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Auf den ersten Blick sieht es so aus, als ob es keine Unterlagen gibt, denen man belastbare Hinweise oder gar Fakten über die
Entstehung und Gründung des Honauer Kirchenchors entnehmen kann. Im Pfarrarchiv gibt es weder das Protokoll einer Gründungsversammlung noch den Entwurf oder gar die Reinschrift einer Satzung, die sich die Gründungsmitglieder des Kirchenchores dereinst selbst gegeben hätten. Daher steht zu befürchten, dass das Jahr und die Umstände der Gründung des Honauer Kirchenchors für immer im Nebel der Geschichte verborgen bleiben. Ein Ergebnis, das nicht befriedigen kann.
Joseph Schulz
(2020)
Anlässlich des 100. Todestages von Pfarrer Joseph Schulz, der am 4. März 2019 gefeiert wurde, fanden in der Pfarrkirche zu
Friesenheim-Heiligenzell zwei Veranstaltungen zu Ehren des Heiligenzeller Ehrenbürgers und Kirchenmusikkomponisten,
Geistlicher Rat, Pfarrer Joseph Schulz, statt. Pfarrer Joseph Schulz, der mit seinen umfangreichen Stiftungen die Errichtung der selbstständigen Pfarrei Heiligenzell ermöglichte, war zu seiner Zeit als Kirchenmusikkomponist und Herausgeber des kirchenmusikalischen Blattes „Der katholische Kirchensänger“ überregional bekannt und bedeutend. Zahlreiche musikalische Werke, darunter acht liturgische Messen, sind es wert, das Leben des Pfarrers Joseph Schulz zu betrachten und zu würdigen.
„Bald fahr ih zue Wasser …“
(2020)
Im Besitz des Schiltacher Heimatforschers Julius Hauth (1899–1988) befand sich die Fotokopie eines handschriftlichen Blattes, überschrieben mit „Flößer-Schnadahüpfel“, über dessen Herkunft er keine Angaben hatte. Auf seiner maschinenschriftlichen Transkription vermerkte Hauth „Verfasser unbekannt“, auch zur Datierung machte er keine Angaben.
Wie die Protestanten und die Katholiken haben auch die Juden zur Gestaltung der Liturgie im Gottesdienst ihre Chöre. Ursprünglich war es Aufgabe des Vorbeters oder Kantors, auf hebräisch „Chasan“, die traditionellen Gebete, zu sprechen und zu singen. Im Laufe der Zeit entwickelte sich ein Wechselgesang zwischen Kantor und Gemeinde, der allerdings an Schwierigkeit zunahm und von den Gemeindemitgliedern oft mehr an Musikalität verlangte, als die meisten aufbrachten. „Als Teillösung entstanden deshalb die Synagogenchöre, die stellvertretend für die oft überforderte Gesamtgemeinde den respondierenden Part übernahmen.“ Die Kantoren waren fest angestellt und speziell ausgebildet, die Synagogenchöre dagegen wurden von Laien gebildet.
Freiburg, und die Region um die Stadt herum, bieten den dort lebenden Menschen eine facettenreiche Heimat. Während die Stadt mit ihrer Industrie und Universität Schauplatz des steten Fortschritts ist, der mit der heutigen Zeit einhergeht, werden in den umliegenden Gemeinden noch immer die Traditionen des dörflichen Lebens gewahrt. Die Natur der Region vom Schwarzwald bis zum Rhein, das traditionelle Leben in den benachbarten Dörfern, sowie die Kultur und Geschichte der Stadt
Freiburg bieten vielschichtige Möglichkeiten der Verwurzelung. Der folgende Text soll einen kleinen Einblick in die meinige geben.
Im „Grundkurs Theologie“, einer Bildungsinitiative der badischen Landeskirche, wurde ich von einer Kirchengemeinderätin aus Heinsheim a. N. auf einen Katechismus aufmerksam gemacht, von dessen Existenz man wisse, der aber seit Jahren (vielleicht sogar Jahrzehnten) verschollen sei. In einer im „Grundkurs“ vorgelegten kleinen Gemeindegeschichte wurde das zum Katechismus Einschlägige (teilweise) aus Kirchenbüchern und Ortschroniken zusammengetragen, darunter auch der Titel
des besagten Katechismus: Kinderlehr oder: Katechistische Unterweisung für die in dem Hochadligen Flecken Heinsheim sich befindende Jugend. Ein Ergebnis dieser Forschungen war freilich auch der zu vermutende Verlust eines Unikats – schmerzlich
aus gleich mehreren Gründen: So schien von Interesse, als wie originell im Gesamtspektrum der südwestdeutschen katechetischen Tradition ein für den topographischen Mikrokosmos eines reichsritterschaftlichen Dorfes geschaffener Katechismus einzuschätzen sei.
Wenn das praktisch-theologische Seminar der Universität am 25. Januar 1838 durch Erlass der Staatsregierung ins Leben gerufen wurde, dann ist zu bedenken, dass diese Gründung zunächst einzuzeichnen ist in die Geschichte der praxisorientierten Seminargründungen an der (nach 1803) neuorganisierten Universität Heidelberg im sich selbst (neu) organisierenden und konstituierenden badischen Staat nach 1803 bzw. 1806. Zu erwähnen ist insbesondere die Gründung des Philologisch-Pädagogischen Seminars 1807, das der Etablierung des Lehrerberufs dienen sollte. Wesentlich waren hier (neben denen Friedrich Creuzers) die Impulse des Theologen Friedrich Heinrich Christian Schwarz. Die berufliche und akademische Differenzierung führte zwar bereits 1811 zur Aufspaltung des philologischen und pädagogisch-katechetischen Bereichs (letzteres unter Schwarz), aber auch zum Entschluss des (damals zuständigen) Innenministeriums, dass auch ein „theologisch-homiletisches“ Seminar eingerichtet werden solle.
Im Jahr 2021 feiert die Evangelische Landeskirche in Baden nicht nur das Jubiläum ihrer Union, sondern auch 50 Jahre rechtlicher Gleichstellung im Pfarramt. Denn am 27. April 1971 wurde mit einem simplen, heute fast banal erscheinendem Satz Geschichte geschrieben: Pfarrer im Sinne der Grundordnung ist auch die Pfarrerin. Damit beendete die Landessynode 55 Jahre rechtlich legitimierter Diskriminierung von Theologinnen in der Evangelischen Landeskirche in Baden. Ein langer und steiniger Weg von der erstmaligen Zulassung einer Frau zu den theologischen Examina im Jahr 1916 bis zur ersten offiziellen badischen Gemeindepfarrerin im Dezember 1971. Der vorliegende Beitrag erläutert zunächst die grundlegenden Voraussetzungen zur Entstehung eines Theologinnenamtes, bevor die ersten Entwicklungsschritte dieses Amtes in Baden in Anlehnung an die Biographien von drei frühen badischen Theologinnen in den Blick genommen werden. Die Diskussion zwischen Landesbischof Julius Bender und Doris Faulhaber als Vertreterin des badischen Theologinnenkonvents im Zuge der Neuordnung der Landeskirche nach dem Zweiten Weltkrieg wird in einem eigenen Abschnitt vertiefend betrachtet. Im weiteren Verlauf werden
die wichtigsten gesetzlichen Regelungen bis 1971 vorgestellt.
Bereits im September 1945, nur rund vier Monate nach Kriegsende, erschien das Gesetzes- und Verordnungsblatt (GVBL.) der Badischen Landeskirche wieder – die erste Ausgabe vom 13. September 1945 umfasste lediglich drei Seiten: einziger Inhalt war der erste Brief des badischen Landesbischofs Julius Kühlewein an alle evangelischen Gemeinden, den er schon am 26. Juni 1945 verfasst hatte. Die letzte Ausgabe des Gesetzes und Verordnungsblattes vor dem Kriegsende war am 11. November 1944 in Karlsruhe veröffentlicht worden. Nach den schweren Bombenangriffen auf Karlsruhe am 27. September und am 4. Dezember 1944, bei denen auch das Dienstgebäude des Oberkirchenrates in der Blumenstraße schwer beschädigt worden war, konnte das Gesetzesblatt nicht mehr hergestellt werden. Das Gesetzes- und Verordnungsblatt gehörte zu den ersten Publikationen, die die US-Amerikaner in ihrer Besatzungszone genehmigten. Auf der letzten Seite trug das GVBl. in den ersten Nachkriegsjahren den Lizenzvermerk der US-Besatzungsbehörde Mit Genehmigung der Publications Control 7.8.45 beziehungsweise später Mit Genehmigung der Publications Control Nr. 4785. Die ersten Ausgaben des Gesetzes- und Verordnungsblattes der Evangelischen Landeskirche in Baden sind ein beeindruckendes atmosphärisches Zeugnis über die Sorgen und Nöte jener ersten Nachkriegsjahre.