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Am 22. Juni 1950 wurde im Redtenbacher-Hörsaal im Maschinengebäude der Technischen Hochschule Karlsruhe die Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Karlsruhe ins Leben gerufen. Die Gründung der Karlsruher Gesellschaft ist eingebunden in die Reihe der seit 1948 stattfindenden Gründungen solcher Gesellschaften in ganz Deutschland.
Bezeichnender Weise war die Initiative zur Gründung einer Karlsruher Gesellschaft gar nicht von Karlsruhe selbst ausgegangen, sondern die Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit Stuttgart hatte zu der Versammlung eingeladen, die das erklärte Ziel hatte, auch in Karlsruhe eine solche Gesellschaft ins Leben zu rufen. Obgleich die Einladung erst wenige Tage vorher, am 17. Juni 1950, versandt worden war, kamen 58 Personen zur Gründungsversammlung. Das legt zumindest nahe, dass man in Karlsruhe von der Stuttgarter Initiative nicht überrascht wurde. So gab es bereits Kontakte interessierter Karlsruher zur Stuttgarter Gesellschaft und deren Aktivitäten. Die Zündung verursacht hatte der Besuch des Präsidenten des 1928 gegründeten (Inter)National Council of Christian and Jews, Dr. Everett R. Clinchy (1897-1986) am 17. Mai 1950 in Karlsruhe, wo er vor geladenen Gästen über die Ziele und Aufgaben einer christlich-jüdischen Wiederannäherung sprach.
Im Frühjahr 2013 konnte die Landeskirchliche Bibliothek die Gesangbuchsammlung von Udo Eisenbeiß (1936-2013) aus Offenburg übernehmen. Der gebürtige Straßburger Eisenbeiß war Verwaltungsleiter und stellvertretender Direktor des Paul-Gerhardt-Werkes in Offenburg und leidenschaftlicher Kirchenmusiker. Zugleich war er auch ein passionierter Sammler u.a. von Gesangbüchern, deren Bestand er noch kurz vor seinem Tode der Gesangbuchsammlung der Landeskirchlichen Bibliothek
antrug. Die Gesangbücher wurden als „Sammlung Eisenbeiß“ in die Gesangbuchsammlung integriert. Das Zugangsbuch verzeichnet, nachdem Dubletten ausgeschieden worden waren, 310 Einträge.
Tagebücher „dienen der Niederschrift von Alltagsbegebenheiten und Erfahrungen, Empfindungen und Gedanken etc., die mit der Person des Tagebuchführenden in einem […] Zusammenhang stehen.“ Die Aufzeichnungen folgen einem chronologischen Fortgang, auch wenn nicht notwendiger Weise Kalenderdaten angegeben werden. Die einzelnen Eintragungen erfolgen i.d.R. schubweise und lassen sich daher deutlich voneinander unterscheiden. Typisch für Tagebücher ist ihre „offene Form“, d.h. sie sind prinzipiell nicht abgeschlossen oder können jederzeit wieder aufleben. Ein Bezug einer Eintragung zu früheren Eintragungen muss nicht bestehen. Die aktuellen und konkreten Aufzeichnungen werden oft durch Reflexionen über die beschriebenen Ereignisse ergänzt. Tagebücher weisen typischerweise einen unsystematischen oder fragmentarischen Charakter auf. Doch können durch nachträgliche Überarbeitungen im Zuge einer Reinschrift für eine Öffentlichkeit Bearbeitungen erfolgen, die den ursprünglichen Inhalt erheblich verändern können, wenn etwa späteres Wissen in Urteile und die Darstellung von Zusammenhängen einfließt. Im Folgenden sollen zwei Tagebücher vorgestellt werden, die von Frauen verfasst wurden, die beide in einem – wenn auch sehr unterschiedlichen – Bezug zur Evangelischen Landeskirche in Baden standen. Diese Tagebücher drängen gewissermaßen die Frage auf, welche Relevanz die Tagebucheintragungen für das Verständnis der Rolle von Frauen in der Landeskirche haben. Das erste Tagebuch stammt von der Karlsruher Künstlerin Clara Faisst und umfasst die Jahre des Ersten Weltkrieges. Das zweite Tagebuch verfasste Gertrud Hammann in der Zeit ihres Aufenthaltes in Gurs im Jahre 1940. Beide Tagebücher befinden sich in den Beständen des Landeskirchlichen Archivs.
Die Gesangbuchsammlung der Landeskirchlichen Bibliothek in Karlsruhe ist mit ihren inzwischen ca. 4.900 Exemplaren eine der großen Sammlungen in Deutschland, so dass es angebracht erscheint, sie näher vorzustellen und ihre Besonderheiten zu
beschreiben. Möglich wird dies u. a. dadurch, dass die Sammlung vergleichsweise gut erschlossen ist, zum einen, weil die „echten“ Gesangbücher in der Bibliographie der deutschsprachigen Gesangbücher der Universität Mainz erfasst sind (und werden), zum anderen da die Katalogisierung im Südwestdeutschen Bibliotheksverbund zügig voranschreitet. Der der Sammlung zugrunde gelegte Gesangbuchbegriff ist nicht eng zu fassen. So enthält die Sammlung neben den „echten“ Gesangbüchern für den gottesdienstlichen Gebrauch auch Schulgesangbücher, Gesang- und Liederbücher für kirchliche
Gruppen und für spezielle Funktionen, Choral- und Melodienbücher sowie geistliche Liederhefte. In geringem Umfang befinden sich in der Sammlung auch weltliche Gesang- und Liederbücher. Andererseits sind nicht nur Choralbücher oder geistliche Liedersammlungen auch anderen Abteilungen des Bibliotheksbestandes zugeordnet. Die Karlsruher Gesangbuchsammlung ist eine überregional angelegte Sammlung, die natürlich bestrebt ist, die „badischen“ (bezogen auf das heutige Gebiet der badischen Landeskirche) Gesangbücher möglichst vollständig zu erfassen, die übrigen „Gesangbuchlandschaften“ aber auch in einer repräsentativen Auswahl widerzuspiegeln. Auch wenn wir es mit einer Sammlung einer evangelischen Bibliothek zu tun haben, ist der Sammelauftrag nicht konfessionell begrenzt, sondern berücksichtigt prinzipiell alle Konfessionen und auch andere Religionen. Auch unter geografischer, politischer und kultureller Perspektive überschreitet die Sammlung Grenzen, so dass nicht nur deutschsprachige Gesangbücher in ihr enthalten sind, sondern prinzipiell Gesangbücher aus allen Sprachen und Kulturen in ihr aufgenommen sein sollen.
In keinem Territorium des Heiligen Römischen Reiches waren Politik und Religion derart eng miteinander verknüpft wie in der Kurpfalz, und kein anderes Territorium litt bis zum Ende des Alten Reiches in ähnlichem Maße unter Konfessionskonflikten wie die Kurpfalz. Dieses Spannungsverhältnis zwischen Religion und Politik wie zwischen den verschiedenen Konfessionen prägte den Alltag der Menschen in der Region, formte auch Mentalitäten, bestimmte die Erfahrung der Lebenswirklichkeit und ihrer Auswirkungen. Ein Gradmesser der Empfindungen einer Zeit und ihrer
Reaktionen auf die Zumutungen der Gegenwart können auch Gesangbücher und Kirchenlieder sein, zumal in Krisen- und Konfliktsituationen. Gesangbuch und Kirchenlied werden damit zur historischen Quelle. Für die Fragestellung des Historikers
ist das Gesangbuch daher zunächst einmal Ausgangspunkt eines weiter gehenden Erkenntnisinteresses, so etwa beim Blick auf die konfessionellen oder politischen Verhältnisse einer Zeit und einer Region. Voraussetzungen und Auswirkungen der konfessionellen Spannungen und ihr Niederschlag bzw. ihre Transformation im Gesangbuch der Kurpfalz im Zeitalter der
Aufklärung sollen im Folgenden näher untersucht werden. Den zeitlichen Rahmen – und damit die Pole – markieren der Konflikt um die Heiliggeistkirche in Heidelberg 1718/20 und die Union der Reformierten und Lutheraner, nunmehr im Großherzogtum Baden, im Jahre 1821.
Die badischen Hofprediger haben sich nicht in das Bewusstsein einer interessierten kirchengeschichtlichen Öffentlichkeit eingeprägt als Träger eines Amtes, dessen Funktion sich einem heutigen Betrachter nicht sofort erschließt. Dabei war das Amt des Hofpredigers eines der vornehmsten unter den Theologen der Markgrafschaft und des Großherzogtums Baden, das von einer Anzahl hoch bedeutender Persönlichkeiten ausgeübt wurde, die, wenn auch eher in einem anderen Zusammenhang, einen hohen Bekanntheitsgrad über die Residenz hinaus erlangt haben. Ich erinnere nur an den
Prälaten Karl Wilhelm Doll oder den Prälaten und Kirchenpräsidenten Albert Helbing. Die Beschäftigung mit den Hofpredigern erschien wohl lange Zeit nicht opportun zu sein. Doch der Boom der Residenzen- und Elitenforschung in den letzten Jahren hat selbstverständlich auch die Hofprediger wieder in den Blick der Forschung gerückt. In einer Projektbeschreibung der Herzog-August-Bibliothek Wolfenbüttel „Obrigkeitskritik und Fürstenberatung. Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568–1714“ heißt es: „Protestantische Hofprediger der Frühen Neuzeit
agierten in einem Schnittfeld zwischen höfischer Seelsorge, gelehrten theologischen Diskursen, institutioneller Herrschaftsgestaltung, Politikberatung und persönlichem Glauben. Sie bildeten zweifellos eine besonders einflussreiche Gruppe im Spektrum frühneuzeitlicher Eliten, deren nähere Erforschung das Verständnis für die politische
Kultur, die Ausbildung der modernen Staatlichkeit und die Entwicklung von Kirche und Theologie zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert vertieft.“
Abgesehen von kirchenmusikalischen Beiträgen im Umfeld des Hofes oder in bürgerlichen Kreisen der größeren Städte wies die kirchenmusikalische Praxis zur Zeit der Union 1821 mit Blick auf das Orgelspiel und den Gemeindegesang große Defizite auf, die auch das neue Unionsgesangbuch von 1836 nicht auffangen konnte. Das änderte sich erst, als 1880 im Zusammenhang mit der Herausgabe eines neuen Gesangbuchs (1883) ein Kirchenchorverband gegründet wurde, der nicht nur den Gemeindegesang befördern sollte, sondern eine Vielzahl von Kirchenchören überall im Lande hervorbrachte und mit geeigneter Chorliteratur versorgte. Zur gleichen Zeit entstanden auch die Posaunenchöre, die zu einem besonderen Markenzeichen der Kirchenmusik in Baden avancierten. Zur Verbesserung des Orgelspiels wurden Fortbildungsveranstaltungen organisiert, die zur Keimzelle einer Professionalisierung im Bereich der Kirchenmusik wurden. 1919 wurde mit Hermann Meinrad Poppen der erste Landeskirchenmusikdirektor in Baden bestellt, dessen Bemühungen es u. a. zu verdanken ist, dass 1931 in Heidelberg das Kirchenmusikalische Institut (heute Hochschule für Kirchenmusik) gegründet werden konnte. Seit den 1950er Jahren hatte Baden durch bekannte Vertreter des Neuen Geustlichen Liedes wie Martin Gotthard Schneider und Rolf Schweizer maßgeblichen Anteil an der Etablierung des neuen Liedguts in den Gottesdiensten der Gemeinde und im Evangelischen Gesangbuch von 1993.
Auch wenn es schon lange kein eigenständiges Land Baden mehr gibt, so besteht doch weiterhin eine Evangelische
Landeskirche in Baden, deren »Sprengel« deckungsgleich mit dem Territorium des ehemaligen Großherzogtums Baden ist. Seit 1821 ist die Badische Landeskirche eine unierte Kirche, in der die unterschiedlichen lutherischen und reformierten
Traditionen der Territorien aufgingen, aus denen das Großherzogtum Baden gebildet wurde. Bis heute ist die alte Landeshauptstadt Karlsruhe Sitz der Evangelischen Landeskirche geblieben, die ihren Verwaltungssitz im Evangelischen
Oberkirchenrat in der Blumenstraße 1–7 gefunden hat.
Strukturveränderungen begegnen uns in allen Landeskirchen, von den überall zu registrierenden Zusammenlegungen von Kirchengemeinden oder Pfarrstellen auf der untersten Ebene bis hin zu Fusionen auf der Ebene der Landeskirchen selbst. Vielfältige Strukturveränderungen sind auch in der badischen Landeskirche in den letzten Jahren zu konstatieren. Jede dieser Strukturveränderungen impliziert in der Folge auch mannigfache Anforderungen an das Landeskirchliches Archiv. Das Landeskirchliche Archiv hat sich mit diesen Fragen zu befassen, weil es zum einen eine zentrale Zuständigkeit in Fragen der Archivaufsicht und der Archivpflege in den Gemeinden und Bezirken wahrnimmt, zum anderen weil es im Rahmen der Bezirksvisitationen mit der Prüfung der Verwaltungen der Mittelinstanzen, also der Dekanate, der bezirklichen Bildungsarbeit und der Verwaltungsämter beauftragt ist. Archivpflege und Verwaltungsprüfungen verschaffen dem Archiv genaue Kenntnis der jeweiligen Strukturen und der damit verbundenen Probleme, die ihm die Entwicklung von Lösungsstrategien und deren Umsetzung (wenn auch leider nicht immer zeitnah) ermöglichen.
Wer von oben auf den neu gestalteten Parkhof schaut, kann erahnen, was darunter liegt. Die Fläche des 465m² großen unterirdischen Magazins für Archiv und Bibliothek wird durch die künstlerische Gestaltung der Pflastersteine hervorgehoben. Nach einem Jahr Bauzeit sind das neue Magazin und der Parkhof nun (fast) fertig. In einem Festakt am 30. Juni wurden die Anlagen bereits symbolisch ihrer Bestimmung übergeben. Der Künstler Axel Philipp hat als Motiv für den Parkhof typische Buch- und Aktenrücken in einer in die Horizontale gekippten Regalanlage dargestellt. Im darunter liegenden Magazin, das 650 Kubikmeter Beton und 80 Tonnen Stahl „verschlang“, sind nun 940 Regalmeter frei für Bücher, fast 4.500 Regalmeter, die mit 33.152 Archivschachteln, gefüllt mit Akten, bestückt werden können, sowie 320 Schubladen im Format A1 für Pläne und Karten. Dieser unterirdische Neubau soll zum einen die Magazine der Bibliothek von ihren historischen Buchbeständen entlasten. Zum anderen soll er den Raumbedarf des Archivs langfristig abdecken.
Die Geschichte der evangelischen Kirche in der Weimarer Republik wird häufgi unter dem Blickwinkel der kirchenpolitischen Auseinandersetzungen wahrgenommen, in denen konservativen Kräfte sich zunehmend durchsetzten und liberale und sozialistische Pfarrer wie Hermann Maas oder Erwin Eckert in das Fadenkreuz der Kirchenleitung gerieten und mit disziplinarischen Maßnahmen gemaßregelt wurden. In der konservativ-nationalistischen Grundhaltung des Großteils der Pfarrerschaft sehen viele Forscher eine Ursache für ihre Anfälligkeit für Gedankengut, wie es von völkischen Gruppen und den Nationalsozialisten vertreten wurde. Schon 1932 traten die der NS-Ideologie oder eher -Propaganda nahe stehenden evangelische Christen mit einer eigenen Kirchenpartei auf, die 1933 in die „Glaubensgemeinschaft Deutsche Christen“ mündete. Doch die Geschichte der evangelischen Kirche in der Weimarer Zeit ist keineswegs eindimensional. Den rückwärtsgewandten Tendenzen und Träumen eines nationalen und völkischen Christentums und einer neu erwachenden umfassenden Volkskirche sowie der Trauer über die verlorene Monarchie stand ein verstärktes soziales Engagement der Kirche gegenüber, auch eine Öffnung für andere, bisher weitgehend marginalisierte Gruppen wie die Frauen und die Arbeiterbewegung.
Mannheim liegt im Zentrum der Kurpfalz, einst eines der ersten Territorien des Heiligen Römischen Reiches, das als einziges weltliches Fürstentum bereits 1802/03 von der politischen Landkarte verschwand. Der Name des Landes lebt wenigstens geographisch und politisch in der rheinischen Pfalz fort, auch wenn der politische Schwerpunkt einst rechtsrheinisch lag. Die Kurpfalz war seit den 1560er Jahren ein reformiert geprägtes Land, das im 18. Jahrhundert eine verspätete, dafür aber eine als
umso bedrückender empfundene Gegenreformation erfuhr, die auch im Reich heftige Reaktionen hervorrief.
Die Augusta-Maria-Bibel
(2008)
Es sind die „Sternstunden“ eines Archivars und Bibliothekars, wenn durch einen unerwarteten Fund ein verschollen geglaubter Schatz gewissermaßen wieder entdeckt wird. Bei der Durchsicht von älteren Buchbeständen vor Ort im Magazin der Landeskirchlichen Bibliothek – die Arbeit am Regal und die Autopsie sind trotz aller Kataloge noch immer eine unerlässliche Tätigkeit für einen Bibliothekar, der sich mit alten Drucken befasst – konnte so eine der extrem seltenen „Augusta-Maria-Bibeln“ aus dem Jahr 1698 aufgefunden werden.
Die finanziellen Leistungen des Staates an die Kirchen stehen immer wieder in der Kritik der Öffentlichkeit, weil die Ursachen und Voraussetzungen für die Zuweisung sog. Staatsleistungen an die Kirchen häufig nicht bekannt sind. Zu unterscheiden sind dabei einerseits „Staatsleistungen“, die der Staat der Kirche für bestimmte vertraglich vereinbarte Leistungen zugesteht, die andernfalls vom Staat erbracht werden müssten, die aber die Kirchen übernommen haben, etwa im Bereich der Schulen, der Diakonie etc. Andererseits beziehen sich „Staatsleistungen“ auf Ansprüche der Kirchen, die sich aufgrund der Inkamerierung oder Säkularisation von Kirchengut seit der Reformation ergeben haben, die also gewissermaßen als Entschädigungsleistung für vom Staat entfremdetes Kirchengut zu verstehen sind. Über diese historisch begründeten Staatsleistungen kursieren in der evangelischen Kirche auch in Fachkreisen zum Teil unrichtige Vorstellungen, so etwa wenn diese Leistungen einseitig aus der „Säkularisation“ der Jahre 1802/03 hergeleitet werden, die die evangelische Kirche vermögensrechtlich nur in geringem Maße betraf. Für die evangelischen Kirchen muss man hierbei vielmehr vor allem auf die Säkularisationen der Reformationszeit zurückblicken und auch die „verdeckten“ Säkularisationen durch politische Entscheidungen in der Mitte des 19. Jahrhunderts mit berücksichtigen.
Im Oktober 1807 wurde in Karlsruhe der Evangelische Oberkirchenrat als neue Behörde installiert. In ihr wurden die bisher bestehenden Kollegien des evangelisch-lutherischen Kirchenrats in Karlsruhe und des reformierten Kirchenrats-Kollegiums in Heidelberg, die damit beide aufgelöst wurden, in einer einheitlichen Verwaltung zusammengefasst. Wir haben es hier mit einem ersten Schritt zu einer „Union“ der beiden Konfessionen zu tun, wenn sie auch verordnet und zunächst nur auf die Verwaltung bezogen war. Die Vorgeschichte dieser „Verwaltungs-Union“ reicht knapp fünf Jahre zurück. Im Vorgriff auf den Reichsdeputationshauptschluss hatte die Markgrafschaft Baden im November 1802 unter anderem von Teilen des rechtsrheinischen Gebiets der Kurpfalz Besitz ergriffen. Damit hatte sie – nach dem Anfall der katholischen Markgrafschaft Baden-Baden 1771 – ein zusätzliches konfessionspolitisches Problem „geerbt“, denn die Kurpfalz war stark reformiert geprägt, während die alte Markgrafschaft Baden-Durlach ein lutherisches Territorium (mit einigen wenigen Waldensergemeinden) gewesen war. Diese Situation verschärfte sich 1806 mit dem Anfall weiterer Gebiete, darunter Teile des Herzogtums Leiningen, in dem es ebenfalls einen starken reformierten (ehemals kurpfälzischen) Bevölkerungsanteil gab.
Archiv und Bibliothek dürfen sich über wertvolle Neuzugänge freuen, von denen einige hier kurz angezeigt sein sollen: Seltener Lutherdruck Ein brieff / D.Mart.Luth. / Von seinem / Buch der Winckel / messen, an einen / guten freund. / Wittenberg / M. D. XXXIIII, Die bei Hans Lufft zu Wittenberg im Jahre 1534 gedruckte Lutherschrift wurde der Landeskirchlichen Bibliothek von der Evang. Kapellengemeinde in Heidelberg überlassen. Wie der Druck in das Pfarramt der Gemeinde kam, ist unbekannt. Ein alter Bibliotheksstempel verweist auf die Herkunft aus einer aufgelösten Hochschulbibliothek (Bibl. Acad. Land.) hin. Das vorliegende Exemplar gehört zur zweiten von Lufft in Wittenberg 1534 publizierten und völlig neu gesetzten Ausgabe der gleichen Schrift. Das Impressum enthält den Druckfehler „Gedruck zu Wittenberg“; dieser Fehler wurde in einem Nachdruck aus dem gleichen Jahr korrigiert. Die bei Josef Benzing / Helmut Claus, Lutherbibliographie. Verzeichnis der gedruckten Schriften Martin Luthers bis zu dessen Tod, Bd. II, Baden-Baden
1994 unter der Nummer 3093, Variante B1 verzeichnete Druck ist identisch mit der Ausgabe VD16 L 4178. Der SWB
weist derzeit nur die Ausgaben VD16 L 4177 (Wittenberg 1534) und nach VD16 L 4176 (Nürnberg 1534) nach.
Der Bayerische Verbundkatalog differenziert bei der Ausgabe B (Benzing 3093) leider nicht zwischen den beiden
Varianten, so dass unklar ist, ob unsere Ausgabe dort erfasst ist.
Zeitgeschichte ist das, was wir nach landläufigem Verständnis selbst miterleben, umfasst damit also den Zeitraum von etwa zwei Generationen. Übertragen auf die Periodisierung der Geschichte würde dies bedeuten, dass wir erst ab dem Zeitraum
von etwa 1945 an auch von „kirchlicher Zeitgeschichte“ sprechen dürften. In einem erheblichen Maße kann die Erforschung der jüngsten Zeitgeschichte, also die selbst miterlebte, durch die geltenden Sperrfristen, in aller Regel 30 Jahre nach „Schließen“ einer Akte, behindert werden. Hier müssen oft ergänzende oder alternative Quellen zu den amtlichen Akten erschlossen werden, etwa die Berichterstattung in den Medien oder Unterlagen aus dem persönlichen Bereich.
Heinrich Riehm (1927–2020)
(2020)
Am 3. Februar 2020 verstarb Heinrich Riehm in Heidelberg in seinem 93. Lebensjahr. Mit ihm verliert die Landeskirche einen herausragenden Liturgiker und Hymnologen, einen einfühlsamen Pfarrer und zugewandten Lehrer, der bis ins hohe Alter mit stets wachem Interesse die neuen Entwicklungen in Hymnologie und Liturgik begleitete. In der internationalen ökumenischen Community der Hymnologen genoss Riehm ein hohes Ansehen und hat die Akzeptanz des ökumenischen Liedgutes nicht nur in Deutschland maßgeblich mit befördert. Am 22. August 1927 wurde Heinrich Riehm in dem Schifferort Haßmersheim am Neckar in eine Pfarrfamilie hinein geboren. Sein Vater Friedrich Otto Riehm (Meersburg 1891–1978 Karlsruhe), Spross einer Familie, die bereits seit mehreren Generationen den Pfarrberuf gewählt hatte, war selbst Pfarrer in Sulzfeld und wurde 1933 nach Ispringen bei Pforzheim versetzt, ehe er 1948 in Hoffenheim seine letzte Wirkungsstätte fand. Als Pfarrer in Ispringen war Otto Riehm als Mitglied der Bekennenden Kirche ein aktiver Unterstützer der sog. Pfarrhauskette, in der über die Landesgrenzen nach Württemberg hinweg verfolgte und mit dem Leben bedrohte jüdische Menschen versteckt und versorgt wurden. Auch in Ispringen wurde eine jüdische Familie, das Ehepaar Max und Ines Krakauer, 1944 für zwei Wochen im Pfarrhaus versteckt.
Die Geschichte einer Kirchen- oder Pfarrgemeinde lässt sich zuverlässig nur mit Hilfe der schriftlichen Überlieferung schreiben, die im Wesentlichen auf den in einem Pfarrarchiv vorhandenen Akten, Amtsbüchern und Urkunden beruht. Pfarrchroniken, die in vielen Landeskirchen verpflichtend waren bzw. sind, oder persönliche Berichte der Pfarrer sind in Baden eher selten anzutreffen, können aber Teil der pfarramtlichen Überlieferung sein. Auch Printerzeugnisse der Gemeinde wie das Gemeindeblatt sind Teil der amtlichen Überlieferung. Zu den Pfarramtsakten können privatrechtliche Unterlagen von kirchlichen Vereinen, etwa dem Kirchenchor oder dem Diakonieverein, hinzutreten; auf sie hat das Pfarramt nur bedingt einen Zugriff, denn es bedarf der unmittelbaren Entscheidung der rechtlichen Vertreter der Vereine, ob diese Unterlagen zur Verwahrung an ein Pfarrarchiv übergeben werden. In den letzten Jahrzehnten wurden gern auch sog. Zeitzeugen zu Vorgängen in der Gemeinde befragt. So wertvoll Zeitzeugenberichte – wenn sie überhaupt schriftlich fixiert wurden – sein können, so bedürfen sie doch immer der Verifzierung anhand der „amtlichen“ Überlieferung. Für Nachlässe aus privater Hand ist ein Pfarrarchiv in der Regel nicht der geeignete Ort; diese oder auch Predigtsammlungen sollten an ein zentrales Archiv, für den Bereich der badischen Landeskirche ist dies das Landeskirchliche Archiv, gegeben werden.
1821 fanden sich die Reformierte und die Lutherische Kirche im Großherzogtum Baden zu einer Kirchenunion zusammen. Infolge der Gleichberechtigung von Confessio Augustana, Luthers Kleinem Katechismus und Heidelberger Katechismus
spricht man von der einzigen Bekenntnisunion in Deutschland. Erst fünfzehn Jahre später, 1836, wurden ein neues Gesangbuch und eine neue Agende eingeführt; da kommen Fragen auf: Wie konnte man unter diesen Voraussetzungen Gottesdienst feiern? – Oder blieb doch alles beim Alten? – Warum kam es nicht früher zu einer einheitlichen Regelung des Gottesdienstes? – War man sich doch nicht so einig, wie es schien? – Hatten sich zwar ausgeklügelte Formulierungen gefunden – der Passus zur Abendmahlsfrage in der Unionsurkunde ist wirklich genial – und schaffte man es dann nicht, die Theorie in die Praxis umzusetzen? Noch heute kann man in der Badischen Landeskirche erleben, dass Menschen, sogar aus der Pfarrerschaft, aufgrund ihrer konfessionell geprägten Herkunft – so begründeten sie es zumindest – nicht an einem Gottesdienst teilnehmen zu können glauben! Es war ein Gottesdienst, in dem Psalmen nach Art der klassischen Psalmodie gesungen wurden. Das sei lutherisch; wer aus der reformierten Tradition komme, könne an solch einem Gottesdienst nicht teilnehmen. – Sollten die Konfessionsunterschiede nach mehr als 180 Jahren immer noch nicht überwunden sein? Sollte das
konfessionelle Erbe immer noch von einer Teilnahme am Gottesdienst abhalten? Was war, was ist das für eine unierte Kirche, fragte ich mich. Dass Mentalitäten hartnäckig sein können, ist mir bewusst. Aber: Hätte es unter solchen Voraussetzungen, wie eben im Beispiel geschildert, überhaupt zu einer Union kommen können? Oder gab es seitdem Gegenbewegungen, die sich nicht auf konfessionelle Unterschiede vor der Union, sondern auf „andere“ Einflüsse zurückführen lassen?