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Die Ortenau. - 50 (1970)
(1970)
Schau-ins-Land. – 88 (1970)
(1970)
Auf der Suche nach Belegen für Kunstwerke, die stilistisch bestimmten Meistern
zuzuschreiben waren, stieß ich - nicht ohne Grund - wiederholt auf Verwandtschaftsbeziehungen
dieser Künstler. Daß solche verwandtschaftlichen
oder persönlichen Verbindungen in manchen Fällen zu Aufträgen geführt hatten,
legte ich bereits vor einigen Jahren am Beispiel der Breisgauer Barockbildhauer
Johann Baptist Sellinger, Johann Christian Wentzinger und
Joseph Hör dar. Ich erkannte und unterstrich dabei den Wert gründlicher
familienkundlicher Kenntnisse besonders in Fällen, in denen für Kunstwerke
weder durch Signaturen noch durch schriftliche Belege die Urheberschaft der
Künstler zu sichern gewesen war; denn neben der Stilkritik hatte die Genealogie
zusätzliche Begründungen für die Zuschreibung der Arbeiten geliefert.
Man hat früher in Mundartuntersuchungen sehr oft das Augenmerk nur auf
die „echte", die „gute, alte" Mundart gerichtet, und viele Mundartforscher
haben bis in die jüngste Vergangenheit hinein sich denn auch damit begnügt,
die Sprache der ältesten Ortseinwohner zu erfragen und sie in ihren „ohrenfälligsten"
Zügen darzustellen. In dieser Suche nach dem Alten, Unverfälschten
wurde und wird natürlich auch schon - implizit oder explizit - deutlich, daß
sich die Mundart wandelt und daß es zumindest von dem Moment an, wo man
an einem Ort Wandel konstatiert, auch keine homogene Ortsmundart mehr
geben kann.
Schau-ins-Land. – 89 (1971)
(1971)
Die Ortenau. - 51 (1971)
(1971)
Die Strafpraxis spiegelt das Selbstverständnis einer Gesellschaft und ihrer
Organe. Der Wissenschaft ist dabei die Rolle zugeteilt, an die staatliche
Reaktion zeitentsprechende rationale Maßstäbe anzulegen. Je mehr die Vernunft
als Schrittmacher der Geschichte angesehen wird, desto größer ist das
Bedürfnis nach gelehrter Auskunft. Ein weites Feld wissenschaftlicher Einflußnahme
hat sich dem Juristen eröffnet, seitdem die Constitutio Criminalis
Carolina von 1532 den „Rat der Rechtsverständigen" institutionalisierte und
so eine Wissenslücke zwischen Laienrichter und Gelehrtenrecht zu schließen
versuchte.
Extension für 2 Klaviere
(1971)
Synopsis für Orgel
(1971)
Wann und durch wen Erzbischof Gröber von Fühlungnahmen zwischen
Reichsregierung und Kurie über ein Konkordat erfuhr, läßt sich nicht mehr
feststellen. Annehmen kann man, daß er zumindest Pressestimmen - deutsche
wie ausländische - aus dem Ende des Monats März und der ersten Aprilwoche
1933 über Konkordats-Absichten bzw. -Vermutungen kannte, die seit dem
Bekanntwerden der Oster-Reise Papens und Görings nach Rom und ihrer
Audienz bei Pius XI. (am 12. 4.) sich noch intensivierten.