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Für mein Thema ist ein Aufsatz, den der unvergessene Heinrich Büttner im
Jahre 1950 unter der Überschrift "St.Blasien und das Bistum Basel im 11./12.
Jh." vorgelegt hat, grundlegend geblieben. Seine Quintessenz aus strenger
Analyse in historischer Wertung lautete: "Tatsächlich hatte das Kloster durch
die Wahl des Zähringerherzogs zum Vogt und durch die Herauslösung aus der
Basler Herrschaftssphäre seine Zugehörigkeit zur Reichskirche verloren und
dazu die Voraussetzung zu einer wirklichen libertas, wie sie als Endziel den
reformfreudigen Benediktinern des 11./12. Jahrhunderts vorschwebte. Aus dem
geistlichen Eigenkirchenwesen des Bischofs von Basel wechselte St.Blasien
über in die sich aufbauende Territorialherrschaft des Zähringers". Halte ich
heute, 43 Jahre nach der Niederschrift der zitierten Sätze das Programm unserer
Tagung daneben, näherhin meine und die Kommentierung meiner Mitreferenten,
so will es scheinen, als ob wir uns das Defizit in der verfassungsrechtlichen
Stellung St.Blasiens als ein Jahrhunderte überspannendes Thema gesetzt hätten.
Es war im Februar 2018, als ich folgende Mail erhielt: „Sehr geehrte Damen und Herren, mein Name ist Lotem Pinchover und ich bin Ph. D. Kandidatin der mittelalterlichen Kunstgeschichte an der Hebräischen Universität von Jerusalem, Israel (…). Ich schreibe meine Dissertation über mittelalterliche künstlerische Darstellungen von Jerusalem in deutschen Nonnenklöstern. Ich habe die interessante Geschichte des Bickenklosters und der Ablasstafeln kennen gelernt, und es machte mich sehr neugierig. Im April dieses Jahres beabsichtige ich, Deutschland zu besuchen, und ich würde gerne die Gebäude des ehemaligen Klosters besichtigen. Ist es möglich, das mittelalterliche Klostergebäude zu besuchen? (…)“
Der Oberrhein im Mittelalter
(1995)
Das Thema eines Schwerpunktprogramms der philosophischen Fakultät der Universität
des Saarlandes lautete vor einigen Jahren: "Grenzregionen und Interferenzräume".
Das Forschungsziel war eine nähere Untersuchung des Problemkomplexes
'Grenzen und Grenzziehung' für den Raum Saarland-Lothringen-
Luxemburg. In Analogie zu dieser Problematik sollen hier für den oberrheinischen
Raum nun folgende Fragen erörtert werden: In welchem Maße war der
Oberhein zwischen Basel und Straßburg in mittelalterlicher Zeit eine natürliche,
eine politische, eine wirtschaftliche oder eine kulturelle Grenze?
Beim Mühlbrunnen habe im Mittelalter eine Mühle gestanden, behauptet Werner Sattler in seiner Zusammenstellung der
Flurnamen von Oberriexingen. Er verrät nicht, woher er sein Wissen bezog. Diese Notiz wäre bedeutungslos, gäbe es nicht den sogenannten »Codex Edelini«, das Güterbuch des Klosters Weißenburg aus dem 9. Jahrhundert, das diese Mühle im Zusammenhang mit Herrenhof und Kirche erwähnt: »Ad Ruadgisingen est curtis dominica, […] basilica 1 cum decima, molendinum 1, mansi serviles 26.« Am Mühlbrunnen kann jedoch mindestens seit 1455 keine Mühle mehr gestanden
haben, da die Bürger von Oberriexingen seit dieser Zeit das Wasser zur Wiesenwässerung unbeschränkt nutzen konnten. In
Renningen hingegen durfte das Wasser des Mühlgrabens nur von Samstagabend bis Sonntagmorgen für die Wiesenwässerung
benutzt werden.
Das Lateinische als abendländische Bildungssprache schlechthin, ist von
den Vulgärsprachen erst in einem langwierigen und auch heute noch nicht völlig
abgeschlossenen Prozeß ersetzt worden. Dieser Ablösungs- und Emanzipationsprozeß
lief im romanischen Sprach- und Kulturkreis anders als im germanischen
und slavischen ab, differierte fernerhin je nach Textsorte und Verwendungszusammenhang,
nach Raum und Zeit. Aus dieser skizzierten überaus komplexen
Sachlage ergeben sich einige allgemeine methodische Konsequenzen für die künftige
Arbeit. Ausgangspunkt wird zunächst eine allgemeine Darstellung der Theorie
der lingua vulgaris im Mittelalter sein müssen, wobei die Lehre von den drei
Sakralsprachen im Mittelpunkt zu stehen hat. Einschlägige Zeugnisse sind bisher
lediglich für die Karolingerzeit gesammelt und ausgewertet. Für die Folgezeit
liegen keine systematischen Untersuchungen vor. Auf diesem Hintergrund
haben die Einzelphilologien - in Zusammenarbeit mit den historischen Disziplinen
- empirische Untersuchungen durchzuführen, die wegen der Materialfülle
nur durch strenge Begrenzung des Objektrahmens förderlich sein können.
Thema der nachstehenden Betrachtungen und Überlegungen ist eine auf der
jütischen Halbinsel offenbar während der späten Kaiserzeit ansässig gewesene
Gruppe, die bisher kaum Beachtung gefunden hat, aber gleichwohl ein Schlaglicht
auf Migrationsvorgänge der frühen Völkerwanderungszeit wirft: die Eiderschwaben.
Was wissen wir über die Eiderschwaben? Die Antwort ist einfach: aus kontinentalen
Quellen, sieht man von den Ortsnamen Schwabe (Kreis Rendsburg)
und Schwabstedt (Altkreis Husum) ab, nahezu nichts, aus englischer Überlieferung
einiges. Aber darin steckt ein Problem: Wie kommt es, daß über eine auf
dem Kontinent gewesene, aber dort nahezu unbekannte Gruppe in England einiges
bekannt wurde? Die Frage ist von Gewicht, denn um eine einfache Erfindung
eines von seiner Phantasie getriebenen Fabulierers wird es sich bei den Eiderschwaben
kaum handeln, dazu sind die Verknüpfungen mit anderen, besser
bekannten Gruppen zu manifest. Außerdem, woher sollte ein solcher Fabulierer
die Idee für seinen Stoff nehmen? Es kommen also zwei Lösungen in Betracht;
zum einen das spätere Aufgehen der Eiderschwaben in den Sachsen, zum anderen
die Abwanderung wesentlicher Teile der Eiderschwaben nach den Britischen
Inseln.
Das Großbottwarer Rathaus
(2020)
Wann aus dem Dorf »Bodebura«, nördlich der Martinskirche und westlich der Kleinen Bottwar gelegen, die Stadt »Bothebur«, später »Botwar« genannt, wurde, wissen wir nicht genau. Es gibt keine Gründungsurkunde, aber ein paar Anhaltspunkte. Wir können davon ausgehen, dass es sich um eine geplante Neugründung einer Stadt handelt, östlich neben dem alten Dorf gelegen. Und dass diese Stadt, vermutlich von Albrecht von Lichtenberg gegründet, in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts entstanden ist. Dies lässt sich aus dem Vergleich von zwei Urkunden erschließen: 1247 bestätigt Papst Innozenz IV. dem Kloster in Oberstenfeld die Schenkung eines Grundstückes in »Villa de Botebor«, also im Dorf Bottwar, und 32 Jahre später erhält das Stift Oberstenfeld in einer Jahrzeitstiftung Grundstücke »juxta muros civitatis Bothebur«, also neben den Mauern der Stadt Bottwar.
Die autonome Bürgergemeinde mit ihrem spezifischen Stadtrecht machte zusammen mit der Konzentration von Handel und Gewerbe die mittelalterliche Stadt aus. Jede Stadt hatte ihre eigene Form der Selbstverwaltung mit eigenen Privilegien. Die Entstehung der Kommune, der Stadtgemeinde, unterschied sich durch Rechtsqualität und Topographie deutlich vom Umland. Die Konzentration von Handel und Gewerbe, das Marktrecht, die Verdichtung von Wohn- und Gewerbebau auf
relativ kleinem Raum gegenüber dem weiträumigen Dorf, die Stadtmauer als Schutzinstrument, die besondere Rechtsstellung der Bürger in einem besonderen Status und die städtische Verfassung waren weitere Merkmale der Stadt.
Kennzeichnend für die Markgrafen von Baden erscheint während des gesamten
Mittelalters eine prekäre Zwischenposition am unteren Rand des Fürstenranges.
Diese Problematik bestimmte maßgeblich die Herrschaft sbildung und die Handlungsspielräume
der im Grenzbereich zwischen fürstlichem und nichtfürstlichem
Hochadel angesiedelten Familie. Überblickt man ihre Geschichte von der Formierung
des Geschlechts im 12. Jahrhundert über die Phase der Erbteilungen des
14. Jahrhunderts bis ins 15. Jahrhundert einschließlich der Herrschaft Markgraf
Christophs I., so erreichten die Badener gegen Ende des Beobachtungszeitraums
– im engen Anschluss an das Königtum – zwar schließlich einen Höhepunkt ihrer
Macht, doch blieb ihre fürstliche Rangstellung letztlich stets prekär. Es ergibt
sich somit ein ausgesprochen dynamisches Bild des Auf und Ab einer Familie im
beständigen Kampf um die Wahrung ihrer fürstlichen Rangstellung.
In der Forschung sind die Ursprünge der Zenten und ihre originären Funktionen
bis heute umstritten. Ihre verfassungsrechtliche Ableitung von Gauen, Hundertschaften
oder Grafschaften ist nicht sicher belegbar und wird daher heute verworfen.
Die ursprünglichen Funktionen der Zenten und ihre Entstehung sind wegen
der dürftigen Quellenlage nur schemenhaft zu erkennen. Es ist das bleibende Verdienst
von Meinrad Schaab, der - ohne sich auf die älteren Forschungsrichtungen
zu stützen - die Rechtsinstitution „Zent" als alte, vorterritoriale Größe neu definiert
und auf ihre Veränderungen im Prozeß der Territorialisierung verwiesen hat1•
Seine Analyse ist schon deswegen gerechtfertigt, da die Zenten die Grundlage eines
militärischen Aufgebots bildeten. Kaiser Heinrich IV. zog die Zenten aus verschiedenen
Landschaften, darunter vom unteren Neckar, bereits im Jahr 1078 gegen
seine Gegner heran2. An hoheitlichen Gerichtsbefugnissen besaßen die Zenten
anscheinend zunächst nur die niedere Gerichtsbarkeit, erst vom 13. Jahrhundert an
wuchs ihnen vermutlich auch die Hochgerichtsbarkeit zu3.