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Die Sibirische Schwertlilie (Iris sibirica) ist eine typische Art der Streuwiesen (Molinion caeruleae) am
Bodenseeufer. Der beobachtete Rückgang einiger Populationen wurde zum Anlass genommen, um Veränderungen in der Populationsgröße und der Artenzusammensetzung von Iris sibirica-Wiesen zu untersuchen.
Es wurde hauptsächlich drei Fragen nachgegangen:
1. Wie ist die aktuelle Verbreitung von Iris sibirica und
hat sich der Bestand in den letzten hundert Jahren verändert? 2. Gibt es einen langfristigen Populationstrend
1992-2008? 3. Hat sich die Artenzusammensetzung
der Streuwiesen mit Iris sibirica-Wiesen zwischen den
zwei untersuchten Zeitperioden 1988-1993 und 2003-
2009 verändert?
Um die Änderung der Häufigkeit zu untersuchen, wurde
die aktuelle Verbreitung von Iris sibirica mit Literaturangaben
verglichen. Zudem wurden die Monitoring-
Daten des Naturschutzbunds Deutschland (NABU)
ausgewertet, um den langfristigen Populationstrend
abschätzen zu können. Beim Monitoring wurde in 16
Populationen von 1992 bis 2008 jährlich die Zahl der
Blütenstände ausgezählt. Spearmans Rangkorrelations-
Koeffizienten wurden benutzt, um den Trend zu
schätzen und auf Signifikanz zu prüfen. Um Vegetationsveränderungen
festzustellen, wurden die Vegetationsaufnahmen
beider untersuchter Zeiträume nach
der Methode Braun-Blanquet und mit Hilfe multivariater
Verfahren (Detrended Correspondence Analysis, DCA)
ausgewertet.
Die Zahl der Vorkommen verringerte sich von 25 um
1910 auf 13 nach 2008. Iris sibirica war hauptsächlich
an den Mündungen der Bodenseezuflüsse verbreitet
und kam in einer Höhenlage zwischen 400 und 430 m
NN vor. Die Bestandsentwicklung zeigte keinen einheitlichen
Trend. Die Populationsgröße verringerte sich in
zwei Populationen, während sie in dreien zunahm. Die
Iris sibirica-Wiesen ließen sich in zwei Ausbildungen
unterteilen: eine mit Molinia caerulea und eine mit Thalictrum
flavum. Zwischen 1988-1993 und 2003-2009
fand keine deutliche Veränderung der Artenzusammensetzung
statt. Jedoch wurde eine leichte Zunahme von
Deschampsia cespitosa und Solidago gigantea festgestellt.
Zusammenfassend betrachtet ist Iris sibirica
derzeit im westlichen Bodenseegebiet nicht gefährdet,
obwohl ein Rückgang der Fundorte seit 1910 festzustellen
ist. Die meisten aktuellen Populationen zeigten
keinen Bestandstrend auf oder nahmen sogar zu. Fast
alle Streuwiesen mit Iris sibirica befinden sich in Naturschutzgebieten
und werden aus Naturschutzgründen
einmal im Jahr gemäht.
Die Architektur des 20. Jahrhunderts kommt »ins Alter«. In immer stärkerem Maße stehen Sanierungen von Gebäuden an, die zwar noch jüngeren Datums sind, deren Bedeutung als Kulturdenkmale aber inzwischen von Architekturforschung und Denkmalpflege unbestritten sind. So mag es nicht verwundern, dass in den letzten Jahren zunehmend mehr
Bewerbungen um den Denkmalschutzpreis Baden-Württemberg eingehen, die solche Bauwerke betreffen.
Venustempel
(2011)
2010 wurde im Kunsthandel ein druckgraphisches Werk angeboten, das den Titel »Venustempel« trägt. Auf den Bildtext wird wie folgt eingegangen: »Temple en l'Honneur de la Deesse Venus« sowie bez. »Decoration en relief qui a ete executee a Rome en 1747 a l'occasion de la ceremonie de l'hommage que le Royaume de Naples rend au St. Siege«, wohl Darstellung der architektonischen Rekonstruktion eines Venustempels in Rom nach dem antiken Vorbild in Tivoli, nach einem Gemälde
von Claude Lorrain (1600-1682).
Unteres Elsenztal
(2011)
Im Jahre 1834 meldete ein Anonymus in der liberalen „Allgemeinen Kirchenzeitung“ aus Baden I. Kirchenverfassung betreffend. Die evangelisch-protestantische Kirche im Großherzogthume Baden hat durch die Union vom Jahre 1821 unstreitig mehrere bedeutende Vorzüge in ihrer Organisation erhalten. Das Luthertum hat […] in der Kirchenverfassung mehr Monarchisches, Dogmatisches, Stabiles, die reformirte Kirche, besonders nach Zwingli, ist als mehr republikanisch,
dem Praktischen und Fortschreiten durch subjective Vervollkommnung geneigter zu charakterisiren. Die badische Unionsurkunde hat aus den beiderlei Eigenthümlichkeiten, mit Vermeidung der hierodespotischen Tendenz des Calvinismus, vieles Gute vereinigt, und besonders der Kirche, als einer vom Staate beschützten und daher inspicirten, aber sich doch selbst nach ihren inneren Zwecken regulirenden Gesellschaft, ihre statuarische Autonomie durch repräsentative liberale, aber auch gegen Uebertreibungen bewahrte Institutionen gesichert. Eine kurze Analyse dieses Textes aus der Feder eines zweifellos freisinnigen Korrespondenten mag in das Thema einführen. Das Luthertum – so der Anonymus – vertrat ein monarchisches, man kann wohl interpretieren: tendenziell hierarchisches Prinzip, das freilich Stabilität verbürgte. Das Reformiertentum war zweifach vertreten, zunächst durch die historisch-städtisch, d. h. kommunalistische Prägung der Zürcher Reformation Zwinglis (der Korrespondent sprach von Republik!), in der er das liberale Prinzip glücklich wieder fand: nämlich praktisches Fortschreiten in subjektiver Vervollkommnung; also ein Moment der Dynamik. Schlecht kam freilich der Calvinismus weg. Mit der Apostrophierung als „Priesterherrschaft“ (Hierodespotie) war er erledigt.
1821 fanden sich die Reformierte und die Lutherische Kirche im Großherzogtum Baden zu einer Kirchenunion zusammen. Infolge der Gleichberechtigung von Confessio Augustana, Luthers Kleinem Katechismus und Heidelberger Katechismus
spricht man von der einzigen Bekenntnisunion in Deutschland. Erst fünfzehn Jahre später, 1836, wurden ein neues Gesangbuch und eine neue Agende eingeführt; da kommen Fragen auf: Wie konnte man unter diesen Voraussetzungen Gottesdienst feiern? – Oder blieb doch alles beim Alten? – Warum kam es nicht früher zu einer einheitlichen Regelung des Gottesdienstes? – War man sich doch nicht so einig, wie es schien? – Hatten sich zwar ausgeklügelte Formulierungen gefunden – der Passus zur Abendmahlsfrage in der Unionsurkunde ist wirklich genial – und schaffte man es dann nicht, die Theorie in die Praxis umzusetzen? Noch heute kann man in der Badischen Landeskirche erleben, dass Menschen, sogar aus der Pfarrerschaft, aufgrund ihrer konfessionell geprägten Herkunft – so begründeten sie es zumindest – nicht an einem Gottesdienst teilnehmen zu können glauben! Es war ein Gottesdienst, in dem Psalmen nach Art der klassischen Psalmodie gesungen wurden. Das sei lutherisch; wer aus der reformierten Tradition komme, könne an solch einem Gottesdienst nicht teilnehmen. – Sollten die Konfessionsunterschiede nach mehr als 180 Jahren immer noch nicht überwunden sein? Sollte das
konfessionelle Erbe immer noch von einer Teilnahme am Gottesdienst abhalten? Was war, was ist das für eine unierte Kirche, fragte ich mich. Dass Mentalitäten hartnäckig sein können, ist mir bewusst. Aber: Hätte es unter solchen Voraussetzungen, wie eben im Beispiel geschildert, überhaupt zu einer Union kommen können? Oder gab es seitdem Gegenbewegungen, die sich nicht auf konfessionelle Unterschiede vor der Union, sondern auf „andere“ Einflüsse zurückführen lassen?
"Die Trinationale Metropolregion ist einmalig, weil sie kein großes Zentrum besitzt".
Am Donnerstag, den 9. Dezember 2010, wurde im Burda-Turm in Offenburg die Gründungsurkunde unterzeichnet. Mit der Urkunde gaben sich die Partner aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Elsass und der Nordschweiz ein Arbeitsprogramm.
Es fügt sich ins Gesellschaftsbild des Spätmittelalters und der Frühneuzeit, dass Feiern und
Festlichkeiten häufig in Tumulten und Tätlichkeiten und diese nicht selten mit Todesfolgen ausarteten. Meist war das jeweilige Ereignis aber bald wieder vergessen und selbst dort, wo man
wie bei Totschlägen Mahnmale in Form von Sühnekreuzen errichtete, verblasste die Erinnerung
nach geraumer Zeit. Gelegentlich haben solche Vorkommnisse jedoch wenigstens archivalische
Spuren hinterlassen, sodass das „Sittenbild", wie man sich in der älteren Literatur ausdrückte,
auch für die Nachwelt Anschaulichkeit behielt. Um einen solchen Fall handelt es sich bei den
misslichen Vorgängen anlässlich der Ebringer Kirchweih von 1495, wo nahezu der gesamte
Konfliktverlauf dokumentarisch überliefert ist.
Als Thomas Jefferson im Jahre 1788 als Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika in Paris diente, brauchte er nicht lange, sich eine Meinung über die europäischen Staaten zu bilden: Über die Deutschen als Volk hatte Jefferson widersprüchliche Eindrücke gewonnen. Die Gelegenheit, seine Neugierde über die Deutschen und das Rheinland zu befriedigen, ergab sich im Frühjahr 1788, als Jefferson, zusammen mit John Adams, nach Amsterdam reisen musste, um von holländischen Banken eine amerikanische Anleihe von zwei Millionen Dollar zu erhalten.
Jakob Ernst Leutwein, Pfarrer in Unterschüpf (1730-1763), überliefert in seiner spätestens 1755 abgeschlossenen „Schüpfer Kirchenhistorie“ das während einer Reise geführte Gespräch. Seinem Begleiter erzählte der Chronist, dass an der Spitze der
Geistlichkeit der 1632 erloschenen Herren von Rosenberg ein Superintendent gestanden hatte. Der Gesprächspartner kommentierte, es wäre aliquid inauditi, also völlig ausgeschlossen, dass adelige Herren einen Superintendenten hätten, ja es fehle ihnen dazu auch das Recht. In beiden Haltungen drückt sich unmissverständlich das Besondere dieser reichsritterschaftlichen Superintendentur aus – hier Leutweins Bewunderung für diese außergewöhnliche Einrichtung; dort der andere, die Existenz einer solchen Einrichtung bestreitend, damit ex negativo das Außergewöhnliche, ja Singuläre der Superintendentur in einer Adelsherrschaft betonend. Was hat es mit diesem Amt auf sich? Die Reformation bildete, wie allgemein bekannt, einen (nicht nur) religiösen Fundamentalprozess. Weit weniger ist im landläufigen Bewusstsein verankert, dass sich daran u.a. eine ganze Reihe rechtlicher Probleme anschloss.