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Dass sich der Beruf vom Vater auf den Sohn vererbt, ist bei Handwerkerfamilien bis zum Ende des 19. Jahrhunderts die Regel. Es mag ein Zeichen dafür
sein, dass der Beruf des Schulmeisters durchaus handwerklichen Charakter
hatte, wenn wir feststellen, dass es auch bei Lehrerfamilien häufig vorkommt,
dass ein Sohn in die Fußstapfen des Vaters tritt, zunächst als dessen Gehilfe,
dann als fest angestellter Provisor, und schließlich als dessen Nachfolger.
Im Jahre 2010 jährt sich zum 150. Mal der Todestag von Friedrich Silcher, dem
Komponisten und Förderer des Chorgesangs, dem vor allem das Volkslied am
Herzen lag. Dieses Jubiläum lässt auch den Genealogen aufhorchen, denn bislang sind die Vorfahren von Friedrich Silcher nicht systematisch erforscht
worden. Wenn der Genealoge aus Tübingen kommt, berührt ihn das Thema
Silcher in besonderem Maße, stand der Musiker doch 43 Jahr lang an der
Spitze des Tübinger Musiklebens. Er war nicht nur, wie es sein offizieller Titel
ausweist, Musikdirektor der Universität Tübingen, sondern leitete die musikalischen Aktivitäten am Evangelischen Stift wie auch am damals noch jungen
Wilhelmsstift, er gründete den Kirchenchor an der Stiftskirche (1821), war
Initiator der Akademischen Liedertafel (1829) und Gründer des Tübinger
Oratorienvereins (1839). Zudem hatte er die Oberaufsicht über den Musikunterricht an den »Niederen Seminaren« in Blaubeuren, Maulbronn, Schöntal
und Urach, aus denen die späteren Theologiestudenten kamen.
Die »württembergische Ehrbarkeit«, seit der 1946 vorgelegten Dissertation
von Hansmartin Decker-Hauff [1]
über »Die Entstehung der altwürttembergischen Ehrbarkeit 1250 –1534« ein gängiger, wenn auch nicht sehr präziser
Begriff, bildet neuerdings wieder einen Mittelpunkt der landeskundlichen
Forschung. Zwei kürzlich erschienene Monographien widmen sich dem
Thema: Die Historikerin Gabriele Haug-Moritz [2]
schreibt über »Die württembergische Ehrbarkeit. Annäherungen an eine bürgerliche Machtelite der Frühen Neuzeit«, der Nationalökonom Otto K. Deutelmoser [3]
über »Die Ehrbarkeit und andere württembergische Eliten«. Auch in genealogischen Studien
findet sich der schillernde Begriff der Ehrbarkeit häufig, und es liegt nahe, dass
gerade genealogische Beziehungen eine Führungsschicht schaffen bzw. erhalten können. Unverständlich ist daher eine Bemerkung auf der Umschlagrückseite des Buches von Deutelmoser, dass man »kurioserweise« versucht habe,
die Ehrbarkeit mit Mitteln der Genealogie zu erklären. Dies führt der Autor
aber selbst ad absurdum, wenn er auf der letzten Textseite seines Buches 25
Familien mit Namen nennt, die seiner Meinung nach – als Familie in mehreren
Generationen – zur Ehrbarkeit zu rechnen sind, darunter Uhland, Gmelin,
Schwab, Autenrieth, Moser, Rümelin, Bilfinger, Harpprecht, Köstlin, Osiander und Zeller.
Er war der populärste deutsche Dichter des 19. Jahrhunderts, in Paris fast so
berühmt wie in Berlin. Sein Bild hing in Bismarcks Schlafzimmer und in Arbeiterstuben. Sein Werk, sein Ruhm – ein Stück Sozialgeschichte des 19. Jahrhunderts, so Walter Jens 1987 zum 200. Geburtstag von Ludwig Uhland. [1]
An
anderer Stelle allerdings nennt Jens unsern Uhland einen vergessenen Klassiker. Uhland war aber nicht nur Dichter, meist ist von dem Dreiklang Dichter,
Politiker, Gelehrter die Rede. Mit dem Wirken des studierten Juristen Uhland
als Politiker verbindet sich sein Eintreten für das gute alte Recht im württembergischen Verfassungsstreit von 1815: Wo je bei altem guten Wein / Der
Württemberger zecht, / Da soll der erste Trinkspruch sein. / Das alte, gute
Recht. [2]
Mit dem Leben des jungen Hermann Hesse verbinden sich die Orte Calw, wo
er geboren und aufgewachsen ist, Maulbronn, an dessen Klosterschule er fast
zugrunde ging, oder Tübingen, wo er eine Buchhändlerlehre absolvierte und
erste Gedichte veröffentlichte. Diese Städte liegen im Herzen von Altwürttemberg und waren wichtige Lebensstationen von Hermann Hesse, auf die er
in seinen Werken immer wieder zurückgriff. Das alles suggeriert, dass Hesse
ein waschechter Schwabe sei.
Der folgende Text ist zuerst in dem Band »Freiburg im Nationalsozialismus«, herausgegeben von Peter Kalchthaler und Tilmann von Stockhausen erschienen. Der Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Rombach-Verlags, Freiburg und des Autors.
Im Herbst 1933 fand im Colombischlössle auf Initiative von NS-Oberbürgermeister Franz Kerber eine »Freiburger Bauausstellung« statt. Der seit 1925 agierende Chef des Hochbauamtes, Joseph Schlippe, hielt zu diesem Anlass eine programmatische Rede zur »hiesigen Baugesinnung in der gegenwärtigen Hoch-Zeit der geistigen Erneuerung und Wiederbesinnung Deutschlands« und gab über die Weimarer Moderne ein vernichtendes Urteil ab: Anderwärts hat man sowohl seitens der freien Architekten wie auch seitens der Bauverwaltungen in den verflossenen 14 Jahren nur allzu willig jeder modischen Sensation nachgegeben und den ganzen Hexensabath mitgemacht, der vom wilden Expressionismus und ›Glasscherbenstil‹ über die Hochhausseuche eines mißverstandenen Amerikanismus zu der öden ›Neusachlichkeit‹ geführt hat.« Nicht aber hier, wo »keiner der Freiburger Architekten etwaige baubolschewistische Sünden schamhaft zu verstecken nötig hatte.
Schwarze Aussichten für den weißen Storch titelte 1984 der bekannte deutsche Chemiker Otto Hahn. Zu Recht: Nur wenige Jahre zuvor, 1975, wurden in Baden-Württemberg lediglich 15 Brutpaare des Weißstorchs gezählt. Ein Tiefstand, denn 1955 waren noch 152 Paare registriert worden. Doch in der Folge nahm der Bestand stark ab. Bis 1984, dem Jahr, in dem Otto Hahns Buch erschien, blieb er nahezu auf diesem Niveau. Bereits 1934 hatte der Vater des Storchs, Professor Ernst Schütz, flächendeckende Storchenzählungen organisiert. Mitglieder des Nabu haben diese Zählungen fortgeführt. In diesem Zuge wurden auch die deutschlandweiten Zahlen erfasst: Konnte man 1934 noch 9.000 Weißstorch-Paare in Deutschland zählen, blieb bei der Bestandserhebung 1988 gerade noch eine traurige Zahl von 2.949 Brutpaaren übrig, informiert der Naturschutzbund in seiner Broschüre Der Weißstorch – ein Vogel von Welt (2009).
Nie ist mir Stille so laut vorgekommen, wie in den ersten Frühlingsmonaten des Jahres 2020. Konnte man im Januar und Februar noch von einem laut summenden Getöse sprechen, verstummt die Welt im März nach einem lauten Paukenschlag vollends. Wörter wie „Lockdown“, „Risikogebiet“, „Maskenpflicht“, „Homeoffice“ und „Pandemie“ finden ihren Weg in die deutsche Alltagssprache, später auch in den Duden. Geschäfte und Restaurants schließen, offen hat nur noch was „systemrelevant“ ist. Zuhause bleiben lautet das gängige Credo, Straßen und Bahnen sind wie leer gefegt. Bis wir wieder aus dem Dornröschenschlaf erwachen, werden einige Monate vergehen. Dinge, die stets selbstverständlich schienen, sind plötzlich nicht mehr möglich. An diesem Punkt möchte ich ansetzen und mich mit der Frage beschäftigen: Trotz aller Entbehrungen - was hat uns die Pandemie gelehrt?
Deutsche Anklage 1946
(2000)
Am 20. November 1945, ein halbes Jahr nach der militärischen Niederschlagung des »Dritten Reiches«, trat in Nürnberg ein Internationaler Militärgerichtshof zusammen, um über die gegen Hermann Göring, Rudolf Heß und zweiundzwanzig weitere führende Repräsentanten des Hitler-Regimes erhobene Anklage zu befinden. Den Angeklagten wurde zur Last gelegt, Verbrechen gegen den Frieden begangen zu haben, indem sie sich an der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Angriffskriegen beteiligten; zweitens wurden sie als Kriegsverbrecher beschuldigt; drittens wurde ihnen zur Last gelegt, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, indem sie an der Ermordung, Ausrottung, Verschleppung und Versklavung der Zivilbevölkerung der überfallenen Länder beteiligt waren und an der Verfolgung von Menschen aus politischen, rassischen und religiösen Gründen. In über vierhundert öffentlichen Sitzungen wurden Zeugen gehört, Beweismittel ausgebreitet, wurden die Angeklagten vernommen, so dass sich ein klares und zugleich relativ differenziertes Bild von der Mitschuld und Mitverantwortung der Angeklagten an den ungeheuerlichen Verbrechen des NS-Regimes ergab.
Nur schwer können wir uns heute noch vorstellen, daß die Wiesenbewässerung
in Mitteleuropa jahrhundertelang das Gesicht ganzer Landstriche prägte. Verbreitungsschwerpunkte
waren im heutigen Baden-Württemberg die weiten Ebenen des
Oberrheingrabens, ebenso wie die Mittelgebirgslagen des Schwarzwaldes und die
Täler der Schwäbischen Alb. Auch im Alpenvorland war die Wiesenwässerung
eine verbreitete Bewirtschaftungsform des Graslandes. Noch in der Mitte des
letzten Jahrhunderts galt die künstliche Bewässerung der Wiesen als das beste
Mittel zur Erhöhung des Ertrages. [...]
Urkundliche Erwähnungen über Wässerungsanlagen in Freiburg lassen sich bis
in das 13. Jahrhundert zurückverfolgen. Die zur besseren Organisation der Bewässerung
gegründeten Genossenschaften weisen eine bis in das 15. Jahrhundert
zurückgehende Tradition auf. Die Überreste der Anlagen sind noch an vielen
Orten, so auch in Freiburg als ehemaligem intensivem Wiesenwässerungsgebiet,
zu sehen. Die noch vorhandenen Stellfallen zerfallen allerdings zunehmend, und
die Gräben werden verfüllt, da sie für die Bewirtschaftung dieser Flächen nur
hinderlich sind. Es scheint also nur eine Frage der Zeit, bis die letzten Überreste
vollständig verschwunden sind.