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Ratperts Casus sancti Galli wurden bis heute dreimal ediert: 1606 von Melchior Goldast, 1829 von Ildefons von Arx für die Scriptores-Reihe der Monumenta und 1872, nur dreiunddreißig Jahre später, nochmals von Gerold Meyer von Knonau in der sanktgallischen Reihe der MVG. Obwohl später keine neuen Textzeugen aufgetaucht waren, nahmen die MGH noch unter ihrem Präsidenten Friedrich Baethgen in den frühen fünfziger Jahren die St. Galler Klosterchronistik, deren Beginn Ratperts Text markiert, erneut in ihr Editionsprogramm auf. Die weniger infolge ihrer zahlreichen Verlesungen und Druckfehler, als aufgrund der Vermischung von Kommentar und Apparat als ungenügend empfundene Edition im Scriptores-Band II, die auch nach 1872 bis heute - da leichter greifbar als die MVG - von vielen Gelehrten herangezogen wurde und wird, war dabei nur ein Motiv für diesen Entscheid. Ein gewisses Unbehagen gegenüber der Sichtweise der St. Galler Frühgeschichte, wie sie in den ausgedehnten historischen Kommentaren und Exkursen Meyers von Knonau zum Ausdruck kam, hatte sich nämlich schon in den Arbeiten von Caro und Ganahl angemeldet und verdichtete sich in den Forschungen der Nachkriegszeit zur offenen Kritik. Meyer von Knonau, der seinen Text, um eine Bemerkung des früheren Stiftsbibliothekars von St. Gallen, Johannes Duft, aufzugreifen, »überkritisch kommentiert« hatte, investierte seine editorische Energie in den Nachweis, dass Ratpert in den ersten 15 Kapiteln seiner Casus überhaupt nicht zu trauen sei, dass hier vielmehr eine Tendenzschrift vorliege, deren Absicht sei, den ursprünglichen Status St. Gallens als konstanzisches Eigenkloster zu leugnen und im Sinne der sanktgallischen Hagiographie eine frühe Eigenständigkeit und die Privilegierung durch Karl Martell und Pippin zu konstruieren.
Etwas abgelegen in einer Flussschleife der Sitter zwischen Bernhardzell und Häggenschwil liegt ein kleiner bewaldeter Hügel mit dem Flurnamen Waldburg. Ein vorbeikommender Wanderer käme nicht ohne weiteres auf die Idee, an dieser Stelle auf die
Überreste einer einstigen Burg des Klosters St. Gallens zu stossen. Für die dazugehörige
Geschichte müssen wir zurück ins Jahr 926 blicken. Die heilige Wiborada, zu jener Zeit
Reklusin in einer Zelle bei St. Mangen, sah in einer Vision einen ungarischen Angriff voraus. [1]
Auf ihren weisen Rat hin oder auch durch Meldungen aus Bayern gewarnt, suchte
die Gallusabtei nach einer Möglichkeit, sich und seine wertvollen Schätze zu retten. Dazu
gehörten neben dem liturgischen Gerät vor allem die wertvolle Klosterbibliothek und
das besitzmanifestierende Archiv. Die Abtei hatte im Jahrhundert zuvor seine grösste
kulturelle Blütezeit erlebt, auch bekannt als das Goldene Zeitalter (ca. 816–920) unter
den Äbten Gozbert, Grimald, Hartmut und Salomo.
Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Adel und Monarchie des 19. Jahrhunderts hat im
letzten Jahrzehnt in der Forschung einen regelrechten Boom erlebt. Dabei wurden nun auch für
diese Epoche Themenbereiche erschlossen, die für die Zeit des Mittelalters und der Frühen
Neuzeit schon lange zum Repertoire der Wissenschaft gehören. Erinnert sei hier nur an die Fragen nach Mentalitäten und Verhaltensweisen dieser traditionellen Führungsschicht, an die Bedeutung der Residenzen oder der Höfe oder auch an die Frage nach den Ausprägungen monarchischer bzw. adliger Repräsentation. Zu diesem letztgenannten Aspekt sind die öffentlichen
monarchischen Feiern zu rechnen, die ein Spezifikum der monarchisch-adligen Geschichte des
langen 19. Jahrhunderts darstellen und die von mehreren Publikationen der vergangenen Jahre
ins Zentrum gestellt wurden. Verwiesen sei hier nur auf die sehr anregende Studie über Monarchiejubiläen im 19. Jahrhundert, die Simone Mergen 2005 vorgelegt hat, oder auf die zwei Jahre später publizierte Dissertation von Matthias Schwengelbeck über die Huldigungsfeiern deutscher Fürsten. Durch derartige Arbeiten wurde die Forschung zu politischen Festen, die sich
für das 19. Jahrhundert bislang meist auf bürgerlich-oppositionelle Feiern konzentriert hatte, auf
eine bedeutend breitere Grundlage gestellt.
Um die Jahreswende 1124/1125 fand in Straßburg ein Hoftag unter Kaiser Heinrich V. statt. Auf ihm wurde auch ein Streit zwischen dem Kloster St. Blasien, das der Konstanzer Diözese angehörte, und dem Hochstift Basel verhandelt. Beide Parteien legten dem Reichshofgericht gefälschte Urkunden vor. Es ist dies der einzige aus der Frühzeit deutscher Geschichte bekannte Fall über den Umgang eines Gerichts — und sogar des höchsten — mit gefälschten Urkunden. Die moderne Forschung neigte dazu, hier das früheste Beispiel für die so genannte „diplomatische Kritik" zu sehen, wie es Harry Bresslau in seinem Standardwerk „Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien" formulierte, also das, was wir heute Urkunden- oder Textkritik nennen. Das Reichshofgericht habe, so Harry Bresslau, die Urkunde St. Blasiens nicht als Fälschung erkannt, dagegen die des Baseler Bischofs „für unecht erklärt". War dem so?
Im Verlauf der Jahrhunderte wurde im Kloster St. Blasien, fern der Aktualität, die gefälschte „Gründungsurkunde“ (Nr.*6), in St. Blasien selbst „Stift(s)- oder Stiftung(s)brief“ genannt, als ehrwürdigstes Zeugnis der eigenen Vergangenheit wertgehalten, immer wieder in Kopialbücher abgeschrieben, gelegentlich in Rechtsfragen und natürlich in der klösterlichen Geschichtsschreibung herangezogen, übrigens oft auch zusammen mit der ebenfalls gefälschten Baseler Konradsurkunde (Nr. *9), zu der man keinen Gegensatz sah, weil man die Verlautbarungen des Reichhofsgerichts - im Gegensatz zur Urkundenkritik neuerer Zeit - nicht dahingehend verstand, dass es sie zur Fälschung erklärt habe. Nachdem der Prozess des Klosters St. Blasien gegen das Bistum Basel 1141 seinen Abschluss gefunden hatte (Nr. 179), wurde die „Gründungsurkunde“ schon zwei Jahre später im letzten Eintrag der Annalen von St. Blasien von 1143 zu ihrem „180 jährigen Jubiläum“, also zum Ausstellungsjahr 963, zitiert. Auch im so genannten „Liber constructionis“, der wichtigsten - wenn auch nur in einer Redaktion nach Mitte des 15. Jahrhunderts erhaltenen - Quelle für die Frühzeit des Klosters und insbesondere seinen legendären Gründer Reginbert, ist die Urkunde indirekt genannt und dies an einer Stelle, auf die eine sehr auffällige, bisher nicht lesbar zu machende Tilgung mehrerer Zeilen folgt. Vielleicht hatte sie, wie Marquard Herrgott vermutete, ihren Grund darin, die Umdatierung von 983 auf 963, also von Kaiser Otto II. auf Otto I. zu verdecken. Ob die „Gründungsurkunde“ im „Rotulus Sanblasianus“ des 14./15. Jahrhunderts ebenfalls erwähnt war und zu welchem Jahr, ist bislang nicht feststellbar, da diese Pergamentrolle gerade am Anfang abgeschabt und kaum lesbar ist - ob man sie mit modernen Methoden lesbar machen könnte, wäre die Frage - jedenfalls sind die bisherigen Editionen unzulänglich. Die Verfälschung von 983 auf 963 war sehr früh erfolgt, bereits im Verlauf des Prozesses mit Basel, denn sie findet sich in St. Blasiens „Handakten“ dazu. Es ist sogar wahrscheinlich, dass die Urkunde in dieser Form schon dem Hofgericht vorgelegt wurde. Unbestritten galt der „Stiftsbrief“ das ganze Mittelalter hindurch bis in die Neuzeit hinein als Urkunde Kaiser Ottos I.
Vorgelegt wird eine Liste aller zwischen 1958 und 2000 im Raum St. Georgen (Mittlerer Schwarzwald) festgestellten 183 Vogelarten. Ihr Status wird beschrieben und die wichtigsten Beobachtungsorte und -Daten werden mitgeteilt. 95 Arten wurden als Brutvögel nachgewiesen, das sind rund 80 % aller im gesamten Schwarzwald-Baar-Kreis nachgewiesenen Brutvogelarten. Ihr Anteil an Arten der "Roten Liste" Baden-Württemberg beträgt im Raum St. Georgen über 40 %.
Als die Vorläufige Synode von Bretten am Donnerstag, den 29. November 1945 zu Ende ging, lagen drei ereignisreiche, spannungsvolle und folgenreiche Verhandlungstage im Evangelischen Mädchenheim Bretten hinter den 39 (statt wie ursprünglich vorgesehenen 40) Synodalen und den Vertretern der Kirchenleitung. Ein bewegendes Ereignis war für die Synodalen, die die ganzen Kriegsjahre keinen Kontakt zur weltweiten Christenheit gehabt hatten, gewiss der Besuch einer ökumenischen Delegation, bestehend aus dem Präsidenten des Vereinigten Rates der christlichen Kirchen in Amerika, Bischof G. Bromley Oxnam, dem Präsidenten der Vereinigten Lutherischen Kirche in Amerika, Rev. Franklin C. Fry, und dem Bischof von Massachusetts, Rev. Shewell, sowie Rev. Stewart W. Herman, ein Beobachter im Auftrag des im Werden
begriffenen Ökumenischen Rats der Kirchen in Genf, und dem neuen französischen „Feldbischof“ Marcel Sturm. Einzelne Mitglieder der ökumenischen Delegation ergriffen am letzten Tag das Wort vor der Synode. Ebenfalls zu Besuch kam schon
am ersten Tag der Synodalsitzung der württembergische Landesbischof Theophil Wurm, der auf der Treysaer Kirchenkonferenz Ende August 1945 zum ersten Ratsvorsitzenden der neu geschaffenen Evangelischen Kirche in Deutschland (EKiD, später EKD) gewählt worden war.
Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde das Strohgäu nur am äußersten Rand von Bahnstrecken berührt. Dabei hatte sich längst herausgestellt, dass die Eisenbahnstrecken – wie es ein Politiker damals ausdrückte – »die großen Schlagadern des
Landes sind, nach denen sich aller Verkehr richtet«. In den von Bahnstrecken erschlossenen Orten siedelten sich Gewerbe und Industrie an, hier wurden Arbeitsplätze geschaffen und allmählich konnte ein bescheidener Wohlstand entstehen. Es verwundert daher nicht, dass damals auch im Strohgäu – wie überall in Deutschland in eisenbahnfernen Gegenden – auf kommunaler Ebene Bestrebungen zum Bau von Nebenbahnen einsetzten.
Die Appenzeller Freiheitskriege werden oft mit den Eidgenössischen Befreiungskriegen in Verbindung gebracht. Es werden Parallelen gezogen zwischen den von Kraft, Ehre und
Tapferkeit geprägten »Urschweizern« und den Appenzellern, die sich von den vermeintlich
bösen Vögten bzw. vom bösen Abt und den Österreichern befreit haben sollen. Der eidgenössischen Freiheitsfigur Wilhelm Teil steht auf appenzellischer Seite Ueli Rotach gegenüber, der
angeblich im heldenhaften Kampf sein Leben gelassen hat. Stellvertretend für andere sei das
folgende Zitat aus dem Buch mit dem Titel »Die Schweizerschlachten« von Hans Rudolf Kurz
zitiert: »Das heisse Streben, sich von der Macht der Fürsten zu befreien und selbst ihre Geschicke zu lenken, das im 14. Jahrhundert Sinn und Handeln der Länder und Städte der Acht Eidgenössischen Orte bestimmte und das in ihren Befreiungskriegen zur gewaltsamen Entscheidung drängte, führte auch im Ländchen Appenzell zur blutigen Auseinandersetzung mit dem
Fürstabt von St. Gallen. [...] Die im selben Geist errungenen Siege von Morgarten, Sempach
und Näfels gaben dem Freiheitsstreben der Appenzeller mächtigen Ansporn. [...] In einer erstaunlichen inneren und äusseren Gleichheit hat sich in den beiden Appenzeller Schlachten
der Freiheitskampf der Waldstätter und Glarner wiederholt. Hier wie dort steht ein vom Freiheitsstreben erfülltes Volk gegen seine Unterdrücker auf und wählt lieber den Tod in der
Schlacht als das Fortdauern der unerträglichen Herrschaft.«
Die Erforschung der alten Flußnamen hat in den letzten Jahren derartige
Fortschritte gemacht, daß es an der Zeit ist, den nicht unmittelbar an der
Flußnamenforschung Beteiligten, aber an der Landeskunde Interessierten
Ergebnisse vorzulegen, auch wenn es sich oft um nicht unbestrittene und in
der Diskussion befindliche Ergebnisse handelt. Entscheidende Impulse zur
Erforschung der Gewässernamen besonders in Deutschland gingen nach dem
2. Weltkrieg von dem Tübinger Indogermanisten Hans Krahe aus. Seine Entdeckung
der „alteuropäischen Hydronymie" stellt die Forschung auf eine
neue Grundlage. Ganz grob können die Gewässernamen einer Landschaft
nach zeitlichen Schichten unterschieden werden: einer aus dem Deutschen
erklärbaren Schicht folgt eine germanische und darunter wieder eine vorgermanische.