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Während mehr als tausend Jahren hatte das Benediktinerkloster an der Steinach
weite Gebiete in der heutigen Ostschweiz und nördlich von Rhein und Bodensee maßgeblich geprägt. Seine Aufhebung, die am 8. Mai 1805 im Großen Rat des zwei Jahre zuvor
neu gegründeten Kantons St. Gallen nur äußerst knappe Zustimmung fand, bedeutete
deshalb einen entscheidenden staatspolitischen, religiösen und kulturellen Bruch mit
einer wechselvollen und reichen Vergangenheit, die zurück reichte bis zur Grundlegung
der Abtei im Jahr 612 durch den irischen Wandermönch Gallus. Vor allem im frühen Mittelalter verfügte das Kloster über zahlreiche Besitzungen im süddeutschen Raum, die es
jedoch im Lauf der Jahrhunderte zugunsten eines geschlossenen, einfacher zu verwaltenden Territoriums in der engeren Region mehrheitlich wieder abstieß. In der Neuzeit
verblieben der Abtei vergleichsweise wenige Herrschaften nördlich des Rheins, darunter Ebringen und Norsingen im Breisgau und Neu-Ravensburg im Allgäu. Während der
revolutionären Wirbelstürme und Umstrukturierungen Ende des 18. Jahrhunderts und
bis zu ihrem Verlust 1803 dienten die exterritorialen Besitzungen dem Fürstabt als willkommener, dem helvetischen Zugriff entzogener Rückhalt im Reich. Die Verflochtenheit
des Gallusklosters mit der Bodenseeregion (und weit darüber hinaus) zeigt sich jedoch
nicht nur in seinen Rechts- und Vermögensausläufern, sondern auch in seiner geistig-geistlichen Ausstrahlung, wie sie sich etwa aus den Konventslisten ablesen lässt. Diese
verzeichnen die Herkunft zahlreicher St. Galler Mönche aus dem süddeutschen Raum
und aus Österreich. Von den 74 Patres und Fratres des letzten Konventes, um den es
im Folgenden gehen soll, stammten vier aus dem heutigen Baden-Württemberg, drei
aus Bayern, zwei aus dem Vorarlberg und einer aus Tirol. Wie das ihrer helvetischen
Mitbrüder nahm auch ihr Schicksal mit der knappen Annahme der Liquidationsvorlage
am 8. Mai 1805 eine heftige Wendung.
Das Elsaß und die Elsässer
(2001)
Wie vor Generationen ist auch heute noch das Elsaß eine bemerkenswerte Natur- und Kulturlandschaft, der man seiner Ursprünglichkeit halber ein höchstes Lob zollen muß. Johann Wolfgang Goethe hat die Elsässer in seinem Jahrhundert schon als „Bewohner eines Paradieses" tituliert, wobei er mit seiner Bewunderung an alte, von der römischen Antike herrührende Bezeichnungen anknüpfte. Hat er doch ein ganzes Jahr im Elsaß zugebracht und dabei Land und Leute kennen gelernt. Im Mittelpunkt eines größeren Interesses steht das Elsaß heute nicht mehr, wenngleich die Auswahl Straßburgs als Europastadt das Land heraushebt. Auch die Spannungen um den Besitz dieses Landstrichs sind heute behoben, aber doch hat sich sein Schicksal der letzten Jahrhunderte in das Bewußtsein der Menschen beispielhaft eingegraben. Gerade dieses Schicksal der letzten Jahrhunderte hat Frederic Hoffet, der aus dem Elsaß stammt und seine Menschen kennt, kurz nach dem Zweiten Weltkrieg (1951) einer psychoanalytischen Deutung unterzogen, die im Elsaß selbst und darüber hinaus Aufsehen erregt hat.
Das elsass-lothringische Lokalrecht ist eine Besonderheit des Elsass und des benachbarten lothringischen Departements Moselle. Es stammt jedoch nicht nur aus der Zeit der Zugehörigkeit dieses Gebiets zum Deutschen Reich 1871–1918. So vielseitig und reichhaltig seine Inhalte sind, bilden sie kein einheitliches Ganzes. Trotz verschiedener Schwächen, ist es bei der Bevölkerung, zu deren Identität es beiträgt, sehr beliebt. Eine Weiterentwicklung zu einem echten »Regionalrecht« als Ausdruck der kulturellen Eigenart dieses Gebiets wäre wünschenswert, ist jedoch im Rahmen eines zentristischen Staates kaum vorstellbar und durch die Schaffung der neuen Großregion »Grand Est« noch weiter erschwert.
Am 2. August 2019 wurde das Gesetz Nr. 2019-816 verkündet, in dem die Kompetenzen der künftigen »Collectivité européenne d’Alsace« festgelegt wurden. Es kreiert für das Territorium des Elsass durch die Fusion der beiden Departements des Haut-Rhin und des Bas-Rhin eine neue Gebietskörperschaf , die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten wird. Dieses Gesetz spiegelt den aktuellen Stand der Debatten über den institutionellen Rahmen des Elsass wider, einer Etappe in einem Prozess, der sehr wahrscheinlich noch verschiedene Transformationen durchlaufen wird. Um die Reichweite dieses Gesetzes zu verstehen, muss man dessen Annahme in den historischen Kontext einordnen, hierbei die Besonderheiten des Elsass in den Blick nehmen und aufzeigen, worin die neue europäische Gebietskörperschaf Elsass sich als originell erweist und zugleich die Frage nach ihren künftigen Entwicklungen aufwerfen.
Neulich bin ich wieder einmal bedächtig um eines meiner Lieblingsgebäude meiner Heimatstadt Donaueschingen geschlichen. Mit ihm verbinden sich wunderbare und kuriose Erinnerungen an Erlebnisse meine Jugendzeit, die nur in
Donaueschingen so erlebt werden konnten, denn dieses komplexe Ensemble ist ein unverwechselbares Unikat in fast ganz Deutschland und sogar in Mitteleuropa. Ich bin um die umliegende Eiswiese, die Zulaufkanäle zu diesem Eisweiher
und zu den dazugehörigen Wehrbauwerken und Stellfallen gebummelt. In den Wintermonaten leiten diese offenen Kanäle Bregwasser vom Bregwehr bei Allmendshofen über einen seitlichen Abzweiggraben bei der Graselli-Tabakmühle
diesem Eisweiher zu. Ganz in Gedanken und Erinnerungen an Jugendzeiten versunken, aber auch an längst vergessene, sehr natürliche Energietechniken, wurde ich unerwartet aus meinem Sinnieren geweckt und sehr freundlich angesprochen. Von der Prinz-Fritzi-Allee her.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sind in Ottenheim mit dem in der Rockelstraße stehenden ehemaligen „Forst Jägerhaus“ und der evangelischen Michaelskirche vermutlich nur noch zwei Gebäude vorhanden, die vor 1700 erbaut wurden. Während das Gotteshaus bereits 1326 erstmals urkundlich erwähnt wurde, lässt sich das Baujahr des „Jägerhauses“ durch die auf dem südöstlichen Eckpfosten deutlich eingekerbte Jahreszahl auf 1688 festlegen. Diese Einkerbung beweist, dass das Haus, obwohl es nach seinem heutigen Aussehen zu schließen sicherlich mehrmals eine bauliche Veränderung erfahren hat, nicht nur ein bemerkenswertes Alter besitzt, sondern noch vor 1700, also in der sogenannten Franzosenzeit errichtet worden ist. Dass das derzeit als das älteste Fachwerkhaus des Dorfes geltende Gebäude die furchtbaren Kriegsjahre nach 1688 überstehen konnte, ist sicherlich nur dem Umstand zu verdanken, dass es als markgräflicher Besitz den damals in Ottenheim eingesetzten herrschaftlichen Forstjägern als Dienstwohnung diente und insofern immer wieder instand gesetzt wurde.
Über das ehemalige obere Schloss von Neuweier wurde schon in der „Ortenau" 1934 und 1984 berichtet. Die Nachrichten
hierüber sind jedoch spärlich. Mit dem vorliegenden Bericht werden neue und bereits bekannte Dokumentationen zusammengefasst. Von der Wohnburg und dem Schlossgraben ist heute nichts mehr zu sehen. Das „Gasthaus zum Rebstock" steht auf dem Gelände des zugehörigen Ökonomiegebäudes, das die Form eines fränkischen Gutshofes hatte, und welches gleichzeitig auch der Schlosshof war. Vom linken Flügel dieses Hofes sind noch zwei Portale und ein einfacher Eingang erhalten geblieben. Diese stehen heute unter Denkmalschutz. Der „Rebstock" befindet sich z. Zt. im Umbau (2010-2013). Ein Portal enthält am Sturz den Psalmvers 127. Ein anderes trägt die Jahreszahl 1579 mit dem Steinschen Wappen und den
Buchstaben P. U. G. (Philibert und Georg). An das Schloss selbst erinnern noch die Flurnamen Steinacker, Schlossackerweg,
Steinseher Wald und Röderswald. Allgemein wird angenommen, dass dieses „Obere Schloss" älter war als das untere Schloss.
Historische Karten und Pläne faszinieren unmittelbar durch ihre Anschaulichkeit. Sie dokumentieren geografische, aber auch rechtliche, wirtschaftliche und kulturelle Verhältnisse eines abgegrenzten Raumes zu einer bestimmten Zeit. Gleichzeitig verraten sie einiges über Raumvorstellungen sowie über vermessungstechnische und darstellerische Mittel der jeweiligen Zeit.
Dabei darf nicht vergessen werden, dass sie grafische Hilfskonstruktionen bleiben, Raummodelle, die in ihrer Darstellungsweise begrenzt sind. Welchen Quellenwert besitzen sie? Wie aussagekräftig sind die Informationen, die sie enthalten?
Das Dreikönigsingen in Haslach im Kinzigtal, sein überliefertes Liedgut und dessen Verbreitung
(2008)
Als „Sternsingen" bezeichnet man allgemein jenen Umgang, der zwischen dem 1. Januar und dem 6. Januar eines jeden Jahres von drei als Kaspar, Melchior und Balthasar verkleideten Burschen (in neuerer Zeit finden sich auch schon Mädchen darunter) durchgeführt wird. Dabei trägt diese Gruppe einen Stern mit sich. Der Sternsingerbrauch - so Prof. Dietz-Rüdiger Moser (München) in seinem Buch „Bräuche und Feste durch das ganze Jahr" (Verlag Herder/Freiburg) - kam erst in nachmittelalterlicher Zeit im Umkreis von Bischofszentren und Stiften auf, wo er zunächst von Kloster- und Chorschülern ausgeübt wurde. Allgemein aber soll sich das Sternsingen erst nach 1560, also nach dem Tridentinum verbreitet haben. Die Liedtexte für das Sternsingen kamen zwischen 1560/65 auf den Markt zunächst in Nürnberg, Regensburg und Straubing und zwar immer auf Flugschriften.
Das Dorfbuch von Oberachern
(2001)
Das Dorfbuch von Oberachern ist die älteste Archivalie des ehern. Gemeindearchivs von Oberachern und hat schon aus diesem Grund eine sehr große Bedeutung, u.a. auch deshalb, weil sein Gegenstück, das Dorfbuch von Unterachern (bzw. Niederachern, das heutige Achern) nicht mehr im Stadtarchiv vorhanden ist. Vom Dorfbuch wurde 1934 von dem Karlsruher Professor Dr. Wilhelm Teichmann, Stadtbibliothekar i.R., auf dessen Initiative eine Abschrift angefertigt, welche mir - neben dessen Anmerkungen und Erläuterungen - als Grundlage diente. Das Original-Dorfbuch und die Abschrift befinden sich heute - aufgrund der Eingemeindung 1971 - im Archiv der Stadt Achern.