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Naturpark Südschwarzwald
(2000)
Nach den Ausführungen in der baden-württembergischen Naturschutzgesetzgebung handelt es sich bei einem Naturpark in erster Linie um ein großräumiges Gebiet, das als vorbildliche Erholungslandschaft entwickelt und gepflegt werden soll. Dieses Gebiet sollte sich überwiegend durch seine Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft auszeichnen. Im Naturpark Südschwarzwald stehen daneben, und dies ist eine völlig neue Variante der Auslegung des ursprünglichen Naturparkgedankens, vor allem die Bemühungen um die nachhaltige und naturverträgliche Entwicklung des ländlichen Raumes im Vordergrund. In dieser Absicht wurde am ersten Februar 1999 in Titisee der Trägerverein des mit knapp 322 000 Hektar größten deutschen Naturparks, der Naturpark Südschwarzwald e. V. gegründet. Der Naturpark Südschwarzwald wurde damit von den fünf Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Lörrach, Waldshut-Tiengen, dem Schwarzwald-Baar-Kreis und dem Stadtkreis Freiburg sowie von rund 100 Städten und Gemeinden, Verbänden und Vereinen, Wirtschaftsbetrieben und Privatpersonen aus der Taufe gehoben.
Die bürgerlichen Kollegien der Stadt Ludwigsburg beschlossen in ihrer Sitzung
am 15. Mai 1907 einstimmig, »dem Herrn Oberbaurat von Sehaal in Stuttgart in
Anerkennung seiner Verdienste um das Wohl der Stadt durch die Förderung von
Verkehrswegen und Beseitigung der Überschwemmungsgefahr für die Stadt das
Ehrenbürgerrecht der Stadt Ludwigsburg zu verleihen«. Die beiden Werke, an
deren Zustandekommen der neue Ehrenbürger einen hervorragenden Anteil
hatte, waren die Hochberger Neckarbrücke, eingeweiht 1903, und die Tälesbachkorrektion in Ludwigsburg, ausgeführt in den Jahren 1904 bis 1908.
Friedrich Wilhelm von Sehaal ist heute weitgehend unbekannt. Im Folgenden
wird versucht, anhand von archivalischen Aufzeichnungen und Zeitungsberichten
dem Lebensweg dieses Mannes nachzugehen, den die »Deutsche Bauzeitung«
1909 als einen der »besten technischen Beamten Württembergs« bezeichnete.
Im Gebiet des heutigen Bundeslandes Baden-Württemberg lassen sich jüdische Ansiedlungen schon im 13. Jahrhundert nachweisen. In den folgenden Jahrhunderten kam es aber immer wieder zu Verfolgungen und Vertreibungen, oft ausgelöst durch völlig unhaltbare Beschuldigungen, die Juden seien Hostienschänder, Ritualmörder und Brunnenvergifter. Zunehmend wurden sie in ihren Rechten beschränkt und aus dem Wirtschaftsleben verdrängt. Die christlichen Handwerker schlossen sich in Zünften zusammen und verweigerten Juden die Aufnahme, die Zunftzugehörigkeit war aber Voraussetzung für die Ausübung eines Handwerks. Landbesitz und der Besuch einer Universität waren Angehörigen der israelitischen Religionsgemeinschaft verboten. Zum Lebensunterhalt blieben nur Geldverleih und Handel. Im 15. und 16. Jahrhundert wurden die Juden dann aus Städten und Herrschaften ausgewiesen. Im Herzogtum Württemberg war diese »Ausschließung« in der Regimentsordnung von 1498 festgelegt worden und blieb mehr als dreihundert Jahre gültig. Ausnahmen bildeten jüdische Geldgeber, die als Hoffaktoren im Dienste des Herzogs standen. Sie durften wie der bekannte Joseph Süß Oppenheimer in den Residenzstädten Stuttgart und Ludwigsburg wohnen.
Die meisten Breisacher Juden wohnten am Ende des 19. Jahrhunderts noch immer in dem am Nordfuß des Breisacher Berges gelegenen Teil der Unterstadt, in dem ihre Vorfahren im 18. Jahrhundert fast alle zwischen den Judenhäusern gelegenen Christenwohnungen käuflich an sich gebracht hatten. Von den 113 Wohnhäusern dieses Stadtteils, der zwischen der Fischerhalde und dem Kupfertor liegt , gehörten um 1898 beinahe drei Viertel jüdischen Eigentümem. Der Anteil ihrer Häuser an der Gesamtzahl der Wohnhäuser ging von 77 % im Jahr 1900 auf 54 % im Jahr 1933 und auf 31 % im Jahr 1941 zurück.
Biesheim, das seit dem Holländischen Krieg (1672-1678) in Trümmern lag, wird in der 1710
in Regensburg erschienenen „Elsässischen Topographie" des Panierherrn zu Hochfelden, Franz
Ruprecht von Ichtersheim, als ein 'abgegangen Dorff' bezeichnet, 'auf dessen Platz nur ein alt
Gemauer von einer Kirchen stehet / weil selbige nach dem Abriss des Dorfes (1675) in die
Louis=Stadt[1] translociret worden ist/ die Aecker und Felder aber werden aus dieser neuen
Stadt gepflüget und eingeerndet / die Wiesen und Wälder auch genutzet'.[2] Tatsächlich hatten die
Biesheimer Bauern, die 1687 als Bourgeois et Laboureurs de la ville neuve de Brisac bezeugt
sind[3], bereits zehn Jahre vor der Drucklegung der „Elsässischen Topographie" mit dem Wiederaufbau des Dorfes begonnen, das nach dem Einmarsch der kaiserlichen Truppen ins Elsass
(1674) aus strategischen Gründen geschleift worden war. Und schon ein Jahr nach der im Friedensvertrag von Rijswijk (1697) vereinbarten Rückgabe der 1639 von Frankreich annektierten
'Statt vnndt Vöstung Breysach' an Österreich (1700) hatte der Rat der Stadt den ehemaligen Vogt
zu Biesheim, Joseph Eyraut[4], 'auff sein vnndt deren sich zu Bießheimb befindenden Gerichtsleuthen Suppliciren widerumb vor den Vogten zu Bießheimb auff vnnd ahngenohmen'[5]. Die
linksrheinische 'seigneurie de Biesheim' blieb bis 1756 im Besitz der vorderösterreichischen
Stadt Altbreisach, der auch das herrschaftliche 'droit de protection des Juifs' zustand.'[6] Samuel
Werth Judt von Winzenheimb, dessen Gesuch, ihn sambt seinem Weib undt zweyen Kindern' in
Biesheim aufzunehmen, vom Rat der Stadt am 4. Dezember 1754 bewilligt wurde[7], könnte ein
Nachkomme des gleichnamigen Juden gewesen sein, der sich am 16. November 1700 an der
Wahl des elsässischen Landrabbiners Samuel Levy beteiligt hatte[8] und 1702 als Einwohner von
Biesheim bezeugt ist.[9]
Der jüdische Friedhof am Schlettstadter Giessen, der Mackenheimer Judengarten, der 1682 von den Ettenheimer Juden im
Schmieheimer Gewann Steinhalden angelegte Begräbnisplatz und der jüdische Friedhof auf dem Kuppenheimer Mergelberg
gehören zu den weit außerhalb ihrer Wohnorte gelegenen Nekropolen der beiderseits des Oberrheins ansässigen Juden. Die um der ungestörten Totenruhe willen gesuchte Abgeschiedenheit dieser nach und nach erweiterten und zum Teil bis heute von
mehreren jüdischen Gemeinden gemeinsam benutzten Begräbnisplätze folgt einer rituellen Vorschrift, die der Schreiber der
zweitausend Jahre alten Tempelrolle vom Toten Meer wie folgt formuliert hat: „Du sollst nicht handeln wie die anderen Völker: überall begraben sie ihre Toten, und sie begraben sie sogar in den Häusern. Du aber sollst entfernte Stätten in eurem Lande aussuchen, an denen ihr die Toten begrabt; zwischen vier Städten soll ein Platz ausgesucht werden, wo die Toten begraben werden.“
Die bis in frühe 15. Jahrhundert zurückreichende Ansässigkeit von Juden in Sulzburg muss
bald nach dem Tod des 1577 verstorbenen Markgrafen Karl II. von Baden-Durlach geendet haben, nachdem der Vormundschaftsrat einer drei minderjährigen Söhne beschlossen hatte, alle
Juden nach Ablauf ihrer Schutzfrist des Landes zu verweisen. Erst unter der Regierung des
Markgrafen Karl Wilhelm entstand in Sulzburg dank der von Joseph Günzburger, dem einflussreichen Vorsteher der Breisacher Juden, erwirkten Aufnahme mehrerer jüdischer Familien
im badischen Oberland und in der Markgrafschaft Hochberg abermals eine jüdische Gemeinde
die schon 1739 nicht weniger als dreizehn Haushaltungen zählte und bis zur Deportation der
badischen Juden im Oktober 1940 Bestand hatte.
Der Davidenhof in Seewangen
(2009)
Nachdem „der Allmechtig Gott kurtz verflossner zeit den Ehrwürdigen Geistlichen Herren Georgen Hen[n]er seeligen gewesten Probsten des würdigen Gottshauses zu Riedern, vsser disem zeitlichen Jammerthal zue seinen Göttlichen gnaden beruoffen“ hatte, ersuchte die „gantze kirchen gemeind daselbsten“ den Bischof von Konstanz, Jakob Fugger (1567–1626), anlässlich der bevorstehenden Ernennung des Chorherrn Peter Hug zum Nachfolger des verstorbenen Propstes am 28. Juli 1607, die drei Jahre später ins Werk gesetzte Vergrößerung der Riederner Pfarr- und Propsteikirche Sankt Leodegar zu veranlassen: „Dieweil zu diser zeit bey vns des Volcks vil, hergegen die kirchen also klein, Inmassen zu ettlichen mahlen vil Mannß vnd Weybs Personen so der heilligen Mesß vnd zu erhören das wort Gottes zubesuochen vnd demselben bey zuwohnen begehren, nicht in die kirchen khommen könnden, sondern, ohn angesehen das vnser ettliche einen feren weg zur kirchen haben, solche Artzney Leybs vnd der Seelen vnderweilen entmanglen müessen, Als gelangt an E. Fr. g. vnser vnderthenigs demüettiges bitten, die wöllen gnedige anordnung thuon, das solche kirchen ettwas grösser gemacht werden möge, darmit vnsere Seelen desto baß gespeist werden mögen.“
Seewangen
(2009)
Der Riederner Pfarrer Johann Nepomuk Bickel hat im Jahr 1749 eine Zählung der in den acht Ortschaften der von ihm pastorierten Pfarrei ansässigen Mitglieder der Kirchengemeinde vorgenommen und das Ergebnis dieser Zählung schriftlich festgehalten: Er selbst war einer der vier Regularkanoniker der 1638 dem thurgauischen Augustinerchorherrenstift Kreuzlingen inkorporierten Propstei Riedern, denen die Seelsorge in dem schon 1697 als „amplissima parochia“1 bezeichneten Kirchspiel oblag, das sich vom Riedersteg im Schlüchttal bis auf den Rötenberg hinauf erstreckte und mit 1400 Seelen ebenso volkreich wie ausgedehnt war. Der eine halbe Wegstunde von der Riederner Pfarr- und Propsteikirche Sankt Leodegar entfernt gelegene Filialort Seewangen, bestehend aus zehn Häusern und der 1720 erbauten Peter-und-Paul-Kapelle2, hatte am weiteren Wachstum der Kirchengemeinde so gut wie keinen Anteil. Von den 1538 Seelen, die sie im Jahr 1809 zählte3, wohnten 71, nur drei mehr als sechzig Jahre zuvor, in Seewangen.
Der älteste Beleg für die Ansässigkeit eines Juden in der freien Reichsstadt Breisach stammt aus der Regierungszeit König Albrechts I., der 1308 von seinem Neffen Johann Parricida ermordet wurde. Die im Stadtarchiv Konstanz aufbewahrte Urkunde, in der Schultheiß und Rat der Stadt Breisach kundtun, dass „Smariant der Jude von Brisach vnser burger" für das den Bürgern von Konstanz verliehene Gut von Heinrich dem Schuler von Freiburg entschädigt worden sei, wurde am 27. Dezember 1301 in Breisach ausgestellt. Derselbe Smariant ist 1316 als Kreditor des Burkart von Üsenberg belegt, der die Schulden seines Tochtermannes, des Markgrafen Heinrich von Hachberg, die dieser bei dem Breisacher Juden gemacht hatte, auf sich nahm. Die beträchtliche Höhe der nicht bezifferten Schuldsumme ist daraus zu ermessen, dass der Markgraf seinem
Schwiegervater für dessen Bürgschaftsleistung Burg und Stadt Burkheim und die markgräflichen Rechte und Besitzungen im Talgang von Oberrotweil und Oberbergen sowie das Dorf Jechtingen als Eventualpfand einräumte.