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Umpfenbach liegt an derjenigen Stelle Bayerns, von der aus, wendet man sich
nach Norden, Osten oder Süden, man sogleich ins ehemalige Baden gelangt.
Diese besondere Lage – man könnte auch von Abgelegenheit sprechen – hängt
mit der wechselhaften Geschichte zusammen, der dieses kleine Dorf am Beginn
des 19. Jahrhunderts unterworfen war. Die Fülle der Quellen, die diesen Vorgängen
zu danken sind, erlaubt tiefe Einblicke in die historischen Umstände jener
Umbruchszeit, und man kann sich auf diese Weise gut hineinversetzen in die Haltung der Beteiligten, die damals noch nichts wissen konnten vom Untergang
des ersten französischen Kaiserreichs und von der Neuordnung Mitteleuropas
durch den Wiener Kongress.
Am 25. Februar 1803 verabschiedete ein Ausschuß des Reichstags zu Regensburg, eine sogenannte Reichsdeputation, einen Beschluß, der die Auflagen von vorangegangenen internationalen Friedensverträgen in Reichsrecht umsetzen sollte. Die Folge war eine völlige Umgestaltung des Alten Reiches. Obwohl auch weltliche Reichsstände betroffen waren, nämlich die rechtsrheinische Kurpfalz und die allermeisten Reichsstädte, ist mit dem Reichsdeputationshauptschluß in der historischen
Erinnerung vor allem der Begriff der Säkularisation verbunden. In der Tat stellte die große Säkularisation von 1802/03 für den Süden Deutschlands gewiß das einschneidendste und folgenreichste Ereignis des allgemeinen Umbruchs jener Jahre dar. Man könnte sogar sagen, sie habe das, was am Alten Reich nach den Erschütterungen der Reformation und des Dreißigjährigen Krieges noch mittelalterlich geblieben war, endgültig und noch dazu radikal beseitigt. Obwohl sie beileibe kein Einzelfall in der europäischen Geschichte war, blieb es ihr vorbehalten, als die Säkularisation schlechthin ins öffentliche Bewußtsein einzugehen. Dabei ist das Urteil über sie je nach weltanschaulicher Orientierung oder konfessioneller Gebundenheit durchaus gespalten; denn der Horizont an historischen Erklärungsmöglichkeiten der jetzt Lebenden reicht noch in jene Zeit zurück. Um die gravierenden Wirkungen verstehen und besser in den Gesamtzusammenhang einordnen zu
können, fragt man am besten nach den Ursachen der Verläufe, die zur Säkularisation geführt haben, wobei aber auch die individuelle Verantwortung der damals politisch Handelnden nicht ausgeblendet werden sollte.
Die Zentren wachender Hochmoore gehören zu den artenärmsten Ökosystemen Mitteleuropas. Allerdings bieten die Moore im Randgehänge, im Randlagg und in den Anmoorbereichen einer Vielzahl von Arten Lebensrume. Durch anthropogene Störungen können sich zusätzlich Arten in Moorkomplexen ansiedeln und dadurch die Diversität dieser Gebiete erhöhen (POSCHLOD 1990, SCHUCKERT et al. 1992). Die Moore Südwestdeutschlands sind größtenteils durch Torfabbau, Melioration, land- und forstwirtschaftliche Nutzung stark beeinträchtigt (GÖTTLICH 1990). Die meisten Moore unterliegen nach Ende des Torfabbaus bzw. Aufgabe der Nutzung einem starken Vegetationswandel, der über den natürlichen turn-over
eines nicht gestörten Moores weit hinausgeht. Am Beispiel de Schwenninger Mooses soll gezeigt werden, wie sich die Flora eines gestörten ehemaligen Hochmoores verändert hat und welche Artengruppen davon besonders betroffen sind.
Das Schwenninger Moos ist eine der am besten untersuchten Moore Südwestdeutschlands.
Stillgewässer haben häufig eine große Bedeutung für den Naturschutz. Der Unterhölzer Weiher ist seit 1939, vor allem aufgrund seiner Bedeutung als Rast-, Brut- und Mauserplatz für Wasservögel, Teil des Naturschutzgebiets „Unterhölzer Wald". Im Norden grenzt er zudem an die Feuchtwiesenkomplexe und Moorflächen des 1997 ausgewiesenen Naturschutzgebiets „Birken-Mittelmeß" an. Auch wenn der Teich im Schutzzweck des Verordnungstextes zum Unterhölzer Wald nicht direkt aufgeführt wird, ist es doch Aufgabe des Naturschutzes, diesen Lebensraum in seiner Bedeutung für die Gewässerflora und -fauna sowie für die Vogelwelt langfristig zu erhalten. Im Zusammenhang mit naturschutzfachlichen Diskussionen über die Gefährdung der Teichbodenvegetation wurde im Jahr 2001 seitens der Naturschutzverwaltung erstmals über mögliche Maßnahmen am Unterhölzer Weiher nachgedacht. Daraus resultierte ein Auftrag zur Ermittlung des Diasporenpotentials im Teichboden (RADDATZ & SCHUTTE 2002). Die Ergebnisse zeigten, dass aus naturschutzfachlicher Sicht Maßnahmen zur Freilegung der Teichbodenvegetation durchaus erfolgversprechend sein könnten.
Während eines Zeitraums von 5 Jahren (1981 - 1985) wurden Abundanz, Biomasse, Vertikalverteilung und Altersstadienverteilung der Enchytraeen eines Moderbuchenwalds im nördlichen Schwarzwald (Stadtwald Ettlingen) mittels Aufschlämmung erfasst (= Standardprogramm). Durchschnittlich leben an diesem Standort 46.000 lnd/m2 mit einer Biomasse von 1,31 g Trockengewicht (= 8,80 g Frischgewicht) pro m2. Die Populationsdynamik der Tiere verläuft, insbesondere bei der Biomasse, sehr regelmäßig mit Sommerminima und Wintermaxima und wird im Allgemeinen nur durch extreme klimatische Umstände verändert. Parallel zum Standardprogramm wurden auf unmittelbar benachbarten Flächen im Stadtwald Ettlingen im Rahmen des Chemikalienprogramms zwei Umweltchemikalien (PCP, 2,4,5-T) in jeweils 2 Konzentrationen (1 bzw. 5 g/m2) zweimonatlich für 2 Jahre (1982 - 83) ausgebracht. Während dieser Zeit sowie in der ebenfalls zweijährigen Erholungsphase (1984 - 85) wurden die Auswirkungen der Chemikalien auf die Populationsdynamik der Enchytraeen untersucht. In der Applikationsphase wurde die Zahl der Enchytraeen durch die Chemikalien stark reduziert. Die Wirkung trat dabei konzentrationsabhängig und schichtspezifisch auf. Außerdem beeinflussten die beiden Stoffe die Altersverteilung der Enchytraeen. Gewöhnungseffekte waren mit Ausnahme auf der 2,4,5-T(1)-Fläche nicht feststellbar. Wichtigster Faktor bei der Erklärung der Wirkung der Chemikalien ist ihr geochemisches Verhalten (Löslichkeit, Adsorption, Akkumulation) im Boden. Bis auf die Fläche mit der hohen PCP-Konzentration hatten sich Abundanz und Biomasse zwei Jahre nach Ende der Applikation weitgehend der Kontrolle wieder angeglichen. Dabei traten teilweise erhebliche Überschussreaktionen (mehrere hundert Prozent!) über Kontrollniveau auf, deren Höhe mit der vorhergehenden Wirkung umgekehrt korreliert war. Diese Zunahme ist eine Reaktion der Enchytraeenzönose auf den durch die Chemikalien bedingten Abbaurückstand der Streu, wie sie in ähnlicher Form in anderen Belastungssituationen auch gefunden wurde. Abschätzungen der energetischen Parameter (z.B. Respiration) der Enchytraeenzönose legen nahe, dass die gefundenen Beeinträchtigungen sich auch auf der Ebene ökosystemarer Funktionen (speziell des Streuabbaus) niederschlagen können. Die differenzierte Reaktion der Enchytraeen des Stadtwalds Ettlingen nach Applikation zweier Umweltchemikalien sowie Erfahrungen aus der Literatur belegen ihre Eignung als Monitororganismen in ökotoxikologischen Freilandstudien.
Gemeinhin galt der Schwarzwald als spät, nämlich erst hochmittelalterlich besiedelt. Diese
Auffassung wurde in den 80er Jahren erstmals angezweifelt und später durch archäologische
Funde weiter erschüttert. Neuerdings untersuchte, teilweise in die Späte Bronzezeit zurückreichende Siedlungen liegen allerdings in Randlagen des Mittelgebirges, auf Umlaufbergen in den
Tälern von Nagold oder Enz und in typischen Schutzlagen: der Schlossberg von Neuenbürg, der
Rudersberg bei Calw, der Schlossberg von Nagold. Auch die bisher bekannten Bergbau- und
Eisenverhüttungsspuren der Hallstatt- und Latènezeit sind nicht flächig im Nordschwarzwald
verteilt. Sie konzentrieren sich im Raum Neuenbürg/Waldrennach auf wenige Quadratkilometer
in Höhenlagen zwischen 375 und 600 m. Ob aus den neuen archäologischen Befunden auf eine
großflächige Besiedlung und Nutzung zentraler Teile des nördlichen Schwarzwaldes, vor allem
höherer Lagen, geschlossen werden kann, muss derzeit noch offen bleiben.
In dem bedeutenden Werk Exordium magnum Cisterciense, das um 1220 abgeschlossen wurde, beschrieb sein Verfasser, der Eberbacher Abt Konrad, Anfänge und Entwicklungslinien des Zisterzienserordens von der Gründung des Klosters Cîteaux im Jahre 1098 bis zu den ersten Jahrzehnten des 13. Jahrhunderts. Das Exordium ist in sechs Bücher eingeteilt, wobei die ersten vier und die letzten zwei eine unterschiedliche Anordnung aufweisen. Im Prolog geht Abt Konrad zunächst auf den Inhalt seines umfangreichen Werkes ein: Er möchte den Beginn der ruhmvollen Geschichte seines Ordens aufzeigen, welcher „im Himmel Freude bereitet und auf Erden das Heil wachsen lässt“ (quae gaudia caelis parturit et terris parat incrementa salutis). Er will in seinen Darlegungen die ruhmvollen Taten der Väter beschreiben, die Cîteaux bewegten, auch von dem Eifer der Mönche in Clairvaux berichten, damit den Lesern seines Werkes eine spannende Lektüre geboten werde.
Ein wichtiges Ereignis für die historische Entwicklung des rheinfränkischen Raumes war zweifellos die Gründung der Benediktinerabtei Lorsch im Jahre 764. Diese Abtei wurde damals als Eigenkloster von Cancor, dem Grafen im Oberrheingau, zusammen mit seiner Mutter Williswinda gestiftet. Der Klosterort lag auf einer Insel, die sich zwischen zwei Armen der Weschnitz befand. Diese Niederung stellte einen alten Nebenarm des Neckars dar und war daher
ein relativ tiefes Feuchtgelände. Die Stifter übergaben das Kloster ihrem prominenten Verwandten, dem Erzbischof Chrodegang von Metz, dem Primas der fränkischen Reichskirche. Dessen Bruder Gundeland besetzte als erster Abt das neue Kloster mit Mönchen aus Gorze, wo er zuvor Abt gewesen war. Chrodegang erhielt 765 die Reliquien des hl. Nazarius und ließ diese nach Lorsch übertragen, wo sie die Bedeutung der Neugründung steigerten. Im Jahre 774 wurde das Kloster von Altenmünster, das sich ungefähr 500 Meter westlich der späteren
Abtei befand, in feierlicher Inszenierung auf die neue Stelle verlegt. Bei diesem Akt waren Karl der Große, der Mainzer Erzbischof Lul und weitere vier Bischöfe anwesend, was ohne Zweifel auf die hohe Bedeutung dieses Vorgangs und die Ausstrahlung der neuen Abtei hinweist. Karl der Große entschied 772 auch einen Streit zwischen Cancors Sohn und Abt Gundeland um Besitzrechte zugunsten des Klosters. Im gleichen Jahr übergab Abt Gundeland sein Kloster dem mächtigen Frankenkönig und erhielt dafür Immunität und Königsschutz. Damit war Lorsch in die Reihe der Reichsklöster aufgestiegen und Teil der
karolingischen Klosterpolitik geworden.
Eine wiederum fällige und notwendige Ergänzung und Korrektur zum
Ahnenbuch Wolffhardt von Dr. Friedrich Rusam ergab sich im Zuge der Bearbeitung des Ortsfamilienbuches Sulzfeld (Kreis Karlsruhe), erschienen im
Jahre 2003. Die Anregung dazu erhielt ich auf Grund eines in den Südwestdeutschen Blättern für Familien- und Wappenkunde (SWDB) Band 21 Heft 8,
Seite(n) 377– 384 erschienenen Aufsatzes von Otto Wolfhard »Eine notwendige Korrektur zum Ahnenbuch Wolffhardt«. Das Ahnenbuch Wolffhardt
selbst lag mir nicht vor, um entsprechende Vergleiche vorzunehmen. Über die
Entwicklung der Familie Wolffhardt (Ahnen des Dichters Friedrich Hölderlin) aus Waiblingen verweise ich auf die veröffentlichten Aufsätze in den
SWDB. Auf Georg Johann Wolffharts eigenhändige Lebensbeschreibung im
Dührener »Liber animarum« im ersten Kirchenbuch von Dühren geht stellenweise im oben aufgeführten Aufsatz auch Otto Wolfhard ein. Betrachtet man
den Lebenslauf von Georg Johann Wolffhart, so berichtet er unter anderem
von seinen Taufpaten (Ursula Herzogin v. Württemberg, Elisabeth v. Karpff,
Balthasar Müttschelin, Vogt zu Nürtingen (1601) sowie als Vornamensgeber
»Georg Hans Pfalzgraf bey Rhein und Velden(t)z-Lau(t)terecken seelig«). Die
von ihm eingeführten Pfarrer nach seinem Abschied (»zu Michelfeld habe ich
mein Valet genommen 1654 den 15. Sept.«) sind ebenfalls namentlich aufgeführt. Primär waren für mich Namen und Daten aus den Kirchenbüchern von
Dühren und a. a. Orten. Diese meines Erachtens nach wichtigen Ergänzungen
und Korrekturen zum Ahnenbuch Wolffhardt, sollen im Folgenden – als
Nachkommenliste bis 1822 – hier aufgeführt werden. [1]
Vor 1250 Jahren, 755, schenkte Marcharius
seine Güter in Weinheim „um der Liebe unseres
Herrn Christus und um der Verzeihung
meiner Sünden willen“ an die Kirche St. Peter
in Heppenheim. Diese Tatsache wäre heute
nicht mehr bekannt, wenn nicht einige Jahre
später eben diese Kirche mit ihren Besitzungen
an das neugegründete Kloster Lorsch
geschenkt worden wäre.