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Als vor fünfzehn Jahren Johannes Humpert im Heft 45 dieser Zeitschrift seinen Aufsatz über " Eine römische Straße durch den südlichen Schwarzwald' veröffentlichte, schien damit eine alte Streitfrage endlich entschieden. Denn in zwei Jahren
intensiver Geländearbeit hatte der Autor viele Argumente, Fakten wie auch Indizien zusammengetragen und zumindest für Teilstücke dieser Verbindung zwischen Breisgau und Baar schlüssige Beweise vorgelegt. Wie die von ihm selbst referierte Diskussion zeigt, konnte er bei seiner Straßenforschung an frühere Beobachtungen anknüpfen, die aber für eine Entscheidung nicht ausgereicht hatten. So dominierte lange Zeit die von R. Nierhaus vertretene Auffassung, dass die 73/74 n. Chr. gebaute Straße durch das Kinzigtal, die von Straßburg ("ab Argentorate") hinauf nach Rottweil und von dort weiter in Donautal führte, in römischer Zeit die einzige Querverbindung über den Schwarzwald gewesen sei.
Der Vertrag zwischen Fürstenberg und Villingen von 1501/1516 - eingebunden in Pergamentfragmente
(2008)
Zwischen den Pergamentfragmenten des Stadtarchivs Villingen-Schwenningen, die Edith Boewe-Koob beschreibt, befinden sich Abschriften eines Vertrages, den das Haus Fürstenberg und die Stadt Villingen im Jahre 1501 geschlossen haben. Der
Vertrag wurde über einen längeren Zeitabschnitt zwischen den beiden Parteien ausgehandelt und wohl erstmals im Jahre 1501 als Konzept niedergeschrieben. Der endgültige Vollzug durch Besiegelung fand jedoch erst im Jahre 1516 durch Friedrich Graf zu Fürstenberg statt. Hintergrund des Vertrags waren jahrzehntelange Auseinandersetzungen zwischen dem Hause Fürstenberg, das bis zum Jahre 1326 der Stadtherr von Villingen war und der Stadt Villingen über Macht und Einfluss in und um Villingen. Die aufstrebende Stadt versuchte ihren Einflussbereich auszudehnen und denjenigen ihres ehemaligen Stadtherrn zurückzudrängen. Dies gelang ihr offensichtlich auch. Im Einzelnen ging es um die Ausdehnung des Hoheitsbereichs der Stadt, um Geleit- und Zollrechte, die Verfolgung flüchtiger Eigenleute, die Zuständigkeit von Gerichten, um die gegenseitige Anerkennung von Münzen und von Gerichtsurteilen. Jagdgerechtigkeiten, Zugang zu den Märkten, Ausleihe von Henkern und die zukünftige Schlichtung von Streitigkeiten waren weitere Vertragspunkte .
In HUGO SIEFERTS Beitrag in den Schriften der Baar, 50/2007, S. 51-58: "Ein Interview mit Folgen - Wie Donaueschingen die Daily-Telegraph-Affaire erlebt" wird mehrfach ein Abgeordneter erwähnt, der im Reichstag mitgeholfen hatte, die Stimmung des Kaisers in Donaueschingen zu verhageln: LIEBERMANN VON SONNENBERG - ein Stichwort, das mich elektrisiert hat.
Wie es nämlich der Zufall will, hatten meine Ururgroßeltern und meine Urgroßmutter zeitweilig offenbar engeren Kontakt mit diesem, damals noch jungen Mann. Wenngleich fernab der Baar geschehen, dürfte diese "Geschichte" vielleicht auch für geborene Baaremer nicht ganz uninteressant sein, beleuchtet sie doch diese schillernde Persönlichkeit und überhaupt
damaliges Fühlen und Denken etwas näher.
Denk mal an Elisabeth!
(2008)
"Wir verbinden eine Ära immer mit dem Namen eines Mannes", lautete einmal Joachim Egon Fürst zu Fürstenbergs
Antwort auf die Frage des ZEITmagazin, warum seine 1767 in Regensburg als Maria Elisabeth Alexandrina Augusta
Carolina Josepha Walburga Prinzessin von Thurn und Taxis geborene - ein vil edel magedin hätte sie vermutlich der Jäger und Sammler Joseph von Laßberg nach dem Vorbild der jungen Kriemhild genannt - und 54-jährig in Heiligenberg
gestorbene Ahnin Fürstin Elisabeth in der Familiengeschichte gar nicht gut wegkommen. Die Journalistin glaubte nämlich
beobachtet zu haben, dass Frauen allgemein in der Historie der Fürstenberger nicht zählten und dass die schon mit einunddreißig Jahren Witwe gewordene "Fürstin teutscher Frauen" (Laßberg) im Besonderen wahrscheinlich wegen ihres "bedenklichen Lebenswandels" und der " innigen Freundschaft", der Mesalliance mit Laßberg links liegen gelassen werde. Dabei gehöre ihr doch ein Denkmal gesetzt.
"Bis zu einem frohen Wiedersehen"·telegrafiert Max Egon II. Fürst zu Fürstenberg am 4. November 1908 von Donaueschingen aus dem österreichischen Grafen Rudolf Colloredo-Mannsfeld jun. und rät ihm, die "Kugelbüchse für jeden Fall"
mitzubringen, um so für die Treibjagden mit dem deutschen Kaiser Wilhelm II. im Unterhölzer Wald und am Amtenhauser Berg gerüstet zu sein.
Waren für die Weills
(2008)
Zu Beginn der 1990er Jahre entdeckte Hans Höfer auf dem Dachboden seines Hauses in Kippenheim verschiedenste Schriftstücke aus den Jahren 1819 bis 1891. Wie nach eingehender Betrachtung des Materials ermittelt werden konnte, bieten sie einen exemplarischen und äußerst seltenen Einblick in das Leben und Handeln einer jüdischen Geschäftsfamilie während dieser Zeit: der Familie Weil[l], direkten Vorfahren des Komponisten Kurt Weill, denen das Haus bis 1900 gehörte.
Der „Höfer-Fund" untergliedert sich in zwei Teile. Der größere steht im Zusammenhang mit einer Eisenwarenhandlung, die zur Jahrhundertmitte von Kurts Großonkel Heinrich, auch Löb oder Naphtali genannt, gemeinsam mit dessen Mutter Eva aufgebaut wurde. Sukzessiv traten zwei weitere Brüder dem Geschäft als Teilhaber bei: Nathan, Kurts Großvater, und Jakob. Insgesamt besteht dieser Teil überwiegend aus geschäftlicher Korrespondenz, Kalendern, Bestellungen, Rechnungen, Preislisten, Mahnungen oder Lieferbescheinigungen. Zwischen den einzelnen Schriftstücken finden sich immer wieder großformatige Beiblätter, auf denen Stichworte wie „Preiscouranta vom Jahr 1858", ,,Facturas vom Jahr 1858", ,,Quittungen
vom Jahr 1859" oder „Briefe vom Jahr 1860" notiert wurden. Bei einem großen Teil des „Höfer-Fundes" handelt es sich demnach um die Buchhaltung der Eisenwarenhandlung. Dafür sprechen auch Vermerke wie „Factb. Fol. [Zahl]" oder „cto et [Zahl]", mit denen die einzelnen Rechnungen von Heinrichs Hand versehen wurden. Folglich waren die Inhaber über die
von Ulrich Baumann beklagte herkömmliche „Sackbuchhaltung" der jüdischen Händler, die er als „Dilemma der Forschung" bezeichnet, schon weit hinaus. Ferner verweist die Buchhaltung auf Deutsch auf die Umsetzung einer entsprechenden Forderung im 9. Konstitutionsedikt vom 13. Januar 1809, das zahlreiche Bestimmungen zur rechtlichen und sozialen Emanzipation der badischen Juden enthielt.
Der Artikel skizziert die Wirtschafts- und Lebensverhältnisse des Ortenauer Ritters Wolf von Windeck (um 1497-1542) auf Grund der umfangreichen Auflistung seiner Hinterlassenschaft und von gleichzeitigen urkundlichen Nachrichten. Eine Edition des Faszikels mit über 1000 Personen-, Orts- und Flurnamen aus der Ortenau ist geplant.
Der Hunger nach Bildern und Informationen führte im ausgehenden Mittelalter zu einer explosionsartigen Verbreitung von Druckerzeugnissen. Der Rohstoff Papier stand zum ersten Mal in ausreichendem Maße zur Verfügung. In den großen Städten des Oberrheingebietes, wie Basel oder Straßburg etablierten sich Druckwerkstätten, die das damals neue Medium
Buch druckten und herausgaben, um den nahezu unersättlichen Hunger nach Bildung zu stillen. Im Folgenden werden drei Bücher aus dem Bestand der Offenburger Historischen Bibliothek vorgestellt, die im Spätmittelalter und der frühen
Neuzeit, d. h. kurz vor oder kurz nach 1500 entstanden. Diese Werke sind aufgrund der reichen Holzschnitt-Illustrationen hochinteressant und schön gestaltet. Der Gesamteindruck im Zusammenspiel von Text und Bild war von entscheidender Bedeutung, die reichen Illustrationen sollten die Aufmerksamkeit potentieller Käufer auf sich ziehen. Menschen, die der lateinischen Sprache oder des Lesens selbst nicht mächtig waren, konnte so der Inhalt anhand der Bilder erklärt und verständlich gemacht werden.
Anlass zum Thema dieser Miszelle ist die Sorge, dass die Diskussion des Problemkreises „galloromanisches Substrat im Schwarzwald" von Historikern und Archäologen als „ungelöst" oder „unlösbar" abgebrochen bzw. beiseite geschoben wird. Zuletzt äußerte sich dazu Meinrad Schaab, ausgehend von der - nach ihm - lediglich im Zartener Becken gesicherten Namen-, Siedlungs- und Bevölkerungskontinuität. Im Übrigen bleibt Schaab skeptisch abwartend. Zur philologischen Argumentationsweise findet er keinen adäquaten Zugang. Irritationen verursachen ihm die Ortsteilnamen (Zinkennamen) zwischen Elz und Kinzig: ,,Aber romanische Namen gibt es auch anderwärts im Schwarzwald, und ausgerechnet in von der Siedlungs- und Bodenausstattung her kaum frühdatierbaren Tälern, Ortsteilen und Einzelhöfen, zu denen natürlich auch keine frühe schriftliche Überlieferung vorliegt. Man wird sie kaum allein aufgrund philologischer Merkmale als Rückzugssiedlungen der von den Alemannen verdrängten römischen Provinzialbevölkerung einstufen können. Aber auch die Deutung als durch Bergbauspezialisten oder bäuerliche Kolonisten erst im Hochmittelalter angelegte Siedlungen ist keineswegs erwiesen, und die Deutung auf Bergbau geht oft auch nicht auf." Misstrauen gegenüber philologischer
Argumentationsweise hatte Bruno Boesch schon 1962 gesät, als er warnte, „in einer so komplexen, viele Wissenschaften berührenden Frage dem philologischen Scharfsinn unbeschränkte Vollmachten einzuräumen". Leider ist eine Auseinandersetzung mit jüngeren germanistischen und romanistischen Arbeiten von Seiten der Mittelalterhistoriker und auch sonst, ausgeblieben. Wolfgang Haubrichs hat jüngst dem Problem der Romania submersa im Westen und Süden der Germania eine knappe Zusammenfassung gewidmet. Da heißt es: ,,Auf der Ostseite des Oberrheins sind die Kontinuitätszeugnisse [d. h. antik-frühmittelalterliche Namenkontinuität, = Verf.] noch spärlicher. Für das badische Schwarzwaldvorland und den Mittleren Schwarzwald sind einige Lehnwortareale dingfest gemacht worden; im Schwarzwald Gruppen von Ortsnamen, die auf galloromanische Lehnwörter zurückgehen dürften."
Wallfahrten im Ortenaukreis
(2008)
Das deutsche Wort „Pilger" stammt vom kirchenlateinischen Wort „Pelegrinus". Dieses bezeichnet eine Person, die aus religiösen Gründen in die Fremde geht, also eine Wallfahrt in einen Wallfahrtsort macht. Anlässe zu einer Wallfahrt können sein: - eine sich selbst auferlegte Buße, - das Bemühen, einen Sündenablass zu erhalten, - die Erfüllung eines Gelübdes, - die Hoffnung auf eine Gebetserhörung, - Heilung einer Krankheit, - eine religiöse Vertiefung und/oder eine Danksagung.
Ziel einer so verstandenen Wallfahrt ist: ein als heilig betrachteter Ort, beispielsweise eine biblische Stätte, ein Ort einer Erscheinung oder ein Gnadenbild in einer Wallfahrtskirche. An diesen Orten gilt es zu beten, zu bitten und zu danken, um Gnade und Ablass zu erhalten, zumindest tagsüber jederzeit. Diese Sätze zum Thema Wallfahrt sind einem Beitrag im „Konradsblatt" der Wochenzeitung des Erzbistums Freiburg entnommen, in dem im Frühjahr 2007 über die Offenburger Ausstellung „Auf Gottes Pfaden" berichtet wurde.
Brauchtum wurde von der „klassischen" Volkskunde traditionell im ahistorischen Zyklus von Jahres- und Lebenskreis angesiedelt. Die sozialen Kontexte und die historischen Bedingungen gerieten dabei aus dem Blickfeld. Bräuche wurden als Gemeinschaftshandeln verstanden, das vorgeblich in einer überzeitlichen Tradition steht. Dabei haben auch Brauchtumsformen einen kulturhistorisch benennbaren Ausgangspunkt und erfüllen innerhalb eines historisch beschreibbaren Zusammenhangs ihre spezifische Funktion. Das gilt auch für religiöses Brauchtum. Exemplarisch kann das am Beispiel der Nußbacher Wendelinuswallfahrt in den 1950er-Jahren gezeigt werden. Die Wallfahrt zum Vieh- und Bauernheiligen Wendelin kann im Kirchspiel Nußbach bis in das Jahr 1591 zurückverfolgt werden. Sie erreichte nach der Mitte des 18. Jahrhunderts ihren ersten Höhepunkt, als 1756 der Vorarlberger Barockbaumeister Johann Elmenreich die neue, spätbarocke Wallfahrtskapelle errichtet hatte. Um die Wallfahrt entstand ein reiches Brauchtum. Seit 1716 zogen Prozessionen hinter Kreuz und Fahnen von Nußbach hinauf auf den „heiligen Berg" des Renchtals. Im Zusammenhang mit Viehseuchen gelobten Nachbargemeinden wie Ebersweier, Urloffen und Appenweier eine jährliche Gemeindewallfahrt, nachdem sie von Viehseuchen verschont geblieben waren. Zur Wallfahrt gehörte oft ein stundenlanger Fußmarsch der Pilger, die teilweise von weit her aus den entlegenen Tälern des Schwarzwaldes kamen. Sie versuchten durch ein Wachsopfer die Fürbitte des Heiligen zu erlangen. Im 19. Jahrhundert boten Händler, die sogar aus Walldürn kamen, Devotionalien wie Versehgarnituren, Rosenkränze, geweihte Kerzen, Kreuze usw. an. Die Wallfahrt zum hl. Wendelin markierte den Abschluss des bäuerlichen Arbeitsjahres und wurde mit dem Dank für die gesegnete Ernte verbunden.
Am Montag nach dem Küchelsonntag fand in Willstätt der „Schurdi" statt. Dieser alte Brauch bestand darin, dass am Nachmittag die Schulbuben diesseits und jenseits der Kinzigbrücke zu einem Wettkampf antraten. Dabei ging es sehr gewalttätig zu. Oft beteiligten sich zusätzlich die bereits aus der Schule entlassenen Buben. Mit großen Wasserbehältern oder Holzspritzen ging es aufeinander los mit dem Ziel, die Gegner nass zu machen. Das Größte war, wenn es gelang, dem Gegner eine Ladung Wasser ins Gesicht zu spritzen. Die kleineren Buben, die Mädchen und Frauen schafften in großen Zubern Wasser
heran, die an die Straße gestellt wurden. Ein großer Erfolg war auch, wenn es gelang, dem Gegner die Wasserkübel umzukippen oder gar mitzunehmen, um das Nachfüllen der „Schurbüchsen" zu verhindern. Für dieses Prozedere wurden die ältesten Klamotten angezogen, die mehrmals, wenn sie tropfnass waren, gewechselt werden mussten. Dorfchronist Johann
Jockers erinnert sich, dass es eine raue, aber schöne Sitte war.
Während auf allen größeren Zuflüssen der oberen Kinzig - der Wolf, der Schiltach, der Kleinen Kinzig und sogar dem Heubach - seit der frühen Neuzeit eifrig geflößt wurde, ist die Gutach in Sachen Flößerei bisher nicht in Erscheinung getreten. Von ihr, immerhin der Kinzigzufluss mit dem zweitgrößten Einzugsbereich, heißt es lapidar, dass auf ihr „die Flößerei nicht möglich war." Dieser Sachstand erscheint wenig befriedigend, zumal bereits 1509 das „flossen" mit „denen von Homberg" in Verbindung gebracht wird: Damals schrieb Andreas Kötz, fürstenbergischer Vogt im Kinzigtal, seinem württembergischen Kollegen Ulrich Eckhart in Hornberg: Den Hornbergern würde auch nach dem Ende der offiziellen Floßzeit an Martini „kain flossen" durch das fürstenbergische Kinzigtal „abgeschlagen", zumal sie bei der damaligen Wasserknappheit lange genug „uff das wasser verziehen und gotzberait (hätten) warten" müssen. Belegt diese Nachricht Flößerei auf der Gutach für die Zeit um 1500, so scheint sie danach tatsächlich in Abgang gekommen zu sein. 1626 berichtete Untervogt Georg Schmidt von Hornberg dem Herzog Johann Friedrich von Württemberg, dass im Vergleich zu den Hornbergern die Schiltacher „ihr meist und größte Nahrung uff dem Holtzgewerb ligen haben"; diese seien „ wohl habhafft und vermöglich, darunder 3 oder 4 der vonehmbsten Bürger gewißlich habhaffter alß die ganze Hornberger Bürgerschafft." In Homberg stützte man sich wirtschaftlich vor allem auf den Fuhrverkehr durchs Gutachtal, der nicht so viel wie der Holzhandel und die Flößerei einbrachte, was die Schiltacher den Hornbergern mit der verächtlichen Bemerkung, sie seien „Barfüessische Bettler" auch deutlich zu verstehen gaben. So blickten Bürgermeister, Gericht und Rat der Stadt Homberg 1627 durchaus neidisch auf den „großen und starckhen Holtz- und Flotzhandel" der Schiltacher, ,,dergleichen sich die Hornberger nichzit zuegeniessen haben." Auf der anderen Seite nahm man in Schiltach in Anspruch, dass dieser Reichtum nicht von selber gekommen war, sondern „von den hartschaffend Holzgewerben herrührt", die ihr „fürnembster Nährpfennig" seien.
Am 16. Dezember 1389 - es war ein Donnerstag - ,,um die erste Stunde oder nahe bey" bat eine Gruppe Bauern aus dem Kirchspiel Zimmern in der Ortenau den kaiserlich und kirchlich anerkannten Notar am bischöflichen Gerichtshof in Straßburg Johannes Scherer um eine Beratung. Das Kirchspiel Zimmern setzte sich damals zusammen aus den Orten Urloffen,
Riechelnheim und Zimmern - hier stand auch das Gotteshaus, das St. Martin gewidmet war. Der Begriff Kirchspiel hatte zu jener Zeit nicht nur eine religiöse Bedeutung, sondern umfasste auch die rechtliche und politische Gemeinschaft. So erscheinen die drei genannten Dörfer immer wieder unter dieser Bezeichnung als eine Prozesspartei mit einer gemeinsamen Vertretung. Über die Konsultation am 16. Dezember ließ der Straßburger Notar eine Niederschrift aufsetzen, dessen lateinisches Original und deutsche Übersetzungen unter dem Namen „Zimmerer Waldbrief" in die regionale Geschichtsschreibung eingeführt wurden. Erfunden hat ihn, soweit wir sehen, der Dekan und bedeutende Lokalhistoriker Wilhelm Weiß aus Urloffen. Einmal wählt er auch „Urloffer Waldbrief" wie übrigens auch hundert Jahre nach ihm Kurrus und Kauß.
Unweit des Stammsitzes der geroldseckischen Herrschaft wurde 1615 am Grassert eine Glashütte in Betrieb genommen. Möglicherweise ersetzte diese eine schon um 1500 bei der Hohengeroldseck betriebene Hütte. Vorüberlegungen zu ihrem Bau wurden bereits 1614 vorgenommen. Auf den 9. November 1614 datiert ein Bericht an Herrn Jacob von Geroldseck
über das Gehölz und den Wald in der Herrschaft Geroldseck. Es sei zunächst zu entscheiden, ob der ganze Wald und alles Gehölz abgeholzt und der Berg zum Zehnten gut gemacht werde, oder ob dies nur vom (selbst) gefallenen Holz erfolgen solle. Dabei spiele auch die Abschätzung eine Rolle, was man von der Glashütte als jährliche Nutzung haben werde und
wie lange man diese betreiben könne. Wenn man das Wasser der Schutter zum künftigen Bleien aufhalten möchte, so sei bei der Durchführung darauf zu achten, dass dieses für den guten Fisch- und Krebsbestand in den Bächen nicht schädlich sei. Dieser Punkt bedürfe einer künftigen Aufsicht und Kontrolle. Die eigentliche Entscheidung sei dahingehend zu treffen, ob der Wald insgesamt umgehauen und dem Aussterben überlassen werden solle. Weil das Wasser, ehe es in die Schutter fließt, durch das Dorf laufen muss und Schaden anrichten könne, bedürfe es einem Zeugenschein. Bei diesem Punkt sei auch zu bedenken, welche Beschwernis der Weiher für die Güter der Untertanen zur Folge habe. Wie auch immer man sich entscheide: Für das Waldgebiet müsse abgeschätzt werden, wie viele Klafter Buchenholz sich ergäben und wie diese
zugeteilt werden sollen. Weil man wegen des Waldes diesen vor etlichen Jahren mit großer Bereitschaft gleichmäßig neu aufgeforstet hat, sei dieser zunächst ordentlich abzumessen. Danach könne weiter beratschlagt werden.
Die heiligen drei König mit ihrigem Stern,
die kommen gegangen, ihr Frauen und Herrn. Der Stern gab ihnen den Schein. Ein neues Reich geht uns herein. [Mit diesem oder einem ähnlich lautenden Lied zogen und ziehen Sternsinger oder Dreikönigsänger, früher ausschließlich in katholischen Gegenden, in der Zeit zwischen Neujahr und Dreikönigstag von Haus zu Haus, um ,,milde Gaben" einzusammeln. Schon die Abwandlung des vorigen Sterndreherliedes in folgenden Text bemerkt etwas süffisant, aber sicher realistisch, warum sie im 16. und 17. Jahrhundert auch „aktenkundig" geworden sind: ,,Die heiligen Drei König mit ihrigem Stern, die essen und trinken und zahlen nicht gern!" Bereits 1566 wurden die Verse gedruckt und Rüdesheimer Kinder haben den Text 1601 gesungen.
Das Dreikönigsingen in Haslach im Kinzigtal, sein überliefertes Liedgut und dessen Verbreitung
(2008)
Als „Sternsingen" bezeichnet man allgemein jenen Umgang, der zwischen dem 1. Januar und dem 6. Januar eines jeden Jahres von drei als Kaspar, Melchior und Balthasar verkleideten Burschen (in neuerer Zeit finden sich auch schon Mädchen darunter) durchgeführt wird. Dabei trägt diese Gruppe einen Stern mit sich. Der Sternsingerbrauch - so Prof. Dietz-Rüdiger Moser (München) in seinem Buch „Bräuche und Feste durch das ganze Jahr" (Verlag Herder/Freiburg) - kam erst in nachmittelalterlicher Zeit im Umkreis von Bischofszentren und Stiften auf, wo er zunächst von Kloster- und Chorschülern ausgeübt wurde. Allgemein aber soll sich das Sternsingen erst nach 1560, also nach dem Tridentinum verbreitet haben. Die Liedtexte für das Sternsingen kamen zwischen 1560/65 auf den Markt zunächst in Nürnberg, Regensburg und Straubing und zwar immer auf Flugschriften.
Die Auslöschung der jüdischen Gemeinden in der Ortenau durch den Nationalsozialismus bedeutete auch das Ende eines lebendigen jüdischen Brauchtums. Die überwiegend religiösen, aber auch die weltlichen, alltäglichen Bräuche hatten den Juden geholfen, ihre kulturelle Identität in einer nichtjüdischen Umwelt zu bewahren. Oder, wie es Maria Schwab in ihren
Erinnerungen an das jüdische Leben in Altdorf in der Ortenau gesagt hat: „Vor Jahrtausenden nahmen die Juden ihre Feste und das Brauchtum, das sich um sie rankte, sogar ins Exil mit. Durch die Feier der jüdischen Feste in der Diaspora wurden die starken geistigen Bindungen geschaffen, die das jüdische Volk selbst in den schwierigsten Zeiten der Not an den Glauben und an das Land der Väter knüpften. Auch im Leben der Juden unserer Heimat spielten die alten Überlieferungen eine zentrale Rolle." Dabei war immer zu unterscheiden gewesen zwischen strenger Ausübung vorgeschriebener liturgischer Rituale und dem eher liberalen Umgang mit der Tradition. Alle denkbaren Varianten der Brauchtumspflege gab es in den Landgemeinden und in den Städten. In vielen Untersuchungen zur Geschichte der Ortenauer Juden werden stets, wenn auch in variierender Ausführlichkeit, solche lokalen Bräuche beschrieben. Überlebende Zeitzeugen oder die christlichen Nachbarn von einst erinnerten sich an das frühere Leben. Als Beispiel für eine solche Publikation steht die Arbeit
von Elfie Labsch-Benz über die jüdische Gemeinde Nonnenweier, die bereits im Untertitel ankündigte, ,,Leben und Brauchtum in einer badischen Landgemeinde zu Beginn des 20. Jahrhunderts" zu dokumentieren. Alltag und Festtage sowie besondere Ereignisse im Lebenszyklus von der Geburt bis zum Tod sind in dieser Veröffentlichung im Blick auf das in Nonnenweier damit verbundene Brauchtum geschildert. Auch Rosalie Hauser hat in ihren Erinnerungen an das Alltagsleben des 19. Jahrhunderts in Rust viele Bräuche festgehalten.
Im Namen der Hyazinthe
(2008)
Wenige Meter entfernt von der alten Klosterpforte des ehemaligen Offenburger Franziskanerklosters (1280-1808) steht an der Südwand des Kreuzgangs ein in dieser Form wohl einmaliges steinernes Schriftdokument barocker Grabsteinpoesie. Wer den schlichten Kreuzgang von der engen Nebenpforte der prachtvollen Klosterkirche aus betritt, sieht zunächst linker Hand die alte hölzerne franziskanische Klosterpforte von 1689 mit ihrem berühmten Chronogramm Marte arDente CLaVstro eXVsto (,,als die Flammen des Krieges wüteten und dabei dieses Kloster eingeäschert wurde"). Vom selben Standpunkt aus nach rechts ist an der Wand auch die mannshohe Grabplatte eines Franziskanerpaters aus der Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert zu erkennen. Auf dem Weg dahin kommt man zunächst aber vorbei an der Franziskanergruft selbst, die jetzt verschlossen ist
und nur durch einen mühsamen Einstieg unter dem Boden zu erreichen ist. Vielleicht führte einst unter der jetzt ebenerdigen Eisenplatte ein Treppenabgang in das Dunkel der grabenartigen Gruft unter dem Chor der Kirche hinab.
Felix Wankel sind die höchsten Weihen der Bundesrepublik Deutschland zuteil geworden: Träger des Bundesverdienstkreuzes und Professor honoris causa des Landes Baden-Württemberg; beinahe wäre sogar ein Gymnasium in Lahr nach ihm, dem auf Grund seines Drehkolbenmotors renommierten Kind und Ehrenbürger der Stadt, benannt worden - Lorbeeren, die als moralisch haltbar erachtet worden sind; zumindest von denjenigen, welche in Wankel den politisch Unwissenden und erfinderisch Selbstvergessenen gesehen haben, der zwar mit seinen Erfindungen der Wehrmacht zugearbeitet, nie jedoch daran gedacht habe, dass er so das verbrecherische Nazi-Regime unterstützen könne, und deshalb auch als „Minderbelasteter"
vor der Spruchkammer Lindau verurteilt worden sei.