Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
Sprache
- Deutsch (6218) (entfernen)
Gehört zur Bibliographie
- nein (6218) (entfernen)
Schlagworte
- Geschichte (1053)
- Zeitschrift (942)
- Baden (336)
- Freiburg im Breisgau (294)
- Karlsruhe (212)
- Kirchengeschichte (202)
- Villingen im Schwarzwald (197)
- Katholische Kirche. Erzdiözese Freiburg (180)
- Villingen-Schwenningen-Villingen (170)
- Bodensee-Gebiet (168)
Es wird über drei für Baden-Württemberg neu aufgefundene Wanzen-Arten berichtet: die Pentatomide
Dyroderes umbraculatus (Fabricius, 1775), die Lygaeide Oxycarenus (Euoxycarenus) pallens (Herrich-Schaeffer, 1850) und die Miride Trigonotylus pulchellus (Hahn, 1834). Die beiden erstgenannten Arten sind
neu für Deutschland. Alle Funde stammen aus dem
Oberrheingebiet (Raum Karlsruhe-Mannheim). Die
Verbreitungsgebiete der drei Arten haben ihre Zentren
im Mittelmeergebiet bzw. der pannonischen Region.
Aus 60 Bodenfallen, die im Naturschutzgebietes „Alter Flugplatz Karlsruhe“ in wöchentlichem Rhythmus vom 9.4. bis 12.10.2010 zur Erfassung der Spinnenfauna an 10 Standorten ausgebracht waren, wurden 2.545 adulte Wanzen (Insecta, Heteroptera) untersucht. Insgesamt liegen aus den Bodenfallen 59 Arten vor, von denen 11, überwiegend Irrläufer, die bisherige Artenliste erweitern. Die häufgsten Arten sind Acalypta gracilis, A. marginata, A. parvula, Chlamydatus pullus,
Ischnocoris hemipterus, Kalama tricornis, Microporus nigrita und Plinthisus brevipennis. Alle 59 Arten werden
hinsichtlich ihrer Vorkommen in den Biotopen Sandrasen, Nardetum und Ruderal kurz beschrieben. Ausführlich wird auf die drei Acalypta-Arten eingegangen. Ihre taxonomische Unterscheidung, ihre Phänologie und Präferenz für die genannten Biotope, das Häufigkeitsspektrum von Männchen/Weibchen und von brachypterer/semibrachypterer/makropterer Form werden dargestellt und diskutiert.
Zwischen 1997 und 2009 ließen sich auf dem FFH- und zukünftigen Naturschutz-Gebiet „Alter Flugplatz Karlsruhe“ insgesamt 150 Wanzenarten nachweisen. Unter diesen sind in der Region sonst seltene Arten wie Acetropis gimmerthalii, Alloeorhynchus favipes, Brachycarenus tigrinus, Conostethus roseus, Haploprocta sulcicornis, Lepidargyrus ancorifer, Miridius quadrivirgatus
und Trigonotylus pulchellus sowie zahlreiche für Sand- und Magerrasen typische Arten. Die fast 200jährige Geschichte des Flugplatzes als Sekundärbiotop und die Liste der Wanzenarten werden besprochen.
Dass eine kleine Kirchengemeinde keinen eigenen Pfarrer hat und von einer Nachbargemeinde als Filialgemeinde mitversorgt wird, ist nichts Außergewöhnliches. Ungewöhnlich ist es aber, wenn die Christen dieser Gemeinde über 175 Jahre sonntäglich in das Nachbardorf zum Gottesdienst laufen müssen, weil ihnen ein Gotteshaus fehlt. Die Historie der evangelischen Kirchengemeinde ist es wert, in diesem Zusammenhang einmal genauer in Augenschein genommen zu werden.
Schon seit längerem hatte ich mich mit dem Gedanken getragen, einmal unter historischen Gesichtspunkten durch die Mannheimer Hafenanlagen zu führen. Schließlich ist der hiesige Binnenhafen einer der bedeutendsten Europas und mit seinen rund elf Quadratkilometern Fläche inklusive Wasserspiegel der größte Deutschlands. Rund acht Millionen Tonnen werden hier Jahr für Jahr Schiff-Land bzw. Land-Schiff umgeschlagen. Indes sind die Hafenanlagen nicht nur ein wichtiger Teil der
städtischen Infrastruktur, sondern zugleich wesentliches Element der 400-jährigen Mannheimer Stadtgeschichte. Schon zu Zeiten der Festungs- und Stadtgründung 1606/07 legten hier die Holzschiffe und -nachen an, lange bevor im Jahr 1840 das erste Mannheimer Hafenbecken eingeweiht wurde.
Die Chance zu erhalten, Kirchenportale für ein
Münster zu gestalten, zumal mit so herrlichen,
klaren, romanischen Gewänden wie in Villingen,
dürfte zum Höchsten zählen, was im Bildhauerleben zu erwarten ist. Gleichzusetzen mit einem
„Reiterstandbild“ oder einer Brunnengestaltung
mit dem Hauptthema „Akt“. Dies zu erkennen,
und die ganze Kraft und Konzentration dorthin zu
legen, war mir von Anfang an klar und bewusst.
Dies wussten aber auch jene – so wie Carlo Schmid,
mein langjähriger enger Freund es formulierte die,
die mir „Übelwollen“, genau. Es begann ein Kampf
„Sein oder Nichtsein“ gleich nach der festen Zusage
jener Spende des Villinger Bürgers, der als erster
erkannte, welch große Möglichkeit sich mit diesem
Renovationsbeginn 1976/77 auftat. Jene Geister
scheuten auch nicht zurück, mehrmals persönlich
dort beim Spender Wilhelm Binder gegen den
Bildhauer zu intervenieren.
Das Stadtarchiv Freiburg und das Staatsarchiv Basel-Stadt bewahren eine Reihe so genannter Eheberedungen aus dem Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit auf. Das sind Verträge, mit denen die vermögens- und erbrechtlichen Modalitäten eines geplanten Eheschlusses nach dem lokal geltenden Recht geregelt wurden. Solche Dokumente verweisen, wie hier vorauszuschicken ist, auf die Sphäre des wohlhabenden Bürgertums der Kaufleute beziehungsweise der handwerklichen Oberschicht. Die Mehrheit der Stadtbevölkerung hingegen - seien es die Stadtarmut, die Kreise der Tagelöhner und Dienstboten oder jener zahlreichen Handwerker, die lediglich mittleren und unteren Einkommensklassen zuzurechnen waren - konnte wegen fehlender Kapitalgrundlage auf solche vertragliche Absicherungen verzichten, lebten die Ehepaare doch von ihrer beider Erwerbsarbeit, ohne dass sie wesentliche Ersparnisse bilden konnten.
Machtwillkür, Amtsmissbrauch und Korruption waren geläufige Erscheinungen
im so genannten Dritten Reich, in dem bestehende Kontrollinstanzen weitgehend außer
Kraft gesetzt waren [1]. Formen solchen Amtsmissbrauchs fanden sich dabei auf allen Ebenen des NS-Staats in verschiedenen Ausprägungen, etwa in Person des leidenschaftlichen Kunstsammlers Hermann Göring [2], Gauleitern wie Erich Koch in Ostpreußen [3] oder
dem berüchtigten Münchener Stadtrat Christian Weber [4].
Alle drei auf dem Studientag in Bretten gehaltenen Referate haben, was ja schon für sich erfreulich und gar nicht selbstverständlich ist, zu lebhaften Diskussionen geführt. Im Einverständnis mit den Referenten ist gegen Ende der Veranstaltung verabredet worden, dass ich meine Anfragen an die beiden kirchengeschichtlichen Referate „zu Papier“ bringen solle, damit sie, zusammen mit diesen abgedruckt, auch den nicht an der Tagung beteiligten Leserinnen und Lesern des Jahrbuchs für badische Kirchen- und Religionsgeschichte zur Kenntnis gebracht werden können. Die Schwierigkeit ist nun, dass Dr. Stössel – aus Gründen, die ich nicht kenne – einen völlig anderen Text zur Veröffentlichung vorgelegt hat, als er ihn in Bretten vortrug. Ich werde deshalb kurz die Pointe seines Brettener Vortrages und meine darauf bezogenen Anfragen rekapitulieren müssen – sie waren ja überhaupt der Anlass für die genannte Verabredung –, um anschließend, ebenfalls kurz, auf den jetzt vorgelegten Text einzugehen. Auch der Vortragstext von Herrn Kollegen Ehmann hat sich, wenn mich meine Erinnerung an das in Bretten Vorgetragene nicht trügt, etliche Veränderungen, nicht nur in der Tonart, gefallen lassen müssen, ohne dass darüber meine in Bretten freilich nur angedeuteten Vorbehalte einfach gegenstandslos geworden wären.
Mitte des letzten Jahres (2001) überreichte mir der Gerlachsheimer Heimat- und Kulturverein eine Fotokopie jenes „Gerlachsheimer Kopialbuches“, das im Generallandesarchiv Karlsruhe aufbewahrt wird. Ein schneller Vergleich mit dem mir schon bekannten Würzburger Exemplar bestätigte die Aussage Julius BASSLERS, dass nämlich beide Exemplare völlig identisch seien, was übrigens im Karlsruher Exemplar sogar amtlich bestätigt wird. Ein genauerer Vergleich beider Kopialbücher zeigte dann, dass diese Behauptungen doch nicht ganz zutreffen: So enthält z. B. das „Repertorium“ des Karlsruher Kopialbuches einen längeren Hinweis auf jenen Prozess, den der Prämonstratenserorden gegen den damaligen Bischof von WÜRZBURG, JOHANN PHILIPP VON GREIFFENCLAU ZU VOLLRATHS (1699-1719) geführt hat, obwohl im Buch selbst kein einziges Schriftstück darüber zu finden ist. Kein Wunder, denn die letzte Kopie des Kopialbuches stammt aus dem Jahr 1458 und so wären Schriftstücke aus dem 18. Jh. fehl am Platze.