenzregionen und Interferenzräume".
Das Forschungsziel war eine nähere Untersuchung des Problemkomplexes
'Grenzen und Grenzziehung' für den Raum Saarland-Lothringen-
Luxemburg. In Analogie zu dieser Problematik sollen hier für den oberrheinischen
Raum nun folgende Fragen erörtert werden: In welchem Maße war der
Oberhein zwischen Basel und Straßburg in mittelalterlicher Zeit eine natürliche,
eine politische, eine wirtschaftliche oder eine kulturelle Grenze?
Beim Mühlbrunnen habe im Mittelalter eine Mühle gestanden, behauptet Werner Sattler in seiner Zusammenstellung der
Flurnamen von Oberriexingen. Er verrät nicht, woher er sein Wissen bezog. Diese Notiz wäre bedeutungslos, gäbe es nicht den sogenannten »Codex Edelini«, das Güterbuch des Klosters Weißenburg aus dem 9. Jahrhundert, das diese Mühle im Zusammenhang mit Herrenhof und Kirche erwähnt: »Ad Ruadgisingen est curtis dominica, […] basilica 1 cum decima, molendinum 1, mansi serviles 26.« Am Mühlbrunnen kann jedoch mindestens seit 1455 keine Mühle mehr gestanden
haben, da die Bürger von Oberriexingen seit dieser Zeit das Wasser zur Wiesenwässerung unbeschränkt nutzen konnten. In
Renningen hingegen durfte das Wasser des Mühlgrabens nur von Samstagabend bis Sonntagmorgen für die Wiesenwässerung
benutzt werden.