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Das Nibelungenlied
(2010)
Am 30. Juli 2009 wurde das Nibelungenlied zum UNESCO-Weltdokumentenerbe ernannt. Das Internationale Komitee des Programms „Memory of the
World“ traf in Bridgetown (Barbados) die entsprechende Entscheidung: „The
Nibelungenlied (the Song of the Nibelungs) is probably the most famous heroic
poem in Middle High German. It is comparable with other world-famous epics
such as the epic of Gilgamesh of Ancient Babylonia, the Mahabharata of Ancient India, or the Heike Monogatari in mediaeval Japan. It tells the story of
dragon-slayer Siegfried from his childhood days and his marriage to Kriemhild
to his murder and the subsequent story of Kriemhild's revenge, finally culminating in the extinction of the Burgundians or Nibelungs at the court of the Huns.”
Als Weltdokumentenerbe ausgezeichnet wurden die drei vollständigen Handschriften des 13. Jahrhunderts, die in der Bayerischen Staatsbibliothek München, in der Stiftsbibliothek St. Gallen und in der Badischen Landesbibliothek
Karlsruhe aufbewahrt werden. Der Codex in Karlsruhe ist die älteste und für die
Überlieferungsgeschichte des Nibelungenlieds bedeutendste Handschrift. Es
handelt sich um ein Kulturdenkmal höchster Güte. In Karlsruhe ist es das einzige von der UNESCO als Welterbe ausgezeichnete Kulturzeugnis.
Das gedruckte Zeugnis für das gesprochene Wort stand im Fokus der Reihe >>Bücherfunde<< an der Badischen Landesbibliothek. Die Veranstaltung mit dem Titel >>Zwei Frauen im Badischen Landtag: Marianne Weber und Marie Bernays<< fand im Rahmenprogramm zur Ausstellung >>Schlaglichter - 100 Bücher des Jahres 1918<< statt und verwies, als Ausblick zum Ende der Ausstellung zum Umsturz im Jahre 1918, auf die Schaffung einer neuen Verfassungsordnung im März 1919. Zusätzlich passten diese »Bücherfunde« auch zum Gedenken an das Jahr 1968 und den mit diesem Jahr verbundenen Emanzipationsbestrebungen. Ein kurzes Wort des französischen Philosophen Michel de Certeau bringt das Anliegen der Veranstaltung auf den Punkt: »En 1968 on a pris la parole comme en 1789 la Bastille.« Das gilt in noch viel größerem
Maße für die Jahre 1918/1919 in Deutschland, als die Frauen erstmals das aktive und das passive Wahlrecht erhielten. Dank dieser Mitspracherechte im Wortsinn war es möglich, dass sie in der Öffentlichkeit das Wort ergriffen und zur Politik Stellung nahmen.
Wer zu orts-, familien- und personengeschichtlichen Themen recherchiert, der weiß oder ahnt, welche Herausforderung der Umgang mit historischen Zeitungsbeständen darstellt. Äußerst reizvoll zwar in berechtigter Erwartung wesentlicher Suchergebnisse, aber in der puren Masse doch auch erschlagend! Bemisst man den Umfang einer durchschnittlichen
Zeitungsausgabe mit acht Druckseiten und rechnet für die Durchsicht einer Einzelseite nur ganze dreißig Sekunden – und das ist wirklich sehr wenig für eine halbwegs sorgfältige Analyse der oftmals unübersichtlich strukturierten, auf Artikelüberschriften meist verzichtenden älteren Presseerzeugnisse –, so braucht es für jedes Exemplar mindestens vier Minuten und pro Jahrgang einer Tageszeitung demnach gut und gerne zwanzig Stunden. Mit vertretbarem Aufwand war daher bisher die Durchsicht vieler Jahrgänge oder mehrerer unterschiedlicher Blätter kaum zu bewerkstelligen.
In ihren Bundesweiten Handlungsempfehlungen von 2015
empfiehlt die KEK, für die Sicherung des gedruckten Schrifttums ab 1851 zunächst
die Pflichtexemplarbibliotheken nach heutigen Zuständigkeiten in den Ländern
in Anspruch zu nehmen. Sie sollen unabhängig von historisch tatsächlich gegebenen
Pflichtexemplarregelungen für die in ihrem heutigen Verantwortungsbereich
publizierten Drucke eine Erhaltungsverpflichtung eingehen. Damit wäre
jeweils ein Exemplar der Mehrfachüberlieferung gedruckten Schrifttums im Bundesgebiet
als das prioritär zu erhaltende Archivexemplar identifiziert und zwar
in der Regel dasjenige, das aufgrund einer Rechtsverpflichtung ohnehin aufzubewahren
ist. Das KEK-Projekt Einheitlicher Nachweis hat 2016–2018 ein Datenmodell
für das PICA-Feld 4233 erarbeitet, das eine Struktur für die Dokumentation
von Archivierungsabsprachen bereitstellt und die kooperative Bestandserhaltung
überhaupt erst ermöglicht. Die Badische Landesbibliothek hat im überregionalen
Gesamtsystem der Überlieferungsbildung und -sicherung ihre Verpflichtung bei
den monographischen Titeln und den laufenden Periodika inzwischen eingelöst.
Im Rahmen des Landesprojekts bwLastCopies wurden 549.796 badische Pflichttitel
aus dem Zeitraum 1851–2020 – davon 80 Prozent im BLB-eigenen Bestand
und 20 Prozent in den Beständen anderer Bibliotheken des Landes Baden-Württemberg – im K10plus mit einer Erhaltungsgarantie markiert und damit für die
Zukunft gesichert.
Pflicht oder Kür?
(2022)
Bei der gesetzlichen Pflichtablieferung von Netzpublikationen
kooperiert die Badische Landesbibliothek mit der Württembergischen
Landesbibliothek, dem Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg und der
Deutschen Nationalbibliothek. Entstanden sind dabei fünf innovative Dienste zur
Archivierung von Amtsdruckschriften, E-Books, E-Journals, E-Papers und Websites.
Diese ermöglichen es, wesentliche Teile des textbasierten digitalen Kulturerbes
aus Baden zu sichern – wir berichten hier über den aktuellen Stand unserer
Sammlung.
Der Humanist Johannes Reuchlin ging als Verteidiger von Sprache und Schriftkultur des Judentums sowie deren Bedeutung für das christliche Abendland in die Geschichte ein. Mit seinen Überzeugungen und der Begründung einer neuen Wissenschaft (Hebraistik) repräsentiert er die Epoche der Renaissance in besonderer Weise. Seine Biographie und seine Werke ermöglichen uns ein besseres Verständnis seiner Haltung im Streit um die Vernichtung jüdischer Bücher sowie der spätmittelalterlichen Lebenswelt am Vorabend der Reformation. Die virtuelle Ausstellung mit unterschiedlichen Objekten (Handschriften, Portraits, Kupferstichen u. a.) bietet für Schulklassen eine einzigartige Möglichkeit, Informationen aus einem außerschulischen Raum zu bearbeiten und mithilfe eines neuartigen digitalisierten Lernorts in ein weit zurückliegendes Zeitalter, hier den Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit, einzutauchen. Die Schüler*innen lernen in der Ausstellung einen Mann kennen, dessen Name heute zwar nur noch selten in den Schulbüchern auftaucht, dessen Lebenswerk uns jedoch in mancherlei Weise dennoch begleitet. Die Schüler*innen erhalten einen anregenden Zugang zu Themen wie Antijudaismus, Toleranz, Bibelübersetzung und Medienkrieg
Der Humanist Johannes Reuchlin ging als Verteidiger von Sprache und Schriftkultur des Judentums sowie deren Bedeutung für das christliche Abendland in die Geschichte ein. Mit seinen Überzeugungen und der Begründung einer neuen Wissenschaft (Hebraistik) repräsentiert er die Epoche der Renaissance in besonderer Weise. Seine Biographie und seine Werke ermöglichen uns ein besseres Verständnis seiner Haltung im Streit um die Vernichtung jüdischer Bücher sowie der spätmittelalterlichen Lebenswelt am Vorabend der Reformation. Die virtuelle Ausstellung mit unterschiedlichen Objekten (Handschriften, Portraits, Kupferstichen u. a.) bietet für Schulklassen eine einzigartige Möglichkeit, Informationen aus einem außerschulischen Raum zu bearbeiten und mithilfe eines neuartigen digitalisierten Lernorts in ein weit zurückliegendes Zeitalter, hier den Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit, einzutauchen. Die Schüler*innen lernen in der Ausstellung einen Mann kennen, dessen Name heute zwar nur noch selten in den Schulbüchern auftaucht, dessen Lebenswerk uns jedoch in mancherlei Weise dennoch begleitet. Die Schüler*innen erhalten einen anregenden Zugang zu Themen wie Antijudaismus, Toleranz, Bibelübersetzung und Medienkrieg.
In vier Teilprojekten konnten bis März 2021 mit Unterstützung der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg die Donaueschinger Musikhandschriften im Umfang von ca. 230.000 Images digitalisiert und somit für die Forschung zur Verfügung gestellt werden. Damit ist die Digitalisierung des Gesamtbestandes an Musikhandschriften aus der Provenienz Donaueschingen zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen. Der Beitrag gibt einen Überblick über den Bestand, den Projektverlauf und dessen Ergebnisse.
Auf Pergament
(2022)
In seiner 1982 erschienenen überlieferungsgeschichtlichen
Arbeit über die ‚Rechtssumme‘ Bruder Bertholds konnte sich Helmut Weck auf mehr als 80 handschriftliche Textzeugen
stützen, die ihren Schwerpunkt vor allem im
oberdeutschen Sprachraum hatten.*1 Inzwischen
sind zwar weitere Handschriften und Fragmente
hinzugekommen – der ‚Handschriftencensus‘
verzeichnet aktuell 106 Einträge*2 –, doch Wecks
Ergebnisse haben trotz der nun vergrößerten
handschriftlichen Basis nichts von ihrer Gültigkeit
verloren. Einem Neufund wird man daher
keine besondere Bedeutung zumessen, zumal
wenn dieser (wie im vorliegenden Fall) verschollen
ist:
In dem zwischen etwa 1900 und 1911 angefertigten
Inventar der Büchersammlung von Johann
Nepomuk Graf von Wilczek auf Burg Kreuzenstein,
ca. 25 km nördlich von Wien gelegen, ist unter
der Nr. 6133 folgender Band eingetragen:*3
„Summa von Joh. v. Freiberg [sic !], übersetzt von Berthold,
Man., Perg., XV., Folio.“
Badens Präsenz
(2009)
Im 57. Jahr nach der Gründung Baden-Württembergs und im 100. Jahr der Existenz des Landesvereins
Badische Heimat halten wir es für selbstverständlich, dass unsere Zeitschrift der Frage der
aktuellen Präsenz Badens nachgeht: Wo und wie ist Baden in Baden-Württemberg auch heute
(immer noch) präsent?
Die Frage nach der Präsenz Baden ist auch eine Frage der politischen Deutungskultur. Nur wenn
sich Baden in Baden-Württemberg selbstbewußt positioniert, wird es weiterhin präsent sein. Zu
dieser Präsenz gehört unserer Ansicht nach vor allem Wahrnehmbarkeit. Nur was kontinuierlich
wahrgenommen wird, existiert auch im Bewusstsein der Menschen und trägt zu ihrer Identitätsbildung
bei.
Die Redaktion der Badischen Heimat beginnt zum Jubiläum in diesem Heft eine Serie von
Beiträgen, die die Präsenz Badens an einzelnen Beispielen darzustellen versucht. Wir stellen drei
Institutionen vor, die vom Ursprung her badisch sind und ganz wesentlich auch heute noch zur
badischen Identität beitragen: Das Generallandesarchiv als Hüter der Quellen und Sachwalter der
badischen Geschichte, die Badische Landesbibliothek mit ihren Handschriften als badisches Kulturerbe
von Rang und das Badische Landesmuseum mit der Ausstellung regionaler Kultur Badens im
Dialog. An erster Stelle der Serie „Badens Präsenz“ steht natürlich das Badnerlied, das bei vielen
Anlässen gesungen, bis auf den heutigen Tag das Zugehörigkeitsgefühl zu Baden ausdrückt.
Ein Haus- und Arzneibuch des 15. Jahrhunderts aus der Bibliothek des Sammlers Joseph von Laßberg
(2006)
Vor 200 Jahren, am 19. Januar 1805, konstituierte sich die „Gesellschaft der Freunde vaterländischer Geschichte und Naturgeschichte an den Quellen der Donau"', die heute noch als „Verein für Geschichte und Naturgeschichte der Baar" floriert.
Joseph Freiherr von LAßBERG, ( 1770- 1855) gehörte zu den Gründern der Gesellschaft. LAßBERG, der besonders als Handschriftensammler und früher Germanist bekannt wurde, war damals als Landesoberforstmeister bei der Fürstlich Fürstenbergischen Zentralverwaltung in Donaueschingen tätig. In der neu gegründeten Gesellschaft war er daher für das Gebiet der Naturgeschichte im Allgemeinen und die Forstwirtschaft im Besonderen zuständig. Joseph von LAßBERG, der – wie seine Bibliothek zeigte – ohnehin enzyklopädisch interessiert war, sammelte natürlich nicht nur literarische Handschriften im engeren Sinne, wie zum Beispiel seine berühmte 'Nibelungenlied'-Handschrift (C), sondern auch fachliterarische.
Mittelalterliche Handschriften aus der Bibliothek des Benediktinerklosters St. Georgen in Villingen
(2008)
Bildung und Kultur in Deutschland stehen neuerdings zum Verkauf. Im „Kulturgüterstreit“
(„Handschriftenstreit“) zwischen der Badischen
Landesbibliothek in Karlsruhe und der baden-württembergischen Landesregierung um eine eventuelle Veräußerung von Handschriften hat die
Politik wieder einmal jegliches Fingerspitzengefühl
vermissen lassen. Ein Verkauf der Handschriften
scheint als Folge des nationalen und internationalen Protestes zwar abgewendet, doch ist weiterhin
Misstrauen gegenüber solchen politischen Entscheidungen angebracht. Auch Handschriften des
ehemaligen Klosters St. Georgen im Schwarzwald
bzw. des frühneuzeitlichen Benediktinerklosters in
Villingen wären von einem Verkauf betroffen gewesen. Das Folgende will daher nachdrücklich aufmerksam machen auf die mittelalterlichen Codices
einer Klosterbibliothek, die vom 17. bis zu Beginn
des 19. Jahrhunderts in Villingen beheimatet war.
Ohne Parallele in der nunmehr 50-jährigen Geschichte der Badischen Bibliotheksgesellschaft ist jener kulturpolitische Eklat, der im September 2006 als badischer ,,Handschriftenstreit" begann und sich in den darauffolgenden Monaten zum baden-württembergischen „Kulturgüterstreit" auswuchs. Er begann just in jenem Jahr, als die Badische Bibliotheksgesellschaft (BBG) ihr 40-jährigesJubiläum mit einer
Ausstellung beging, in der neben sonstigen eindrucksvollen Erwerbungen, die mit Unterstützung der BBG erworben worden waren, einige Handschriften gezeigt wurden. In der als Begleitheft zu dieser Ausstellung veröffentlichten Jubiläumsschrift würdigte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die „bleibenden Verdienste" der BBG „beim Erwerb von Handschriften, Inkunabeln und alten Drucken".1 All dies geschah freilich im Mai 2006, als niemand etwas von den Ereignissen vier Monate später ahnte. Der Handschriftenstreit liegt inzwischen ein Jahrzehnt zurück, so dass es gerechtfertigt erscheint, seine Hintergründe und
seinen Verlauf ins Gedächtnis zu rufen.
So wie die Benutzungsordnung der Karlsruher Hofbibliothek Gründungsurkunde ist für ihren Auftrag als Öffentliche Einrichtung, so ist sie zugleich auch der Ursprung des Pflichtexemplarrechts in Baden. Anders als im benachbarten Württemberg, wo die 1756 gegründete Öffentliche Bibliothek – die spätere Württembergische Landesbibliothek – das bereits seit 1710 bestehende Pflichtexemplarrecht mit ihrer Gründung übertragen bekam und seither ununterbrochen wahrnimmt, hat das Pflichtexemplarrecht in Baden eine wechselvolle Geschichte. Sie ist von den Interessenkämpfen
und Machtverhältnissen zwischen den Bibliotheken einerseits und den Verlegern andererseits geprägt, bei denen sich mal die eine, mal die andere Seite durchsetzen konnte. Alle Argumente, die zur Begründung oder Ablehnung des Pflichtexemplarrechts auch in anderen deutschen Staaten ausgetauscht wurden, kommen vor. Im Folgenden wird die Geschichte des badischen Pflichtexemplarrechts von 1771 an nacherzählt. Glücken soll das trotz eines Totalverlusts. Das
Aktenmaterial der Badischen Landesbibliothek aus den ersten 170 Jahren der badischen Pflichtablieferung ist vollständig vernichtet; alle aufgrund dieser Regelung in die Badische Landesbibliothek gelangten Pflichtexemplare sind verbrannt. Gebäude, Buchbestände, Akzessionsbücher, Verwaltungsakten, Inventar – der gesamte Besitz der Landesbibliothek wurde am 2./3. September 1942 in einer einzigen Bombennacht zerstört. Und auch im Generallandesarchiv Karlsruhe gibt es nur noch eine Streuüberlieferung in den Akten des Badischen Staats- und des Badischen Innenministeriums.
250 Jahre öffentlich
(2021)
Im Januar 1771 öffnete unsere Bibliothek mit einem Angebot von ca. 11.000 Bänden ihre Türen für die Allgemeinheit. Aus Anlass dieses Jubiläums zeichnen wir aus, was Sinn und Zweck unserer Institution ist: die Nutzung durch die Öffentlichkeit. Für die Badische Landesbibliothek ist das ein besonderes Datum, denn für unsere mehr als 500 Jahre alte Bibliothek gab es
anders als für andere Landes- und Universitätsbibliotheken keinen eigentlichen Gründungsakt, dessen Jubiläum wir in Abständen begehen könnten. Es ist schon seltsam: Mit Ausnahme der ersten Monate nach dem 3. September 1942, als die Bibliothek nach einem Bombenangriff dem Erdboden gleichgemacht und ihr Bestand zu 98 % vernichtet war, ist die Badische
Landesbibliothek in diesen 250 Jahren niemals irregulär geschlossen gewesen. Vor diesem historischen Horizont lässt sich ermessen, was es für sie bedeutet, der Öffentlichkeit aufgrund der Corona-Pandemie im Jubiläumsjahr ihre Dienste so weitgehend versagen zu müssen. Am 31. Dezember 1770 erließ Markgraf Karl Friedrich von Baden (Abb. 1)
für seine Hofbibliothek im Karlsruher Schloss eine erste Benutzungsordnung. 1765 hatte er die Bücher der ehemals Baden-Durlachischen Hofbibliothek in ein gerade fertiggestelltes Nebengebäude des Karlsruher Schlosses bringen lassen. Als er 1771 die Markgrafschaft Baden-Baden erbte, holte er auch die Bücher der Rastatter Hofbibliothek nach Karlsruhe.
Der gemeinsame Bestand wurde auf 20.000 Bände geschätzt, das war für die damalige Zeit recht ansehnlich. Als aufgeklärter Landesherr förderte Karl Friedrich Bildung, Kultur und Wissenschaft in besonderem Maße.
Die BADISCHE HEIMAT erscheint in einem vierteljährlichen Rhythmus, deshalb ist es der Schriftleitung erst im Heft 4/2006
möglich, zu dem zunächst von der Landesregierung geplanten Verkauf der Handschriften der Badischen Landesbibliothek
Karlsruhe Stellung zu nehmen. Im nachhinein schien es der Schriftleitung sinnvoll und notwendig, ad usum et memoriam
Lectoris zumindest eine Chronologie der Diskussion um die Handschriftenaffäre an Hand der Presseberichte und -kommentare zu erstellen. Der Handschriftenstreit betrifft ja nicht nur die Badische Landesbibliothek, sondern auch die Stadt Karlsruhe, den
Badischen Landesteil und die BADISCHE HEIMAT, sondern letztlich auch das kulturelle Erbe des ganzen Bundeslandes. Sehr schnell stellte sich heraus, dass der Streit um die Handschriften eine kulturpolitische Dimension annahm, die weit über die Grenzen des Bundeslandes hinausging.
Kulturgüterkampf in Baden
(2010)
Am 1. Dezember 2008 wurde in der Universität Karlsruhe durch die Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg das Gutachten der Expertenkommission zum Thema »Das Eigentum an Kulturgütern aus badischem Hofbesitz« der Öffentlichkeit vorgestellt. Ein zahlreiches Publikum im großen Tulla-Hörsaal folgte den Ausführungen der Autoren, sechs an der Zahl, die sämtlich zugegen waren und sich der Diskussion stellten. Das Gutachten schafft Klarheit über die historischen und juristischen Aspekte einer heftigen Kontroverse, die seit September 2006 Gegenstand zahlreicher Veröffentlichungen
gewesen ist.
Die Geschichte der Verlage in der badischen Haupt- und Residenzstadt Karlsruhe ist ganz überwiegend die Geschichte ihrer Buchdruckereien und ihrer Buch-, Kunst- und Musikalienhandlungen gewesen. Wie in manchen anderen der kleineren Residenzen des 18. Jahrhunderts, an denen der spekulative Geist keine Heimstatt gefunden hatte, konnte auch hier
keine ihn fördernde Verlegerpersönlichkeit heranwachsen. So haben wir es bis weit ins 19. Jahrhundert hinein, und z. T. noch darüber hinaus, mit mehr oder minder geschäftstüchtigen Buchhändlern und mit Druckereibesitzern zu tun, die gleichsam im Nebenberuf als Verleger tätig wurden, und dennoch Bedeutendes zum Verlagswesen Karlsruhes beitragen
konnten. Die Ausstrahlungen ihrer Wirksamkeit gingen weit über die Grenzen Badens hinaus und haben – wenngleich zu einem geringen Teil – europäische Dimensionen erreicht. Dies ist bisher noch niemals gründlich erforscht worden, und auch die vorliegende Darstellung kann nur als Aufforderung zu weiteren Detailstudien verstanden werden. Dennoch sollen die Grundstrukturen dargelegt und alle Firmen und wichtigen Namen des 18. Jahrhunderts genannt werden. Das 19. Jahrhundert kann wegen der starken Diversifikation des Buchgewerbes im Großherzogtum Baden hier nur im Überblick behandelt werden.