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Das Kapuzinerhospiz in Bretten hat „nicht allein lokalhistorische Bedeutung". Es ist auch „beispielhaft für die kirchlich-kulturellen Zustände des gemischt-konfessionellen Kurstaates am Rhein im 18. Jahrhundert". Aus landes- wie stadtgeschichtlichen Gründen hält es Hermann Schmid für gerechtfertigt, sich mit der Entstehung der kapuzinischen Ordensniederlassung und dem Wirken der darin wohnenden Mönche zu beschäftigen.
Die Täufer in der Kurpfalz
(2001)
Nachdem man sich aus gegebenem Anlass in jüngster Zeit verstärkt mit den Geschicken der Waldenser beschäftigt hat, bietet sich ein vergleichender Blick auf die Täufer an. Die Parallelen, vor allem in der Geschichte der Verfolgung, sind nicht zu übersehen. Für unsere heutige Sicht könnte freilich ein wesentlicher Unterschied von Bedeutung sein: Die Verfolgung der
Waldenser hatte schon früh, im Mittelalter, begonnen und spielte sich in einigermaßen fernen Ländern und unter sehr dezidiert katholischen Herrschern ab. Für uns hat das alles eine gewisse beruhigende Distanz. In unserer näheren Umgebung sehen wir die Waldenser sodann als mehr oder weniger freundlich eingeladene und aufgenommene Flüchtlinge und Neubürger. Von beunruhigender Nähe ist dagegen, was wir von den Täufern erfahren: Die Verfolgung geschah unter anderem in dem Territorium, zu dem damals Bretten gehörte. Wir hören die Namen bekannter Kurfürsten wie etwa Ludwig V. oder Ottheinrich und haben es mit Luther, Melanchthon und Heidelberger Theologen zu tun.
Im Jahre 1999 richtete sich der Blick vermehrt auf den Amthof des ehemaligen Zisterzienserklosters Herrenalb in Oberderdingen. Anlaß dafür war einerseits der weitgehende Abschluß der Sanierung der Bauten, der sich in der Wiedereinweihung der evangelischen Laurentiuskirche manifestierte, andererseits aber auch die 850-Jahrfeier der Gründung der Zisterzienserabtei im Albtal. Das Interesse der Öffentlichkeit sollte dabei sowohl auf den Amthof als
Einzeldenkmal gelenkt werden als auch die regionalen historischen Zusammenhänge reflektieren. Die Zisterziensermönche des Klosters Herrenalb legten mit dem ihrer Ordensgemeinschaft eigenen Fleiß und Wirtschaftssinn den Grund zu der Anlage, die der württembergische Hof mit seiner Verwaltung bis in das letzte Jahrhundert hinein betrieb und die nach Jahrzehntelangem Niedergang durch die jetzt weitgehend abgeschlossene Sanierung als Sitz der Ortsverwaltung und Heimstätte der Kirchengemeinde wieder das Zentrum des Ortes ist.
Zoll auf Brettens Straßen
(2001)
Angesichts der günstigen Lage Brettens an zwei bedeutenden Handelsstraßen (Reichsstraßen) und seiner prädestinierten Stellung als Grenzstadt der unteren Pfalz zu Württemberg überrascht es nicht, daß bereits urkundlich für Bretten im Jahre 1379 ein Brettener Zolltarif erwähnt wird. Unter Zoll ist hierbei eine mit Geleits- und Marktrechten verbundene fiskalische Abgabe zu verstehen, die ausschließlich dem kurpfälzischen Landesherrn zustand. Bereits im November 1402 verlieh Pfalzgraf Ruprecht III (1398-1410) in seiner Eigenschaft als deutscher König der Stadt Bretten Wegzoll- und Weggeldberechtigung für den durch seine Gemarkung und durch die Stadt durchziehenden Warenverkehr und den Handel auf dem Markt zu Bretten. Diese Berechtigung erfolgte widerruflich und unter der Auflage, daß die Stadt, wie schon in früheren Zeiten, das gesamte Aufkommen aus Wege- und Brückenzoll in den Ausbau und in die Instandsetzung der Straßen und Brücken auf ihrer Gemarkung reinvestierte, um den Fuhrleuten und Kaufleuten geordnete Straßenverhältnisse zur Verfügung zu stellen.
Der Fanfaren- und Trommlerzug Bretten 1504 e. V. feiert heute das 5O-jährige Jubiläum seiner Nachkriegsgründung. Dies ist, gerade angesichts des äußerst regen Vereinslebens des Fanfarenzuges während dieser ganzen Zeit, zunächst einmal ein stolzes Datum, auch wenn der Fanfarenzug keineswegs der älteste Verein in unserer Stadt ist.
In diesem der amtlichen Landesforschung und -beschreibung gewidmeten Symposion soll dem badischen Landesteil, der hierbei eine eigene Entwicklung aufweist, besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Ich bin der Aufforderung, das einleitende Referat zu halten, gerne gefolgt, bin ich doch der Landesbeschreibung seit nunmehr 45 Jahren verbunden, seit ich zunächst an der Kreisbeschreibung von Öhringen, dann an der von Freiburg und jetzt an der von Emmendingen mitgewirkt und dabei selbst viel gelernt habe. Zudem fühle ich mich persönlich den beiden Landesteilen Baden und Württemberg, die nach langer Vorgeschichte zueinander gefunden haben, gleich verbunden. Württemberg ist die Heimat meiner Vorfahren seit 500 Jahren, hier habe ich meine Studien-, Schuldienst- und anfängliche Hochschuldienstzeit in Tübingen, Biberach und Stuttgart verbracht. Doch dann habe ich mich gefreut, nach Freiburg berufen zu werden und fühle mich seitdem in Baden mindestens genau so wohl wie in Württemberg. Dazu trägt auch das österreichische Flair des Breisgaus bei, habe ich doch meine Jugend im Wiener Raum verbracht und kehre nun so im ehemals habsburgischen Freiburg zu meinen Anfängen zurück. So dürfte hinreichend legitimiert sein, daß ich heute über die Landesbeschreibung, speziell Badens, spreche.
Als 1946 die große Freiburger Fronleichnamsprozession erstmals Station an einem prächtigen Altar vor dem Haupteingang der Universität machen konnte und sich vor den Statuen von Homer und Aristoteles die Monstranz erhob, war das für Joseph Sauer Anlass, auf fünfzig Jahre Katholizismus und Universität zurückzublicken.
Im Mittelalter bis weit in das 16. Jahrhundert hinein war es Rechtsbrauch, dass an der Stelle einer Bluttat, eines Mordes oder
Totschlages, ein Sühnekreuz errichtet werden musste. Es gehörte zur Rechtstradition, dass sich die Angehörigen des Täters und die Hinterbliebenen des Getöteten nach einem Totschlag durch einen Vergleich einigten, der neben der Zahlung von Schadensersatz auch eine öffentliche Sühne des Täters festsetzte. Zu den Sühneleistungen, die ein Übeltäter zur Erlangung der Absolution erbringen musste, zählten besondere Opfergänge, ein Gottesdienst mit Bußprozession oder eine Jahrtagsstiftung, Wachsspenden an die Kirche und Wallfahrten, aber vor allem die Aufstellung eines steinernen Sühnekreuzes. Hätte diese mittelalterliche Rechtsgewohnheit auch noch im 19. Jahrhundert Gültigkeit gehabt, dann stünde heute am Höhenweg vom Pflingsteck zum Hünersedel ein Sühnekreuz. Denn dort auf der Höhe, zwischen dem Heuberg und dem Hünersedel, oberhalb des „Hohbergs", auf der „Hohrüti", an dem alten Passübergang von Schweighausen nach Freiamt, von der Ortenau in den Breisgau, hat sich im Jahre 1828 ein versuchter Totschlag ereignet.
Die Kontroverse um Fortschritt und Tradition, Vernunft und Glaube, Kirche und Welt im 19. und frühen 20. Jahrhundert manifestierte sich in vielerlei Bereichen. Ein besonders sensibles und emotionsbefrachtetes Thema stellte in diesem Zusammenhang die Bestattungsfrage dar. Nachdem jahrhundertelang das Erdbegräbnis die ausnahmslos übliche Art der Bestattung im christlichen Abendland gewesen war, plädierten verschiedene Kreise im Laufe des 19. Jahrhunderts aus unterschiedlichen Gründen für eine Wiederaufnahme der antiken Sitte der Leichenverbrennung. Auch in Freiburg gaben nach der Wende zum 20. Jahrhundert Pläne zu einem Krematoriumsbau Anlass zu heftigen Auseinandersetzungen, welche vor allem mittels der zahlreichen damals hier erscheinenden Tageszeitungen in durchaus polemischer Art und Weise ausgetragen wurden. Im Folgenden soll zunächst die allgemeine Wiedererweckung des Brauchs der Feuerbestattung in Deutschland seit der Zeit der Aufklärung dargestellt werden. Daran schließt die spezielle Auseinandersetzung in dieser Frage in Freiburg an. Nach einer kurzen Beschreibung des zuvor heftig umstrittenen Krematoriums wird schließlich das Ergebnis zusammengefasst.
Am 24. Februar 1978 fällte der Kreistag auf Antrag des damaligen Landrates Dr. Nothhelfer bis auf eine Stimmenthaltung einstimmig das Todesurteil über das „Waldschloß“ auf dessen Areal das neue Landratsamt entstehen sollte und auch erbaut wurde. Bei der Entscheidung waren die Argumente der Freiburger Professoren Linde und Gabelmacher, des Stuttgarter
Architekten Weber und des Hauptkonservators Dr. Stopfel vom Amt für Denkmalschutz ausschlaggebend. Das Landesdenkmalamt vertrat den Standpunkt, daß „das Waldschloß zwar als Kulturdenkmal aus dem 19. Jahrhundert gelte,
allerdings keine besondere Bedeutung habe." Im Übrigen „sei das Waldschloß nicht für Waldshut charakteristisch.“ Keiner dieser Fachleute hatte sich die Mühe gemacht, den Architekten des Waldschloß ausfindig zu machen, im Gegenteil wurden irrige Angaben verbreitet. Der Abrißbeschluß fiel, ohne daß die Entscheidungsträger sich um den Architekten kümmerten.
Erbauer des Waldschlosses war aber niemand Geringerer als er bedeutende Schweizer Architekt Jacques Gros, der als genialer Künstler und Meister ein immenses architektonische Erbe von Japan, Sumatra, China bis Frankreich, von Südafrika, Rußland bis England hinterlassen hat.