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Das verflixte Jahr 1806
(2023)
Gilt das Jahr 1806 insgesamt in der deutschen Geschichte als ein „Epochenjahr“, das den Übergang vom feudalen ins bürgerliche Zeitalter kennzeichnet, so war es dies für die Geschichte der Stadt Villingen in erhöhtem Maße, denn die Bürger der ehrwürdigen Stadt an der Brigach erlebten in diesem verflixten Jahr mehrere existenzielle Herrschaftswechsel und mehr als eine Schrecksekunde.
Das bundesweite Motto des am 10. September 2017 stattgefundenen „Tag des offenen Denkmals" lautete "Macht und Pracht". Es wurden Denkmäler und Gebäude gesucht, in denen Personen oder Interessengruppen Einfluss auf das Verhalten und Denken großer Teile der Stadtbevölkerung ausgeübt haben und ausüben. Das zweifellos mächtigste Bauwerk Villingens ist seine Stadtbefestigung. Sie wurde ab 1200 errichtet und hatte eine Länge von 1.899 m, von denen noch 1.370 m vorhanden sind. Ihre Höhe beträgt 10 m und sie ist 1,7 m mächtig. Mit dieser Mauer beabsichtigte die Stadt ihre Feinde fernzuhalten. Meine Wahl fiel unter den mit Machtansprüchen ausgestatteten Bauwerken Villingens 2017 trotzdem nicht auf die Stadtmauer.
Der eher harmlose Begriff „Sterben“ hatte zusammen mit dem „groß“ in früheren Zeiten eine andere Bedeutung. Gemeint war die Pest, in vielen Berichten von Chronisten taucht dieser Krankheitsname erst gar nicht auf, sondern es wird vom Sterben eine mehr oder weniger ausführliche Notiz gemacht. Dies führte allerdings auch dazu, alleEpidemien, die seit dem Mittelalter bekannt sind, als Pestepidemien zu deuten. Mehrere Medizinhistoriker halten eine neue Untersuchung über tatsächliche oder angebliche Pestfälle für nötig. In diesem Beitrag soll auf diesen Streit der Historiker nicht eingegangen werden, sondern weiterhin soll alles unter dem Begriff Pest in Erinnerung bleiben. In diesem Zusammenhang ist auch verständlich, dass kein Heilmittel gegen die Pest bekannt war. Die vielen Heilkräuter konnten gegen den Pestbazillus nichts bewirken. So blieb nur die Hinwendung an die Heiligen als Helfer gegen die Pest.
Der 200. Geburtstag des Vereins für Geschichte und Naturgeschichte der Baar gibt den Anlass, die Rolle von Villinger und Schwenninger Forschern und Mitgliedern des Vereins einmal näher zu untersuchen. Welchen Stellenwert hatten die Vereinsmitglieder aus Villingen und Schwenningen im Baarverein in den vergangenen zwei Jahrhunderten? War der Baarverein ein allein auf Donaueschingen bezogener Verein? Seit wann gab es in Villingen und Schwenningen Geschichtsvereine und welche Stellung nahmen diese gegenüber dem Baarverein ein. Diese Fragen sollen bei der Untersuchung des Themas behilflich sein. Auch soll auf die Forscherpersönlichkeiten selbst, ihre Herkunft und ihre Arbeitsgebiete, eingegangen werden. Die
Untersuchung erstreckt sich bis zum Ende der 1980er Jahre.
Dietrich Rollmann von Dattenberg war von
1624 bis 1632 Johanniterkomtur zu Villingen,
Trier und Niederwesel. Er war einer der bedeutendsten
Komturen in Villingen.
Mitten im 30jährigen Krieg gab er für die Erhaltung und Ausstattung der Kirche 30.000 Gulden.
Der Betrag reichte nicht nur für die Kirche und
deren Ausstattung, sondern erhöhte sich durch
Zinsen bis 1805 auf 35.000 Gulden. Auch war er
ein vortrefflicher Verwalter seiner großen Einkünfte, die sowohl aus seinem Familienbesitz als
auch aus dem Orden stammten. So hat er die Kirche
der Kommende renoviert, sie mit Bildern,
Paramenten und einer Orgel neu ausgestattet.
Der Johanniterorden
(2007)
Gründung und Anfänge
Vergleichsweise dicht ist die Überlieferung zur
Gründung des Johanniterhauses Villingen. Es lässt
sich glaubhaft belegen, dass Graf Heinrich I. von
Fürstenberg am 2. September 1253 „das ritterliche
Haus zu Villingen“ stiftete. Sicher gingen dem
Vorbereitungen voran, die sich über ein gutes
Jahrzehnt erstreckt haben können. 1257 befreite
die Villinger Bürgerschaft dann im Einverständnis
mit Graf Heinrich von Fürstenberg als Stadtherrn
das Johanniterhaus von allen Lasten und Dienstbarkeiten sowie von jeglicher Wehr- und Schutzpflicht. Außerdem wollten die Villinger Rechtssachen der Kommende vor ihrem Stadtgericht
immer bevorzugt behandeln. Noch im gleichen
Jahr gab Graf Heinrich seine Zustimmung, dass
jedermann bei den Villinger Johannitern eintreten
und ihnen seinen Besitz übereignen könne.
Wenn wir von Baden und Württemberg sprechen,
so haben wir meist die beiden Länder vor Augen,
wie sie sich im 19. und 20. Jahrhundert darstellten:
Das schlanke Baden, das sich den Rhein entlang
vom Bodensee bis an den Main erstreckte und
das etwas massigere Württemberg, das von Oberschwaben bis zum Taubergrund reichte. Diese beiden Länder haben denselben Vater: Napoleon.
Nach seinen Siegen über das habsburgisch geführte
Deutsche Reich ging er daran, Deutschland nach
seinen Bedürfnissen umzugestalten. Die Beseitigung des territorialen Flickenteppichs im deutschen Südwesten erwies sich als sehr dauerhaft. Die
Markgrafschaft Baden vervierfachte ihr Territorium und wurde zum Großherzogtum Baden. Das
Herzogtum Württemberg verdoppelte seine Fläche
und wurde zum Königreich. Die von den beiden Fürstenhäusern neu dazu erworbenen Gebiete
waren oft keineswegs glücklich über ihre neue
Zugehörigkeit.
Der Komet von 1538
(2015)
versammelten sich die Menschen, aus den Türmen
und Toren richteten sich neugierige Blicke gen
Himmel: ein seltenes Naturschauspiel faszinierte
und verängstigte die Villinger Bevölkerung.
Der Zunftmeister Valentin Ringlin war Zeuge
des Ereignisses und dokumentierte die Sichtung
später in seiner Chronik. Eine von ihm angefertigte
Zeichnung hielt den Anblick eines Kometen
fest, dessen Erscheinung - über 150 Jahre vor der
wissenschaftlichen Entzauberung der Himmelskörper
- wie ein Menetekel den nächtlichen Himmel
durchzog. Es war nicht das einzige Mal, dass
ein astronomisches oder meteorologisches Phänomen
Eingang in Ringlins Chronik fand, und
so stellt sie nicht nur ein wichtiges Dokument
für die Stadtgeschichte dar, sondern erlaubt auch
Einblicke in die Gedankenwelt der Renaissance
vor Genese der modernen Naturwissenschaft.
Der Schwedendamm
(2020)
Die Verteidigungsanlagen der vorderösterreichischen Stadt Villingen waren beim Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges veraltet. Der doppelte Mauerbering konnte einem Angreifer, der mit Artillerie ausgestattet war, nicht effektiv standhalten. Dies zeigte sich auf dramatische Weise 1633 bei der Beschießung durch württembergische Truppen vom Hubenloch her. Binnen kurzer Zeit war die Ringmauer südlich des Riettors auf einer Länge von 100 m zerstört worden. Es war mehr als eine glückliche Fügung, dass die Stadt gleich zwei Belagerungen durch württembergische Truppen im Jahr 1633 überstanden hat. Nachdem die so genannte Winterbelagerung im Januar 1633 gescheitert war, kam es im August/September desselben Jahres zu einer erneuten Belagerung durch württembergische Truppen. Diese konnte durch einen Ausfall der Verteidiger abgewendet werden. Herzog Eberhard von Württemberg unternahm 1634 noch einen dritten Versuch, sich der Stadt im Brigachbogen zu bemächtigen. Die Umstände der so genannten Wasserbelagerung sind historisch gut aufgearbeitet.
Der Vertrag zwischen Fürstenberg und Villingen von 1501/1516 - eingebunden in Pergamentfragmente
(2008)
Zwischen den Pergamentfragmenten des Stadtarchivs Villingen-Schwenningen, die Edith Boewe-Koob beschreibt, befinden sich Abschriften eines Vertrages, den das Haus Fürstenberg und die Stadt Villingen im Jahre 1501 geschlossen haben. Der
Vertrag wurde über einen längeren Zeitabschnitt zwischen den beiden Parteien ausgehandelt und wohl erstmals im Jahre 1501 als Konzept niedergeschrieben. Der endgültige Vollzug durch Besiegelung fand jedoch erst im Jahre 1516 durch Friedrich Graf zu Fürstenberg statt. Hintergrund des Vertrags waren jahrzehntelange Auseinandersetzungen zwischen dem Hause Fürstenberg, das bis zum Jahre 1326 der Stadtherr von Villingen war und der Stadt Villingen über Macht und Einfluss in und um Villingen. Die aufstrebende Stadt versuchte ihren Einflussbereich auszudehnen und denjenigen ihres ehemaligen Stadtherrn zurückzudrängen. Dies gelang ihr offensichtlich auch. Im Einzelnen ging es um die Ausdehnung des Hoheitsbereichs der Stadt, um Geleit- und Zollrechte, die Verfolgung flüchtiger Eigenleute, die Zuständigkeit von Gerichten, um die gegenseitige Anerkennung von Münzen und von Gerichtsurteilen. Jagdgerechtigkeiten, Zugang zu den Märkten, Ausleihe von Henkern und die zukünftige Schlichtung von Streitigkeiten waren weitere Vertragspunkte .