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»Nach 50 Jahren trägt die Gemeinde Schöckingen heute noch einen rein bäuerlichen
Charakter mit seinen Vorzügen und Nachteilen. Konservativ zäh am Alten hängend,
schwerfällig, aber gründlich und zuverlässig, sehr vorsichtig allem Neuen gegenüber.« So
beschreibt der Pfarrer im Ruhestand Nathanael Ludwig Heinrich Rösler im Jahre 1935
seine ehemalige Kirchengemeinde, der er von 1926 bis 1934 als Pfarrer gedient hatte.
Schöckingen, Ditzingens kleinster Stadtteil, bis zum 30. Juni 1972 ein kleines, aber
selbständiges Dorf im Strohgäu, feiert in diesem Jahr sein 1200-Jahr-Jubiläum. Anlass
für die Festlichkeiten ist die erste Erwähnung des Ortsnamens in einer Schenkungsurkunde des Klosters Lorsch. In dieser Urkunde ist festgehalten, dass am 4. Juni 814,
also im Todesjahr Karls des Großen, ein gewisser Gunthart und seine Gemahlin Adelspirn dem heiligen Nazarius Güter und Leibeigene im Glemsgau geschenkt haben.
Dabei taucht auch der Name »Skeckinga« auf.
Diese erste Nennung kommt recht spät und gibt wie die Schenkung selbst einige Rätsel
auf. Schenkungen aus dem Glemsgau waren schon fast 50 Jahre zuvor in größerer Zahl
an das fränkische Reichskloster gegangen. Schöckingen blieb lange außen vor. Waren
die Grundherren zu geizig oder nicht fromm genug? Wir werden es nicht erfahren. Sowenig wie wir über die Schenker Gunthart und Adelspirn erfahren werden. Waren sie
fränkische Grundbesitzer, die ihre einst heidnischen alamannischen Untertanen an das
Kloster gaben? Oder waren sie alamannische Grundbesitzer, die sich der fränkischen
Oberherrschaft andienen wollten oder gar mussten? Oder nichts davon?
Im Landesarchiv Baden-Württemberg/Staatsarchiv Freiburg lagern zwei insgesamt 44 beschriebene Seiten umfassende, in sachlicher Hinsicht unmittelbar zusammengehörige Auswanderungsakten, in denen sich im Wesentlichen verschiedene amtliche Vorgänge des Jahres 1832 dokumentiert finden. Die beiden ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe aufbewahrten Dossiers, die, soweit erkennbar, in der einschlägigen Forschungsliteratur bislang weitgehend unbeachtet geblieben sind, verdienten bezüglich ihrer – zumindest auf den ersten Blick – doch eher banalen Inhalte wohl kaum eingehendere Aufmerksamkeit, lieferten sie im Rahmen übergeordneter Zusammenhänge nicht weiterführende Hinweise zur Lösung eines nachweislich seit Ende 1890 bestehenden genealogischen Problems, das den aus Boston (Massachusetts) stammenden Kunstmaler Jean Paul (eigentlich John Paul) Selinger über einen längeren Zeitraum hinweg regelrecht umgetrieben zu haben scheint, ohne doch jemals grundlegend angegangen und definitiv behoben werden zu können. Mehr noch: Die schon seit längerem in den „Smithsonian Archives of American Art“ in Washington (District of Columbia) archivierten Teile der Privatkorrespondenz des genannten Künstlers, die unter anderem auch eine Vielzahl von Briefen von dessen „cousin“ Joseph Selinger (1859-1938) umfassen, lassen die vermeintlich engen verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden besagten Personen vor dem Hintergrund der im Folgenden behandelten Auswanderungsakten in unerwartet neuem Licht erscheinen. Worum geht es im Einzelnen? Da sich die soeben skizzierten Zusammenhänge am besten in chronologischer Reihenfolge erschließen lassen, scheint es zunächst naheliegend, die eingangs ins Feld geführten Archivalien einer kursorischen Durchsicht zu unterziehen.