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Im Wintersemester 1984/85 war im Vorlesungsverzeichnis der Theologischen Fakultät folgende Lehrveranstaltung angekündigt: „Dr. Scheible, Interim und Adiaphoron. Zur politischen Verantwortung des Theologen“. Ich nahm teil und habe bis heute Bilder der Sitzungen im Übungsraum in der Karlstr. 16 im Kopf. In diesem kirchengeschichtlichen Hauptseminar habe ich den Unterschied zwischen dem Augsburger und dem Leipziger Interim gelernt und vieles mehr. Ich sage das mit ausdrücklicher Dankbarkeit: Ich hatte das Glück, von Heinz Scheible in die erste tiefere Beschäftigung mit Melanchthon geführt zu werden. Und bis heute hat mein Melanchthon-Studium ja nicht aufgehört. Schon der Titel der Lehrveranstaltung zeigte die besondere Qualität der Lehre Herrn Scheibles: „Interim und Adiaphoron. Zur politischen Verantwortung des Theologen“. Den Theologiestudierenden sollte die erhebliche gegenwärtige Relevanz der Auseinandersetzungen um das Augsburger bzw. Leipziger Interim deutlich werden. Und das geschah keineswegs unter Vernachlässigung eingehender Quellenarbeit. Ich habe noch einmal in den alten Seminarunterlagen nachgesehen. Das sind nicht nur zahlreiche Kopien von Melanchthon-Briefen aus dem Corpus Reformatorum, sondern auch Kopien von Drucken aus dem 16. Jahrhundert, alles
intensiv bearbeitet, mit Bemerkungen und Buntstift-Unterstreichungen. Nach meiner Erinnerung habe ich in diesem kirchengeschichtlichen Hauptseminar zum ersten Mal überhaupt mit Kopien von Originaldrucken aus dem 16. Jahrhundert gearbeitet.
Sebastian Franck (1499–1542)
(2012)
In einer 1545, etwa drei Jahre nach Sebastian Francks Tod, publizierten Vorrede zu einem Ehetraktat des Hamburger Pastors Johann Freder beteuerte Luther, er habe bey leben Sebastiani Francken nichts wollen wider jhn schreiben (S. 171). Denn ich solch bösen Menschen zu hoch veracht und allzeit gedacht, sein schreiben würde nichts gelten bei allen vernunfftigen, sonderlich bey Christen leuten, und von sich selbst in kurtz untergehen, wie ein Fluch eines zornigen bösen Menschen. Im Folgenden malt Luther sein Feindporträt weiter bildkräftig aus. Franck, das böse lesterlich maul (S. 172) wird mit einer unfletigen Saw (ebd.) verglichen, und Luther fühlt sich bei ihm erinnert (S. 174) an die schendlichen fliegen, die bei uns zu weilen in der natürlichen noth auff dem heimlichen gemach wollen in den hindern kriechen, und in derselben Rosen
und feinen Blumen sich weiden und jr honig saugen, Und darnach herfur fliegen, wenn sie den russel und fusse daselbst besuddelt haben, wollen sie uns im angesicht, auff der nasen, auff den augen, backen, maul, an dem ehrlichsten Ort sitzen, als kemen sie aus einem wolriechenden lustgarten oder einer Apoteken.
In die Zeit des II. Vaticanums (1962-1965) fiel der 550. Jahrestag der Eröffnung des Konstanzer Konzils (1414-1418), kurz zuvor jährte sich zum 100. Mal der Todestag des letzten Konstanzer Generalvikars und Bistumsverwesers Ignaz Heinrich von Wessenberg (1774-1860). So kamen im Konstanzer Münster als ehemaliger Konzils- und Bischofskirche, in der sich das Grab Wessenbergs mit seiner wechselvollen Geschichte befindet, und an der zudem bis 1960 mit Pfarrer und Dekan Karl Gnädinger einer der Konzilsväter des II. Vaticanums wirkte, Geschichte und Gegenwart der Kirche in besonders dichter Weise zusammen. Insbesondere die jeweiligen Gedenkveranstaltungen und die Berichterstattung über diese in der regionalen Tageszeitung „Südkurier“ und der katholischen Wochenzeitung „Suso-Blatt“ in den Jahren 1960 und 1964 waren folglich nicht zuletzt geprägt von einer Wechselwirkung zwischen der Wahrnehmung historischer Ereignisse und Personen einerseits und derer des II. Vaticanums andererseits.
150 Jahre nach Henhöfers Tod stellt sich die Frage, welches war denn seine Wirkung und inwiefern ist er als einer der Lehrer unserer Kirche – ein Doktor, wie er von den Heidelberger Theologen genannt wurde – noch aktuell. Wir tun dies nicht ohne die gebotene Zurückhaltung, wohl wissend, dass uns nur ein begrenztes und vorläufiges Urteil zusteht. Meine innere Nähe zu ihm gestehe ich gerne. Henhöfer gehört für mich zu den theologischen Vätern und Lehrern, von denen unsere Landeskirche nicht allzu viele aufzuweisen hat. Aber ich möchte ihm kein Denkmal errichten und ihn auch nicht verklären. Denkmäler sind doch gleichsam Versteinerungen und verklärende Heiligenbilder, sie entsprechen nicht dem reformatorischen Verständnis jener Lehrer und Zeugen der Wahrheit, zu denen wir Henhöfer rechnen dürfen. Ein lebendiges, ehrendes und ehrliches Gedenken wird die Grenzen achten, die ihm und uns gesetzt waren und sind, einem jeden in seiner Zeit und Welt. Das Wort des Paulus vom Maß des Glaubens (Röm 12,3), das von Melanchthon so oft zitiert wurde, gilt und darum überschreibe ich meinen dritten Abschnitt Henhöfer in seinen Grenzen. Nach dieser Klärung und Eingrenzung möchte ich ihn zum Schluss unter uns neu ins Gespräch bringen, das ist sozusagen das Vermächtnis. Eine Thesenreihe soll diesen Versuch einer Aktualisierung zusammenfassen und zur Diskussion stellen.
Das Bild des Fürsten
(2013)
Der Beitrag versucht einerseits, sich dem tatsächlichen Aussehen des sogenannten "Türkenlouis" und dem Bild, das er der Öffentlichkeit von sich selbst vermitteln wollte, anzunähern. Andererseits soll gezeigt werden, wie die Öffentlichkeit den Markgrafen wahrnahm, und welcher Eindruck von ihm über Kupferstiche und Medaillen verbreitet wurde. Als gegen Ende seines Lebens die politische und militärische Bedeutung des Markgrafen zusehends abnahm, versuchte er, durch eine forcierte Selbstdarstellung nach außen über Staatsporträts und durch den Bau seines Schlosses in der befestigten Residenz und Modellstadt Rastatt seinen Ruf als Reichsfürst, Feld- und Landesherr aufrechtzuerhalten.
Johann Peter Hebel
(2013)
„Er ist so sehr als Verfasser der Alemannischen Gedichte und des Rheinländischen Hausfreundes, als Schulmann und Volksschriftsteller bekannt, dass man fast Mühe hat, sich zu erinnern, dass er auch Theologe, Geistlicher gewesen ist“, schreibt der schweizerische reformierte Theologe und Religionspädagoge Johann Müller, ein Schüler von Karl Rudolf Hagenbach in Basel. Johann Peter Hebel (1760 bis 1826) sah sich selbst kaum oder nur gelegentlich als Schriftsteller, sondern in erster Linie als Mann der Kirche. „Das literarische Werk Hebels ist von seinem geistlichen Amt nicht ganz zu trennen. Die alemannischen
Gedichte kann man sich zwar auch ohne dieses vorstellen, schwerlich aber die Kalendergeschichten des Rheinländischen Hausfreundes. Nicht nur, dass die Redaktion des Kalenders auf einen kirchenamtlichen Auftrag zurückgeht, Hebel bekennt sich bei seinen Lesern auch offen dazu, dass er den „lutherischen Kalender“ schreibt“, konstatiert Georg Hirtsiefer.
Religionsverantwortung
(2013)
Mit dem Stichwort Religionsverantwortung übersetze ich denjenigen Begriff und Sachverhalt, den Philipp Melanchthon zum Ausgangpunkt einer reformatorischen Verhältnisbestimmung von Religion und Obrigkeit gewählt hat. Dabei stellt sich
zunächst ein grammatisches Problem: Geht es bei der Religionsverantwortung um die Verantwortung, die der Religion selber zukommt, die sie zu übernehmen und wahrzunehmen hätte? Und wenn ja, dann aber wofür? Für das Heil? Für Sitte und Moral? Für Werte und Normen? Für die Welt? Für die gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftliche, kulturellen Verhältnisse, in welchen wir leben? Oder ist unter Religionsverantwortung eher diejenige Verantwortung zu verstehen, welche – aber von wem? – für Bestand, Entfaltung und Ausübung von Religion überhaupt erst zu übernehmen ist? Und wenn aber wiederum dies letztere sollte gemeint sein: Wer hat dann diese Verantwortung zu übernehmen? Ist es die Gemeinschaft der
Religiösen, also das, was im Staatskirchenrecht die Religionsgesellschaft heißt? Sie ganz allein und sie ganz für sich, ohne jeden Anspruch auf öffentlich-rechtliche Unterstützung und Wirksamkeit – das französische, das laizistische Modell, Religion und Kirche als Vereins- oder Privatangelegenheit? Oder liegt diese Verantwortung bei den Gläubigen selber, bei jedem Einzelnen unter ihnen, so dass der Fromme selber, sie oder er, jeweils für die Religion, für ihren Bestand und ihre Ausübung in Pflicht zu nehmen ist – Herzensreligion, Herzenskirche, das privatistisch-pietistische Modell?
Wie viele literarische Vereinigungen litt auch die Emil-Gött-Gesellschaft an Überalterung. Die gesteckten Ziele bei der Pflege von Götts Werk konnten nicht mehr weiter verfolgt werden. Die Bilanz ist zwar durchaus positiv, aber es bleiben weitere Aufgaben. Glücklicherweise konnte eine Verschmelzung der Gesellschaft mit dem Zähringer Bürgerverein zur Übernahme der Aktivitäten um Emil Götts Werk und Andenken und ihre Weiterführung in der Zukunft führen.
Zu diesem Beitrag betrieb ich keine Archivforschung, sondern stützte mich lediglich auf die Literatur. Dennoch laufe ich nicht Gefahr, allzu Bekanntes für die Leserinnen und Leser zu veröffentlichen. Eine ausgezeichnete Einführung in die Thematik des Frontbuchhandels und gutes Bildmaterial hierzu liefert das Standardwerk "Der Frontbuchhandel 1933–1945" von Hans-Eugen Bühler.
Anders als bei seinem indirekten Nachfolger Gebhard ist es uns auch heute noch
vergönnt, an Konrads Grab vorbeizugehen, in dem sein Kopf nach wie vor liegt. In den
Zeiten der Reformation nach Meersburg in Sicherheit gebracht, konnte ein Partikel des
ersten Heiligen in der Konstanzer Bischofsliste bis heute erhalten bleiben. Aber nicht
nur der Kopf, sondern auch eine Armreliquie wird in der Meersburger Stadtpfarrkirche
verwahrt. Zu verdanken ist dies alles dem Konstanzer Bischof Hugo von Hohenlandenberg (1447–1532), der im Jahre 1526 die Konradsreliquien nach Meersburg brachte. Ab
diesem Zeitpunkt hatte der Kopf eine weite Reise vor sich – weit ab von Meersburg lag er
nun in Prag – und so benötigte es das diplomatische Geschick des damaligen Konstanzer Generalvikars Johannes Pistorius (1546–1608), damit der Kopf am 6. Dezember des
Jahres 1605 nach Konstanz zurück gebracht werden konnte. [2]