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Einheit des religiösen Bekenntnisses im Sinne des Grundsatzes ‚religio vinculum rei publicae‘ war im Reich der Frühen Neuzeit bekanntlich Merkmal seiner ständischen Glieder, nicht des Reiches selbst. Dieses Diktum gilt gleichermaßen für diejenigen
Obrigkeiten, denen die Reichsstandschaft nicht zukam, nämlich die Reichsritterschaft. Mit Artikel 26 war sie in den Augsburger Religionsfrieden miteinbezogen worden, was § 28 des Osnabrücker Friedensinstrumentes festschrieb. Einem evangelischen
Reichsritter, der zudem über den Patronat gebot, kam folglich unbezweifelbar das Recht zu, seine Konfession und die seiner Untertanen zu bestimmen. Im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges bildete sich dafür in der juristischen Literatur mit Ius reformandi der Terminus aus, den das Osnabrücker Friedensinstrument (IPO) erstmals reichsrechtlich rezipierte.
Die geschichtliche Bedeutung des Augsburger Religionsfriedens „als die auf das Reich […] bezogene Lösung jenes universellen Problems, das eine gute Generation zuvor mit der Reformation aufgebrochen war“, ist unstrittig. Sein berühmter
Grundsatz ‚Cuius regio, eius religio‘ – wenn so auch erst 1612 von dem Greifswalder Juristen Joachim Stephani formuliert – prägte über ein Jahrhundert die konfessionelle Landkarte des Reiches. Der Religionsfrieden sprach den Reichsständen die
Entscheidung über das in ihrem Herrschaftsgebiet geltende Bekenntnis zu und dehnte damit den Landfrieden dauerhaft auf den religiös-kirchlichen Bereich aus. Der Blick der Forschung fokussierte sich denn auch auf geschlossene Territorien wie Sachsen, Württemberg u. a. m., was nicht zuletzt der günstigen Quellenlage geschuldet war. Hierzu hat Axel Gotthard zurecht angemerkt, dass der Religionsfrieden zwar den Religionsbann der Reichsstände komplettierte, für die „Schütterzonen“ des Reiches aber genug Fragen offenließ. Man darf hinzufügen, hätten seine Schöpfer auch nur den Versuch unternommen, all die offenen Fragen zu lösen, er wäre schwerlich auf den Weg gebracht worden. Zu diesen „Schütterzonen“ zählte nicht zuletzt Franken mit der Präsenz zahlreicher reichsritterschaftlicher Herrschaften. Für solche Räume findet sich im Zedlerschen Universallexikon den Begriff „Territorium non clausum“.
Hornberg geht auf eine Gründung des freiherrlichen Adelsgeschlechtes derer von Hornberg zurück, [1] als Stadt wurde es erstmals im Jahre 1275 erwähnt.[2] Im Historischen Atlas von Baden-Württemberg wird Homberg auf
der Karte Vla bei den Stadtgründungen zwischen 1200 und 1300 aufgeführt.
Nach einer mehr als dreihundertjährigen Herrschaft verkauften die Herren von Hornberg, zuerst Brun Wernher am 25. November 1423 [3] und am
28. Dezember 1442 Conrad von Homberg [4] ihre Burgen und Anteile an der
Stadt Homberg und in den Stäben Reichenbach, Gutach und Kirnbach.
Weil sich die Herren von Hornberg nach ihrem Stammsitz nannten, war
der Bestand der Herrschaft so sehr an ihren Sitz auf dem Schlossberg gekettet, dass der Yerlu t ihre Herrschaft sitzes nach 1449 mit der endgültigen Auflösung der Herrschaft Hornberg gleichbedeutend war.
Wie die Kaufbriefe der Herren von Hornberg ausweisen, bestand ihre
Herrschaft aus einer Vielfalt von Rechten an ihrem Grundbesitz, die Rechte an den Menschen, die darauf lebten, eingeschlossen. Das belegt der äußerst umfangreiche Kaufbrief Brun Wernhers von Hornberg.
Als Adelbert von Ellerbach, der Stammvater der Herren von Hornberg, gegen Ende des 11. Jahrhunderts ins Land kam, baute er auf seinem geliehenen Grund (beim Herrschaftswechsel im Jahre 1444 noch als Lehen des Reiches bezeichnet') noch eine Burg (heute Althornburg) als Mittelpunkt seiner Herrschaft und ihr zu Füßen einen sogenannten Bauhof. Für den Ausbau seiner Herrschaft war er auf die Neugewinnung siedlungsfähigen Bodens angewiesen, was nur durch eine systematische Rodung möglich war. Es ist wahrscheinlich, daß die Herren von Hornberg - wie andernorts auch - den Landesausbau (Herrschaft) dadurch vorantrieben, indem sie bäuerliche Kolonisten zur Rodung und Siedlung ansetzten. Als wirksames Lockmittel diente den Landesherren das Zugeständnis ihrer Freiheit. Adelbert von Hornberg lenkte und leitete die Rodung, denn er wurde
bereits im Jahre 1111 urkundlich als Freiherr bezeichnet, das heißt, er war ,,Herr über gerodetes Land".
Zum württembergischen Amt Homberg gehörten die Städte Hornberg und Schiltach, die Dörfer Reichenbach, Gutach, Hinter-Lehengericht, Langenschiltach, Martinsweiler, Weiler und Burgberg und teilweise Kirnbach, Tennenbronn, Hardt und Peterzell.
Der frühe Bergbau wurde nur in Handarbeit mit „Schlägel und Eisen" durchgeführt. Deshalb wurde nur der unbedingt notwendige Bewegungsraum ausgehauen, weshalb viele Strecken nur in gebückter Haltung, kniend oder nur kriechend befahren werden konnten. Besondere Schwierigkeiten bereitete es, dem in die Bergwerke eindringenden Wasser Herr zu werden. Das geschah mittels hölzerner Pumpen, ,,Kunstgezeug" oder ,,Wasserkunst" genannt. Erst im 17. Jahrhundert wurde das Sprengen mit Schwarzpulver im Bergbau üblich. Aber auch dann war die Arbeit noch sehr mühevoll, schwierig und nicht ungefährlich.
Schon immer verließen Menschen wegen der Arbeit, dem Krieg oder der Unterdrückung ihre Heimat, dennoch waren es noch nie so viele wie heute. Die Zahl der illegalen Migranten, die in ein fremdes Land eingewandert und untergetaucht sind, ist noch nie so hoch wie in jüngster Zeit gewesen. Menschen entscheiden sich freiwillig zur Migration oder sie werden gezwungen, wegen den Lebensumständen zu fliehen. Neben der illegalen und legalen Migration über die Staatsgrenze hinaus, gibt es auch Binnenmigration, welche innerhalb eines Landes stattfindet.
Seit vielen Jahren hat es das nicht mehr gegeben: im Jahr 2001 wurde vom Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe kein neues Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. In der Vergangenheit war eine durchschnittliche Zahl von über 10 neuen Naturschutzgebieten im Regierungsbezirk pro Jahr die Regel. Das bedeutet nicht, dass bei etwas über 200 bestehenden Naturschutzgebieten im Regierungsbezirk Karlsruhe nun keine schutzwürdigen Flächen mehr vorhanden wären. Von
BNL und RP gemeinsam sind ungefähr 20 Naturschutzgebiete in Planung und Bearbeitung, viele weitere befinden sich im Entwurfsstadium bei den Fachleuten der BNL.
Die erste staatliche Naturschutzbehörde in Baden entstand 1927, die „Landes-Naturschutzstelle“ in Karlsruhe. Sie war von Anbeginn auf das Engste mit den Badischen Landessammlungen für Naturkunde in Karlsruhe verbunden: Bis 1938 war sie der Zoologischen Abteilung der Badischen Landessammlungen angegliedert. Deren Vorstand leitete gleichzeitig die
Naturschutzstelle. In der Folge, bis 1958, leitete jeweils der hauptberufliche Leiter des Naturkundemuseums kommissarisch die inzwischen als „Badische Landesstelle für Naturschutz und Landschaftspflege (Nordbaden)“ bezeichnete Institution. Von 1949 bis 1972 war die Dienststelle zudem im Hauptgebäude der Landessammlungen für Naturkunde untergebracht, in der Erbprinzenstraße 13 in Karlsruhe. Ab 1958 gab es einen eigenen Leiter der nun „Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Nordbaden“ genannten Behörde. Nach der Gemeinde- und Kreisreform erhielt sie die bis heute gültige Bezeichnung „Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege (BNL) Karlsruhe“. Ab 1973 bezog die Dienststelle eigene Räume (ausführlich bei Wolf 1997). Eingriffe in Natur und Landschaft zu verhindern oder zumindest zu mildern war in all den Jahren und ist bis heute eine wesentliche Aufgabe dieser Behörde. Trotzdem war es von Anbeginn den Mitarbeitern ein zentrales Anliegen, Schutzgebiete abzugrenzen, zu würdigen und verordnen zu lassen und die Öffentlichkeit über den Wert von Natur und Landschaft aufzuklären. Die Aufgaben der Naturkundemuseen und die Aufgaben der Fachbehörden der Naturschutzverwaltung gingen und gehen bis heute in weiten Teilen Hand in Hand (soweit rezente Organismen der heimischen Lebenswelt betroffen sind): Sammeln, Forschen und Bildung sind die drei Säulen der Museumsarbeit. Bewahren, Fördern und Informieren umspannen die Naturschutzarbeit.
Eigentlich sollte der Kaltenbronn das Kerngebiet des ersten Nationalparks in Baden-Württemberg werden - so waren jedenfalls vor ungefähr zehn Jahren die Vorstellungen vieler Naturschützer, amtlicher und ehrenamtlicher. Einer der letzten unzerschnittenen Landschaftsteile, Arten- und Lebensraumvorkommen von nationaler und internationaler naturschutzfachlicher Bedeutung, großflächig zusammenhängende Laub-Nadel-Mischwälder die gleichzeitig im Eigentum des Landes sind: Das wären geeignete Kriterien, um im Nordschwarzwald dieses Vorhaben zu verwirklichen. Der Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Baden-Württemberg, hatte Anfang der 90er Jahre eine Projektstudie zu diesem Vorhaben entwickelt. Die Chancen, bisher defizitäre Naturschutzziele umzusetzen, hochwertigen Tourismus zu entwickeln und eine
naturnahe Waldwirtschaft zu etablieren, wurden darin aufgezeigt.
Drei neue NSG wurden im Regierungsbezirk Karlsruhe im Jahr 1999 verordnet. Das ist ein statistischer Tiefstand seit 1980. Diese Zahl zu bewerten oder ihr eine Bedeutung beizumessen, ist jedoch heikel. Sie kann die Wertschätzung des Naturschutzes in unserer Gesellschaft der Jahrtausendwende widerspiegeln: Kapazitätsgrenzen sind in der Verwaltung immer Anzeiger für Prioritätensetzung. Für Themen, denen in der Verwaltung und im politischen Umfeld besondere Bedeutung beigemessen wird, stehen immer ausreichend Kapazitäten zur Verfügung. Die Zahl 3 kann auch ein statistischer „Ausreisser“ sein, der nur eine Phase einleitet, in der um so mehr im Naturschutz aufgeholt wird, gewissermaßen eine „Atempause“ und eine „Ruhe vor dem Sturm“ Sie kann bedeuten, dass Naturschutzgebiete derzeit von manchen nicht als adäquates Instrument angesehen werden, um Natur- und Kulturlandschaft zu erhalten, weil beispielsweise auch die Ausgaben für Straßenbau auf einem historischen Tief liegen, die Gewerbeentwicklung stagniert, hingegen der ökologische Landbau und die extensivere Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen voranschreitet und die Forstwirtschaft sich zunehmend naturnaher Waldbaumethoden bedienen möchte.
Dr. Walther, für dessen Verdienste im Nordrachtal 2013 eine Straße benannt wurde, wurde geboren am 01.08.1855 als Sohn
eines Apothekers in Limbach im Erzgebirge. Während seines Medizinstudiums in Leipzig lernte er Hope Adams kennen und
reiste ihr nach England nach. Hope war in einem geistig anregenden Elternhaus aufgewachsen. Schon 1830 gab es in England die „early radical femin ists". Deren Ideen beeinflussten auch die Erziehung von Hope.
Mit wenigen Zeilen nur streifte Laurenz Bosshart, Geistlicher im Augustinerchorherrenstift
Heiligberg bei Winterthur, in seiner kurz nach 1530 abgeschlossenen Winterthurer Chronik
die als Appenzellerkriege bekannt gewordenen Ereignisse. Im Zentrum stand die Schlacht
am Stoss vom 17. Juni 1405, die für die habsburgischen Truppen und damit für den Winterthurer Auszug mit einer vernichtenden Niederlage endete. Über die Wahrnehmung oder die
Auswirkungen dieses Ereignisses im städtischen Alltag schwieg sich der Chronist hingegen
aus. Bei seiner Schilderung hielt sich Bosshart an andere, wohl in zürcherischem Umfeld entstandene Vorlagen, in erster Linie an die »Klingenbergerchronik«, die der Schlacht am Stoss
einen längeren Abschnitt widmete und dabei festhielt: Es uerlurent uon Wintertur erber redlich Iüt,
die iren harnasch truogent, 95 manen. Die selb statt uerlur allersiuarlichost [schwerstens, P. N.].2 Unter
den Opfern, so berichtete die »Klingenbergerchronik« weiter, befanden sich der Winterthurer
Schultheiss Laurenz von Sal und verschiedene, mit der Stadt enger verbundene Adlige wie
Hans von Seen oder Walter von Gachnang. Winterthur stand mit diesen für eine Kleinstadt
enormen Verlusten nicht alleine, hatte doch auch Feldkirch rund 80 Tote zu beklagen.
Als Pfalzgraf Hugo von Tübingen nach den jahrelangen, erbittert geführten
Kämpfen 1168/70 seinen Anspruch auf das Bregenzer Erbe des Grafen
Rudolf von Pfullendorf durchsetzen konnte, machten die noch nachwirkenden
Kriegsschäden sowie die politische Situation eine Aufwertung von
Bregenz, das schon 802 als castrum genannt ist, notwendig, wollte sich
Bregenz als Zentrum der Grafschaft Bregenz gegenüber der zur gleichen Zeit
staufisch gewordenen Umgebung behaupten. Gerade der regelmäßige, rechteckige
Grundriß der Stadt deutet klar auf eine Neugründung im Bereich der
heutigen Oberstadt - also in Fortsetzung der Tradition der keltischen Ansiedlung,
des antiken Kastells und der frühmittelalterlichen Burgsiedlung - hin.
Wirtschaftliche Grundlage der jungen Stadt war vorerst die Landwirtschaft,
besonders der Weinbau.
In Vorarlberg - und nicht nur dort - gibt es Menschen, die sich auf eine gemeinsame Herkunft als
Folge einer viele Jahrhunderte zurückliegenden Wanderung berufen: die Walser.
Gemeinhin wird angenommen, dass seit dem ausgehenden 12. Jahrhundert alemannische
Bewohner des oberen Wallis, wohin sie etwa 250 Jahre zuvor gekommen waren, ihre Heimat
verlassen und sich zunächst in benachbarten Hochtälern angesiedelt hätten. Später seien sie nach
Süden in das Monte Rosa- und das Ossolagebiet, nach Westen in das französische Chablais, nach
Osten ins Bündner Oberland, in das Rheinwaldtal sowie nach Davos vorgestoßen und schließlich
nach Liechtenstein und ins nachmalige Vorarlberg gelangt. Nach ihrer Herkunft habe man sie
"Walliser" bzw. späterhin verkürzt "Walser" genannt.
Als Gründe für die Wanderungen wurden Überbevölkerung, Naturkatastrophen, Klimaveränderungen, Seuchen oder auch die Feudalisierung des Wallis vermutet. Viele seien von Herrschaftsträgern, meist adeligen Grundherren, gruppenweise angeworben und in ihrem Machtbereich an-
gesiedelt worden, wobei nicht nur kolonisatorische, sondern auch militärische Überlegungen eine
Rolle gespielt hätten.
Am 31. Oktober 2000 verstarb Walter Linsenmaier im Alter von 83 Jahren in seinem Heimatort Ebikon. Der
Tod kam überraschend, da es seit Jahren kaum ernsthafte gesundheitliche Probleme gegeben hatte, und riss ihn aus seinem wissenschaftlichen und künstlerischen Schaffen heraus. Noch in seinem letzten Lebensjahr hat er mit seiner Frau Franziska in Spanien bisher unbekannte Goldwespenarten entdeckt, hat die Ehrung erfahren, dass ihm in seinem Heimatort eine
Straße gewidmet wurde, und hat das Erscheinen seiner umfangreichen Bearbeitung der Goldwespen Nordafrikas erleben dürfen; doch sein geplantes Werk über die Goldwespen der Türkei fertigzustellen, war ihm nicht mehr vergönnt. Das Schicksal wollte es, dass seine geliebte Frau Franziska wenige Wochen nach seinem Tod ebenfalls verstarb. Mit seinen beiden Töchtern und ihren Familien trauern seine Freunde, Fachkollegen und Bewunderer in aller Welt.
Die Liste bedeutender, überregional bekannter Baumeister, Architekten und Ingenieure, die in
Emmendingen heute noch Spuren hinterlassen haben, ist kurz. Mitte der 1980er-Jahre kam
vielleicht ein weiterer hinzu: Hans Niesenberger von Graz, der Werkmeister, der von 1471 bis
1491 mit Freiburg vertraglich verbunden war und in dieser Zeit die Arbeiten am Hochchor des
Münsters geleitet hat. Er soll auch der Baumeister des Chores, wenn nicht gar der ganzen heutigen
evangelischen Stadtkirche Emmendingens sein (Abb. 1). So behauptete jedenfalls Wilhelm
Schneebeli es in der Festschrift zum Abschluss ihrer Renovierung von 1988: ,,Es erstaunt
nicht wenig, dass ein so berühmter Architekt wie Hans Niesenberger [ .. . ] 1492 mit der Planung
und Oberleitung des Kirchbaus in Emmendingen betraut wurde und dass er diese Aufgabe
im hohen Alter von über 80 Jahren angenommen und ausgeführt hat."
Nicht zuletzt aufgrund dieser Aussage beging die Gemeinde 1993 eine Woche lang das 500-
jährige Chorjubiläum. Aber ebenfalls Anfang der l 990er-J ahre erklärte die Kunsthistorikerin
Karin Groll in einem nicht veröffentlichten Text, die Annahme der „Entstehung [des Chores
1492/93 sei] eine unhaltbare These".
Das Erscheinungsbild der Schwarzwaldlandschaft wird derart eng mit der Vorstellung einer zugehörigen traditionellen Bauernhausarchitektur verbunden, wie das wohl für keine andere Region Deutschlands zutrifft. Umso bedauerlicher ist es, dass - primär durch die wirtschaftlich schwierige Situation in der Landwirtschaft bedingt - besonders in den letzten Jahrzehnten relativ viele altehrwürdige und stattliche Schwarzwaldhöfe aufgegeben, zweckentfremdend genutzt oder gar abgebrochen wurden. Das gilt allerdings mehr für den Hochschwarzwald als für das Kinzig- und Gutachtal einschließlich Nebentäler. In diesen Tälern gibt es auch heute noch relativ viele mustergültig erhaltene alte Bauernhöfe. Dennoch sahen
und sehen sich nicht gerade wenige Landwirte außerstande, die notwendigen Bauunterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an ihren Höfen so durchführen zu lassen, dass sie denkmalpflegerischen Ansprüchen genügen und die alten Gebäude auch zukünftig eine zeitgemäße landwirtschaftliche Nutzung möglich machen. Das führte unter anderem auch dazu, dass einige der bis vor einigen Jahrzehnten noch relativ gut erhaltenen traditionellen Schwarzwaldhäuser inzwischen einer entstellenden „Modernisierung" zum Opfer fielen. In diesem Zusammenhang sind aber nicht nur die Landwirte, Heimat- und Denkmalschützer gefordert, sondern insbesondere auch die hier politisch Verantwortlichen, nämlich
durch angemessene Fördermaßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die noch erhaltenswerten traditionellen Schwarzwaldhäuser unter möglichster Schonung der alten Bausubstanz so saniert werden, dass sie für die Landwirte auf lange Zeit wieder funktionsgerecht sind und dadurch erhalten werden können.
In dem Beitrag „Kinzigtäler Häuser und ihre baulichen Varianten" in „Die Ortenau" 83/2003 werden 13 unterschiedliche Kinzigtäler Häuser bildlich vorgestellt und deren jeweilige bauliche Konzeption, innere Gliederung und Raumaufteilung detailliert beschrieben. Bei einem dieser Häuser (Bild 1 - im Beitrag der „Ortenau" 83/2003, Bild 8) konnte der geografische Standort oder ehemalige Standort seinerzeit nicht ermittelt werden und das trotz intensiver Suche des Autors im nahezu gesamten Kinzigtal und zusätzlich einer bildlichen „Suchanzeige" im „Schwarzwälder Bote". Obwohl viele Leser glaubten, den Hof zu kennen, erwiesen sich alle Hinweise leider als unzutreffend. Die Frage nach dem Standort des stattlichen Schwarzwaldhauses blieb offen.
Schon seit langem suchte der Verfasser dieses Beitrags im gesamten Süden des mittleren Schwarzwaldes nach einem historischen Hofensemble, das er lediglich von einer rund 100 Jahre alten Ansichtspostkarte mit der wenig aussagekräftigen Aufschrift „Schwarzwälder Bauernhof“ kannte (Bild 1) – leider ohne Erfolg. Das Interesse galt dem historischen Hintergrund dieses stattlichen Hofguts, primär der Bauzeit und dem Bautyp des alten Schwarzwaldhauses, wie auch dem Longinuskreuz. Da die Karte aber weder einen Ort noch den Hofnamen verrät, standen die Chancen, das Hofgut zu finden, von vorn herein schlecht. Einen winzigen Lichtblick bot die Einprägung auf der Kartenrückseite: „J. G. Fleig, Photogr. Verl. Hornberg. No. 15“. Aber auch der half zunächst nicht weiter. Die Hoffnung, das Hofgut jemals zu finden, sank gegen Null. Gab es diesen Hof überhaupt noch? War er zwischenzeitlich vielleicht schon bis zur Unkenntlichkeit modernisiert oder einem Brand zum Opfer gefallen?
Der Autor verfolgt die Geschichte des Ritterhofs in Kirnbach-Grafenloch von seinen Anfängen im Jahre 1590 bis zu seiner vorbildlichen Restaurierung durch die heutigen Eigentümer. Er beleuchtet das Leben seiner Bewohner und die Geschicke des Hofes im Wandel der Zeit. Auch
auf die Architektur des Hofes geht er ein, weist der Ritterhof doch eine sehr individuell gestaltete Giebelseite auf, wodurch sich das Haus nur schwer einem der klassischen Schwarzwälder Haustypen zuordnen lässt. Ob es sich beim Ritterhof möglicherweise um eine sogenannte bauliche
»Mischform« handelt soll der Beitrag klären.