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Gärten der Religionen sind ein hochaktuelles Thema. Sie sollen Zeugnis ablegen, dass richtig verstandene Religiosität das
friedliche Zusammenleben der Menschen nicht gefährdet, sondern fördert. Ein Garten bietet für dieses Anliegen einen
idealen Rahmen, weil er bei den meisten Menschen von vornherein positive Assoziationen weckt. Je mehr die weltweiten Migrationsbewegungen zunehmen, desto notwendiger wird es, sich mit bisher fremden Kulturen und Weltanschauungen auseinanderzusetzen. Gegenseitiges Kennenlernen beugt Angst und Aggression vor. Jeder darf natürlich die eigene Religion als geistige und emotionale Heimat pfl egen, sich aber nicht darin gegen Andere abschotten.
Markgraf Bernhard I. von Baden (* um 1364, † 5. Mai 1431) gilt im Rahmen der Geschichte
Badens als besonders erfolgreicher Territorialpolitiker und man hat ihn als „den eigentlichen
Begründer des badischen Territorialstaats“ bezeichnet. In jedem Fall betrieb er zweifellos nach
innen und außen tatkräftig den Ausbau und die Konsolidierung der markgräflich-badischen Herrschaft. Nach einer Phase wiederholter Erbteilungen, die vor allem die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts prägten und die mit einem zeitweiligen Verlust ihres Fürstenrangs einhergingen, erlangten die Markgrafen von Baden erst unter Bernhard I. wieder fürstliches Niveau. Eine wichtige
Voraussetzung dafür war sicher die Vereinigung aller markgräflich-badischen Besitzungen und
Herrschaftsrechte in der Hand Markgraf Bernhards, die er nach dem Tod seines jüngeren Bruders
Rudolf VII. im Jahr 1391 erreichte.
Ein Führer der Provinz
(2019)
Seinen Aufstieg vollzog Gustav Zirlewagen (Abb. 1), der am 7. April 1900 in Heitersheim geborene Sohn eines Weinhändlers, nach einer bei der Firma Mez in Freiburg absolvierten Kaufmannslehre sowie dem ‚vaterländischen‘ Hilfs- und dem Kriegsdienst schnell und zielstrebig: Neben dem Realgymnasium, das er mit dem Einjährigen abschloss, besuchte er Handelshochschulkurse an der Universität Freiburg. Als Kommissionär schuf er sich ein Startkapital. Interessehalber beschäftigte er sich nebenbei mit dem Feld der Elektrotechnik. Auf der Suche nach einem damit verbundenen Betätigungsfeld stieß er auf eine Zeitungsannonce, nach der ein Teilhaber für die geplante Firmengründung Franka – Frankfurter Akkumulatorenbau AG gesucht wurde. Zweck der 1923 in Frankfurt a. M. gegründeten Firma waren die Herstellung und der Handel mit Akkumulatoren. Aufgrund des Missmanagements der Direktoren waren die flüssigen Geldmittel bald aufgebraucht. Zirlewagen, der die kaufmännischen Aufgaben erledigte, beteiligte sich mit einer von seinem Vater Hugo Zirlewagen gedeckten Bürgschaft in Höhe von 20.000 Goldmark. Nach dem Konkurs ging die Firma 1924 daher im Rahmen eines Zwangsvergleichs an Zirlewagen über. Er verlegte den Firmensitz 1925 nach Heitersheim. Platz für die in Franka – Süddeutsche Akkumulatorenbau AG umbenannte Firma war durch Gelände in Familienbesitz vorhanden. Die Betriebsmittel streckte sein Vater vor. Zirlewagen fing auf dieser Basis klein an und nahm weitere Kredite auf, um die Firma langsam zu entwickeln. Er errichtete neue Gebäude und erwarb Maschinen und Rohstoffe. Eine firmeneigene Schreinerei fertigte Holzkisten zur Umhüllung der Akkumulatoren an, bis hierfür Hartgummikästen Verwendung fanden. Später wandelte sie sich zur Möbel- und Fensterschreinerei. Selbst in den Zeiten der Weltwirtschaftskrise machte die Franka recht gute Geschäfte. Nachdem diese in geregelten Bahnen liefen, engagierte sich Zirlewagen für die NSDAP.
Berichte von Italienern über ihre Erlebnisse und Eindrücke bei Reisen durch das Rheintal oder östlich davon liegende Regionen sind aus dem Mittelalter nur sehr wenige erhalten. Sehr detailreich in politischen und gesellschaftlichen Belangen sind die Schilderungen der Gesandtschaften an den Hof von König Ruprecht von der Pfalz, die sich in der Chronik des Buonacorso Pitti finden. Von Enea Silvio
Piccolomini, dem späteren Papst Pius II., sind mehrere Schriften mit Beschreibungen deutscher Verhältnisse erhalten, wobei der langjährige Aufenthalt auf dem Konzil in Basel einen Schwerpunkt bildet. Schließlich ist noch die Beschreibung Deutschlands durch den päpstlichen Kollektor Marinus de Fregeno zu erwähnen. Der zufällige Fund von fünf Briefen eines Florentiners, der sich im Jahre 1423 während zwei Monaten zwischen Mainz und der Bodenseeregion aufhielt, ist deshalb ein großer Glücksfall. Sie werden in einem Kodex in der
Biblioteca Nazionale Centrale von Florenz aufbewahrt, der ursprünglich aus dem Privatarchiv der Familie Lanfredini stammt und vor allem Briefe an Orsino Lanfredini aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts enthält. Es fehlen in diesen Texten zwar ausführliche Beschreibungen von Land und Leuten, doch zeigen die Briefe eindrücklich, wie sich ein Fremder in der unbekannten deutschen Umgebung zurechtzufinden versuchte.
Er hat das Wort "Naturschutz" erstmals im heutigen Sinn verwendet: Philipp Leopold Martin, geboren am 5. November 1815. Er führte den Begriff "Naturschutz" in die deutsche Sprache ein und gilt somit als dessen "Erfinder". Dieser Vordenker des Naturschutzes hat bereits 1871
ein umfassendes Programm zum Natur- und Artenschutz vorgelegt. Anlässlich des 200. Geburtstages von Martin erschien in der (Schriften-)Reihe des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) die Nr. 417 der Sparte "BfN-Skripten", in welcher seine Leistungen gewürdigt und seine
Originalschriften zugänglich gemacht werden.
Im Urkundenbestand des Stadtarchivs Freiburg befindet sich ein undatiertes broschiertes Doppelheft, das zeitlich wohl um das Jahr 1522 einzuordnen ist. Es handelt sich dabei um die Niederschrift aus der Hand eines Freiburger Ratsschreibers von Rechtfertigungsaussagen eines nicht
genannten evangelisch Gesinnten, der Anschuldigungen eines Münstergeistlichen zurückweisen
will, er habe sich mehrmals öffentlich gegen dessen katholische Predigten geäußert. Die Beschaffenheit und das Äußere des Hefts geben indes mancherlei Rätsel auf. Seine Blätter sind beidseitig
in Spalten (mit Ausnahme von Blatt 1) beschrieben, wie wir es etwa auch aus den Freiburger
Ratsprotokollen kennen, freilich mit Streichungen, Einschüben und eingenähten Viertel- oder
Halbblättern. Daraus ist zu schließen, dass es sich um schriftliche Eingaben des Angeklagten
bei einem Verhör handelt, das sich über mehrere Termine bzw. Tage erstreckte; diese hat der
Schreiber sodann im Protokoll wörtlich übernommen. Diese Vermutung wird dadurch erhärtet,
dass die Antworten des Angeklagten recht detailliert ausfallen, mit zumeist getreu zitierten Belegstellen aus beiden Testamenten der heiligen Schrift sowie dem „Decretum Gratiani", sowohl
auf Deutsch als auch auf Latein, die mündlich kaum so hätten vorgetragen werden können. Es
verwundert dennoch, dass der Schreiber einer katholisch gebliebenen Stadt dieses evangelische
,Beweismaterial' in solcher Ausführlichkeit zu Papier gebracht hat, es sei denn, die Obrigkeit
wollte sehr genaue Auskünfte über das Ausmaß der evangelischen Gesinnung in der Stadt und
den Kenntnisgrad ihrer Anhänger gewinnen. 2 Noch befremdlicher ist die Tatsache, dass das Heft
die Antworten auf zwei Beschwerdepunkte enthält, eine dritte jedoch nach zunächst niedergeschriebener, dann gestrichener Inhaltsangabe weglässt. Darauf wird zurückzukommen sein.
In den Kriegen der Amerikaner unter Georg Washington nach der Unabhängigkeitserklärung von 1776 gab es zunächst Rückschläge bis zu ihrem entscheidenden Sieg gegen die Engländer bei Yorktown im Jahr 1781. Frankreich unterstützte aufgrund eines Hilfsvertrages die amerikanischen Rebellen. Die französischen Truppen kämpften unter dem Befehl ihres Generals Rochambeau gemeinsam mit dem amerikanischen Heer unter Washington. Dabei setzten die Franzosen auch das vom Herzogtum Pfalz-Zweibrücken im Jahr 1757 errichtete Fremdenregiment „Royal Deux-Ponts" ein. Nach einem Geheimvertrag hatte das Herzogtum gegen die Zahlung von 80 000 Gulden ein Infanterieregiment aufzustellen, das in das französische Heer eingegliedert werden sollte. Die geworbenen Männer stammten vor allem aus dem Herzogtum selbst, aus dem Elsaß und aus Lothringen.
Es handelt sich hier um das heute als „Winterschule" bezeichnete Anwesen. Es ist mehr oder weniger gut bekannt, dass das
alte Haus eine reiche und interessante Vergangenheit aufweist. Das Gebäude wurde mehrfach umgebaut und diente früher
verschiedenen Familien und Zwecken. Das obere Stockwerk wurde erst im Jahr 1858 „aufgesetzt", sodass man es sich eigentlich „hinwegdenken" muss, um sich das frühere Aussehen des Gebäudes wenigstens ungefähr vorstellen zu können.
Ein Epitaph ist eine Gedächtnisplatte für
einen Toten, aber vom Grab getrennt. Wie der Eintrag
im Totenbuch der Münsterpfarrei in Villingen
belegt, ist am 26. Januar 1810 morgens zwischen
drei und vier Uhr gestorben und am 28. Januar nachmittags um 14.00 Uhr von Pfarrrektor
Wittum beerdigt worden, der Hochwürdige und
Hochgeborene Herr Anselm Schababerle, 49igster
und letzter Abt des aufgelösten Benediktinerstifts
St. Georgen. Wann das Epitaph in der
Kirche aufgestellt wurde, ist unbekannt.
„Spätestens nach den Verordnungen Kaiser Joseph II. († 1790) wurden im Villinger Münster keine Gräber mehr eingebracht; die weitgehende Umgestaltung des Innenraumes des Münsters in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhundert mit ihrer Fußbodenerhöhung ließ die alten Gräber überschütten, einplanieren und vergessen – bis in unsere Tage“, schrieb 1979 der Archäologe Thomas Keilhack. Dabei ist man mit den herausgenommenen steinernen Grabplatten nicht sehr pietätvoll umgegangen. Dem Vernehmen nach landeten sie als Hauseintrittsteine oder gar als „starke Steindeckel“ über den neuen Entwässerungskanälen der Innenstadt. Damit verschwanden Zeugnisse für eine identifizierbare, individuelle Zuweisung an eine bestimmte Person, deren Gebeine im Kirchenboden verblieben waren.