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Am 28. Juli 2014 verstarb unser langjähriger
geschäftsführender Vorsitzender Prof. Dr.
Hans Ulrich Nuber nach kurzer, schwerer
Krankheit – spes contra spem. Im April hatte
er sich bei der Mitgliederversammlung – in
verantwortungsvoller Vorausschau auf die
schwierige Zeit der Behandlung in der Klinik – von den vielfältigen Pflichten der geschäftsführenden Vorstandschaft entbinden
lassen, sich aber voll Vertrauen in die Zukunft
zum stellvertretenden Vorsitzenden wählen
lassen. Dem Institut auf diese Weise eng verbunden zu sein und es mit seinem Rat zu unterstützen, ohne jedoch regelmäßige Pflichten zu haben, das war ihm leider nicht mehr
vergönnt. In der knappen ihm geschenkten
Zeit hat er maßgeblich seine Nachfolge vorbereitet und dabei für eine mehr naturwissenschaftliche Ausrichtung Sorge getragen.
Am 8. August 2012 starb Prof. Dr. Sönke Lorenz, der viele Jahre im Vorstand des Alemannischen Instituts gewirkt hat, insbesondere in
seiner Funktion als Leiter der Außenstelle
Tübingen. Das Institut ist ihm für sein wissenschaftliches Engagement und die jahrelange ehrenamtliche Arbeit zu tiefem Dank
verpflichtet. Wir alle betrauern zutiefst seinen
Tod.
Obgleich seine Krankheit seit vielen Jahren sein Leben überschattete, hatte er diese
Beeinträchtigung doch immer wieder mit
bewundernswerter Energie überwunden und
sich mit aller Kraft in den vielfältigen Dienst
der Landesgeschichte gestellt, um die einmal
übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen.
2015 gelang es, im Regierungsbezirk Karlsruhe zwei
neue Naturschutzgebiete auszuweisen. Eines davon,
das Naturschutzgebiet „Nüstenbachtal, Hessental und
Masseldorn“ auf Gemarkungen der Stadt Mosbach,
wird hier beschrieben. Es umfasst auf ca. 149 ha die
Lebensräume der weitgehend naturnah verlaufenden
Talaue des Nüstenbachs mit den angrenzenden
Hangbereichen. Gegeben und typisch für das Landschaftsbild
der naturräumlichen Einheit „Bauland“ ist
ein kleinstrukturiertes Mosaik aus wärmeliebenden
Gebüschen, mageren Wiesen, Halbtrocken- und Trockenrasen
sowie ortsumschließenden Streuobstwiesen,
entstanden durch extensive landwirtschaftliche
Nutzung. Das neue Naturschutzgebiet ist aufgrund
der nachgewiesenen Artvorkommen von landesweiter
Bedeutung. Wir fanden eine vom Aussterben bedrohte
Art (das Graue Langohr Plecotus austriacus),
zwölf stark gefährdete Arten (Bienen- und Hummelragwurz
Ophrys apifera, O. holoserica, Wendehals
Jynx torquilla, Graues Langohr Plecotus austriacus,
Mopsfledermaus Barbastella barbastellus, Steinkrebs
Austropotamobius torrentium, Hirschkäfer Lucanus
cervus, Kurzschwänziger Bläuling Cupido argiades,
Großer Feuerfalter Lycaena dispar, Wegerich- und
Roter Scheckenfalter Melitaea cinxia und M. didyma,
Flockenblumen-Grünwidderchen Adiscita globulariae)
sowie sehr zahlreiche gefährdete Arten; keine der
umfassend untersuchten Artengruppen (Blütenpflanzen,
Fledermäuse, Vögel, Schmetterlinge und Heuschrecken)
war verarmt. Eine naturschutzfachliche
Besonderheit dieses Gebietes ist die Ausdehnung und
Qualität der Mähwiesen: Mit 53 ha stellen artenreiche
Ausprägungen des Lebensraumtyps der Mageren
Flachland-Mähwiese den weitaus überwiegenden
Anteil des Grünlandes im Gebiet. Sie sind in dieser
Ausdehnung und vor allem in zusammenhängender
Fläche so im Neckar-Odenwald-Kreis sonst nicht
mehr zu finden. Eine Ausweisung als Naturschutzgebiet
würdigt und schützt sowohl die Existenz der zahlreichen
gefährdeten Lebensraum-Typen und Arten als
auch die vorhandenen, nach Bundes- und Landesnaturschutzgesetz
besonders geschützten Biotope
und konkretisiert die zu ihrem Schutz notwendigen
Regeln. Gefährdungen bestehen durch Zunahme der
Freizeitnutzung und durch den Rückgang der heute
gegebenen, südlich der Ortschaft Nüstenbach vorbildlichen,
extensiven landwirtschaftlichen Nutzung.
Durch die Aufnahme in die höchste Schutzkategorie
der Kulturlandschaften Baden-Württembergs werden
dem Gebiet sowohl die angemessene ordnungspolitische
Aufmerksamkeit als auch die finanziellen Fördermöglichkeiten
des Landes gesichert.
Carolinea. – 73 (2015)
(2015)