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Bis ins späte 18. Jahrhundert galten in den vorderösterreichischen, badischen, württembergischen, angrenzenden weiteren Groß-, Klein- und Kleinstherrschaften sowie in den freien Reichsstädten unterschiedliche Verfassungen. Diese waren sich aber sehr ähnlich, weil sie im Kern auf die von Kaiser Karl V. initiierte Peinliche Halsgerichtsordnung von 1532, die Constitutio Criminalis Carolina, aufsattelten. Einerseits herrschte somit reichsweit näherungsweise gleichartiges, kodifzierte Recht, doch blieben andererseits lokal und regional ausgehandelte Regelsysteme und Rechtsvariationen in Kraft, die sich aus tradierten und Gewohnheitsrechten, ständischen und kirchlichen Sonderrechten ergaben, was nicht zuletzt individuelle Spielräume für Rechtsausübende wie davon Betroffene eröffnete. Die Halsgerichtsordnung unterschied die Rechtsprechung in hohe und niedere Gerichtsbarkeit. Eine Verurteilung zur öffentlich zelebrierten Todesstrafe, Leibesstrafen wie die Amputation von Gliedmaßen oder das Brandmarken und Körperstrafen wie öffentliche Prügel („Stäupen“) standen ausschließlich der hohen Gerichtsbarkeit zu. Die individuelle Ehre betreffende Schandstrafen für kleinere Vergehen wie öffentliche Trunkenheit, Raufhändel, vorehelicher Intimverkehr, Beleidigung und üble Nachrede oder kleinere Frucht-, Holz- und Mehldiebstähle, auch Wilderei von Niederwild unterlagen hingegen dem Urteil der niederen Gerichtsbarkeit. Kombinationen aus einzelnen geringen Vergehen sowie Tatwiederholungen führten zu drastischen Strafverschärfungen bis hin zu Leibes- und Todesstrafen oder den Landesverweis.
Das Klima hat sich in der Erdgeschichte immer wieder gewandelt. Allerdings durch sehr hohe zusätzliche Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre aufgrund der Verbrennung fossiler Brennstoffen, steigt die globale Mitteltemperatur in den letzten ca. 150 Jahren rasant an. Auch in Deutschland und Baden-Württemberg ist dieser Temperaturanstieg messbar. Für die Frage, wie es in Zukunft weitergeht, eignen sich Klimamodelle sehr gut, da die mit Hilfe physikalischer Zusammenhänge mögliche Änderungen abschätzen können. Maßgebend für die zukünftige Entwicklung sind die Randbedingungen des Klimas. Davon ist der Ausstoß von Treibhausgasen im aktuellen Klimawandel die entscheidende Größe. Deshalb ist es wichtig, diesen Ausstoß zu reduzieren. Da der Klimawandel ein globales Phänomen ist, finden auf
globaler Ebene jährlich Weltklimakonferenzen statt. 2015 wurde in Paris das aktuellste Abkommen von fast allen Ländern der Welt unterschrieben und legt weitgehende Klimaschutzmaßnahmen fest. Dennoch reichen diese Maßnahmen nicht aus, das Ziel des Abkommens zu erreichen, den globalen Temperaturanstieg unter 2 °C (und womöglich unter 1,5 °C) zu halten. Deswegen gilt es in den nächsten Jahren, die Anstrengungen beim Klimaschutz weltweit zu erhöhen, um einen weiteren Fortschritt des Klimawandels mit allen negativen Folgen zu bremsen oder sogar anzuhalten.
Seit der Französischen Revolution kristallisieren sich in der „Rheinfrage“ die deutsch-französischen Beziehungen. Dem deutschen Standpunkt, den Rhein, der eine Verbindung zwischen deutschen Völkern darstelle, als deutschen Fluss zu
betrachten, steht die französische Vorstellung gegenüber, den Rhein als Grenze zwischen der deutschen und der französischen Welt zu sehen. Durch die Französische Revolution politisiert, sieht man meistens die Frage als einen Konflikt um die Kontrolle über den Rhein an. Deswegen gibt es viele Autoren, die diese Frage als eine Reihe von deutsch-französischen Krisen betrachten, angefangen 1840, als Nikolaus Becker Sie sollen ihn nicht haben, den freien deutschen Rhein schrieb. Musset antwortete ihm: Nous l’avons eu votre Rhin allemand. Der Rhein wurde so in den Rang eines strategischen Flusses, zum nationalen Mythos erhoben. Ob 1870/71 oder 1918/19 oder später 1940 und nochmals 1945 jubelten die
Nationalisten diesseits und jenseits des Flusses: der Rhein gehörte jetzt ihnen.
Unsere Nachforschungen über den Klerus der Diözese Straßburg beschäftigen uns seit mehr als dreißig Jahren und belaufen sich auf mehr als 5000 Seiten. Wir konnten nicht noch
dazu die Geschichte aller Pfarreien diesseits und jenseits des
Rheines bewältigen. So muss sich der Leser mit den mehr oder
weniger kompletten Biographien der Priester begnügen.
Schon im Jahr 1289 besaß die Abtei Gengenbach das Patronatsrecht (jus patronatus) „in ecclesia vallis Norderahe“. Im Jahr
1666 erscheint der Abt von Gengenbach immer noch als Kollator und Zehntherr, „Patronus coeli est S. Udalricus“. Pfarrer 1423
erstmals erwähnt, schreibt Krieger in seinem Wörterbuch [1]
. Wir
hatten das Glück, noch zwei ältere aufzuspüren.
Nach den Angaben Grandidiers, ehemaliger Bistumsarchivar, befanden sich in dem ihm anvertrauten Archiv etwa 7500 Blätter über das Hexenwesen, Akten, welche natürlich auch die Ruralkapitel der Ortenau und die Besitzungen der Bischöfe von Straßburg im jetzigen Baden betrafen. Die Hexen hätten sich gewöhnlich auf dem Kniebis versammelt. Etwa 5000 Personen seien im Bezirk des Bistums auf dem Scheiterhaufen umgekommen. Das erste Beispiel, das er in dieser Sache nennt, betrifft Sasbach, wo 122 Personen in einem Jahr verbrannt wurden: "Depuis 1615 a 1635, il a regne dans la Justice generale de l'europe et surtout de l'eveche comme une espece de contagion. II n'etait pas rare dans la meme annee de voir dans le meme village cent personnes brulees comme convaincues du crime de Sorcellerie. Dans le seul village de Saspach, il en eut 122 en une seule annee." Die Akten dazu befinden sich nicht mehr in Straßburg: was spezifisch Baden betrifft, wurde ausgesondert und schon längst nach Karlsruhe verlagert. Nur vereinzelte Angaben über andere Orte konnten wir in den Archives Departementales du Bas-Rhin ausfindig machen.
Die folgenden Notizen waren als Anhang zu unserer Studie „Der
Pfarrklerus der Ortenau. Die drei rechtsrheinischen Ruralkapitel
des ehemaligen Bistums Straßburg", welche vor einigen Jahren
erschienen ist, [1] gedacht. Sie wurden aber davon getrennt, da sie
den Pfarrklerus wenig betrafen. Es handelt sich hier besonders
um Abteien und Klöster und deren Insassen, aber auch um Laien
aus der Ortenau und auch anderen Orten, wie Freiburg.
Zum besseren Verständnis des Sachverhaltes, wiederholen wir
hier einen Teil der schon benutzten Einführung: Diejenigen
Akten, die den rechtsrheinischen Teil der ehemaligen Diözese
Straßburg betreffen, wurden zum großen Teil nach 18 70 vom
Straßburger Bezirksarchiv (Archives Departementales du Bas-Rhin) dem Landesarchiv von Karlsruhe übergeben. Andere konnten nicht zerteilt werden und verblieben in Straßburg. In diesen
Gesamtakten, etwa in den Registern der Offizialität, ersetzt am
19.04.1613 durch den Geistlichen Rat (Conseil Ecclesiastique),
später durch das Consistoire (ab 17.09.1681), war vieles über
Baden, besonders aber über die Ortenau zu finden, das wir erfasst
haben.
„Die Gegensätze der grossen Revolution, der Widerspruch zwischen der theoretischen Freiheitsphrase und der praktischen
Gewissenstyrannei spiegelte sich in den Geschicken des Strassburgers Priesterseminars während jener unruhigen Zeiten mit
drastischer Deutlichkeit wider. Die praktische Folge war, dass die treugläubigen Professoren und Seminaristen in der Verbannung ein kümmerliches Dasein fristen musssten.“ Das Problem entstand, als am 21. Januar 1791 der Vorstand des Seminars, mit Ausnahme Franz Anton Brendels, Professor des Kirchenrechts, den Eid zur Zivilkonstitution des Klerus
verweigerte. Nachdem Brendel, aus Lohr am Main (Unterfranken) gebürtig, am 6. März im Münster zum konstitutionellen
Bischof gewählt worden war, wurde er am selben Tag von Regens Hirn und den Seminaristen nicht als Bischof anerkannt. Bald hernach mussten sie selbstverständlich dem konstitutionellen Seminar den Platz räumen.
Es handelt sich hier nicht um eine Kirchengeschichte von Renchen, nur um Notizen über Priester, welche in der Pfarrei gewirkt haben, deren einige schon in einer früheren Studie erwähnt wurden. Seither haben wir weiter nachgeforscht im Rahmen einer Studie über den Weltklerus der Diözese Straßburg bis 1648, die weitergeführt wird. Leider ist die Liste unvollständig. Die folgenden biographischen Notizen beruhen meistens auf Nachforschungen in den Archives Departementales du Bas-Rhin und in den Archives Municipales de Strasbourg.
Schon während der Revolution von 1789 und auch zur Zeit der Belagerung Straßburgs im Jahre 1870 hatte das Straßburger
Priesterseminar als Lazarett gedient. Es wurde das auch wieder während des Ersten Weltkrieges. Eine Serie von Fotografien
und auch Notizen des späteren Chanoine Gass ermöglichen es, über die erste Zeit (1914-1915) des dort eingelagerten „Festungslazarettes XXII a" zu berichten.