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- Baden-Württemberg (63) (entfernen)
Zum Vorkommen von Symphytum tuberosum ssp. angustifolium und Symphytum bulbosum in Baden-Württemberg
(2007)
Symphytum tuberosum kommt von der Ukraine bis Bayern, bis in das Weichsel-, Oder- und Elbegebiet ausstrahlend, sowie vom Balkan über die Ost- und Südalpen bis Mittelitalien, Sizilien, Südfrankreich, Korsika und Spanien vor. Die Art ist
in England, Schottland und Nordamerika (Connecticut) eingebürgert. Auch die Vorkommen in Brandenburg bei Lenzen, im Botanischen Garten Berlin, in Thüringen (Belvedere), in Schwerin, bei Hamburg (Mühlenberg) und bei Frankfurt a. M. gelten als adventiv (HEGI 1927). Im Elsaß wurde die Pflanze durch NICLÈS bei Benfeld gefunden (DÖLL 1843). Ein Vorkommen westlich Darmstadt wird bei SENGHAS & SEYBOLD (2000) erwähnt. S. tuberosum wächst in feuchten Frisch-, Fett- und Hochstaudenwiesen, im Unterwuchs von Auengehölzen, in Erlen- und Haselgebüschen, in Kastanienhainen und auf Schlagflächen (HEGI 1927).
Das Freiburger Studienseminar und die Gymnasiallehrerausbildung in Baden-Württemberg (Teil 2)
(2005)
Nach dem militärischen Zusammenbruch Deutschlands übernahm die französische Armee die Staatsgewalt im Südwesten des untergegangenen Reiches. In Freiburg, nunmehr Hauptstadt des Lande Baden (Pays de Bade), das zusammen mit Südwürttemberg-Hohenzollern und Rheinland-Pfalz die französische Besatzungszone bildete, residierte die Délégation Supérieure pour le Gouvernement Militaire de Bade. Sie unterstand wiederum dem Gouvernement Militaire de la Zone Francaise d'Occupation in Baden-Baden mit General Koenig als Oberbefehlshaber.
Der ursprünglich in den östlichen Gebieten der
Paläarktis weit verbreitete Amphiareus obscuriceps (Abb. 1) erweitert sein Verbreitungsgebiet
seit ca. 20 Jahren rasch nach Westen und dürfte inzwischen fast ganz Europa besiedelt haben
(Pericart 1996). Eine zusammenfassende Darstellung der Ausbreitung auf Grund von Daten
aus der Literatur findet sich in Simon (2002). Der
Erstfund der Art für Deutschland wird dort publiziert (2. September 2001, Hagenbach in Rheinland-Pfalz, 1$). Im Verzeichnis der Wanzen (Heteroptera) Deutschlands (Hoffmann & Melber,
2003) wird kein weiteres Bundesland erwähnt,
lediglich aus Berlin ist ein weiterer Fund publiziert (Deckert 2003).
Im Badischen, zwischen lmmendingen und Möhringen, also kurz vor Erreichen der württembergischen Grenze, versinkt das Wasser der Donau. Deshalb hieß es anno 1950/51 - im Rahmen der Diskussion um die Gründung des Landes Baden-Württemberg - , ja selbst die Donau wehre sich gegen den Zusammenschluss von Baden und Württemberg zum Südweststaat. Eine andere gängige Version der Erklärung dieses Naturschauspiels lautet wie folgt: Vor Scham versinke die Donau, kurz bevor sie badisches Gebiet verlässt, in unterirdischen Hohlräumen, um ja nicht in württembergisches Gebiet fließen zu müssen.
Stattdessen trete sie wieder im badischen Aach, als Aachquell, zutage.
Klösterliches Leben in Baden-Württemberg von 1803-2003 und dessen Positionierung in die Zukunft
(2003)
Das Ende der Reichskirche im Verlauf der napoleonischen Länderneuordnung vor 200 Jahren wurde für die Katholische Kirche zu einer tiefen Zäsur, aber auch zu einem Neuanfang mit zunächst noch nicht vorstellbaren Ergebnissen, die allerdings erst im harten Ringen zwischen Staat und Kirche zustande kamen. Die Auseinandersetzungen in Baden und Württemberg standen sich dabei an Schärfe und Unterstellungen nicht nach, wobei alle antirömischen Affekte herhalten mussten und die Angst geschürt wurde, die deutsche Kirche würde durch Rom der Freiheit beraubt. In kirchlichen Kreisen jedoch wurde genau das Gegenteil behauptet, die totale Abhängigkeit der Kirche vom Staat sei das Ziel der weltlichen Macht. Das institutionelle Ergebnis dieses Ringens zeigte sich in der Errichtung der Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg durch die Bulle Provida sollersque vom 16. August 1821 von Papst Pius VII. (1800-1823). Gemäß den Vereinbarungen mit dem Großherzogtum Baden und dem Königreich Württemberg mussten die neu errichteten Diözesen durch den Staat fundiert werden. Den Abschluss bildete für die Erzdiözese Freiburg die Inthronisation des ersten Erzbischofs Bernhard Boll am 21. Oktober 1827, für die Diözese Rottenburg die Inthronisation von Bischof Johann Baptist Keller am 20. Mai 1828.
Am 6. November 1900 trat im Kornhaus der Stadt Freiburg ein neu gebildetes, heute noch bestehendes Organ der Erzdiözese Freiburg, die Katholische Kirchensteuervertretung, zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Die Bildung einer solchen „Vertretung der Kirchengenossen“ war durch das „Gesetz, die Besteuerung für allgemeine kirchliche Bedürfnisse betreffend“ vom 18. Juni 1892 , das durch Landesherrliche Verordnung vom 11. Dezember 1899 für die katholische Kirche im Großherzogtum Baden in Vollzug gesetzt worden war, vorgeschrieben worden. Aufgabe, Tagungsort und Zusammensetzung dieser „steuerbewilligenden Versammlung“ für die Erzdiözese Freiburg wurden durch Erzbischöfliche Verordnung vom 27. Dezember 1899 geregelt. Die Einberufung geschah gemäß § 31 der Erzbischöflichen Verordnung von 1899 durch Erzbischof Thomas Nörber, der hierzu des Einverständnisses der Großherzoglichen Regierung bedurfte. Die Eröffnung der Tagung, der ein Gottesdienst im Freiburger Münster voranging, erfolgte gem.§ 33 Abs. 2 der Verordnung durch Weihbischof Friedrich Justus Knecht als Erzbischöflichem Beauftragten.
Wenn wir von Baden und Württemberg sprechen,
so haben wir meist die beiden Länder vor Augen,
wie sie sich im 19. und 20. Jahrhundert darstellten:
Das schlanke Baden, das sich den Rhein entlang
vom Bodensee bis an den Main erstreckte und
das etwas massigere Württemberg, das von Oberschwaben bis zum Taubergrund reichte. Diese beiden Länder haben denselben Vater: Napoleon.
Nach seinen Siegen über das habsburgisch geführte
Deutsche Reich ging er daran, Deutschland nach
seinen Bedürfnissen umzugestalten. Die Beseitigung des territorialen Flickenteppichs im deutschen Südwesten erwies sich als sehr dauerhaft. Die
Markgrafschaft Baden vervierfachte ihr Territorium und wurde zum Großherzogtum Baden. Das
Herzogtum Württemberg verdoppelte seine Fläche
und wurde zum Königreich. Die von den beiden Fürstenhäusern neu dazu erworbenen Gebiete
waren oft keineswegs glücklich über ihre neue
Zugehörigkeit.
Im Jahr 1852 konnten die Leser der „Historisch-politischen Blättern“ folgendes Urteil finden: „Redwitz ist an lyrischem Talent den Feinden des Kreuzes vollkommen ebenbürtig; das, was er vor ihnen voraus hat, ist eine ächter, wahrer, von Grundaus katholischer Glaube, dem es ernst ist um die Wahrheit, ohne Ziererei und Eitelkeit, und ein kindlicher Sinn, dem es gegeben ist zu schauen, was dem Verstandeshochmuthe dünkelvoller und zweifelsüchtiger Philosophen ewig verschlossen bleiben wird.“ Ein gutes Vierteljahrhundert später hatte sich die Meinung der katholischen Presse demgegenüber entschieden gewendet: „Ja, die Muße des Hrn. v. Redwitz sitzt nicht mehr am Porticus der katholischen Kirche, um von hier aus herüber und hinüber holde Blicke mit aller Welt, vor Allem mit allen schönen Töchtern Eva's, zu wechseln, — sie ist mit Sack und Pack hinübergezogen in das freie Geisterreich, in welchem Brahmine, Harusper, Mufti, Fetischpriester und Domine sich brüderlich vor dem großen Weltbaumeister umarmen und das ewig Weibliche dem ewig Männlichen das Schurzfell flickt.“
Die Entstehung des Landes Baden-Württemberg vor fünfzig Jahren war bekanntlich eine schwierige Geburt und in staatsrechtlicher Hinsicht nicht ohne Mängel. Daher ist es kein Wunder, daß auch die Frage der Namengebung nicht
einfach zu lösen war. Die Diskussion darüber betraf zwar weit weniger Wichtiges als der Abstimmungskampf um die
Staatsbildung selbst, sie geriet auch ungleich weniger heftig und wurde nicht zusätzlich vor Gericht ausgetragen. Dennoch scheint es von Interesse, diesen Namensstreit ins Gedächtnis zu rufen. Schließlich ist der Name für jedes soziale Gebilde ein wichtiges Element der Identität und des Selbstverständnisses. Im Falle des Landes Baden-Württemberg bildet die Auseinandersetzung um den Namen auch ein bemerkenswertes Nachspiel zur Volksabstimmung vom 9. Dezember 1951. Sie läßt etwas von den Intentionen der Abstimmenden in den einzelnen Landesteilen erkennen.