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Zwei Kaiser, eine Memoria?
(2015)
Der Speyerer Dom ist einer der bedeutendsten Erinnerungsorte Europas. Seit seiner Stiftung am Anbruch des zweiten Jahrtausends ist er ein christlicher Sakral- und Memorialbau einzigartigen Rangs. Das hat der Dom vor allem seinen Kaiser- und Königsgräbern zu verdanken. Nach der Bestattung seines Stifters, dem ersten Salierkönig Konrad II. (1024–1039), wurde der Dom mit den Begräbnissen der übrigen salischen Herrscher, Heinrich III. (1039–1056), Heinrich IV. (1056–1106) und Heinrich V. (1106–1125), zunächst zur dynastischen Grabkirche und entwickelte sich dann bis in das 14. Jahrhundert mit weiteren
Königssepulturen zur hervorragendsten Herrschergrablege des Heiligen Römischen Reichs. Dementsprechend wurde an diesem symbolträchtigen Ort die liturgische Memoria der toten Herrscher in besonderem Maße gepflegt. Noch Ende des 15. Jahrhunderts sprach der Humanist und Speyerer Domvikar Jakob Wimpfeling bei einer von Kaiser Maximilian I. angeordneten Seelmesse für die verstorbenen Könige in seiner Lobrede vor dem Habsburger und seinem Gefolge sowie weltlichen und geistlichen Dignitären mehrerer europäischer Herrschaftsterritorien vom Dom als dem ruhmvollsten Begräbnisort (sepulture gloriosissimum locum), an dem das Gedächtnis jener Könige rege sei (Hic crebra est illorum regum memoria).
Zwangsehe statt Liebesheirat
(2015)
Am 19. Dezember 1975 schrieb Oberregierungsrat Oskar Behr, der langjährige Leiter
des Kommunalamts im Landratsamt Ludwigsburg, auf das Deckblatt einer dicken
Akte: »Mit der Wahl von Bürgermeister Fetzer am 7. Dezember 1975 in Eberdingen
ist im Landkreis Ludwigsburg die Gemeindereform abgeschlossen.« Und vermutlich
mit einem tiefen Seufzer der Erleichterung fügte er noch dazu: »Der ganze Vorgang
kann nun – endlich – zur Ablage in die Registratur.«
Im Gebiet des heutigen Landkreises Ludwigsburg wurde durch die Gemeindereform die Zahl der selbständigen Kommunen von 78 auf 39 halbiert. Die Eingemeindungen und Gemeindezusammenschlüsse erfolgten in der Regel auf freiwilliger Basis,
d.h. nach entsprechendem Beschluss durch die Gemeinderäte der betroffenen Kommunen. Lediglich in zwei Fällen hat der Landtag den Vollzug der Gemeindereform
gesetzlich bestimmt: Dies betraf zum einen den Zusammenschluss von Korntal und
Münchingen zur neuen Stadt Korntal-Münchingen und zum anderen den Zusammenschluss von Eberdingen, Hochdorf an der Enz und Nussdorf zur neuen Gemeinde Eberdingen.
Die Gemeindereform löste seinerzeit heftige Emotionen querbeet durch Orte und
Parteien aus. Diese Emotionen sind auch heute noch nachvollziehbar. Schließlich
ging es nicht nur um den Austausch von Ortsschildern, sondern zur Entscheidung
stand nichts weniger als die Frage, ob die Gemeinde ihre Aufgaben auch in Zukunft
eigenständig und aus eigener Kraft erfüllen soll und erfüllen kann oder ob dies nur
in Zusammenarbeit und in der Konsequenz im Zusammenschluss mit einer anderen
Gemeinde gelingen konnte.
Den Organisatoren der Tagung war es ein wichtiges Anliegen, die Teilnehmenden auch mit Quellen zu unterschiedlichen Themen aus dem Umfeld des Ersten Weltkrieges zu konfrontieren. Angeboten wurden Workshops zur Seelsorge (Gesine v. Kloeden), zu Predigten (Gottfried Gerner-Wolfhard), Frauen im Krieg (Sabine Liebig), Chronistik (Johannes Ehmann) und Autobiografisches (Gerhard Schwinge). Kurzbeschreibungen der Inhalte und Ergebnisse einiger dieser Arbeitsgruppen sollen einen Eindruck von der intensiven Arbeitsatmosphäre der Tagung vermitteln.
In der nördlichen Ortenau liegt zwischen den Städten Achern und Bühl der kleine Ort Ottersweier. Eine schmucke Zweiturmkirche aus dem frühen 20. Jahrhundert ziert den Dorfkern. Sie ist hinter einem großzügigen Platz gelegen und macht neben ihren beiden prachtvollen Türmen mit einer weiteren Besonderheit auf sich aufmerksam: Der rechte Turmunterbau ist aus unregelmäßigem Bruchstein, also irgendwie älter, und lässt in schrägen Furchen ehemalige Giebelanschlüsse erkennen. Doch was hat es mit diesen alten Bauteilen auf sich? Diese Frage ist eigentlich schnell beantwortet. Im Kircheninnern befinden sich zwei Modelle, die die alte, nicht mehr bestehende Kirche zeigen: Auf dem heutigen Kirchplatz stand das alte Langhaus von St. Johannes. Einzig heute erhalten sind der romanische und der gotische Chor und die Sakristei aus gotischer Zeit. Der aufkeimende Denkmalschutz des Historismus hat die drei Bauteile gerettet, das Langhaus musste weichen, dessen Größe war nicht mehr ausreichend für die Zahl der Kirchenbesucher.
Nie hätten wir es für möglich gehalten, daß diese Rechtfertigung der deutschchristlichen gewalttätigen und verfassungswidrigen Kirchenpolitik Ihre Antwort wäre auf die Bitten treuster und bibelgläubiger Glieder unserer Kirche, die sie aus heißer Besorgnis und innerster Gewissensnot vorzutragen gewagt haben! […] Wir sind fassungslos verwundert, daß Sie an den `Geist brüderlicher Gemeinschaft unter Geistlichen und Gemeindemitgliedern‘ appellieren, als handele es sich bei dem gegenwärtigen kirchlichen Kampf um einen Streit, den man mit christlichen Ermahnungen beenden könne, […]. Wir bezeugen Ihnen hiermit, daß für unsere Erkenntnis schweigen und mit dem DC-Geist Frieden machen gleichbedeutend wäre mit Verleugnen unseres Herrn und seiner ewigen Wahrheit. Kurz nach dem Beitritt der badischen Landeskirche zur
deutsch-christlichen Reichskirche, am 27. Juli 1934, richtete Karl Dürr, der Vorsitzende der Bekennenden Kirche Badens, an seinen Landesbischof Julius Kühlewein diese Zeilen. Der badische Kirchenkampf steuerte damit auf seinen ersten, aber keineswegs letzten Höhepunkt zu, an dessen Ende 1945 eine Landeskirche stehen sollte in der Macht- und Richtungskämpfe sowie persönliche Animositäten tiefe Spuren hinterlassen hatten; beherrscht von den untereinander verfeindeten kirchenpolitischen Gruppierungen der Bekennenden Kirche und der Deutschen Christen, aber auch einer
von nahezu allen Seiten in Ihrer Legitimität angefochten Kirchenleitung geriet sie vor dem Hintergrund der Konflikte, die tief in ihre Identität und ihr Selbstverständnis eingriffen, an den Rand der Spaltung.
Die Antwort auf die Frage, wann welcher Komtur
an der Spitze des Johanniterhauses in Villingen
stand, hängt naturgemäß von der Nennung der
betreffenden Persönlichkeiten in datierten Archivalien
ab. Aus diesem Grund weist die Reihe der
Villinger Komture bisher zeitliche Lücken auf.
Werden neue Nennungen greifbar, so lassen sich
solche Lücken eingrenzen oder ganz schließen.
Dies gilt auch für das 16. Jahrhundert, aus dem bis
1571 schon folgende Villinger Komture mit ihrer
„Regierungszeit“ bekannt gewesen sind:
Wilhelm von Remchingen 1485 – 1513
Gabriel von Breitenlandenberg 1518
Philipp Schilling von Cannstatt 1523
Wolfgang von Masmünster 1523 – 1536
Rudolf von Rüdigheim 1539 – 1541
Georg Andreas Kechler
von Schwandorf 1546 – 1571
Ihre Entführung im Jahre 1623 war der wohl größte Kulturverlust der Kurpfalz. Rund 3700 mittelalterliche und frühneuzeitliche Handschriften und etwa 13.000 Inkunabeln und Druckschriften aus der Heidelberger Heiliggeistkirche gelangten als Kriegsbeute der Katholischen Liga in die päpstliche Bibliothek. Diese Schätze sind heute unter der allgemein üblichen Bezeichnung Bibliotheca Palatina bekannt. Diese ist ein Sammelbegriff für die ursprünglich separaten Bestände der Heidelberger Universität, des Heidelberger Schlosses und der von Ulrich Fugger (1526–1584) übernommenen Bibliothek, die nach und nach, aber nie ganz vollständig, auf den Emporen der Heiliggeistkirchen vereinigt worden waren. Es handelt sich hauptsächlich um deutsche und lateinische Handschriften, aber auch um griechische, hebräische, arabische und türkische. Mit den 845 deutschsprachigen Handschriften kehrte 1816 ein wesentlicher Bestandteil der Bibliotheca Palatina nach Heidelberg zurück. Dort kam als Aufbewahrungsort solcher
Schätze – nach dem Ausscheiden von Hof und Kirche als Kulturträger – nur noch die aufblühende Universität infrage.
Nach der Zerstörung der Stadt Ettenheim im 30-jährigen Krieg wurden die drei Tortürme nach und nach wieder hergestellt. Näheres dazu ist mir nicht bekannt. Die Türme am Oberen Tor und am Thomas-Tor (später auch als Ringsheimer Tor bezeichnet) standen im Eigentum der Stadt, während es sich beim großen Turm beim Unteren Tor um den Herrschaftsturm handelte. Es war der Gefängnisturm der Landesherrschaft bis zu seinem Abbruch in den Jahren 1844/45. Beim Wiederaufbau der beiden Stadttürme musste vermutlich an den Baukosten gespart werden, so dass man schlechtes Baumaterial verwendete und deswegen die Türme auch nicht allzu hoch ausfielen. Auf einem alten mit Wasserfarben gemalten Bild aus der Zeit zwischen 1814 und 1834 (Original vernichtet) sind alle drei Türme zu sehen: der Turm am Unteren Tor sehr breit mit einem Storchennest darauf, die beiden Stadttürme hingegen schmal und niedrig. Die Türme mit den angebauten Torhäusern dienten dem Schutz der Stadt und ermöglichten das Erheben des Wegzolls (Pflastergeld). Über die Geschichte der Ettenheimer Türme und Tore und ihren Abbruch berichtete bereits Philipp Harden-Rauch, worauf hier hingewiesen wird.
So manches Gebäude in Konstanz und Freiburg erinnert an seine außerordentlich nachhaltigen Regierungszeiten als Oberbürgermeister beider südbadischer Städte. Geboren und aufgewachsen ist Otto Winterer allerdings im Geroldsecker Land. Am 8. Januar 1846 erblickte er in Ettenheim als Sohn des Bäckers Viktor Winterer in der Kirchstraße 5 im Haus der alten Stadtschreiberei das Licht der Welt. „Was für ein treffender Geburtsort für einen späteren Bürgermeister!“ mag man da unwillkürlich denken. Doch ist es wohl kaum die Aura der ehemaligen Funktion seines Geburtshauses als vielmehr die Tradition der Familie, durch die Otto Winterer das Talent und die Leidenschaft zum erfolgreichen Wirken und Verwalten im Dienste eines städtischen Gemeinwohls buchstäblich in die Wiege gelegt bekam. Seine Mutter Rosalie war die Tochter des Ettenheimer Stadtschultheißen Kollofrath und auch sein Vater Viktor, der als Bäcker zugleich im Ettenheimer Stadtrat saß, stammte ebenfalls aus einer Familie von Schultheißen.
Das 300-jährige Jubiläum der Stadt legt es nahe, einen Blick auf die Entstehungsgeschichte des Zentrums für Kunst und Medientechnologie (ZKM) und die mit ihm verbundene Hochschule für Gestaltung (HfG) zu werfen, die beide von
beachtlicher regionaler und internationaler Bedeutung sind. Mein Blick fällt dabei bewusst auch auf kleine Geschehnisse
am Rande der offiziellen Generallinie. Die Karlsruher fremdelten lange mit ihrem ZKM. Die BNN berichteten darüber und stellten fest, »dass die Stimmung in Sachen ZKM nicht nur euphorisch ist. […] Vorurteile und Ängste sind groß«. Dieses Fremdsein ist bis heute noch nicht ganz geschwunden, aber doch weitgehend überwunden. Trotz der sanierungsbedingten Schließung des Medienmuseums ab Oktober konnte das ZKM 2014 rund 207 000 Besucher verzeichnen. Wenn man vom ZKM spricht, darf man auch die Hochschule für Gestaltung (HfG) nicht vergessen, auch wenn es sich um zwei unterschiedlich
finanzierte und organisierte Einrichtungen handelt. Heinrich Klotz hatte damals aus gutem Grund die Errichtung der HfG zur Bedingung seiner Berufung als Direktor des ZKM gemacht.