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1971 wurden in der Ravensburger Altstadt bei Umbauarbeiten im Gasthaus Zum
Mohren bemerkenswerte mittelalterliche Wandmalereien entdeckt, die bis heute einer
angemessenen Würdigung und Interpretation entbehren. Der Gasthof Zum Mohren in
der Marktstr. 61 liegt direkt unterhalb des Obertors. Das Wandgemälde fand sich an der
östlichen Giebelwand als Innendekoration im ersten Obergeschoss des Hauses. Es handelt sich um einen 5,40 Meter langen Wappenfries mit darunter angeordneten Damen
und Herren, die ihrerseits einem Ritterturnier beiwohnen. Von den kämpfenden Rittern
haben sich leider nur die Helmzierden erhalten. Die Pferdedarstellungen waren bei der
Freilegung der Wand bereits komplett zerstört.
Wer im Jahr 1882 von Basel aus mit der Eisenbahn nach Lörrach fuhr, erreichte eine kleine Industriestadt von etwa achttausend Einwohnern. In jenem Jahr feierte Lörrach sein zweihundertjähriges Stadtjubiläum. Aus diesem Anlass wurde die aktuelle Stadtgestalt zum ersten Mal ausführlich gewürdigt. Ein Blick rechts aus dem Zugfenster hätte dem Reisenden kurz vor der Ankunft auf dem 1862 errichteten Bahnhof die repräsentativen Neubauten des Amtsgerichts und der Hebelschule gezeigt. Auf der linken Zugseite jedoch wäre der Blick des Ankömmlings, nachdem der Zug die Wallbrunnstraße passiert hätte, in Höhe der heutigen Belchenstraße lediglich über unbedeutende Kleingärten geglitten.
Der kürzere Teil des Tagebuchs von Clara Faisst, der die unmittelbare Nachkriegszeit bis zur Jahreswende 1919/20 umfasst und mit der Novemberrevolution beginnt, weicht deutlich von den Schilderungen der Kriegszeit ab, die neben der scharfsichtigen und scharfzüngigen Schilderung gesellschaftlicher Erscheinungsformen und Defizite in anekdotenhaftem Stil zahlreiche Einzelschicksale vorstellte. Wer nun eine Reflexion der Revolutionsereignisse in Baden erwartet, wird enttäuscht, denn über die Revolution weiß Clara Faisst nur wenig zu berichten. Klar wird indessen ihre Ablehnung der revolutionären Umwälzung insbesondere dort, wo sie die Minister der neuen Regierung in despektierlicher Weise „vorführt“. Vielmehr geht es Clara Faisst um die Frage, wie die katastrophale Niederlage zu bewältigen ist, und
wie sie vor allem aus christlicher Perspektive zu verstehen ist. Dabei wird deutlich, dass Gott für die Bewältigung der gesellschaftlichen und politischen Krise der Gegenwart in gleicher Weise in Anspruch genommen wird, wie dies bereits in der Kriegszeit mit der Hoffnung auf Gottes Beistand und den Sieg geschehen war.
Eines der markantesten Gebäude in der Kaiserstuhlgemeinde Achkarren, einem Stadtteil von Vogtsburg i. K., ist das Hotel - Restaurant - Winzerstube »Die Achkarrer Krone« in der Schlossbergstraße, gegenüber dem Kaiserstühler Weinbaumuseum. Ihr diesjähriges Jubiläum geht auf die 1561 erstmals erwähnte Achkarrer Gemeindestube zurück, deren gastronomische Tradition das heutige Familienunternehmen fortführt.
Vergessen wäre gefährlich! »Verbrechen gegen die Menschlichkeit, unter anderem:
Mord, ethnische Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche
Akte gegen die Zivilbevölkerung oder: Verfolgung aufgrund von rassistischen, politischen und religiösen Motiven; unabhängig davon, ob einzelstaatliches Recht verletzt wurde.« So lautet die Definition der Londoner Charta vom 8. August 1945.
Mit dem Begriff »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« versuchten 1945 die Staaten, deren Armeen das nationalsozialistische Deutschland niedergerungen hatten, die
Verbrechen der Deutschen zu beschreiben und Maßstäbe zu ihrer Verurteilung zu
schaffen. Dass sie einen ganz wichtigen rechtsstaatlichen Grundsatz unterliefen,
indem sie den Straftatbestand erst definierten, nachdem die Taten begangen waren,
war allseits bewusst. Angesichts der jahrelangen, geplanten, massenhaft praktizierten
ungeheuerlichen Brutalität des Terror-Regimes und aller, die es unterstützten, wurde
dieser Verstoß gegen einen formalen Rechtsgrundsatz in Kauf genommen. Unter anderem auch, weil »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« zwar eine neue Formulierung war, im Kern aber nur gewachsene Grundlagen des modernen Rechts zusammenfasste – bis hin zu biblischen Grundsätzen wie »Liebe deinen Nächsten wie dich
selbst« oder eben »Du sollst nicht töten«. Diese und alle darauf aufbauenden Gebote
und Verbote brauchten angesichts der zwölf Millionen Menschen, die von den Nazis
gezielt ermordet worden waren, dringend neue Schubkraft.
August 1947: »Es wird beantragt, den Betroffenen in die Gruppe der Hauptschuldigen einzureihen«; Juni 1948: »Der Betroffene ist Belasteter«; Juni 1949: »Der Betroffene ist Minderbelasteter«. Was war das für ein Trümmerfeld, in das
Ferdinand Ostertag 1946 aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft zurückkehrte: Deutschland, zugrunde gerichtet von ihm
und seinesgleichen. In seiner eigenen Wahrnehmung hatte er alles erdenkliche Gute für dieses Land getan. Das Bild, das er von sich selbst zeichnete, zeigt einen fortschrittlichen, pflichtbewussten, korrekten, fairen, selbstlosen Mann, einen Diener des Gemeinwohls. Und eben Deutschlands. Um das er sich besonders in der Stadt bemühte, in die sein Lebensweg ihn geführt hatte – in Ludwigsburg: als Direktor der Bausparkasse GdF Wüstenrot, als Fraktionsvorsitzender der NSDAP im Gemeinderat, als ehrenamtlicher Bürgermeister.
Vorbemerkung: Aus Anlass des 60. Jahrestages der Deportation Bruchsaler Juden in das südfranzösische Lager Gurs 1940
haben sich in den Monaten September bis November 2000 an der Bruchsaler Balthasar-Neumann-Schule II 22 Schüler des Berufskollegs Fachhochschulreife (JBKFH) im Alter von 22 bis 28 Jahren mit diesem Thema auseinandergesetzt. Im Generallandesarchiv Karlsruhe und im Stadtarchiv Bruchsal wurden Akten und Dokumente zu diesem Thema eingesehen. Im Rahmen der vorliegenden Sozialstudie sollten die Fragen herausgearbeitet werden: wer waren diese Menschen,
die man deportierte, welcher Schicht entstanden sie, lassen sich Veränderungen der Sozialstruktur im Bruchsal der 1930er Jahre erkennen?
Georg Peter Weygoldt (1889–1907) war ein strebsamer Mensch. Er stammte aus einfachen Verhältnissen, war Lehrer an verschiedenen Volksschulen und machte als Autodidakt das Abitur. Danach studierte Weygoldt evangelische Theologie und Philologie, und er wurde im badischen Oberland, in Lörrach, zum Kreisschulrat befördert, nachdem er zuvor kurze Zeit die höhere Bürgerschule in Weinheim geleitet hatte. Nach knapp 14 Jahren als Kreisschulrat wurde er als Stadtschulrat nach Karlsruhe versetzt. Hier gelang ihm als Nationalliberalem der Sprung in
die Zweite Kammer der badischen Ständeversammlung. Er wurde für den Wahlbezirk XI, der sich zum großen Teil aus Orten seines ehemaligen Schulbezirks in Südbaden zusammensetzte, ins Parlament gewählt. Nach wenigen Jahren als Schulrat in Karlsruhe wurde Weygoldt ein Mitglied des Oberschulrates in Karlsruhe, einer staatlichen Behörde für die Aufsicht über das gesamte Schulwesen in Baden. Er war ein Vorreiter der später qualitativ aufgewerteten Volks- und Berufsschulen.
Nachdem der Verfasser mehrere Abgeordnete des alten badischen Landtages (Ludwig Marum, SPD; Josef Ziegelmeyer, Zentrum; Rupert Rohrhurst, Nationalliberale Partei; Friedrich Weber, SPD und Johann Georg Banschbach, Konservative Partei) untersucht hat, beschreibt er nun mit Marie Bernays eine der ersten weiblichen Abgeordneten des demokratischen Parlaments in Karlsruhe, deren Todestag sich im Frühjahr 2004, am 22.4.1939, zum 65. Mal jährt.
Nachdem ich in früheren Zeitschriften der
Badischen Heimat einige Parlamentarierinnen
des Badischen Landtags der ersten Stunde vorgestellt
habe, werde ich nun einen wirtschaftlich
einflussreichen Abgeordneten des badischen
Parlaments würdigen.
Richard Freudenberg wurde am 9. Februar
1892 in Weinheim geboren, besuchte seit 1901
das Weinheimer Realgymnasium und schloss
dieses 1911 mit dem Abitur ab. Vom Wintersemester
1911/12 an studierte er zuerst in
Bonn, dann in den USA, Berlin und Frankfurt
a. M. Botanik. Zu Beginn des Ersten Weltkrieges
brach er sein Studium ab und trat in die
elterliche Lederfabrik Carl Freudenberg in
Weinheim ein. 1918 wurde er hier Prokurist
und 1921 Geschäftsführer. Er trat am 19. 11.
1919 für den Mannheimer Rechtsanwalt Friedrich
König in den Badischen Landtag als Abgeordneter
der Deutschen Demokratischen Partei
(DDP) ein und war von 1920–1925 Mitglied
des Haushaltsausschusses.1 Im Jahr 1919 begann
auch seine kommunalpolitische Arbeit in
Weinheim.