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Im Mittelpunkt der Betrachtungen stehen zwei bedeutende Ausstattungsstücke
des Konstanzer Münsters: die Grabplatte des englischen Bischofs Robert Hallum, die im
Zentrum des Chorraums in den Boden eingelassen ist, und der sogenannte Schnegg,
eine Wendeltreppe im Thomaschor. Jeweils eines davon bildet einen Schwerpunkt in der
Arbeit von Verfasserin und Verfasser. [1]
Sie verbindet ein Architekturmotiv, das im Konstanzer Münster noch häufiger, in der spätgotischen Kunst und Architektur Südwestdeutschlands aber nur sehr verstreut anzutreffen ist
Die Erinnerung an das Konstanzer Konzil hat sich, von der Konzilszeit bis zum
derzeitigen Jubiläum, in vielfältigen Formen in vielen Medien niedergeschlagen. »Chroniken, Briefe, Lieder und Sprüche« erinnerten an das große Ereignis und sind in der Forschung seit langem gut untersucht. [1]
Weit weniger erforscht sind Wappen, auch wenn die
Wappensammlung der Richental-Chronik allmählich mehr Beachtung findet. [2]
Sie steht
keineswegs allein, in Ravensburg z. B. erinnerte das Wappenprogramm des sogenannten Mohrenfreskos an das Konzil. [3]
Auch einzelne Konzilsteilnehmer nahmen vom Konzil heraldische Erinnerungen mit, konkret in Form von Wappenbriefen, die ihnen neu
verliehene oder »gebesserte« Wappen bestätigten. [4]
König Sigismund selbst, der diese
Wappenbriefe ausstellte, entwarf in Konstanz das Wappenprogramm für sein kaiserliches Majestätssiegel, das er erst viele Jahre später nutzen sollte. [5]
Im Dezember 1935 gründete Heinrich Himmler den Lebensborn e. V., dessen Zielsetzung auf NS-rassenideologischen und
bevölkerungspolitischen Faktoren basierte. Mit dem Status eines eingetragenen Vereines, organisatorisch in die SS eingegliedert, konnte der Lebensborn damit als juristische Person Eigentümer von Grundstücken, Häusern und anderen Besitztümern werden. Entsprechend der Satzung wurden Zweck und Organisation dahingehend festgelegt, „rassisch und erbbiologisch wertvolle, werdende Mütter“ zu betreuen und für ihre Kinder zu sorgen. Diese Unterstützung galt, obwohl die Heime auch verheirateten Frauen offenstanden, insbesondere ledigen Müttern, um so die Zahl der Abtreibungen zu reduzieren und die Geburtenrate zu erhöhen. Im Rahmen der Antrags- und Aufnahmeformalitäten erfolgte eine umfangreiche Überprüfung der „rassischen und erbbiologischen“ Faktoren. Mittels ärztlicher Atteste und Formulare musste belegt werden, dass Mutter und Vater den Auslesekriterien der SS entsprachen. Da uneheliche Schwangerschaften seinerzeit noch in hohem Maße stigmatisiert wurden, richtete man für die Lebensbornheime eigene, geheime Standes- und Meldeämter ein. Gleichzeitig übernahm der Lebensborn für alle ledigen Kinder die gesetzliche Vormundschaft, womit die staatlichen Jugendämter ausgeschaltet wurden. Ebenso setzte der Verein Vaterschaftsanerkennungen juristisch durch und machte im Namen der Kindesmutter Unterhaltsansprüche geltend. Sofern nötig, war der Lebensborn nach der Entbindung auch bei einer Wohnungs- oder Arbeitsplatzsuche behilflich. Mütter, die ihre Kinder nicht mit nach Hause nehmen konnten, hatten die Möglichkeit, die Säuglinge zunächst entweder noch einige Monate im Entbindungsheim zurückzulassen oder später in lebensborneigenen Kinderheimen unterzubringen. Die vermeintliche Fürsorge beschränkte sich jedoch nur auf gesunde Kinder. Körperlich oder geistig behinderten Kindern, die trotz dieser vermeintlichen biologischen Auslese geboren wurden, entzog der Lebensborn unmittelbar seine Vormundschaft. Schwerbehinderte Säuglinge wurden in sogenannte Kinderfachabteilungen überwiesen, wo sie, von der NS-Rassenideologie als „unwertes Leben“ klassifiziert, getötet wurden.
Das Benediktinerkloster Ettenheimmünster wurde im Jahr 1803 säkularisiert. Während die meisten Klöster diese Umbruchszeit zumindest physisch überlebten, gehört das Kloster im Münstertal zu jenen Einrichtungen, die fast gänzlich von der Erdoberfläche verschwunden sind. Mit den übrigen Klostergebäuden verschwanden auch der Garten und seine Ausstattung, auch eine repräsentative Orangerie. In der überregionalen Orangerieforschung ist man auf diese deswegen noch gar nicht aufmerksam geworden. Auch in einem neuen Überblick, der sich nur mit den noch bestehenden Orangerien in
Baden-Württemberg beschäftigt, ist sie naturgemäß nicht berücksichtigt.
„Retter der Cathedrale“ steht auf dem Grabstein Johann Knauths, der sich auf dem Offenburger Waldfriedhof (Gräberfeld 11) befindet. Das mannshohe, stelenartige Grabmonument aus Granit weist zwei eingelassene rechteckige Bronzeplatten auf. Die obere Tafel zeigt im Flachrelief die Büsten zweier innig einander zugewandter junger Männer, die nur mit dünnen Tüchern bekleidet sind. Es handelt sich um die jung verstorbenen Söhne Johann Knauths. Dies verdeutlicht auch die Inschrift der unteren Tafel: „Ruhestätte der Familie Dr. Hans Knauth. 30 Jahre Münsterbaudirektor und Conservator in Strassburg. Retter der Cathedrale. * 1864–1924. Mathilde Knauth, geb. Holzmann, 1868–1949. Zum Gedenken an ihre gefallenen Söhne Hans Knauth 1895–1919 (Sibirien), Josef Knauth 1898–1917 (Rumänien).“
Den Ersten Weltkrieg begleiteten propagandistisch zahlreiche Fotos. Sie sollten einen bildlichen Eindruck der Ereignisse ins
Deutsche Reich, auch ins Kinzigtal vermitteln. Für die politische und militärische Führung des Kaiserreichs war dies sehr
wertvoll, da das moderne Medium Foto im frühen 20. Jahrhundert reges Interesse beim Publikum hervorrief und Zustimmung versprach. Die Gründe für die Faszination Fotografie sind leicht zu beschreiben, deuten allerdings auch gleich auf die Problematik hin: Fotos versprechen Echtheit. Für den Rezipienten entsteht so der Eindruck, dass das auf dem Foto festgehaltene Ereignis so wie abgebildet auch gewesen sein muss. Das ist der Unterschied zu einem gemalten Bild, bei dem der Künstler nach seinen eigenen Vorstellungen oder Vorgaben das Thema gestaltet, sozusagen ausmalen kann. Bei einem Foto
klickt der Fotograf dagegen nur auf den Auslöser, anschließend ist ein Moment festgehalten. Und dieses Bild lässt sich dann
überallhin verbreiten – so bekommen wir alle im wahrsten Wortsinn Einblick in bestimmte Ereignisse weit weg von unserem Lebensumfeld.
Wir beschränken uns auf die Angaben über die Abtei Schuttern, da wir nicht viel Neues über den Pfarrklerus gefunden
haben. Diese Notizen, aus der Zeit, als Schuttern der Straßburger Benediktinerkongregation angehörte, stammen zum größten Teil aus den „Archives Départementales du Bas-Rhin“, besonders aus der „Série G“.
Bei der Deutschen Feldpost im Zweiten Weltkrieg unterscheidet man zwischen militärischen Feldpost-Sendungen, die von
Wehrmachtsdienststellen abgesandt wurden und den Abdruck des Briefstempels oder Dienstsiegels auf der Außenseite trugen, und den Privatsendungen der Wehrmachtsangehörigen als Absender oder Empfänger, die in persönlichen Angelegenheiten verschickt wurden. Die Feldpost war uneingeschränkt ein Teil der Wehrmacht. Die postfachliche Aufsicht oblag dem Reichspostministerium in Berlin. Zugelassen waren gewöhnliche Postkarten und Briefsendungen bis 250 g, Päckchen bis 1 kg, Post- und Zahlungsanweisungen ins Feld und vom Felde, Zeitungen und Telegramme. Der Heeresfeldpostmeister im OKH ließ gelegentlich Sondermarken für (Luft-)Feldpostbriefe und Feldpostpäckchen herausbringen.
„Die Mörder sind unter uns“, so lautete ein berühmter Filmtitel des Jahres 1946: Der Zweite Weltkrieg war vorbei. Susanne Wallner (Hildegard Knef) hatte das Konzentrationslager überlebt und kehrte in das zerstörte Berlin zurück. In ihrer Wohnung
lebte der ehemalige Militärchirurg Mertens (Wilhelm Borchert), der seine Erinnerungen mit Alkohol zu verdrängen versuchte.
Sein ehemaliger Hauptmann, der für ein Massaker am Weihnachtsabend 1942 verantwortlich war, agierte hingegen bereits
wieder als angesehener Geschäftsmann ohne Schuldbewusstsein …
Die medizinische Diagnose über Emil Josef Diemer lautete 1965 bei seiner Unterbringung ins Kreispflegeheim Fußbach im
Ortenaukreis: „Prophetenwahn bei alter paranoid-halluzinatorischer Psychose“. Aber es gibt ja über jeden Menschen verschiedene Meinungen. Herbert Zoberst, der Emil Josef Diemer 25 Jahre lang kannte, weil er jahrzehntelang das Zweibettzimmer in Fußbach mit ihm teilte, sagte es ganz schlicht noch Jahre nach dem Tod Diemers: „Er war ein guter Kamerad. Er war ein guter Mensch.“
Im Stadtarchiv Offenburg befindet sich als Depositum das Familienarchiv der Adelsfamilie von Neveu. Darunter sind auch Dokumente, die den Forstmeister Freiherr Anton von Neveu (1781–1837) betreffen, der eine Zeitlang der Vorgesetzte von Drais gewesen war. Nur wenige Jahre älter als der Erfinder, hatte er die gleichen Ausbildungsorte in Forstwissenschaft wie
jener besucht. 1807 wurde ihm zunächst das Forstamt Waldkirch provisorisch übertragen und Jahr darauf das Forstamt
Gengenbach.
Die Reste der wenig bekannten Burg Fürsteneck sind heute in ein Gehöft mit inzwischen zwei Wohnhäusern und einem Stall
integriert. Es erhebt sich auf einer auffälligen Anhöhe am Rand des Schwarzwalds zur Vorbergzone hin, auf der Südseite des
untersten Renchtals.Die historische Überlieferung zur Burg reicht vom 13. Jh. bis zum 17. Jh. Sie ist meist mit dem Besitz der Stadt Oberkirch verknüpft. Trotz der offenbar als hoch eingeschätzten Bedeutung der Burg wird die Anlage in der Literatur als „klein“ beschrieben. Daraus ergibt sich ein gewisser Widerspruch, der sich aber auch aus einer höheren Bedeutung des Zubehörs der Burg erklären könnte.
Drei Wochen vor der Kirchweihe wurde am 27.9.1908 das Geläut der neuen Oststadtkirche in Offenburg zur Allerheiligsten
Dreifaltigkeit von Dekan Halbig (Bühl/Stadt) geweiht. Über die fünf Glocken schrieb der damalige Pfarrkurat August Karle in der Festschrift: „Das wegen seines musikalischen Kunstwertes geschätzte Geläute … hat die Firma Bachert in Karlsruhe geliefert. Die Kosten von 16167,92 Mark sind durch milde Gaben gedeckt worden.“
Stift – Residenz – Stadt
(2017)
In den letzten Jahren vor seinem Tod, zwischen 1595 und 1603, schrieb Bartholomäus Sastrow (1520–1603) die Geschichte seines eigenen Lebens nieder. In Greifswald geboren, ausgebildet an Lateinschulen und Universitäten in Greifswald, Stralsund und Rostock, hatte es ihn 1542 nach Oberdeutschland verschlagen, wo er in Speyer, am
Ort des Reichskammergerichts, eine Ausbildung als Notar genoss. Am 24. Juni 1544 – das Datum hielt er ganz exakt fest
– trat er in Pforzheim seinen Dienst als Schreiber in der Kanzlei des Markgrafen Ernst von Baden (1482–1553) an. Rund ein Jahr sollte er in der markgräflichen Residenzstadt am Zusammenfluss von Enz, Nagold und Würm verbringen.
Am 21. November 1808 fand in Heidelberg eine Feier zur Vereinigung zweier bis dahin bestehender Gymnasien, des reformierten und des katholischen Gymnasiums, und damit die Eröffnung eines neuen Großherzoglichen Gymnasiums statt. Aus diesem Anlass hielt als Mitglied der über ein Jahr vorher innerhalb des badischen Innenministeriums konstituierten „Generalstudienkommission zur Vereinheitlichung des konfessionell gegliederten höheren badischen Schulwesens“ der Reformierte Johann Ludwig Ewald eine Rede. In Erinnerung an das 1546 gegründete erste reformierte Gymnasium illustre in Heidelberg gab die Nachfolgeschule, das Kurfürst-Friedrich-Gymnasium, 1996 zum
450jährigen Jubiläum der Gründung eine umfangreiche Festschrift heraus, in der sich allerdings nur ein Aufsatz mit der Schulgeschichte beschäftigt. Aus den ersten zwei Jahrzehnten der Schulgeschichte gibt es acht Quellenschriften, welche für das Aufsatzthema relevant sind. Überwiegend handelt es sich um Gelegenheitsschriften geringen Umfangs; von ihnen beleuchten sechs ausschließlich die Heidelberger Schulsituation und deren Bildungsziele. Die ersten vier dieser Quellen wurden bisher in der Literatur nicht berücksichtigt. Daher erscheint dieser Aufsatz gerechtfertigt.
Der frühneuzeitliche Kanton Kraichgau der freien Reichsritterschaft war Teil des schwäbischen Ritterkreises, und die wohl nicht zuletzt daher rührende Vorstellung, der Kraichgau sei eine schwäbische Landschaft, ist weit verbreitet. Tatsächlich aber ist der Kraichgau eine fränkische Landschaft. Das alte fränkische Stammesgebiet umfasst sogar nicht allein den Kraichgau, sondern reicht im Süden über das Zabergäu und den Enzgau hinaus bis in den Glemsgau und in den Würmgau. Die Grenze zwischen dem früh- und hochmittelalterlichen Franken und Schwaben verläuft zwischen
Weil der Stadt und Böblingen beziehungsweise zwischen Calw und Herrenberg; die Landschaften südlich dieser Linie sind altes schwäbisches Stammesgebiet, die Landschaften nördlich davon – und mithin auch der Kraichgau – gehören zum Gebiet des alten Franken. Davon zeugt nicht zuletzt die hierzulande noch heute verbreitete südrheinfränkische Mundart. Unser Wissen um die alten Stammesgrenzen beruht indes keineswegs primär auf dialektgeographischen Beobachtungen, die naturgemäß einem ständigen Wandel unterliegen, sondern in allererster Linie beruht es auf uralten kirchlichen Grenzen, nämlich auf den bis in die napoleonische Zeit bestehenden alten Diözesangrenzen. Würmgau, Enzgau, Glemsgau, Zabergau und Murrgau mit Weil der Stadt und Hirsau gehörten demnach zur alten – fränkischen – Diözese Speyer, ebenso wie die südwestliche Hälfte des Kraichgaus. Die nordöstliche Hälfte des Kraichgaus war in älterer Zeit Teil der selbstverständlich ebenfalls fränkischen Diözese Worms.
Als vor etwa einhundertfünfzig Jahren in Baden eine ganze Reihe von evangelischen Kirchengemeinden mit den jeweiligen bürgerlichen Gemeinden Verträge über die Kostenträgerschaft des Organisten- und des Messnerdienstes schloss, entstand ein Vertragstypus, dessen Hintergründe und Zielrichtung heute weitgehend in Vergessenheit geraten sind. Dies ist nicht nur aus Gründen der Rechtsklarheit misslich, zumal die Verträge grundsätzlich noch heute in Geltung stehen, sondern auch aus kirchenhistorischen Gründen: An diesen Verträgen kann die Entwicklung in der organisatorischen Trennung von Staat und Kirche quasi im Mikrokosmos nachvollzogen werden, und zwar an der Schnittstelle von Schule, kirchlicher und bürgerlicher Gemeinde. Außerdem kann an diesen Verträgen der Übergang von der Naturalwirtschaft zur
Finanzwirtschaft im 19. Jahrhundert abgelesen werden.
Unser Gesamtthema ist so vielschichtig, dass es sinnvoll erschien, die einzelnen Aspekte der Bekenntnisfrage unter unterschiedlichen Perspektiven abzuhandeln. Zwei Aspekte sind mir wichtig: Ich möchte meinen Beitrag verstehen allein als historische und theologiegeschichtliche Erinnerungsarbeit zweier Jahrhunderte. Vieles davon ist bekannt, manches vielleicht nicht; ein Mehrwert wird also am ehesten darin bestehen, die Bekenntnisfrage im Zusammenhang dargestellt wahrzunehmen. Dass diese in ständiger Wechselwirkung zur Geschichte einerseits und zur Frage der Bekenntnisverpflichtung, also der Rechtsfrage, andererseits steht, muss auch hier vorausgeschickt werden. Ich beschränke mich aber auf die Übersicht und versuche dabei, alle Wertungen zu unterdrücken.
„allemahl eine Herzstärkung“
(2017)
Johann Heinrich Jung-Stilling, geboren 1740 in einem kleinen Dorf im Siegerland, ist in mancherlei Hinsicht eine der wohl eigenartigsten Persönlichkeiten seiner Zeit. Nicht nur sein Aufstieg aus kleinsten Verhältnissen vom Schneiderlehrling zum Universitätsprofessor in Marburg und schließlich zum geistlichen Berater des Markgrafen Karl Friedrich von Baden und geheimen Hofrat in Karlsruhe ist dabei bemerkenswert. Auch seine vielseitigen Tätigkeitsfelder lassen ihn äußerst interessant erscheinen: Nach der Schneiderei und einigen Jahren als Hauslehrer begann er vergleichsweise spät mit einem Medizinstudium in Straßburg und arbeitete zeitlebens nebenberuflich als Augenarzt, wobei er sich in erster Linie als Staroperateur einen Namen machte. Hauptberuflich lehrte er dann jedoch Kameralwissenschaften und Staatswirtschaft, begann daneben allerdings bereits kurz nach Ende seines Studiums 1772 mit einer umfangreichen schriftstellerischen Tätigkeit insbesondere zu religiösen Themen, die ihn als Vertreter des Pietismus berühmt machen sollte und ihm den Ruf eines „Patriarchen der Erweckung“ eintrug, der im Spannungsfeld von Aufklärung und religiös begründetem Antirationalismus seine Positionen suchte.
Am 23. Mai 1958 wurde von der Landessynode die Grundordnung der evangelischen Landeskirche in Baden beschlossen, die mit zahlreichen Veränderungen durch insgesamt 16 Novellierungen größeren und kleineren Ausmaßes Bestand hatte, bis sie im Jahre 2007 völlig neu gefasst worden ist. Zunächst musste es nach dem Zusammenbruch des „Dritten Reiches“ darum gehen, handlungsfähige kirchenleitende Organe zu bilden. Dabei erwies sich die Tatsache als vorteilhaft, dass „das Amt des Landesbischofs und der Oberkirchenrat ordnungsgemäß besetzt waren“. Es fehlte aber die 1934 aufgelöste Landessynode. Seitdem waren außerdem die Befugnisse des erst im Juni 1933 geschaffenen erweiterten Evangelischen Oberkirchenrats auf den Evangelischen Oberkirchenrat übertragen worden.