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Mit dem 15. April 2011 besteht das Gesetzes- und Verordnungsblatt der Evangelischen Landeskirche in Baden seit genau 150 Jahren. Das Gründungsdatum, der 15. April 1861, beruht nicht auf einem Zufall. Es geht zurück auf die staatskirchenrechtlichen Veränderungen im Großherzogtum Baden im Jahr 1860, die eine deutliche und in die Gegenwart weisende Zäsur in der badischen Kirchengeschichte markieren. Nicht erst das Jahr 1919 mit der Weimarer Reichsverfassung, sondern bereits das Jahr 1860 brachte nämlich die „grundsätzliche Beendigung des Staatskirchentums“ im damaligen Großherzogtum Baden. Entsprechende Forderungen waren in Baden zwar schon 1848/49 erhoben worden. Wirklichkeit wurde die Beendigung des Staatskirchentums mit dem badischen Gesetz vom 9. Oktober 1860 die rechtliche Stellung der Kirchen und kirchlichen Vereine im Staate betreffend, kurz Kirchengesetz oder Korporationengesetz genannt. Es garantierte den Kirchen grundsätzlich die Selbstbestimmung.
Simultaneen
(2017)
Als erstes sei ein Beispiel für ein Simultaneum (Simultankirche) gegeben: Die evangelisch/katholische Kapelle des Städtischen Klinikums in Karlsruhe, integriert in dessen historisches Verwaltungsgebäude an der Moltkestraße, das sogenannte Torhaus, das zwischen 1900 und 1909 erbaut wurde. Ein Architekturführer gibt das Wesentliche wieder:
„Der Eingang zum ‚Betsaal‘ – er mu[ss] ja beiden Konfessionen dienen – im Verwaltungsbau des Städtischen Klinikums ist recht aufwendig gestaltet; der bürgerlichen Einrichtung des Klinikums entsprechend selbst zu dieser Zeit noch im Formenvokabular der Renaissance. […] Das Thema des Reliefs [über dem Eingang, der Verf.] ist mit Bedacht dem Thema der gesamten Anlage entsprechend gewählt: der barmherzige Samariter, eine figurenreiche Szene, die als Galvanoplastik ausgeführt wurde.“ Der Andachtsraum „muss beiden Konfessionen dienen“, wie es im Zitat lautet. Ihnen ist der Raum durch den Anstaltsträger zur gemeinsamen, simultanen Nutzung überlassen, aber nicht zur gleichzeitigen, sondern zur alternierenden. Für nichtkonfessionelle Krankenhäuser ist das typisch, wie generell die sogenannte Anstaltskapelle den modernen Regelfall simultanen Gebrauchs von Kultusräumen darstellt. Und gar so modern ist diese Entwicklung nicht, wie das über einhundertjährige Karlsruher Beispiel des „Bürgerspitals“ zeigt, aber auch die ursprüngliche Kapelle des Karlsruher Gefängnisbaus aus derselben Epoche (1894–97).
Ein Grundlagenvertrag zwischen Kirche und Staat ist, wenn nicht ein Jahrhundertwerk, so doch ein Meilenstein in der Beziehungsgestaltung zwischen beiden Institutionen. Aufgrund ihrer Kultushoheit sind es grundsätzlich die Bundesländer, die mit den auf ihrem Gebiet liegenden Kirchen Verträge abschließen. Sie gelten als Staatsverträge, auch wenn sie sich selbst nicht
so nennen, sondern Kirchenvertrag oder Staatskirchenvertrag. Der baden-württembergische Vertrag von 2007 spiegelt das gewachsene Staat-Kirche-Verhältnis wider. Die Vorgeschichte dieses Vertrags führt zu den Anfängen der badischen Landeskirche zurück. Der Inhalt des Vertrags gestaltet die Gegenwart und weist in die Zukunft.
Die Wiederansiedlung des Bibers (Castor fiber L.) in den elsässischen und badischen Rheinauen
(2002)
Ausgerottet seit Anfangs des 19. Jahrhunderts, wurden Biber - Wildfänge aus dem Rhönetal - an mehreren Stellen in den
Oberrheinauen ausgesetzt: insgesamt 22 Tiere am Muehlbach (1973) und an der Moder (1993-95) im Elsass sowie 4
Tiere an der Rench (1979) in Baden. Zwischen 1998 und 2002 wurde beiderseits des Oberrheins eine Bestandsaufnahme
durchgeführt, über deren Methode und Ergebnisse hier berichtet wird. In 28 elsässischen und 5 badischen Gemeinden konnten Biberspuren nachgewiesen werden. Der geschätzte Bestand beträgt 90-110 Tiere, die sich in zwei getrennte Subpopulationen aufteilen, vorwiegend in der Nähe der beiden Aussetzungsgebiete im Elsass. Drei Jahrzehnte nach den ersten Freilassungen fällt auf, dass viele günstige Lebensräume wie Rheinseitengräben, Abschnitte des Restrheins und große Teile der rechtsrheinischen Auen nicht besiedelt wurden. Als limitierende Faktoren dafür kommen unselektive Bekämpfung von Nutria und Bisam, Straßenverkehr und Ausbreitungshindernisse durch den Ausbau der Rheinauen in Frage. Maßnahmen zur Habitataufwertung, Bestandsstützung und -kontrolle des Bibers im Oberrheingebiet werden vorgeschlagen.
Mit der genetischen Untersuchung des Vorkommens des Alpenveilchens im
Brigachtal konnte nachgewiesen werden, dass es sich dabei um das Europäische
Alpenveilchen (Cyclamen purpurascens) und nicht um eine Zuchtform handelt.
Gegen ein natürliches Vorkommen spricht die Auswertung älterer Beschreibungen der Flora der Baar. Um eine mögliche Herkunftsregion bestimmen zu können, muss weiteres Pflanzenmaterial untersucht werden.
Bei einem Spaziergang auf dem Fürstenberg haben wir im Winter Kinder beobachtet, die leere Schneckenhäuser der „kleinen Fürstenberg Spitzschnecke” gesucht hatten. Und tatsächlich, es gibt dort sehr viele der wunderschönen marmorfarbenen Häuschen. Die Märzenschnecke (Zebrina detrita) wird auch als Weiße Turmschnecke, Zebraschnecke oder Kaiserstuhlschnecke bezeichnet und gehört zur Familie der Vielfraßschnecken. Sie bevorzugt trockenwarme Standorte. Insbesondere sind dies Magerrasen, Trockenrasen oder Wacholderheiden. Aber auch in Biotopen mit höher wachsender Vegetation wie Saumbiotopen oder Gebüsche ist die Art zu finden. Die Rote Liste der Schnecken Baden-Württembergs führt die Art als gefährdet (Kategorie 3). In der Roten Liste Deutschlands wird sie sogar als stark gefährdet angesehen (Kategorie 2). Im Frühjahr 2020 sind wir also auf den Fürstenberg und haben uns daran gemacht, diese Schnecke lebend zu finden, zu fotografieren und zu bestimmen. „Unsere“ Märzenschnecken leben also auf dem Fürstenberg. Hier handelt
es sich um einen steinig-schottrigen und steilen Südhang, der durch den Kalk des Weißjura gebildet wird. Der vorkommende Magerrasen mit offenen Bodenstellen beherbergt zum Beispiel den Schwalbenwurz (Vincetoxicum hirundinaria) und andere seltene Tier- und Pflanzenarten. In früheren Jahren wurden die dort stockenden Gehölze beseitigt. Um den Magerrasen offen zu halten, wird die Fläche schon seit mehreren Jahren beweidet.
Im Sommer 2018 veranstaltete der Baarverein eine Exkursion in das Naturschutzgebiet Kraftstein bei Tuttlingen. Was keiner der Teilnehmer wusste: Gleich
um die Ecke am Rande eines Wäldchens befindet sich ein Alpenveilchen (Cyclamen purpurascens). Unseren Vereinsmitgliedern mag auch in Erinnerung sein,
dass wir 2017 in den Schriften der Baar von einem Vorkommen von Alpenveilchen im Brigachtal berichtet hatten.
Das Alpenveilchen ist eine Art aus der Gattung Cyclamen der Familie
Myrsinaceae, ehemals Primulaceae, und ist in Mitteleuropa von Ostfrankreich
über die Alpen bis zur Slowakei und im Süden bis nach Kroatien beheimatet.
Nördlich der Alpen gibt es einige Vorkommen vom Alpenveilchen wie in Südwestdeutschland (Mühlheim, Kisslegg, Salem, Brigachtal) und der Schweiz
(KELLER 1998). WELTEN und SUTTER (1982) nahmen als nächste Umgebung den Jura nach Oensingen (Mümliswil), den Vierwaldstätter See und den Oberen
Zürichsee auf. Seit Jahrzehnten wird diskutiert, ob das Vorkommen von C.
purpurascens nördlich der Alpen heimisch ist oder ob es eingeführt wurde.
Von den ehemals heimischen 244 Arten Landschnecken in Deutschland ist auf der Baar gar nichts und im Schwarzwald fast nichts bekannt. Von diesen meist hoch spezialisierten Tieren wurden viele Unterarten und auch sicher ganze Arten ungesehen für immer ausgelöscht, und es werden auch viele noch dem Klimawandel zum Opfer fallen. Ein Grund, sich mit Schnecken auch bei uns näher zu befassen.
Die in Steißlingen im Hegau geborenen Brüder Karl Maximilian (1872-1933) und Ernst (1868-1934) Würtenberger waren mit ihrer Heimat eng verbunden. Die Landschaft und die Menschen des westlichen Bodenseeraumes zwischen Steißlingen, Stockach und Konstanz bzw. Kreuzlingen wurden von ihnen immer wieder künstlerisch umgesetzt. So schufen sie in ihrer jeweiligen Technik vor allem Portraits und volksnahe Genreszenen, mal in Gips, Ton oder Bronze, mal auf Papier, Karton oder Leinwand.