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Von den blinden, bodenbewohnenden Doppelschwänzen (Diplura) sind in Deutschland gegenwärtig 19 Arten nachgewiesen (CHRISTIAN 2003). Drei davon gehören zur Familie der Zangenschwänze (Japygidae), deren Cerci an die Hinterleibsanhänge der Ohrwürmer erinnern (Abbildung 1). Es handelt sich aber um basale Hexapoda, die früher mit den Collembolen und
anderen Gruppen flügelloser „Ur-Insekten“ als Apterygota zusammengefasst wurden. Japygiden gelten in Mitteleuropa als faunistische Raritäten und sind daher in der Literatur besser dokumentiert als die Dipluren der durch fadenförmige Cerci ausgezeichneten Familie Campodeidae.
In der schwäbisch-alemannischen Fasnet ist man seit Jahrzehnten bestrebt, seine
Wurzeln zu finden. Wurden diese Wurzeln seit den 1930er Jahren durch die nationalsozialistische Ideologie in vorchristlicher Zeit definiert, in denen die angeblich germanischen Riten der Winteraustreibung eine zentrale Rolle spielten, so hat erst Dietz-Rüdiger
Moser1 1986 den christlichen Ursprung der Fastnacht au f wissenschaftlicher Grundlage
nachgewiesen. Bei dieser christlichen Auslegung der Fastnacht spielt der Dualismus der
lasterhaften Welt einerseits mit der tugendhaften christlichen Lebensweise in der vorösterlichen Fastenzeit andererseits eine zentrale Rolle. Nachdem Werner Mezger 1991
seine Studien zum Fortleben des mittelalterlichen Fastnachtsbrauchs in der europäischen
Festkultur vorgelegt hat, wird versucht, die überlieferten Figuren in der schwäbisch-alemannischen Fasnet au f das Mittelalter zurückzuführen. Das 18. und das 19. Jahrhundert werden dagegen kaum zur Kenntnis genommen, da man glaubt, die schwäbisch-alemannische Fasnet habe mit dem »Carneval« nichts gemein. Doch gerade im barocken
Karneval des 17. und 18. Jahrhunderts, wie er an den Fürstenhöfen, Adelsresidenzen,
beim städtischen Patriziat und an den Kloster- und Jesuitenschulen zusammen mit den
Zunftbürgern der Städte im Sinne einer Maskerade mit gezielten Anspielungen auf Sitten und
moderne Torheiten3 praktiziert wurde, liegen die gemeinsamen Wurzeln des so genannten
rheinischen Karnevals wie auch der schwäbisch-alemannischen Fasnet.
Hermann Maas als Kreisdekan
(2008)
Im Rückblick auf sein Leben schrieb Hermann Maas 1952: Im Sommer desselben Jahres [1945] wurde ich wieder in den aktiven Kirchendienst aufgenommen und zum Kreisdekan für die zehn Dekanate Nordbadens ernannt. So habe ich als alter Mann fast mehr zu tun als je in meinem Leben, weil die Ökumene, der Kampf gegen den Antisemitismus, die Arbeit und Fürsorge für die einst Geknebelten und Verfolgten, die Pflege der Beziehungen zu den amerikanischen Männern, ein großer Briefwechsel mich im Banne halten, neben der eigentlichen Berufstätigkeit in meiner Kirche.
Am 14. November 1932 war der evangelische Kirchenvertrag mit dem Freistaat Baden, der Badische Kirchenvertrag, in Karlsruhe unterzeichnet worden. 75 Jahre danach, am 17. Oktober 2007, ist der Evangelische Kirchenvertrag Baden-Württemberg in Stuttgart geschlossen worden. Er ist ein Vertrag beider evangelischer Landeskirchen in Baden-Württemberg mit dem Land. Der neue Vertrag ist am 10. April 2008 in Kraft getreten, wiederum fast genau ein Dreivierteljahrhundert nach der Ratifikation des Badischen Kirchenvertrags, die am 11. März 1933 erfolgt war. Was führte zur Entstehung des Evangelischen Kirchenvertrags Baden-Württemberg und wie verhält er sich formal und inhaltlich zum Badischen Kirchenvertrag von 1932? Auf diese Fragen will der nachfolgende Beitrag in den Abschnitten II und III Antwort geben. Auszüge aus dem Vertragstext sind im Anhang (Abschnitt IV) wiedergegeben, nämlich die Präambel und die Artikel 1 bis 5. Doch zuerst soll das neue Vertragswerk wenigstens in seinen Umrissen vorgestellt werden (Abschnitt I).
Beschäftigt man sich mit Gerhard Ritter und dem deutschen Widerstand gegen den Nationalsozialismus, so werden zwei Sachverhalte schnell deutlich: Zum einen war Ritter einer der wenigen deutschen Historiker, die sich am Widerstand gegen das
nationalsozialistische Gewaltregime beteiligten, und zum anderen war er einer der ersten deutschen Historiker, die nach Kriegsende über den Widerstand publizierten. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit beiden Facetten des Themas und arbeitet dabei vor allem das konservative sowie das christliche Moment in Ritters Denken und Handeln heraus.
Das Staffortsche Buch ist eine im Jahre 1599 gedruckte Bekenntnisschrift des Markgrafen Ernst Friedrich von Baden–Durlach, mit der dieser seinen Übertritt zum Calvinismus rechtfertigte. Es entstand als Antwort auf das Erscheinen der Konkordienformel 1577, die durch ihre Lehrentwicklung und Festlegung auf die Confessio Augustana (CA) invariata den Reformierten den Schutz des Augsburger Religionsfriedens entzog. Ernst Friedrich konnte die Konkordienformel nicht als verbindliche Interpretation der CA anerkennen, denn damit hätte er den sicheren Boden des Augsburger Religionsfriedens verlassen. Stattdessen bestreitet er, dass die Konkordienformel sich in Übereinstimmung und Kontinuität mit der CA befinde. Das Staffortsche Buch bemüht sich dann auch, die eigene Interpretation der CA mithilfe der Bibel und der Kirchenväter zu belegen und die Abweichungen der Konkordienformel von der CA aufzuzeigen und zurückzuweisen.
Mannheim liegt im Zentrum der Kurpfalz, einst eines der ersten Territorien des Heiligen Römischen Reiches, das als einziges weltliches Fürstentum bereits 1802/03 von der politischen Landkarte verschwand. Der Name des Landes lebt wenigstens geographisch und politisch in der rheinischen Pfalz fort, auch wenn der politische Schwerpunkt einst rechtsrheinisch lag. Die Kurpfalz war seit den 1560er Jahren ein reformiert geprägtes Land, das im 18. Jahrhundert eine verspätete, dafür aber eine als
umso bedrückender empfundene Gegenreformation erfuhr, die auch im Reich heftige Reaktionen hervorrief.
Martin Schwarz (1905–1990) war badischer Pfarrerssohn und Pfarrkandidat, wurde dann jedoch wegen der politischen Zeitumstände Schweizer Pfarrer. Bis etwa 1935 war sein Rufname Wilhelm, von da an Martin. Alle Vorfahren von Martin Schwarz väterlicherseits waren seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts Pfarrer, damals aus der Schweiz nach Hessen ausgewandert. Zweieinhalb Jahrhunderte später wurde der lutherische Pfarrer Friedrich Heinrich Christian Schwarz (1766–1837) 1804 aus Hessen als Theologieprofessor an die neu aufgebaute Universität Heidelberg berufen. Von ihm stammten dann in drei Generationen insgesamt sieben badische Pfarrer ab, der letzte war Hugo Schwarz (1872–1927), Vater von Martin Schwarz. Sie amtierten unter anderem, teilweise jahrzehntelang, in Mannheim (Wilhelm Schwarz, von 1823 bis 1873, also 50 Jahre lang Pfarrer in Mannheim), in Heidelberg (Friedrich Schwarz, von 1865 bis 1910, also 35 Jahre lang Pfarrer in Heidelberg) und in Freiburg (Hugo Schwarz, von 1909 bis 1920).
Als die wenigen evangelischen Bürger des Odenwalddorfes Rittersbach in der ersten Maiwoche des Jahres 1854 mit dem Ausheben der Fundamente für ihre neue Kirche begannen, war die Enttäuschung groß. Rasch zeigte sich, wie klein und unbedeutend das zu erbauende Kirchlein werden würde. Wie man erst jetzt erkannte, sollte das Bauwerk nur bescheidene 24 Fuß breit und 30 Fuß lang sein. Unentgeltlich wollten die Bürger Hand- und Spanndienste leisten. Angesichts der unscheinbaren Größenverhältnisse hörte man jedoch Stimmen, die sagten: Das gibt eine Kapelle, aber keine Kirche!, und bei vielen entschwanden Muth und Freudigkeit so sehr, dass sie die Hand sinken ließen. Wie sollte es auf der Baustelle weitergehen? Wollte man die vom badischen Innenministerium gegebene Erlaubnis zum Bau einer neuen Kirche leichtfertig aufs Spiel setzen? Sollte man auf eigene Faust und auf eigenes finanzielles Risiko vom genehmigten Bauplan abweichen und den Grundriss in der Breite und Länge um 6-10 Schuh vergrößern? Brauchte man für die wenigen evangelischen Familien überhaupt eine neue Kirche? Würde es nicht ausreichen, das bestehende Bethaus instand zu setzen? Die Zeit drängte, die von auswärts kommenden Maurer waren bereits eingetroffen und wollten mit der Fundamentierung beginnen.
Zum 1. Januar 2008 ist eine Neufassung der Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden in Kraft getreten. Sie tritt an die Stelle der Grundordnung vom 23. Mai 1958, die fast 50. Jahre gegolten hat, wenn auch mit zahlreichen Veränderungen durch insgesamt 16 Novellierungen größeren und kleineren Ausmaßes. Das Jubiläum und das Inkrafttreten der Neufassung gibt Anlass, einen Blick zurückzuwerfen auf die Entstehungsgeschichte der Grundordnung und die wesentlichen Entwicklungen des kirchlichen Verfassungsrechts in Baden nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges.