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Im Rahmen der Pflichtexemplargesetzgebung für das Land Baden-Württemberg sind Publikationen aus Baden-Württemberg ablieferungspflichtig. Die BLB und die WLB sammeln und erschließen die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich erscheinenden Publikationen. Die BLB ist verantwortlich für die Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg, die WLB ist verantwortlich für die Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen.
Aus der Ablieferungspflicht ergibt sich der Auftrag, die abgelieferten und in den Bestand aufgenommenen Publikationen dauerhaft zu erhalten. Die Erhaltungsverpflichtung wird in Feld 4233 der Verbunddatenbank eingetragen. Damit ist der überregionale Nachweis der jeweiligen Publikation als Pflicht=Archivexemplar verbunden. Dieser Kennzeichnungspflicht kommen seit dem Zugangsjahr 2020 bundesweit alle regionalen Pflichtexemplarbibliotheken laufend nach. Die retrospektive Erfassung ist in den einzelnen Bundesländern aufgrund technischer bzw. organisatorischer Umstände noch unterschiedlich weit vorangeschritten. Ziel ist die für eine kooperative Bestandserhaltung unerlässliche Kennzeichnung des Pflichtexemplars als des bundesweit auf verteilter Rechtsgrundlage abrufbaren Archivexemplars.
Wer heute ein Kochrezept sucht, recherchiert im Web, legt das Smartphone neben
den Herd und schaltet es ab, sobald das
Essen auf dem Tisch steht. Ein Digitalisierungsprojekt der Badischen Landesbibliothek ermöglicht dies nun auch für die
Gerichte der alten badischen Küche. Hundert badische Kochbücher des Zeitraums
1770–1950 werden bis Juni 2016 digital
bereitgestellt sein. Vielfach sind es Unikate
in Baden-Württemberg, häufig aber darüber hinaus auch bundes- bzw. weltweit
einzigartig. Sie stammen von badischen
Autoren, sind in badischen Verlagen
erschienen oder von badischen Firmen
herausgegeben worden.