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Die Sibirische Schwertlilie (Iris sibirica) ist eine typische Art der Streuwiesen (Molinion caeruleae) am
Bodenseeufer. Der beobachtete Rückgang einiger Populationen wurde zum Anlass genommen, um Veränderungen in der Populationsgröße und der Artenzusammensetzung von Iris sibirica-Wiesen zu untersuchen.
Es wurde hauptsächlich drei Fragen nachgegangen:
1. Wie ist die aktuelle Verbreitung von Iris sibirica und
hat sich der Bestand in den letzten hundert Jahren verändert? 2. Gibt es einen langfristigen Populationstrend
1992-2008? 3. Hat sich die Artenzusammensetzung
der Streuwiesen mit Iris sibirica-Wiesen zwischen den
zwei untersuchten Zeitperioden 1988-1993 und 2003-
2009 verändert?
Um die Änderung der Häufigkeit zu untersuchen, wurde
die aktuelle Verbreitung von Iris sibirica mit Literaturangaben
verglichen. Zudem wurden die Monitoring-
Daten des Naturschutzbunds Deutschland (NABU)
ausgewertet, um den langfristigen Populationstrend
abschätzen zu können. Beim Monitoring wurde in 16
Populationen von 1992 bis 2008 jährlich die Zahl der
Blütenstände ausgezählt. Spearmans Rangkorrelations-
Koeffizienten wurden benutzt, um den Trend zu
schätzen und auf Signifikanz zu prüfen. Um Vegetationsveränderungen
festzustellen, wurden die Vegetationsaufnahmen
beider untersuchter Zeiträume nach
der Methode Braun-Blanquet und mit Hilfe multivariater
Verfahren (Detrended Correspondence Analysis, DCA)
ausgewertet.
Die Zahl der Vorkommen verringerte sich von 25 um
1910 auf 13 nach 2008. Iris sibirica war hauptsächlich
an den Mündungen der Bodenseezuflüsse verbreitet
und kam in einer Höhenlage zwischen 400 und 430 m
NN vor. Die Bestandsentwicklung zeigte keinen einheitlichen
Trend. Die Populationsgröße verringerte sich in
zwei Populationen, während sie in dreien zunahm. Die
Iris sibirica-Wiesen ließen sich in zwei Ausbildungen
unterteilen: eine mit Molinia caerulea und eine mit Thalictrum
flavum. Zwischen 1988-1993 und 2003-2009
fand keine deutliche Veränderung der Artenzusammensetzung
statt. Jedoch wurde eine leichte Zunahme von
Deschampsia cespitosa und Solidago gigantea festgestellt.
Zusammenfassend betrachtet ist Iris sibirica
derzeit im westlichen Bodenseegebiet nicht gefährdet,
obwohl ein Rückgang der Fundorte seit 1910 festzustellen
ist. Die meisten aktuellen Populationen zeigten
keinen Bestandstrend auf oder nahmen sogar zu. Fast
alle Streuwiesen mit Iris sibirica befinden sich in Naturschutzgebieten
und werden aus Naturschutzgründen
einmal im Jahr gemäht.
Die Architektur des 20. Jahrhunderts kommt »ins Alter«. In immer stärkerem Maße stehen Sanierungen von Gebäuden an, die zwar noch jüngeren Datums sind, deren Bedeutung als Kulturdenkmale aber inzwischen von Architekturforschung und Denkmalpflege unbestritten sind. So mag es nicht verwundern, dass in den letzten Jahren zunehmend mehr
Bewerbungen um den Denkmalschutzpreis Baden-Württemberg eingehen, die solche Bauwerke betreffen.
Venustempel
(2011)
2010 wurde im Kunsthandel ein druckgraphisches Werk angeboten, das den Titel »Venustempel« trägt. Auf den Bildtext wird wie folgt eingegangen: »Temple en l'Honneur de la Deesse Venus« sowie bez. »Decoration en relief qui a ete executee a Rome en 1747 a l'occasion de la ceremonie de l'hommage que le Royaume de Naples rend au St. Siege«, wohl Darstellung der architektonischen Rekonstruktion eines Venustempels in Rom nach dem antiken Vorbild in Tivoli, nach einem Gemälde
von Claude Lorrain (1600-1682).
Unteres Elsenztal
(2011)
Im Jahre 1834 meldete ein Anonymus in der liberalen „Allgemeinen Kirchenzeitung“ aus Baden I. Kirchenverfassung betreffend. Die evangelisch-protestantische Kirche im Großherzogthume Baden hat durch die Union vom Jahre 1821 unstreitig mehrere bedeutende Vorzüge in ihrer Organisation erhalten. Das Luthertum hat […] in der Kirchenverfassung mehr Monarchisches, Dogmatisches, Stabiles, die reformirte Kirche, besonders nach Zwingli, ist als mehr republikanisch,
dem Praktischen und Fortschreiten durch subjective Vervollkommnung geneigter zu charakterisiren. Die badische Unionsurkunde hat aus den beiderlei Eigenthümlichkeiten, mit Vermeidung der hierodespotischen Tendenz des Calvinismus, vieles Gute vereinigt, und besonders der Kirche, als einer vom Staate beschützten und daher inspicirten, aber sich doch selbst nach ihren inneren Zwecken regulirenden Gesellschaft, ihre statuarische Autonomie durch repräsentative liberale, aber auch gegen Uebertreibungen bewahrte Institutionen gesichert. Eine kurze Analyse dieses Textes aus der Feder eines zweifellos freisinnigen Korrespondenten mag in das Thema einführen. Das Luthertum – so der Anonymus – vertrat ein monarchisches, man kann wohl interpretieren: tendenziell hierarchisches Prinzip, das freilich Stabilität verbürgte. Das Reformiertentum war zweifach vertreten, zunächst durch die historisch-städtisch, d. h. kommunalistische Prägung der Zürcher Reformation Zwinglis (der Korrespondent sprach von Republik!), in der er das liberale Prinzip glücklich wieder fand: nämlich praktisches Fortschreiten in subjektiver Vervollkommnung; also ein Moment der Dynamik. Schlecht kam freilich der Calvinismus weg. Mit der Apostrophierung als „Priesterherrschaft“ (Hierodespotie) war er erledigt.
1821 fanden sich die Reformierte und die Lutherische Kirche im Großherzogtum Baden zu einer Kirchenunion zusammen. Infolge der Gleichberechtigung von Confessio Augustana, Luthers Kleinem Katechismus und Heidelberger Katechismus
spricht man von der einzigen Bekenntnisunion in Deutschland. Erst fünfzehn Jahre später, 1836, wurden ein neues Gesangbuch und eine neue Agende eingeführt; da kommen Fragen auf: Wie konnte man unter diesen Voraussetzungen Gottesdienst feiern? – Oder blieb doch alles beim Alten? – Warum kam es nicht früher zu einer einheitlichen Regelung des Gottesdienstes? – War man sich doch nicht so einig, wie es schien? – Hatten sich zwar ausgeklügelte Formulierungen gefunden – der Passus zur Abendmahlsfrage in der Unionsurkunde ist wirklich genial – und schaffte man es dann nicht, die Theorie in die Praxis umzusetzen? Noch heute kann man in der Badischen Landeskirche erleben, dass Menschen, sogar aus der Pfarrerschaft, aufgrund ihrer konfessionell geprägten Herkunft – so begründeten sie es zumindest – nicht an einem Gottesdienst teilnehmen zu können glauben! Es war ein Gottesdienst, in dem Psalmen nach Art der klassischen Psalmodie gesungen wurden. Das sei lutherisch; wer aus der reformierten Tradition komme, könne an solch einem Gottesdienst nicht teilnehmen. – Sollten die Konfessionsunterschiede nach mehr als 180 Jahren immer noch nicht überwunden sein? Sollte das
konfessionelle Erbe immer noch von einer Teilnahme am Gottesdienst abhalten? Was war, was ist das für eine unierte Kirche, fragte ich mich. Dass Mentalitäten hartnäckig sein können, ist mir bewusst. Aber: Hätte es unter solchen Voraussetzungen, wie eben im Beispiel geschildert, überhaupt zu einer Union kommen können? Oder gab es seitdem Gegenbewegungen, die sich nicht auf konfessionelle Unterschiede vor der Union, sondern auf „andere“ Einflüsse zurückführen lassen?
"Die Trinationale Metropolregion ist einmalig, weil sie kein großes Zentrum besitzt".
Am Donnerstag, den 9. Dezember 2010, wurde im Burda-Turm in Offenburg die Gründungsurkunde unterzeichnet. Mit der Urkunde gaben sich die Partner aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Elsass und der Nordschweiz ein Arbeitsprogramm.
Es fügt sich ins Gesellschaftsbild des Spätmittelalters und der Frühneuzeit, dass Feiern und
Festlichkeiten häufig in Tumulten und Tätlichkeiten und diese nicht selten mit Todesfolgen ausarteten. Meist war das jeweilige Ereignis aber bald wieder vergessen und selbst dort, wo man
wie bei Totschlägen Mahnmale in Form von Sühnekreuzen errichtete, verblasste die Erinnerung
nach geraumer Zeit. Gelegentlich haben solche Vorkommnisse jedoch wenigstens archivalische
Spuren hinterlassen, sodass das „Sittenbild", wie man sich in der älteren Literatur ausdrückte,
auch für die Nachwelt Anschaulichkeit behielt. Um einen solchen Fall handelt es sich bei den
misslichen Vorgängen anlässlich der Ebringer Kirchweih von 1495, wo nahezu der gesamte
Konfliktverlauf dokumentarisch überliefert ist.
Als Thomas Jefferson im Jahre 1788 als Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika in Paris diente, brauchte er nicht lange, sich eine Meinung über die europäischen Staaten zu bilden: Über die Deutschen als Volk hatte Jefferson widersprüchliche Eindrücke gewonnen. Die Gelegenheit, seine Neugierde über die Deutschen und das Rheinland zu befriedigen, ergab sich im Frühjahr 1788, als Jefferson, zusammen mit John Adams, nach Amsterdam reisen musste, um von holländischen Banken eine amerikanische Anleihe von zwei Millionen Dollar zu erhalten.
Jakob Ernst Leutwein, Pfarrer in Unterschüpf (1730-1763), überliefert in seiner spätestens 1755 abgeschlossenen „Schüpfer Kirchenhistorie“ das während einer Reise geführte Gespräch. Seinem Begleiter erzählte der Chronist, dass an der Spitze der
Geistlichkeit der 1632 erloschenen Herren von Rosenberg ein Superintendent gestanden hatte. Der Gesprächspartner kommentierte, es wäre aliquid inauditi, also völlig ausgeschlossen, dass adelige Herren einen Superintendenten hätten, ja es fehle ihnen dazu auch das Recht. In beiden Haltungen drückt sich unmissverständlich das Besondere dieser reichsritterschaftlichen Superintendentur aus – hier Leutweins Bewunderung für diese außergewöhnliche Einrichtung; dort der andere, die Existenz einer solchen Einrichtung bestreitend, damit ex negativo das Außergewöhnliche, ja Singuläre der Superintendentur in einer Adelsherrschaft betonend. Was hat es mit diesem Amt auf sich? Die Reformation bildete, wie allgemein bekannt, einen (nicht nur) religiösen Fundamentalprozess. Weit weniger ist im landläufigen Bewusstsein verankert, dass sich daran u.a. eine ganze Reihe rechtlicher Probleme anschloss.
Der aktuelle Leitspruch des Museums im Ritterhaus hätte auch gut zur Gründung der Offenburger Sammlungen im Jahr 1894 und die Eröffnung des »Museums für Natur- und Völkerkunde« im Jahr 1900 gepasst. Denn die Sammelleidenschaft des Gründungsvaters, Kreissekretär Carl Frowin Meyer (1827-1919), war groß und Sammelgebiete umfangreich.
Offenburg hat in den vergangenen Jahrzehnten eine Fülle von architektonisch hochwertigen Neubauten und Quartiersentwicklungen hervorgebracht, die der Stadt neue Impulse gegeben haben und die teilweise überregionale Ausstrahlung besitzen. Dies hängt zum einen mit der Stadtgeschichte und dem Engagement einzelner Persönlichkeiten zusammen, zum anderen aber auch mit der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der 1996 zum Oberzentrum aufgestuften Stadt.
Der Ruhm Karl Friedrichs zu seiner Zeit und in der Zeit danach verdankt sich im Wesentlichen der »Aufhebung der Leibeigenschaft« und der »Antwort auf die Danksagungen des Landes nach der Aufhebung der Leibeigenschaft und einiger Abgaben«. Die Aufhebung der Leibeigenschaft hat Nebenius den »glanzvollsten Lichtpunkt« seiner Regierung genannt. Es scheint deshalb angebracht, die Interpretationen der beiden Dokumente aus verschiedenen Epochen Revue passieren zu lassen. Sie zeigen eine zunehmende Differenzierung in der Beurteilung. » Vom schönsten Abglanz vollkommener
Regentengesinnungen« bis zum »Freiheitsjubel, der in keinem Verhältnis stand zum tatsächlichen Ausmaß der Befreiung«.
St. Jodokus Immenstaad
(2011)
»Immenstaad ist keine gewöhnliche Landpfarrei.« Das weiß jeder Einheimische selbst,
und es bedarf für diese Feststellung keineswegs des Freiburger Bistumsarchivars. Dass
Immenstaad keine gewöhnliche Pfarrei ist wird beim Blick zurück von Anfang an offensichtlich: Welche Pfarrei kann schon von sich sagen, sie verdanke ihre Existenz einem
Papst, der in der »offiziellen« Kirchengeschichte gar nicht vorkommt?
Dass die Pfarrei Immenstaad im Jahr 2010 auf 600 Jahre ihres Bestehens zurückblicken kann, ist natürlich zunächst das Verdienst ihrer damaligen Bürger. Diese wollten
einen eigenen Seelsorger im Ort haben und nicht mehr auf den bis dahin zuständigen
Pfarrer im zweieinhalb Stunden entfernten Bermatingen angewiesen sein. Sie wandten sich also im Jahr 1410 an Papst Johannes XXIII. und baten ihn um Hilfe - die ihnen
prompt gewährt wurde. Dieser Papst wurde übrigens wenige Jahre danach vom Konstanzer Konzil abgesetzt und später aus der Reihe der »gültigen« Päpste getilgt. Daher konnte
es fünfeinhalb Jahrhunderte später, als der Name Johannes für Päpste wieder salonfähig
geworden war, noch einmal einen dreiundzwanzigsten Johannes geben. Die Pfarrei Immenstaad aber existiert bis heute, und zwar genau ein Mal - dass Immenstaad von Uneingeweihten immer wieder mit Immenstadt verwechselt wird, ist ein anderes Thema.
Im Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde, untergebracht auf dem Kasernengelände
der ehemaligen preußischen Hauptkadettenanstalt und später der Leibstandarte-SS
Adolf Hitler, werden unter anderem die erhaltenen SS-Führerpersonalakten verwahrt.
Unter den abertausenden von Dokumenten befindet sich auch das zu Papier verdichtete
Leben von Heinrich Koeppen, dem ersten
Kommandanten der Kaserne in Radolfzell. Bislang ist in der zeitgeschichtlichen
Forschung über den SS-Obersturmbannführer nur bekannt, dass er im September
1939 in Polen den »Heldentod« fand und
deshalb die Kaserne nach ihm benannt
wurde. Ansonsten liegt sein Leben bis
heute gänzlich im Dunkeln. Was lässt sich
auf der Grundlage eines in Berlin gemachten Quellenfundes mit Gewissheit über
Heinrich Koeppen aussagen?
Spätbarocke Tafelfreuden
(2011)
Gegessen wurde immer; aber selten mit einer solchen Hingabe, mit einem solchen Aufwand an Zeit, Geld und Kunst wie im Barock. Freilich ist hier nicht von den bescheideneren bäuerlichen und bürgerlichen Tischen die Rede, sondern von den Tafeln des Adels. Er nämlich feierte die großen Feste, zu denen - unter anderem - auch ein Festmahl gehörte, ja die oft in einem Festmahl endeten und gipfelten. Wie es dabei dann zuging, ist nicht oft beschrieben worden. Einer der wenigen, die es taten, war der Piarist P. Camillus a Praesentatione Beatae Virginis Mariae.
Rechnerisch heißt das Ergebnis: 10. Mai + Frühling = Hebelfest. An Johann Peter Hebels Geburtstag feiert Hausen im Wiesental zusammen mit vielen Hebelfreundinnen und -freunden jedes Jahr einen neuen Hebelplaketten-Träger - und das seit 1960. Die Trägerin der Hebelplakette des Jahres 2011 heißt Liliane Bertolini und kommt aus dem Elsass. Am Vorabend der Verleihung konnte man bei der traditionellen Lesung im Hebelhaus mit ihr auf Tuchfühlung gehen.
Der Pfarrer der Johannisgemeinde Weinheim, Karl Achtnich (1890 bis 1969), stand, wie viele Gemeindepfarrer, während des Zweiten Weltkriegs mit vielen ehemaligen Konfirmanden und Jugendkreismitgliedern, die als Soldaten im Krieg waren, in brieflicher Verbindung. Die Gemeindejugend, die „Sonnenjugend“, die „Sonnenmädchen“ (so genannt, weil die Gemeindejugend sich im Gemeindehaus „Zur Sonne“ traf) pflegten den Soldaten zu Weihnachten Päckchen ihrer Gemeinde zu schicken. Aus heutiger Sicht ist manches von dem Geschriebenen unbegreiflich. Nicht nur die Sicherheit, auf dem richtigen Weg zu sein, nicht nur das klare Feindbild, nicht nur das selbstverständliche Gott-mit-uns; was Vaterlandspflicht und Soldatenethos damals bedeutet haben, verstehen wir heute nicht mehr. Gerade deshalb sind die Dokumente wichtig, weil sie helfen, die geistigen Gefangenschaften jener Zeit zu ahnen und wach zu sein für Verführbarkeit und unbewusste Gefangenschaften auch heute. Zugleich sind sie bewegende Zeugnisse persönlicher Frömmigkeit.
Wer die lokalhistorischen Forschungen zu Unterkirnach oder im unteren Kirnachtal
zur Hand nimmt, stößt im Zusammenhang mit dem einstigen Burghotel und
späteren Kloster Maria Tann auf den Hinweis, die Gebäude hätten ab 1941 eine
größere Anzahl von „Slowenen“ beherbergt.
Doch keine Ortsgeschichte und keine regionalgeschichtliche Forschung hat
sich bisher näher für die Frage interessiert, aus welchen Gründen und unter
welchen Bedingungen hier eine für den Landkreis Villingen beträchtliche Anzahl
Personen untergebracht war, die 1945 fast alle nach dem Zusammenbruch den Weg
zurück in die Heimat fanden.
Ganz unbemerkt dürfte der Aufenthalt von immerhin zuletzt rund 500 Personen in dem nach 1920 dem Orden der Schulbrüder dienenden Gebäudekomplex
nicht gewesen sein. Schließlich mussten die Lagerbewohner versorgt werden,
bestand eine Verwaltung mit Kontakten in umliegende Orte und Dienststellen. Doch
scheint auch den Slowenen bis heute ein Vergessen beschieden zu sein, das sie mit
der nach tausenden zählenden Gruppe der Zwangsarbeiter und der nach hunderten zählenden Gemeinschaft der volksdeutschen Umsiedler in den einstigen Landkreisen Donaueschingen und Villingen teilen. Jahrzehntelang waren sie aus dem
kollektiven Gedächtnis getilgt und dies wohl aus Gründen, die eine eigene Untersuchung wert wären.
Singet dem Herrn – aber was?
(2011)
Auf dem Papier, oder vielmehr auf dem Pergament, existiert das Erzbistum Freiburg seit nunmehr rund 190 Jahren, in der Praxis sind es gut sechs Jahre weniger. Es ist also nach kirchengeschichtlichen Maßstäben noch recht jung, ganz gleich, welches Datum man als seinen „Geburtstag“ ansieht: Die Bulle „Provida solersque“ von Papst Pius VII., mit der es kirchenrechtlich konstituiert wurde, ist auf den 16. August 1821 datiert, die Weihe und Inthronisation des ersten Erzbischofs Bernhard Boll fand am 21. Oktober 1827 statt. In der Zeit zwischen der, wenn man so will, „Zeugung“ und
der realen „Geburt“ des badisch-hohenzollerischen katholischen Landesbistums fanden langwierige und teils sehr kontroverse Verhandlungen statt, in denen grundsätzliche Festlegungen juristischer, finanzieller und personeller Natur getroffen wurden, die hier freilich allesamt nicht näher thematisiert werden können. Trotzdem – und vielleicht auch deswegen – kam auf die neue Bistumsleitung eine Fülle von Aufgaben zu. Das Erzbistum Freiburg war zunächst ein sehr heterogenes Konglomerat einzelner Teile, die sich in der wirtschaftlichen und sozialen Struktur, in ihrer Geschichte und
in den Erscheinungsformen kirchlichen Lebens und religiöser Praxis deutlich voneinander unterschieden. Den größten Anteil bilden die ehemals konstanzischen Gebiete im Süden und Osten, die entschieden geprägt waren durch die reformerischen Aktivitäten des letzten Generalvikars und Bistumsverwesers Ignaz Heinrich von Wessenberg, eines „aufgeklärten“ Theologen par excellence.