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Die aus der Abtei Lichtenthal stammende Handschrift L 89 der Badischen Landesbibliothek enthält Auszüge einer alemannischen Übertragung des Legatus divinae pietatis der hl. Gertrud von Helfta. Sie ist datiert mit 1566 und wurde weithin geschrieben von Äbtissin Barbara Veus (1551-1597), was aus der dem Konvent gewidmeten Schlussschrift hervorgeht. Eine mit dem Monogramm S B genannte Mitschreiberin ist Sr. Salome Beck. Etwa 20 Blatt wurden von einer dritten unbekannten Hand geschrieben. Leider lässt die in der Schlussschrift enthaltene Widmung an den Konvent dyß buoch habent ich und euwer liebe mitschwester euch geschryben nicht er- kennen, ob der Text die Kopie einer anderen, vielleicht gar einer bestimmten Handschrift ist, oder ob es sich um eine ganz oder teilweise selbständige Über- tragung aus dem Lateinischen handelt. Über die Herkunft der Schreiberinnen liegen nur bei Barbara Veus nähere Angaben vor. Sie ist eine Tochter des Hieronymus Veus, der Doktor beider Rechte, zeitweilig Rektor der Universität Freiburg und nach 1518 Kanzler des Markgrafen Philipp I. von Baden war. Der Inhalt der L 89 entspricht ziemlich genau der lateinischen Edition des
Legatus divinae pietatis, die 1536 in Köln unter dem Titel Insinuationum divinae pietatis libri quinque herausgegeben wurde und wegen der vorangestellten Apologetica des Kartäusers Johannes Lansperg gelegentlich unter dessen Namen überliefert ist. Sie weicht von der 1875 durch die Benediktiner von Solesmes veröffentlichten „Originalfassung" ab, die in verkürzter Form in verschiedenen deutschsprachigen mundartlichen Fassungen bereits seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts zu finden ist. Dieser Unterschied ist schon in einem relativ kleinen Textvergleich erkennbar.
Professor Felix Heinzer, der seit 2006 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg das Seminar für Lateinische Philologie des Mittelalters leitet, ist der Entdecker der Bohun-Handschrift im Archiv der Abtei Lichtenthal. Er arbeitete damals als Assistent in der Badischen Landesbibliothek mit am 1987 gedruckten Katalog „Die Handschriften von Lichtenthal“. Mit seinem Beitrag zufrieden, überließ ihm Dr. Gerhard Stamm den Anhang „Die heute noch im Kloster Lichtenthal befindlichen Handschriften des 12. bis 16. Jahrhunderts“. Dieser endet mit der Beschreibung von zwei Handschriften, die als Eigentum des Klosters im Archiv sind, während die anderen als zu betreuendes Säkularisationsgut in der historischen Bibliothek stehen.
Reinhold Schneider nannte Lichtenthal sein „Heimatkloster“ in einem Sinn, der weit über die Gemeinschaft der Schwestern hinaus in der Geschichte der zu badischen Markgrafen berufenen Zähringer gründet. Unsere Abtei ist deren „Hauskloster“ im Osten der Stadt Baden-Baden. „Maison Messmer“, Reinhold Schneiders Elternhaus, war noch in seiner Jugend das Quartier und der Verhandlungsort europäischer Fürsten und Staatsmänner. Er erlebte die Beziehung von Kaiser Wilhelm II. und Kaiserin Auguste Viktoria zur Fürstenkapelle des Klosters. Als religiöse „Heimat“ empfand er Lichtenthal unbewusst in der Jugend durch seine Mutter. Sie war Erbin des katholischen Hauses Messmer. Ihrem Ehevertrag gemäß wurden er und sein Bruder katholisch getauft und lernten so auch das Kloster kennen. Nach dem Verlassen des Elternhauses in jungen Jahren wurde der Glaube in Reinhold Schneider „verschüttet“ und brach erst zwanzig Jahre später in Erkenntnis der nationalsozialistischen Verführung wieder in ihm auf. Er erkannte im gekreuzigten und verherrlichten Jesus Christus den Herrn der Geschichte. Dies zog ihn wieder nach Lichtenthal, das sich ihm nun für sein im Glauben gefundenes neues Leben als geistige „Heimat“ erwies. Zum 50. Todestag des Dichters, am 6. April 2008, der bei seinem jähen Heimgang 1958 der Ostersonntag war, soll seine Beziehung zu unserem Kloster Lichtenthal der Öffentlichkeit erschlossen werden. Er schrieb seit 1944 Briefe an uns Zisterzienserinnen und kam zu Besuchen und Arbeitsaufenthalten.
Die Carta Caritatis des Zisterzienserordens in einer alemannischen Handschrift des 16. Jahrhunderts
(2006)
Die Handschrift K1 L 46 des Klosters Lichtenthal kann den Wasserzeichen ihres Papiers nach ab 1500 entstanden sein. Auf ihrem Vorderspiegel notierte im 18. Jahrhundert eine unbekannte Hand den Titel Deffinitiones capitulorum generalium ordinis Cisterciensis ad monasterium Liechtenthal spectantes. Wer diese Sammlung von Verfassungstexten für Lichtenthal schrieb, ist unbekannt. Die Annalen des Klosters berichten jedoch die Unterbringung von Herrenalber Mönchen in Lichtenthal nach der 1535 erfolgten Aufhebung ihrer Abtei durch Herzog Ulrich I. von Württemberg. Man kann annehmen, dass einer von ihnen den Zisterzienserinnen die Verfassungstexte des Ordens zugänglich machte, indem er sie aus dem Lateinischen in die alemannische Mundart übertrug. Die Carta Caritatis ist das von Abt Stephan Harding und seinen Mitbrüdern um 1118/19 in Citeaux erstellte Grundgesetz des Ordens. Der Schreiber überliefert sie in der überarbeiteten Fassung, die heute als Carta Caritatis posterior bezeichnet wird. Sie wurde geschrieben, als der Orden durch die zahlreichen Gründungen der Primarabteien La Ferte (1113), Pontigny (1114), Clairvaux (1115) und Morimund (1115) gewachsen war. Ihre Zusammenstellung erfolgte wohl bald nach der Billigung der Veränderungsabsichten durch Papst Alexander III. im August 1165.
Die Stadtbibliothek Villingen-Schwenningen feiert dieses Jahr ihr 50-jähriges Bestehen. Die Gründung hängt direkt mit dem Städtezusammenschluss von 1972 zusammen. In beiden Stadtbezirken bestanden schon lange zuvor Büchereien in Trägerschaft der jeweiligen selbstständigen Städte. Die Entwicklung dieser beiden Einrichtungen soll im Aufsatz dargestellt werden. 2022 ist nicht nur das 50-jährige Bestehen der Stadt Villingen-Schwenningen zu feiern, sondern ebenso das gemeinsame 50-jährige der Stadtbibliothek. Hinzu kommt, dass die Bibliothek Villingen Ihren hundertsten Geburtstag feiert, denn 1922 wurde mit der Lesehalle die Vorgängerin der heutigen Bibliothek eröffnet – und die Schwenninger Stadtbibliothek wird 2023 quasi nachziehen und ihren 75. Geburtstag begehen. Ein guter Grund, die Geschichte dieser Einrichtung der Doppelstadt zu betrachten.
Vorgeführt!
(2022)
Bis ins späte 18. Jahrhundert galten in den vorderösterreichischen, badischen, württembergischen, angrenzenden weiteren Groß-, Klein- und Kleinstherrschaften sowie in den freien Reichsstädten unterschiedliche Verfassungen. Diese waren sich aber sehr ähnlich, weil sie im Kern auf die von Kaiser Karl V. initiierte Peinliche Halsgerichtsordnung von 1532, die Constitutio Criminalis Carolina, aufsattelten. Einerseits herrschte somit reichsweit näherungsweise gleichartiges, kodifzierte Recht, doch blieben andererseits lokal und regional ausgehandelte Regelsysteme und Rechtsvariationen in Kraft, die sich aus tradierten und Gewohnheitsrechten, ständischen und kirchlichen Sonderrechten ergaben, was nicht zuletzt individuelle Spielräume für Rechtsausübende wie davon Betroffene eröffnete. Die Halsgerichtsordnung unterschied die Rechtsprechung in hohe und niedere Gerichtsbarkeit. Eine Verurteilung zur öffentlich zelebrierten Todesstrafe, Leibesstrafen wie die Amputation von Gliedmaßen oder das Brandmarken und Körperstrafen wie öffentliche Prügel („Stäupen“) standen ausschließlich der hohen Gerichtsbarkeit zu. Die individuelle Ehre betreffende Schandstrafen für kleinere Vergehen wie öffentliche Trunkenheit, Raufhändel, vorehelicher Intimverkehr, Beleidigung und üble Nachrede oder kleinere Frucht-, Holz- und Mehldiebstähle, auch Wilderei von Niederwild unterlagen hingegen dem Urteil der niederen Gerichtsbarkeit. Kombinationen aus einzelnen geringen Vergehen sowie Tatwiederholungen führten zu drastischen Strafverschärfungen bis hin zu Leibes- und Todesstrafen oder den Landesverweis.
Das Klima hat sich in der Erdgeschichte immer wieder gewandelt. Allerdings durch sehr hohe zusätzliche Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre aufgrund der Verbrennung fossiler Brennstoffen, steigt die globale Mitteltemperatur in den letzten ca. 150 Jahren rasant an. Auch in Deutschland und Baden-Württemberg ist dieser Temperaturanstieg messbar. Für die Frage, wie es in Zukunft weitergeht, eignen sich Klimamodelle sehr gut, da die mit Hilfe physikalischer Zusammenhänge mögliche Änderungen abschätzen können. Maßgebend für die zukünftige Entwicklung sind die Randbedingungen des Klimas. Davon ist der Ausstoß von Treibhausgasen im aktuellen Klimawandel die entscheidende Größe. Deshalb ist es wichtig, diesen Ausstoß zu reduzieren. Da der Klimawandel ein globales Phänomen ist, finden auf
globaler Ebene jährlich Weltklimakonferenzen statt. 2015 wurde in Paris das aktuellste Abkommen von fast allen Ländern der Welt unterschrieben und legt weitgehende Klimaschutzmaßnahmen fest. Dennoch reichen diese Maßnahmen nicht aus, das Ziel des Abkommens zu erreichen, den globalen Temperaturanstieg unter 2 °C (und womöglich unter 1,5 °C) zu halten. Deswegen gilt es in den nächsten Jahren, die Anstrengungen beim Klimaschutz weltweit zu erhöhen, um einen weiteren Fortschritt des Klimawandels mit allen negativen Folgen zu bremsen oder sogar anzuhalten.
Seit der Französischen Revolution kristallisieren sich in der „Rheinfrage“ die deutsch-französischen Beziehungen. Dem deutschen Standpunkt, den Rhein, der eine Verbindung zwischen deutschen Völkern darstelle, als deutschen Fluss zu
betrachten, steht die französische Vorstellung gegenüber, den Rhein als Grenze zwischen der deutschen und der französischen Welt zu sehen. Durch die Französische Revolution politisiert, sieht man meistens die Frage als einen Konflikt um die Kontrolle über den Rhein an. Deswegen gibt es viele Autoren, die diese Frage als eine Reihe von deutsch-französischen Krisen betrachten, angefangen 1840, als Nikolaus Becker Sie sollen ihn nicht haben, den freien deutschen Rhein schrieb. Musset antwortete ihm: Nous l’avons eu votre Rhin allemand. Der Rhein wurde so in den Rang eines strategischen Flusses, zum nationalen Mythos erhoben. Ob 1870/71 oder 1918/19 oder später 1940 und nochmals 1945 jubelten die
Nationalisten diesseits und jenseits des Flusses: der Rhein gehörte jetzt ihnen.
Unsere Nachforschungen über den Klerus der Diözese Straßburg beschäftigen uns seit mehr als dreißig Jahren und belaufen sich auf mehr als 5000 Seiten. Wir konnten nicht noch
dazu die Geschichte aller Pfarreien diesseits und jenseits des
Rheines bewältigen. So muss sich der Leser mit den mehr oder
weniger kompletten Biographien der Priester begnügen.
Schon im Jahr 1289 besaß die Abtei Gengenbach das Patronatsrecht (jus patronatus) „in ecclesia vallis Norderahe“. Im Jahr
1666 erscheint der Abt von Gengenbach immer noch als Kollator und Zehntherr, „Patronus coeli est S. Udalricus“. Pfarrer 1423
erstmals erwähnt, schreibt Krieger in seinem Wörterbuch [1]
. Wir
hatten das Glück, noch zwei ältere aufzuspüren.
Nach den Angaben Grandidiers, ehemaliger Bistumsarchivar, befanden sich in dem ihm anvertrauten Archiv etwa 7500 Blätter über das Hexenwesen, Akten, welche natürlich auch die Ruralkapitel der Ortenau und die Besitzungen der Bischöfe von Straßburg im jetzigen Baden betrafen. Die Hexen hätten sich gewöhnlich auf dem Kniebis versammelt. Etwa 5000 Personen seien im Bezirk des Bistums auf dem Scheiterhaufen umgekommen. Das erste Beispiel, das er in dieser Sache nennt, betrifft Sasbach, wo 122 Personen in einem Jahr verbrannt wurden: "Depuis 1615 a 1635, il a regne dans la Justice generale de l'europe et surtout de l'eveche comme une espece de contagion. II n'etait pas rare dans la meme annee de voir dans le meme village cent personnes brulees comme convaincues du crime de Sorcellerie. Dans le seul village de Saspach, il en eut 122 en une seule annee." Die Akten dazu befinden sich nicht mehr in Straßburg: was spezifisch Baden betrifft, wurde ausgesondert und schon längst nach Karlsruhe verlagert. Nur vereinzelte Angaben über andere Orte konnten wir in den Archives Departementales du Bas-Rhin ausfindig machen.