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Am Abend des 27. März 1872 versammelten sich in der Weinhandlung Spener (später Schrempp, Fasanengasse 4) in Straßburg 22 (reichsdeutsche) Freimaurerbrüder, welche das Schicksal als zivile oder militärische Beamte nach der Rückeroberung des Elsass und damit auch Straßburgs durch deutsche Truppen zusammengebracht hatte. Ihr Ziel war es, ein freimaurerisches Kränzchen zu gründen in der Stadt, welche bereits der Freimaurerbruder Friedrich der Große im Jahre 1740 inkognito aufgesucht hatte. Und in welcher die Freimaurerei, hier in ihren französischen Ursprüngen, eine sehr alte und reiche Tradition, aber auch lebendige Gegenwart hat.
Deutsche Anklage 1946
(2000)
Am 20. November 1945, ein halbes Jahr nach der militärischen Niederschlagung des »Dritten Reiches«, trat in Nürnberg ein Internationaler Militärgerichtshof zusammen, um über die gegen Hermann Göring, Rudolf Heß und zweiundzwanzig weitere führende Repräsentanten des Hitler-Regimes erhobene Anklage zu befinden. Den Angeklagten wurde zur Last gelegt, Verbrechen gegen den Frieden begangen zu haben, indem sie sich an der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Angriffskriegen beteiligten; zweitens wurden sie als Kriegsverbrecher beschuldigt; drittens wurde ihnen zur Last gelegt, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, indem sie an der Ermordung, Ausrottung, Verschleppung und Versklavung der Zivilbevölkerung der überfallenen Länder beteiligt waren und an der Verfolgung von Menschen aus politischen, rassischen und religiösen Gründen. In über vierhundert öffentlichen Sitzungen wurden Zeugen gehört, Beweismittel ausgebreitet, wurden die Angeklagten vernommen, so dass sich ein klares und zugleich relativ differenziertes Bild von der Mitschuld und Mitverantwortung der Angeklagten an den ungeheuerlichen Verbrechen des NS-Regimes ergab.
Das »humanitäre Wirken« der neutralen Schweiz begann schon wenige Wochen
nach dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs. Am 24. September 1914 nahm das zivile
»Schweizerische Bureau für die Heimschaffung internierter Zivilpersonen« seine Tätigkeit
auf. »Zunächst vereinzelt oder in kleineren Gruppen trafen die Zivilinternierten an
der Schweizergrenze ein, die Deutschen und Österreicher aus Frankreich in Genf, die
Franzosen aus Österreich in Rorschach und aus Deutschland in Singen-Schaffhausen.«3
Bis Mitte März 1915 wurden über 20’000 »vom Feind bisher zurückgehaltene Franzosen,
Deutsche, Österreicher und Ungarn durch die Schweiz in ihre Heimat« zurücktransportiert.
Für die nach Westen vorrückenden deutschen Armeen bildete die belgische und
französische Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten eine Gefahr. Sie war ihnen
u. a. wegen Ernährungsschwierigkeiten lästig; diese Menschen mussten abgeschoben,
evakuiert werden. Ihren Transport organisierten militärische Dienste der Schweiz. Bis
Kriegsende wurden rund 500’000 evakuierte Personen durch die Schweiz transportiert. Zur Hilfe für die Zivilbevölkerung kamen Heimtransporte von französischem und
deutschem Sanitätspersonal sowie Hilfsmassnahmen für Kriegsgefangene und Kriegsverletzte.
»Schnell wie die Rhône, breit wie die Loire, eingebettet wie die Maas, verwinkelt wie die Seine, historisch wie der Tiber, königlich wie die Donau, geheimnisvoll wie der Nil, mit Gold bestückt wie ein Fluss Amerikas, von Legenden und Fabelwesen umwoben wie ein Fluss in Asien: le Rhin, der Rhein«, schreibt Victor Hugo. Der Franzose reiste in den Jahren 1838 und 1839 von Koblenz nach Schaffhausen: »Les Français écrivent Coblentz par politesse pour les Allemands, les Allemands écrivent
Coblence par ménagement pour les Français.«
Nach dem Kriege war die Bäderstadt Baden-Baden zum Verwaltungssitz für die französischen Besatzungstruppen erhoben worden. Von nun an lebten unzählige Franzosen und Deutsche auf recht engem Raum nebeneinander, so dass sich mannigfache persönliche Kontakte anbahnten. Dies führte dazu, dass im Frühjahr 1956 die Deutsch-Französische Gesellschaft gegründet wurde. Sie bietet bis heute eine Plattform für zahllose freundschaftliche Begegnungen. Und jetzt konnte der Verein sein 60-jähriges Bestehen feiern. Da der Verfasser, damals junger Gerichtsreferendar, die Anfänge miterlebt und mitgestaltet hatte, wurde er vom Vorstand gebeten, Rückschau zu halten. Hier der Wortlaut seines Vortrages.
Die vielseitigen Beziehungen zwischen Frankreich und Deutschland, die Zusammenarbeit innerhalb der EU, Urlaubsreisen und Ausflüge ins Nachbarland, Schüler- und Jugendbegegnungen, all dies ist erfreulicherweise ganz selbstverständlich geworden.Die Anfang 2020 ausgebrochene Corona-Pandemie hat jedoch gezeigt, dass gar nichts selbstverständlich ist. Treffen mit französischen Freunden? Unmöglich. Ein Ausflug zum elsässischen Weihnachtsmarkt? Undenkbar. Grenzübertritt? Wenn überhaupt, dann mit negativem Testergebnis plus Quarantäne. Auch die Regierungen haben Zeit gebraucht bis zu der Erkenntnis, dass diese Herausforderung nur gemeinsam bewältigt werden kann.
Umso mehr freut man sich nun, im Sommer 2021, darauf, dank Impfungen bald alle Freundschaften wieder persönlich pflegen zu können. Am Beispiel der Deutsch-Französischen Gesellschaft soll gezeigt werden, wie bürgerschaftliches Engagement vor Ort in jahrzehntelanger ehrenamtlicher Arbeit deutsch-französische Kontakte aufgebaut hat, beginnend in einer Zeit, in der
dies noch nicht selbstverständlich war.
Am 15. April 1945 zogen die französischen Streitkräfte in Offenburg ein. Die furchtbare Zeit des Nationalsozialismus war zu
Ende. Und damit dies so bleibe, wurden Soldaten hier stationiert in Kasernen und Wohnungen. Diese militärische Präsenz
der zuletzt 2000 Berufssoldaten und Wehrpflichtigen dauerte bis zum endgültigen Abzug aus Offenburg im Jahr 1992. Verständlich, dass anfangs auf beiden Seiten überwiegend Misstrauen herrschte und Vorsicht geboten schien. Doch nach und nach besserte sich das deutsch-französische Verhältnis, und es gab schließlich gute freundschaftliche Kontakte miteinander. Das bezog sich nicht nur auf die offizielle, sondern auch auf die zwischenmenschliche Ebene, auf die Beziehungen der französischen Soldaten zur weiblichen deutschen Bevölkerung. Auch enge Verbindungen entstanden daraus.
In den Morgenstunden des 13. Juli 1943 wurde ein junger Soldat der deutschen Wehrmacht zu einem Steinbruch nahe der ukrainischen Stadt Melitopol am Asowschen Meer geführt. Dem Mann stand seine Hinrichtung bevor. Ein Feldkriegsgericht
hatte ihn wegen „Fahnenflucht im Wiederholungsfall" zum Tode verurteilt. Mehr als vier Jahrzehnte später berichtete ein Augenzeuge über die nun folgenden Minuten: ,,Zur Verkündigung des Urteils mußte der Hinrichtungszug auf ein Kommando
stramm stehen und das Gewehr präsentieren und die Offiziere mußten grüßen. Eine Fahne war, glaube ich, auch dabei. Dann verlas der Schreiber-Unteroffizier mit lauter Stimme feierlich das Urteil: ,Im Namen des Volkes! Der Soldat Hermann Keller wird wegen Fahnenflucht im Wiederholungsfall und Feigheit vor dem Feind zum Tode verurteilt!"