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Der Bodensee-Strandrasen
(2006)
Der naturnahe Uferbereich des Bodensees gilt als Biotoptyp mit deutlichem Flächenverlust und starker Abnahme der Biotopqualität und wird daher in der Roten Liste
der Biotoptypen Baden-Württembergs (Breunig 2002) als stark gefährdet eingestuft.
Die wohl bemerkenswerteste Pflanzengesellschaft dieses Lebensraumes ist die Strandschmielen-Gesellschaft (= Bodensee-Strandrasen), das Deschampsietum rhenanae Oberd . 1957 ex Th. Müller et Görs 1960. Es handelt sich um eine niedrigwüchsige Vegetation offener, wellenexponierter Kiesflächen, die im Regelfall ab dem Frühsommer ein
bis sechs Monate überschwemmt sind und im Winterhalbjahr trocken liegen. An diese
spezielle Wasserdynamik (eines Voralpen-Sees) sind einige Pflanzensippen besonders
gut angepasst, die als botanische Kostbarkeiten gelten, wie das Bodensee-Vergissmeinnicht (Myosotis rehsteineri) und die Strand-Schmiele (Deschampsia Iittoralis var. rhenana).
Ihre weltweiten Hauptvorkommen liegen in der schmalen Uferzone des Bodensees.
Am Bodensee sind derzeit etwa 2677 Boote, d.h. rd. 12 % des Bestandes in 44 Bojenfeldern und an 33 Einzelbojengruppen untergebracht (IGKB, 2003). Im Gegensatz zu
Häfen und Steganlagen sind Bojenfelder kostengünstig und einfach zu installieren, da
sie pro Liegeplatz nur aus einem Ankerstein, einer schweren Ankerkette und der Boje bestehen, an der das Boot befestigt ist. Bei schwankendem Wasserstand und wechselndem Windangriff ist die Ankerkette normalerweise nicht straff gespannt sondern schleift je
nach Stärke und Richtung der angreifenden Kräfte über den Boden. Dabei bildet sich eine
kreisförmige Störungszone (Schwoikreis), innerhalb derer die Unterwasserpflanzenvegetation weitgehend vernichtet und die Sedimentoberfläche freigelegt wird.
„So wie die Kirche Heilsanstalt ist, um der Welt, der Schöpfung, das Heil zu bringen, so auch die Pfarrei für ihren Teil. Ja wir können sogar sagen, dass gerade die Pfarrei der Ort ist, an dem die Kirche mit Vorzug auf die Welt trifft, soweit es sich um das Alltagsleben der Menschen handelt, angefangen vom Eintritt des Menschen in die Welt bis zum letzten Hauch, vom Leben in der Familie, der Unterweisung der Kinder bis zur Durchdringung des großen und kleinen Alltags, von Handel und Wandel mit christlichem Geist.“ Diese Aussage steht als pastorale und theologische Herausforderung im Zentrum eines Büchleins des aus dem Erzbistum Freiburg stammenden Jesuiten Constantin Noppel (1883-1945), der sich ausgehend vom zeitgenössisch populären Leib-Christi-Motiv um eine Vermittlung von Theologie und Pastoral und näherhin um eine ekklesiologische Grundlegung der Pfarrei und des kirchlichen Lebens bemühte.
Fürstliches Vorbild?
(2006)
Wer die Rastatter Hofkirche betritt, stößt direkt hinter dem Eingang auf eine in den Fußboden eingelassene Inschrift; sie lautet: „Bettet für die grose Sünderin Augusta MDCCXXXIII“. Diese Worte wurden auf Verlangen der Markgräfin Franziska Sibylla Augusta von Baden (1675-1733) in der Kirche angebracht, in der sie sich bestatten ließ. Immer wieder sind sie Anlass gewesen, über die bemerkenswerte, schillernde und für viele rätselhafte Person der Markgräfin Näheres zu erfahren. Einige Autoren begaben sich angesichts dieser Formulierung auf die Suche nach jenen „großen Sünden“, auf die sie angeblich hinweist. Das Ergebnis waren mehr oder weniger wilde Spekulationen, die in Romanen vor allem des 19. Jahrhunderts nachgelesen werden können. Darin sagte man Sibylla Augusta Lüsternheit und Herrschsucht, amouröse Abenteuer und Machtgier nach und suchte nach Hinweisen auf Intrigen und Missgunst am Rastatter Hof. Diesen Vorwürfen ist mehrfach vehement entgegengetreten worden. Für die folgenden Überlegungen hat dabei ein Argument besondere Bedeutung: Wer die Grabinschrift als Hinweis auf ein durch besondere Sünden oder Verfehlungen belastetes Leben der Markgräfin lese, missverstehe ihre Frömmigkeit und die barocke Religiosität insgesamt. Vielmehr geben diese Worte gerade Zeugnis von einer innigen Gläubigkeit und von ihrem ängstlichen Bemühen, den religiösen und kirchlichen Vorschriften zu genügen.
Die Carta Caritatis des Zisterzienserordens in einer alemannischen Handschrift des 16. Jahrhunderts
(2006)
Die Handschrift K1 L 46 des Klosters Lichtenthal kann den Wasserzeichen ihres Papiers nach ab 1500 entstanden sein. Auf ihrem Vorderspiegel notierte im 18. Jahrhundert eine unbekannte Hand den Titel Deffinitiones capitulorum generalium ordinis Cisterciensis ad monasterium Liechtenthal spectantes. Wer diese Sammlung von Verfassungstexten für Lichtenthal schrieb, ist unbekannt. Die Annalen des Klosters berichten jedoch die Unterbringung von Herrenalber Mönchen in Lichtenthal nach der 1535 erfolgten Aufhebung ihrer Abtei durch Herzog Ulrich I. von Württemberg. Man kann annehmen, dass einer von ihnen den Zisterzienserinnen die Verfassungstexte des Ordens zugänglich machte, indem er sie aus dem Lateinischen in die alemannische Mundart übertrug. Die Carta Caritatis ist das von Abt Stephan Harding und seinen Mitbrüdern um 1118/19 in Citeaux erstellte Grundgesetz des Ordens. Der Schreiber überliefert sie in der überarbeiteten Fassung, die heute als Carta Caritatis posterior bezeichnet wird. Sie wurde geschrieben, als der Orden durch die zahlreichen Gründungen der Primarabteien La Ferte (1113), Pontigny (1114), Clairvaux (1115) und Morimund (1115) gewachsen war. Ihre Zusammenstellung erfolgte wohl bald nach der Billigung der Veränderungsabsichten durch Papst Alexander III. im August 1165.
90 Jahre Konradsblatt
(2006)
Am 13.3.1916 eröffnete Albert Hofmann, der damalige Direktor der Badenia AG in Karlsruhe, mit einer Anfrage an das Erzbischöfliche Ordinariat in Freiburg die Verhandlungen um die Gründung einer Bistumszeitschrift für das Erzbistum Freiburg. Anfang Januar 1917 erschien dann die erste reguläre Ausgabe dieser Zeitschrift mit dem Titel: „St. Konradsblatt. Familienblatt der Erzdiözese Freiburg“. Mit Ausnahme einer Unterbrechung während des Zweiten Weltkriegs erscheint diese Zeitschrift seither wöchentlich, heute aber mit leicht geändertem Titel als „Konradsblatt. Wochenzeitschrift für das Erzbistum Freiburg“.2007 feiert das Konradsblatt folglich sein 90-jähriges Bestehen. Anlässlich einer solch runden Jahreszahl lohnt sich der Rückblick auf die Anfänge des Freiburger Bistumsblattes, zumal der Zeitpunkt der Planung und Gründung doch
recht ungewöhnlich erscheint. Denn zum einen ist die Bistumszeitschrift damit spät ins Leben gerufen worden. Zum anderen erscheint es ein durchaus riskantes Unternehmen ausgerechnet mitten im Ersten Weltkrieg eine neue Zeitschrift zu gründen. Wie sieht also die Presselandschaft im Erzbistum Freiburg vor dem St. Konradsblatt aus? Welche Motive gab es 1916/17 eine Bistumszeitung ins Leben zu rufen? Welche Ziele wurden mit der Zeitschrift verfolgt und welches Programm vertrat sie?
Carolinea. – 64 (2006)
(2006)
Die Handschrift L 89 mit dem „both der göttlichen myltigkeit“ befindet sich in der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe. Äbtissin Barbara Veus, die das Kloster Lichtenthal in der schwierigen Zeit von 1551 bis 1597 regierte, widmet in einer Schlußschrift dieses Buch dem Konvent mit dem Hinweis, sie habe es für ihn zusammen mit einer Mitschwester geschrieben. Leider fügt sie nicht hinzu, ob sie es unmittelbar aus dem Lateinischen ins Alemannische übertragen oder aus einer bereits vorhandenen Übertragung übernommen hat. Ihre Ausbildung als Tochter des Badischen Kanzlers Hieronymus Veus und die gelegentlich originelle Wortwahl lassen jedoch vermuten, daß sie die Übersetzerin war. Als Vorlage diente wahrscheinlich die Edition des Kölner Kartäusers Johannes Landsperg von 1536. Dies ergibt sich durch einen Vergleich mit der deutschen
Übertragung von Michael Sintzel.
Der Kraichgau gilt seit jeher als die Region des ritterschaftlichen Adels in Süddeutschland. Schon Reinhard v. Gemmingen zählte im Jahre 1631 für den Raum 81 verschiedene Geschlechter auf (Mone 1857:391f.). Ministerialische Dienste für die
nahe gelegenen Mächtigen (Kurpfalz, Baden, Württemberg und die Hochstifte Speyer, Worms, Mainz und Würzburg) brachten diversen Familien Lehen, Vermögen und Ansehen, jedoch auch Abhängigkeit. Die geografische Lage zwischen den Mächten verhalf aber auch zu einer gewissen Freiheit, die je nach Epoche, familiärer bzw. finanzieller Möglichkeit und Risikobereitschaft ganz unterschiedlich genutzt wurde.