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Inhalt: 1. Ein generelles Problem: Abwesenheit und Mehrfachbepfründung?, S. 98. 2. Die Quellenlage, S. 101. 3. Die Gesamtzahl der Kapläne im 15. Jahrhundert, S. 105. 4. Das Ausmaß der eigentlich verbotenen Mehrfachbepfründung, S. 109. 5. Die Art der Mehrfachbepfründung und die Herkunft der Pfründner, S. 112. 6. Die möglichen Gründe und Folgen der Mehrfachbepfründung, S. 119. 7. Die aktenkundigen Streitfälle und Reaktionen, S. 129. 8. Die genehmigten Absenzen vor allem der studierenden Kapläne, S. 138. 9. Die Verfehlungen als Einzelfallprobleme, S. 148. Verzeichnis 1: Die Altaristen und Anwärter auf eine Pfründe an der Liebfrauenkirche in Neuenburg am Rhein während des 15. Jahrhunderts, S. 151. Verzeichnis 2: Die Pfründen der Liebfrauenkirche in Neuenburg am Rhein und ihre Inhaber im 15. Jahrhundert, S. 199. Verzeichnis 3: Die Neuenburger Pfarrherren und -anwärter (alphabetisch) im 14./15. Jahrhundert, S. 206. Verzeichnis 4: Die Neuenburger Pfarrherren und -anwärter (chronologisch) im 14./15. Jahrhundert, S. 215. Verzeichnis 5: Die Neuenburger Pfründen im 16. Jahrhundert und ihre Inhaber, S. 216. Verzeichnis 6: Die Neuenburger Pfarrherren des 16. Jahrhunderts, S. 223.
Die Stadt Neuenburg am Rhein besaß im 15. Jahrhundert, wiewohl sie nur eine Kleinstadt im südlichen Breisgau war, an ihrer Pfarrkirche, dem Liebfrauenmünster, eine eigene Klerikergemeinschaft. Die einzelnen Inhaber der 1493 schließlich 17 Altarpfründen vorzustellen und hinsichtlich ihrer Pflichterfüllung zu untersuchen, war möglich, weil die moderne Kommune Neuenburg am Rhein seit 1991 das Vorhaben tatkräftig unterstützt und materiell fördert, alle Urkunden, in denen die Stadt oder einzelne ihrer Einwohner zwischen 1185 und 1500 handeln oder erwähnt sind, in Regestenform der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Die „Urkunden der Stadt Neuenburg am Rhein“, deren erster von 1185 bis 1350 reichender Band 2014 erschien, sind, weil sie sowohl Geistliche wie Weltliche, sowohl Kleriker wie Laien in Neuenburg oder mit Beziehung zu Neuenburg erfassen, auch für die Kirchengeschichte des Breisgaues aufschlussreich, worauf bereits hingewiesen werden konnte. Hinsichtlich der Neuenburger Kaplansgemeinschaft wird das Regestenwerk aber erst mit seinem dritten Band für die Jahre von 1414 bis 1462 und mit seinem vierten für die Jahre 1463 und 1500 aufschlussreich werden, denn diese werden die Masse der Zeugnisse enthalten, die der genannten Prosopografie der Kapläne zugrunde liegen.
Eine ebenso banale wie wahre Erkenntnis der Geschichtsforschung lautet, dass
man nur das über die Vergangenheit wissen oder wenigstens vermuten kann, worüber sich Nachrichten oder materielle Belege erhalten haben. Friedrich Schiller
zeichnete das Bild der Weltgeschichte als einen breiten Strom, der in Finsternis
unkenntlich dahinfließt - bis auf einige kleine Wellenkämme, die hier und da im
Mondlicht aufblitzen. Weite Bereiche vergangener Realität bleiben für immer
unerahnt, es sei denn, ein Quellehen beginnt unvermutet irgendwo zu tröpfeln.
Die Geschichte des abendländischen Bibliothekswesens im Mittelalter und in
der Frühen Neuzeit behandelt, auf guter Quellengrundlage, ausschließlich die
Büchersammlungen von Klöstern, Universitäten, reichsstädtischen Ratsgremien
und Landesfürsten. Doch auch außerhalb dieser kulturellen Zentren, in durchschnittlichen württembergischen Bauerndörfern gab es bereits vor der Reformation Bibliotheken und eine, modern ausgedrückt, verbreitete Nutzung des Kommunikationsmittels »Buch«, wie ein seltenes Zeugnis aus Eglosheim ausweist. Das
Besondere dabei ist, dass die Umstände so gewöhnlich sind.
Wir wollen im Folgenden die frühe schriftliche
Überlieferung zum Ort Villingen vorstellen und so
diese dem vornehmlich aus der Archäologie gewonnenen Bild des früh- und hochmittelalterlichen
Ortes zur Seite stellen. Über vierhundert Jahre verstreut ist das zugegebenermaßen lückenhafte Quellen material, das die frühesten schriftlichen Hin -
weise zur Existenz des Ortes Villingen liefert. Die
erstmalige Nennung des Ortsnamens „Villingen“
geschieht in der Urkunde Kaiser Ludwigs des
Frommen (814–840) vom 4. Juni 817. Es folgt
über 180 Jahre später das berühmte Diplom Kaiser
Ottos III. (984–1002) vom 29. März 999, in der
der Herrscher dem Grafen Berthold (991/96–
1024) das Markt-, Münz- und Zollrecht in
Villingen verlieh. Ins 11. und 12. Jahrhundert zu
datierende Belege zu Villingen hängen mit den
Überlieferungen der Klöster St. Georgen und
St. Peter im Schwarzwald zusammen.
Ebenso wie Villingen an die Grafen von Fürstenberg gekommen ist. Herzog Berthold, der vierte des
Namens, Herzog von Zähringen, hat Villingen
erbaut. Er hatte eine Tochter mit Namen Agnes, die
hat er Graf Egino von Fürstenberg vermählt, der
auch ein Graf von Urach gewesen ist. Dieser Agnes
ist von ihrem Vater Herzog Berthold Villingen
zugeteilt worden, und also ist nach ihres Vaters Tod
und nach ihrem Tod die Stadt Villingen erblich an
die Grafen von Fürstenberg gekommen und gefallen. Das geschah im Jahr 1197.“ So schreibt der
frühneuzeitliche Geschichtsschreiber Heinrich Hug
(† ca. 1533) in seiner von 1513 bis 1533 verfassten
Villinger Chronik.
Das Frankenreich der merowingischen und karolingischen Könige führt zurück in die Zeit des frühen Mittelalters, des 5./6. bis 9./10. Jahrhunderts. Es entstand im 5./6. Jahrhundert al Germanenreich der „Völkerwanderungszeit” auf dem
Boden des spätantik-römischen Gallien. Mit der fränkischen Großreichsbildung König Chlodwigs I. (482 – 511) begann die Zeit der merowingischen Herrscherdynastie und damit eine Epoche des Übergangs von der Spätantike zum Frühmittelalter, die geprägt war durch ein erbliches, Teilungen unterworfenes Königtum an der Spitze eines römisch-germanischen Vielvölkerstaates christlich-barbarischer Prägung. Gesellschaftliche Wandlungen gerade im 7. Jahrhundert schufen die Voraussetzungen für das europäische Frühmittelalter.
Es war Ende Oktober 1414, als es auf dem Arlberg in der Nähe der heutigen Ortschaft Klösterle zu einem Aufsehen erregenden Unfall kam. Johannes XXIII. oder Baldassare Cossa (1410–1415), wie der damalige Papst mit bürgerlichem Namen hieß, war bei widrigen Witterungsverhältnissen aus seinem Reisewagen in den offenbar frisch gefallenen Schnee gestürzt. In einer einige Jahre nach dem Konstanzer Konzil verfassten Chronikversion, die noch heute im Rosgartenmuseum in Konstanz liegt, heißt es: „Und do er kam uf den Arlenberg, by dem mittel nach [nah] by dem clösterlin, do viel sin wagen umb und lag in dem schne, und lag er under dem wagen in dem schne, wann der schne dozemal gevallen was.“ Papst Johannes XXIII. war am 1. Oktober in Bologna aufgebrochen und hatte den Weg über Ferrara, Verona, Trient, Bozen, Brixen, Meran, den Reschenpass und über Landeck zum Arlberg genommen. Sein Ziel war die Reichs- und Bischofsstadt Konstanz am Bodensee, wo am 1. November 1414 ein Generalkonzil stattfinden sollte, zu dem er am 9. Dezember 1413 feierlich mit einer Bulle alle Glieder der Christenheit eingeladen hatte. Der Sturz war nicht ganz ungefährlich, aber derartige Reiseunfälle dürften für einen im Spätmittelalter Reisenden keineswegs unüblich gewesen sein, zumal in gebirgigem und unwegsamem Gelände.
Der Frankfurter Mediävist Johannes Fried hat einmal angesichts eines anderen Jubiläums – es handelte sich um das 50-jährige Bestehen des renommierten Konstanzer Arbeitskreises – betont, wer über das Mittelalter nicht hinausdenke, verstehe vom Mittelalter nichts. Das gilt cum grano salis auch für unser Thema. Es lässt sich von vornherein nicht auf die Epoche des Mittelalters eingrenzen. Vieles – und das gilt wohl für große Teile der Kirchen-, Religions-, Frömmigkeits- und Theologiegeschichte – beginnt zwar im Mittelalter, setzt sich aber bis in die Gegenwart fort. Das gilt für die Geschichte der Diözese und ihrer Kirchen, für die Bischöfe, für die Klöster, für die Gemeinden, für das religiöse Brauchtum, für die Frömmigkeit, die Pfarreien, die historischen Landschaften, die Kunstdenkmäler usw.
Um die Jahreswende 1124/1125 fand in Straßburg ein Hoftag unter Kaiser Heinrich V. statt. Auf ihm wurde auch ein Streit zwischen dem Kloster St. Blasien, das der Konstanzer Diözese angehörte, und dem Hochstift Basel verhandelt. Beide Parteien legten dem Reichshofgericht gefälschte Urkunden vor. Es ist dies der einzige aus der Frühzeit deutscher Geschichte bekannte Fall über den Umgang eines Gerichts — und sogar des höchsten — mit gefälschten Urkunden. Die moderne Forschung neigte dazu, hier das früheste Beispiel für die so genannte „diplomatische Kritik" zu sehen, wie es Harry Bresslau in seinem Standardwerk „Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien" formulierte, also das, was wir heute Urkunden- oder Textkritik nennen. Das Reichshofgericht habe, so Harry Bresslau, die Urkunde St. Blasiens nicht als Fälschung erkannt, dagegen die des Baseler Bischofs „für unecht erklärt". War dem so?
Im Verlauf der Jahrhunderte wurde im Kloster St. Blasien, fern der Aktualität, die gefälschte „Gründungsurkunde“ (Nr.*6), in St. Blasien selbst „Stift(s)- oder Stiftung(s)brief“ genannt, als ehrwürdigstes Zeugnis der eigenen Vergangenheit wertgehalten, immer wieder in Kopialbücher abgeschrieben, gelegentlich in Rechtsfragen und natürlich in der klösterlichen Geschichtsschreibung herangezogen, übrigens oft auch zusammen mit der ebenfalls gefälschten Baseler Konradsurkunde (Nr. *9), zu der man keinen Gegensatz sah, weil man die Verlautbarungen des Reichhofsgerichts - im Gegensatz zur Urkundenkritik neuerer Zeit - nicht dahingehend verstand, dass es sie zur Fälschung erklärt habe. Nachdem der Prozess des Klosters St. Blasien gegen das Bistum Basel 1141 seinen Abschluss gefunden hatte (Nr. 179), wurde die „Gründungsurkunde“ schon zwei Jahre später im letzten Eintrag der Annalen von St. Blasien von 1143 zu ihrem „180 jährigen Jubiläum“, also zum Ausstellungsjahr 963, zitiert. Auch im so genannten „Liber constructionis“, der wichtigsten - wenn auch nur in einer Redaktion nach Mitte des 15. Jahrhunderts erhaltenen - Quelle für die Frühzeit des Klosters und insbesondere seinen legendären Gründer Reginbert, ist die Urkunde indirekt genannt und dies an einer Stelle, auf die eine sehr auffällige, bisher nicht lesbar zu machende Tilgung mehrerer Zeilen folgt. Vielleicht hatte sie, wie Marquard Herrgott vermutete, ihren Grund darin, die Umdatierung von 983 auf 963, also von Kaiser Otto II. auf Otto I. zu verdecken. Ob die „Gründungsurkunde“ im „Rotulus Sanblasianus“ des 14./15. Jahrhunderts ebenfalls erwähnt war und zu welchem Jahr, ist bislang nicht feststellbar, da diese Pergamentrolle gerade am Anfang abgeschabt und kaum lesbar ist - ob man sie mit modernen Methoden lesbar machen könnte, wäre die Frage - jedenfalls sind die bisherigen Editionen unzulänglich. Die Verfälschung von 983 auf 963 war sehr früh erfolgt, bereits im Verlauf des Prozesses mit Basel, denn sie findet sich in St. Blasiens „Handakten“ dazu. Es ist sogar wahrscheinlich, dass die Urkunde in dieser Form schon dem Hofgericht vorgelegt wurde. Unbestritten galt der „Stiftsbrief“ das ganze Mittelalter hindurch bis in die Neuzeit hinein als Urkunde Kaiser Ottos I.