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Am 22. Februar, am Fest Petri Stuhlfeier, begeht man heute noch im Kinzigtal den Peterlistag. Dies ist ein Kinderfest, an dem die Schüler ab einer bestimmten Zeit (11.00 oder 12.00 Uhr) in einer Gemeinde den ganzen Tag schulfrei bekommen, um auf ihren Heischegang zu gehen. Es ist zeitlich nicht genau festzulegen, ab wann dieser Brauch beginnt, aber er hängt, nach mündlicher Überlieferung, mit der großen Schlangenplage zusammen. Nach dem 30-jährigen Krieg und den jeweiligen Pestjahren wurde das Land derart entvölkert, dass das Ungeziefer, besonders aber Kröten und Schlangen, in den leer stehenden Häusern Zuflucht suchten. Die Leute wurden in der folgenden Zeit der Plage kaum Herr und versprachen den Kindern jedes Jahr eine Gabe oder ein Almosen zu geben, wenn sie Jagd auf diese ungebetenen Gäste machten und sie vertreiben würden. Wie die Alten auch erzählten, sollten sie dreimal lärmend und schreiend um das Haus und Gehöft herumrennen und dabei mit einer Schelle oder Glocke das Ungeziefer aufscheuchen und verjagen. ,,Sie hän gmaint, wenn
sie recht schelle un rätsche mit denne Glocke, gän die Dierli furt. Wäge dem hämmir au noch die Glocke! ", erzählte 1949 eine Bäuerin aus Unterentersbach. Dazu sollten sie einen Bannspruch und einen Segensspruch aufsagen, der die Wirkung verstärken sollte. Erst dann bekamen sie ihre Gaben. Dieser Brauch wird heute im gesamten Harmersbachtal noch ausgeübt:
in Oberharmersbach, Unterharmersbach, Zell a. H., Oberentersbach, Unterentersbach und Biberach.
Pfarrbücher
(1971)
Unter Pfarrbüchern versteht das LEXIKON FÜR THEOLOGIE UND
KIRCHE leider nur die Matrikel oder die Kirchenbücher, obwohl in neuerer
Zeit einige dieser Pfarrbücher herausgegeben wurden und sich auf diese
Weise der Begriff Pfarrbuch eingebürgert haben dürfte, während' umgekehrt
für die Matrikel sich die Bezeichnung Kirchenbücher durchgesetzt hat.
Andererseits tragen die Pfarrbücher oder libri parochiales neben dieser
gebräuchlichsten Bezeichnung auch andere Namen und sind überdies auch
ganz verschieden angelegt. Beim Ordnen von Archiven älterer Pfarreien aus
der Zeit vor der kirchlichen Neuordnung zu Beginn des 19. Jahrhunderts
begegnet man noch häufig solchen Bänden, die bei der Repertorisierung in
jüngster Zeit vielfach als „Pfarrchronik" aufgeführt wurden, obwohl meist
schon die erste Textseite uns eines besseren belehrt.
Harte Arbeit und Ausdauer, Durchsetzungskraft, Beharrungsvermögen und Leidensfähigkeit, ein fester Glaube gepaart mit einem ausgeprägten Sendungsbewusstsein, ein klares Bekenntnis zum menschlichen Miteinander, Zivilcourage und eine
gehörige Portion Eigensinn kennzeichnen Leben und Wirken des Missionars, Seelsorgers und Pfarrers Christian Günther. Trotz jahrelang erduldeter härtester beruflicher und psychischer Belastungen führte dieser leutselige Mann seine
Kirchengemeinde Gemmingen durch die schweren Jahre des Dritten Reiches und widerstand unbeugsam, unbeirrbar und unerschütterlich der Versuchung, dem enormen Druck der damaligen Machthaber nachzugeben, ein mit der nationalsozialistischen Weltanschauung verbundenes Christentum als neue, germanisch-christliche Heilsbotschaft zu verkünden.
Pfarrer Ludwig Müller von Bad-Peterstal war der erste Priester, der aus der Pfarrei Sankt Peter und Paul, Bad Peterstal, hervorging. Schon als Kind verspürte er den Wunsch, Priester zu werden. Der Weg zum Priester war hart, denn die Eltern waren arm und die finanziellen Sorgen groß. Pfarrer Ludwig Müller war ein frommer, gütiger und eifriger Priester. Besonders verehrte er den Heiligen Geist, die Dritte göttliche Person. Der am 1. Juli 1896 zum Priester geweihte Ludwig Müller starb am hochheiligen Dreifaltigkeitsfest, dem 27. Mai 1945. Pfarrer Ludwig Müller lebte in politisch schwerer Zeit. Er ist Vorbild, auch dann für die Wahrheit einzutreten, wenn damit Leid und Opfer verbunden sind.
Bekanntlich wurde 1798 die damalige Schweizer Eidgenossenschaft in die Helvetische Republik und 1803 in einen Staatenbund souveräner Kantone umgewandelt.
Auch die kirchlichen Strukturen, insbesondere diejenigen der katholischen Kirche, erfuhren eine tiefgreifende Veränderung. Im nördlichen Teil des Kantons St.Gallen hatte
die Fürstabtei St.Gallen seit 1613 auf Grund eines Konkordates mit dem Bistum Konstanz ein eigenständiges Jurisdiktionsgebiet geschaffen. Nachdem die Mönche der Abtei
mit Fürstabt Pankraz Vorster 1798 vor den anrückenden Franzosen auf ihre Besitzungen nordöstlich des Bodensees geflohen waren und eine Rückkehr nicht mehr möglich
wurde – von der kurzen Episode von 1799 abgesehen –, übernahm am 22. September
1800 die Diözese Konstanz wieder die volle Jurisdiktion der Pfarreien des nördlichen
Kantonsteils [1]
. In andern Kantonen, welche zum Bistum Konstanz gehörten, kam es in
diesem Zeitraum zu ähnlichen Veränderungen. Sie wurden von einer ganzen Reihe von
Persönlichkeiten getragen, die bereit waren, neue Wege zu gehen. Zu ihnen gehörte der
Luzerner Stadtpfarrer Thaddäus Müller. Er war 1798–1814 konstanzisch-bischöflicher
Kommissar und arbeitete eng mit dem seit 1804 amtierenden Generalvikar Ignaz Heinrich von Wessenberg zusammen [2].
Am 10. Oktober 1661 (nach altem Kalender) starb Johann Balthas(ar) Fleiner, den der Historiograph des Schüpfergrundes Jakob Ernst Leutwein (1684–1763) in seiner 1761 beendeten Schüpfer Kirchengeschichte den zwölften Kaplan und siebten Pfarrer nannte. Auf den ersten Blick mag der Tod des Geistlichen in einem der „vielherrigen Dörfer“ Frankens keine besondere Aufmerksamkeit seitens der Geschichtsforschung beanspruchen, doch angesichts der herrschaftlichen Struktur ist diese Bewertung zu überprüfen. Der Schüpfergrund mit dem Hauptort Unterschüpf war Ganerbschaft und zugleich Beispiel für die „gestufte Aristokratie“ im alten Reich: Die Dienheim zu Angeltürn und die Ega sowie Stetten zu Kocherstetten waren der fränkischen Reichsritterschaft Ort Odenwald immatrikuliert, während die Hatzfeldt zwar gräfichen Standes waren, doch nicht dem fränkischen Reichsgrafenkollegium angehörten. Die konfessionelle Zugehörigkeit – Ega und Stetten zu Kocherstetten der Confessio Augustana, Dienheim zu Angeltürn und Hatzfeldt der Alten Kirche zugehörig – schuf darüber hinaus eine Situation, die Auseinandersetzungen um Macht und Status geradezu unausweichlich machte.
Heiße, mitunter trockene Sommer, kalte Winter und eine große Frosthäufigkeit –
die Vegetation auf der Baar ist vielen klimatischen Extremen ausgesetzt und dokumentiert in der Funktion als Bio-Indikator gleichzeitig Klimaveränderungen auf
regionaler Ebene. In ihrer Phänologie werden die wiederkehrenden Wachstumsphasen der Pflanzen im jahreszeitlichen Verlauf beschrieben und Trends prognostiziert. Ändern sich die klimatischen Rahmenbedingungen, passt sich die Vegetation
in ihrer jahreszeitlichen Entwicklung an. Inwieweit zeigen sich diese Veränderungen in den phänologischen Jahreszeiten der letzten Jahrzehnte auf der Baar vor dem
Hintergrund der globalen Klimaänderungen, die auch in der Region zu beobachten
sind.
Letztmalig noch unter dem Namen „Bezirksstelle
für Naturschutz und Landschaftspflege“ (BNL) für
den Regierungsbezirk Karlsruhe wurde in Carolinea 62 über das 50-jährige Bestehen der BNL berichtet (Mahler et al. 2004). Diese gute Tradition
der Tätigkeitsberichte soll nunmehr vom Referat
56 „Naturschutz- und Landschaftspflege“ im Regierungspräsidium Karlsruhe fortgeführt werden.
In diesem Jahr steht ein Thema im Mittelpunkt,
das breiten Raum in der praktischen Naturschutzarbeit des Referats 56 einnimmt: die Umsetzung
von „Natura 2000“, also der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz FFH-Richtlinie; Richtlinie 91/43/
EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung
der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) und der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom
2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden
Vogelarten) im Regierungsbezirk Karlsruhe.
„Natura 2000“ bezeichnet ein Netz von Gebieten zur Erhaltung von Lebensräumen sowie Lebensstätten von Tier- und Pflanzenarten mit europäischer Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen werden durch die genannten Richtlinien der Europäischen Union vorgegeben.
Pflicht oder Kür?
(2022)
Bei der gesetzlichen Pflichtablieferung von Netzpublikationen
kooperiert die Badische Landesbibliothek mit der Württembergischen
Landesbibliothek, dem Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg und der
Deutschen Nationalbibliothek. Entstanden sind dabei fünf innovative Dienste zur
Archivierung von Amtsdruckschriften, E-Books, E-Journals, E-Papers und Websites.
Diese ermöglichen es, wesentliche Teile des textbasierten digitalen Kulturerbes
aus Baden zu sichern – wir berichten hier über den aktuellen Stand unserer
Sammlung.
In Württemberg regierte seit 1677 (bis 1693 unter Vormundschaft) Herzog Eberhard Ludwig. Der absolutistische Herrscher legte 1704 den Grundstein des Ludwigsburger Schlosses, dem ab 1718 der planmäßige Ausbau der gleichnamigen Stadt folgte. Diese vom Herzog begünstigte Ansiedlung sollte in den Folgejahren zu einem großen Hindernis für die Entwicklung vieler umliegender Orte und zu einer finanziellen Belastung für die angrenzenden Ämter werden.