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Es war eine besondere Beziehung, die die damalige Amtsstadt Eppingen
mit ihrem Landesherrn, Großherzog
Friedrich I. von Baden, verband. Mehrmals besuchte der Großherzog die
Amtsstadt im Kraichgau während seiner
langen Regierungszeit von 1856 –
1907. Doch bereits vorher, während seiner Zeit als Prinzregent von 1852 –
1856, in der er die Regierungsgeschäfte für seinen regierungsunfähigen Bruder Ludwig II. führte, besuchte er Eppingen. Während seiner Zeit als Großherzog weilte er insgesamt noch viermal zu
Besuch in seiner Amtsstadt:
- 1864 unterbrach er eine mehrtägige Dienstreise für einige Stunden,
bevor er noch am Abend seine Reise
fortsetzte.
- 1869 (9. September) weilte er zur
Feier seines Geburtstages und zur
Einweihung des Neubaus der Höheren Bürgerschule in Eppingen.
- 1878 (19./20. September) besuchte er am ersten Tag seine Truppen
beim Manöver und am zweiten Tag u.
a. den beinahe fertig gestellten Neubau der Evangelischen Stadtkirche.
- 1879 (15. Oktober) nahm er teil an
den Feierlichkeiten anlässlich der Eröffnung der Eisenbahnstrecke Grötzingen-Bretten-Eppingen.
Die früheste urkundliche Nennung des Familiennamens Neff (Neeff, Neef,
Nef) in Pfalzgrafenweiler (Pfg.) fand sich in Musterungslisten von 1587 des
Amtes Dornstetten. In diesem Jahr und erneut in 1603 ist jeweils ein Hans
Neff aus Pfalzgrafenweiler genannt. Für den Amtsort Dornstetten selbst sind
bereits ab 1558 folgende Neff in den Musterungslisten enthalten: 1558 Hans,
1560 Paulin, 1563 Paulin, 1566 Paulin und Peter, 1583 Hans und Peter, 1597
Hans und Michel, 1603 Mathias.
Bei systematischen Untersuchungen über einige frühe Tammer Bürgerfamilien (Neff, Wyrich, Weiß, Krauß, Trostel, Funduß/Fundeyß u. a.) hatte sich
ergeben, dass gegen Ende des 17. Jahrhunderts in diesem kleinen Ort, mit nur
noch 50 Haushaltungen, auch relativ viele aus der Schweiz stammende Einwohner lebten. Sie waren, wie z. B. die Neff, mit mehreren Stämmen, bereits
bald nach dem Dreißigjährigen Krieg eingebürgert worden oder lebten und
arbeiteten dort auch mit ihren Familien, unter Vorbehalt ihres Schweizer
Mannrechts. Außerdem hatten Frauen aus unterschiedlichen Orten in der
Schweiz in alte Tammer Bürgerfamilien eingeheiratet und bildeten zusammen
mit den Nachkommen der eingebürgerten Schweizer Spitzenahnen ein erkennbares Sippennetz mit Verschwägerungen und Patenschaften, das interessante genealogische Ansätze eröffnet.
m Jahr 2006 besichtigten Mitglieder des Vereins für Geschichte und Naturgeschichte der Baar zusammen mit Kunstinteressierten aus der Region die Verena-Kapelle im Tal von Bachzimmern, 3.5 km nördlich von lmmendingen/Donau.
Die Besitzerin Stefanie Schmitz berichtete über Feuchtigkeit im Gebäude, deren
Beseitigung dringend nötig wäre. Eine größere Öffentlichkeit wäre wünschenswert.
Die veranlasste die beiden Auto rinnen, den folgenden Artikel zu schreiben. Zudem
wunderten sich die Exkursionsteilnehmer, dass die Kapelle und ihr kunst- und
kulturhistorischer Rang selbst in der näheren Umgebung unbekannt waren.
Vor 80 Jahren veröffentlichte GEORG TUMBÜLT, der Donaueschinger Archivrat, und in dieser Funktion auch Vorsitzender der Abteilung Geschichte des Vereins für Geschichte und Naturgeschichte der Baar, in dieser Zeitschrift einen Aufsatz über
die frühe Geschichte der ehemaligen fürstenbergischen Residenzstadt Meßkirch. Darin weist er erstmals auf die erste Nennung des Ortes im Jahr 1075 als ‚Messankirche‘ hin. TUMBÜLT hatte damit den Schlüssel zur Deutung des Ortsnamens
in der Hand: ‚messan-‘ ist der Genetiv eines weiblichen Substantivs nach der althochdeutschen a-Deklination, der Nominativ lautet ‚messa‘. Die bis dahin bekannten alten Belege waren (in Auswahl): ‚de Meschilchi‘ (im Jahr 1202) – ‚Missekilch‘ (1241) – ‚Messekilch‘ (1261, 1278, 1332, 1354) – ‚de Messekilke‘ (1273) – ‚de Missechilchen‘ (1274). Bei der Suche nach einem alten Wort, das ein Femininum ist und Formen mit i wie mit e zeigt, stößt man im Althochdeutschen auf lat./ahd. ‚missa‘, ahd. ‚messa‘ (mhd. und nhd. ‚messe‘). Das Wort bedeutet ‚die Messe im Gottesdienst‘. Meßkirch hieß also ursprünglich ‚Messe-kirche‘. Damit wäre der bis dahin unangefochtene ‚Messo‘ erledigt gewesen.
Gnade sei mit uns und Friede von Gott, unserem Vater, und dem Herrn Jesus Christus. Amen. Als Wort der Heiligen Schrift ist uns für diesen Gedenkgottesdienst ein Wort aus dem 1. Timotheusbrief gegeben: So ermahne ich nun, dass man vor allen Dingen tue Bitte, Gebet, Fürbitte und Danksagung für alle Menschen, für die Könige und für alle Obrigkeit, damit wir ein ruhiges und stilles Leben führen können in aller Frömmigkeit und Ehrbarkeit. Dies ist gut und wohlgefällig vor Gott, unserm Heiland, welcher will, dass allen Menschen geholfen werde und sie zur Erkenntnis der Wahrheit kommen. Gott, segne unser Reden und Hören. Amen. Liebe Gemeinde, diese Worte aus dem 1. Timotheusbrief verlocken, darüber nachzudenken, wie eigentlich das Verhältnis unseres Geburtstagsjubilars zur Obrigkeit gewesen ist, auch wenn es in Baden einen König nie gegeben hat, für den zu beten hier aufgefordert wird. Johann Peter Hebel und die Obrigkeit – das wäre schon ein Thema für sich, aber gewiss keines für eine Predigt. Eher lohnt es sich, mit Hilfe Hebelscher Geschichten einen anderen Gedanken unseres Predigttextes auszulegen: Gott will, dass allen Menschen geholfen werde und sie zur Erkenntnis der Wahrheit
kommen.
Sehr geehrte Frau Lehmann, sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass die Evangelische Stadtkirchengemeinde Durlach gemeinsam mit der Evangelischen Erwachsenenbildung Karlsruhe und Durlach und dem Freundeskreis Pfinzgaumuseum/Historischer Verein Durlach des 70. Jahrestages der Reichspogromnacht mit einer außerordentlich eindrucksvollen Veranstaltungsreihe gedenkt. Im Rahmen dieser Veranstaltungsreihe bin ich gern heute zu Ihnen nach Durlach gekommen. Dies gibt mir die Gelegenheit, öffentlich und im Namen unserer Evangelischen Landeskirche in Baden zu jener schweren Schuld zu stehen, die unsere Kirche in den Jahren der nationalsozialistischen Herrschaft auf sich geladen hat. Darum ist es mir ein besonderes und persönliches Anliegen, Ihnen, verehrte Frau Lehmann, die Grüße unserer
Kirchenleitung zu überbringen und sie in ihrem Namen um Vergebung zu bitten für das, was die badische Kirchenleitung Ihrem Vater an schwerem Unrecht zugefügt hat.
- hopp la, guck mal da! Aus einem mit einem blauen Band zusammengeknoteten Stoß alter Briefe, verschlissener Inflationsgeldscheine mit Millionenbeträgen und seit Jahrzehnten beglichener Haushaltsrechnungen zückt Mutter ein Schulheft hervor. Die Farbe des Umschlags ist so verblichen, daß man kaum zwischen blau und violett unterscheiden kann. - ach ja, mein Schulheft! damals war ich erst. . . Moment mal, Januar 1918, na erst sieben! Tatsächlich verkündet ein mit verschnörkelten Arabesken verziertes Etikett: Elsaß-Lothringen Emma Rublé Straßburg - komisch doch, damals die Schreibart mit e! Vater bestand ausdrücklich auf dem é mit Akzent.
Am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), das aus der Zusammenfügung der Universität Karlsruhe mit dem
Helmholtz-geförderten Forschungszentrum 2008 entstanden ist, untersuchen vier Arbeitsgruppen ein breites Spektrum an pathogenen, symbiontischen und saproben Pilzen mit molekularbiologischen Methoden. Prof. Reinhard Fischer und Mitarbeiter arbeiten an Wachstumsmechanismen und Lichtperzeption bei Aspergillus (Emericella) nidulans und Mechanismen der Mykotoxinproduktion bei Alternaria alternata als Beispiele saprober Schimmelpilze. Prof. Jörg Kämper und Mitarbeiter bearbeiten den Pilz des Maisbeulenbrandes als Modell für phytopathologische Interaktionen. Prof. Natalia Requena spezialisiert sich auf zelluläre Interaktionen zwischen arbuskulären Mykorrhiza-Pilzen und ihren Wirtspfanzen. Prof. Peter Nick versucht, den wertvollen Rebsorten Resistenzgene aus Wildarten einzubauen, um den benötigten Fungizideinsatz so stark wie möglich zu reduzieren.
In ihren Bundesweiten Handlungsempfehlungen von 2015
empfiehlt die KEK, für die Sicherung des gedruckten Schrifttums ab 1851 zunächst
die Pflichtexemplarbibliotheken nach heutigen Zuständigkeiten in den Ländern
in Anspruch zu nehmen. Sie sollen unabhängig von historisch tatsächlich gegebenen
Pflichtexemplarregelungen für die in ihrem heutigen Verantwortungsbereich
publizierten Drucke eine Erhaltungsverpflichtung eingehen. Damit wäre
jeweils ein Exemplar der Mehrfachüberlieferung gedruckten Schrifttums im Bundesgebiet
als das prioritär zu erhaltende Archivexemplar identifiziert und zwar
in der Regel dasjenige, das aufgrund einer Rechtsverpflichtung ohnehin aufzubewahren
ist. Das KEK-Projekt Einheitlicher Nachweis hat 2016–2018 ein Datenmodell
für das PICA-Feld 4233 erarbeitet, das eine Struktur für die Dokumentation
von Archivierungsabsprachen bereitstellt und die kooperative Bestandserhaltung
überhaupt erst ermöglicht. Die Badische Landesbibliothek hat im überregionalen
Gesamtsystem der Überlieferungsbildung und -sicherung ihre Verpflichtung bei
den monographischen Titeln und den laufenden Periodika inzwischen eingelöst.
Im Rahmen des Landesprojekts bwLastCopies wurden 549.796 badische Pflichttitel
aus dem Zeitraum 1851–2020 – davon 80 Prozent im BLB-eigenen Bestand
und 20 Prozent in den Beständen anderer Bibliotheken des Landes Baden-Württemberg – im K10plus mit einer Erhaltungsgarantie markiert und damit für die
Zukunft gesichert.
Mehrjährige Erhebungen zu Vorkommen und Ausbreitung invasiver Basidiomyceten sind selten. Der Mittelmeer-Feuerschwamm Fomitiporia mediterranea M. Fischer, ein Weißfäule-Erreger, gilt als einer der Verursacher der sog. Esca-Krankheit der Weinrebe, die sich seit etwa 20 Jahren rasch in Mitteleuropa ausbreitet. Die Art bildet perennierende resupinate Fruchtkörper an Weinreben (Vitis vinifera), vor allem an Totstöcken. Die vorliegende Darstellung beschreibt einige
Aspekte zu Vorkommen und Ausbreitung von F. mediterranea vor allem im Südwesten Deutschlands. Eine Versuchsfläche mit etwa 1.600 Rebstöcken im Bereich Kaiserstuhl wurde in den Jahren 2002-2007 auf das Vorkommen von Fruchtkörpern sowie mit F. mediterranea assoziierter Weißfäule beobachtet. Innerhalb dieses Zeitraumes hatte sich die Anzahl der Fruchtkörper sehr deutlich von 8 auf 55 erhöht; die Fruchtkörper sind dabei zufällig über die Anlage verteilt. Eine Teilrodung der Fläche ergab, dass von 366 untersuchten Stöcken alle mit F. mediterranea infiziert waren. Kreuzungstests heterokaryotischer Mycelien isoliert aus dem Bereich von Fruchtkörpern zeigten eine ausgeprägte genetische Diversität, wodurch eine Ausbreitung des Pilzes über luftverbreitete Sporen – und nicht von Stock zu Stock – nahe gelegt wird. Der Schwerpunkt des Auftretens von F. mediterranea liegt im Mittelmeerraum. Innerhalb Deutschlands finden sich Fruchtkörper am häufigsten im Südwesten; sie werden seltener oder fehlen ganz nach Norden und Osten. Mycelnachweise sind dagegen deutlich häufiger und liegen inzwischen für fast alle Weinbauregionen Deutschlands vor. Der Pilz erreicht in Deutschland seine nördliche Verbreitungsgrenze, bedingt auch durch das fast ausschließliche Vorkommen an Vitis vinifera.
Die Freiherren von Schauenburg sind in Staufen nicht unbekannt: An der Fassade des Rathauses ist ihr Wappen angebracht, und man kann der Aufschrift entnehmen, dass die Stadt von 1627 bis 1722, also beinahe 100 Jahre lang, unter ihrer Herrschaft stand. Allerdings zeigt sich nicht auf den er ten Blick, wie sie ihre Herrschaft ausgeübt und welche nachhaltigeren Spuren sie in der Stadt und im Stadtbild hinterlassen haben. Auch in der Ortsliteratur und in den Akten und Urkunden des Stadtarchivs Staufen lassen sich nur wenige direkte Zeugnisse schauenburgischer Präsenz in Staufen finden. Selbst in dem großen Urkundenbestand der Freiherren von Schauenburg, der in den letzten Jahren erschlossen worden ist, sind nur ganz wenige Stücke vorhanden, die die Art und Weise schauenburgischer Herrschaftsausübung in Staufen dokumentieren könnten.
Vier Frauen spielen im Leben des Reformators Philipp Melanchthon (1497–1560) eine besondere Rolle: Mutter Barbara, geborene Reuter (1477 – 1529), die ihn die Frömmigkeit lehrte; Caritas Pirckheimer (1467 – 1532), Äbtissin des Nürnberger Clarissenkonvents, die sich standhaft der Reformation verweigerte; Frau Katharina (1497 – 1557), deren anfangs unwilliger Ehegatte und am Ende betrübter Witwer er gewesen ist; und Tochter Anna (1523 – 1547), die nach kinderreicher, aber unglücklicher Ehe mit 24 Jahren verstarb. Aus der Betrachtung der vier Frauenschicksale ergibt sich zugleich ein Weg durch entscheidende Stationen der Biographie Melanchthons.
Am 4. April 1556 machte Kurfürst Ottheinrich, soeben mit dem Ableben seines Vorgängers und Onkels Kurfürst Friedrich II. in die pfälzische Kurwürde eingerückt, durch einen zu Alzey gezeichneten Erlass die Reformation lutherischer Prägung für
die Kurpfalz verbindlich. Wenig später, am 1. Juni desselben Jahres, schloss sich die Markgrafschaft Baden-Pforzheim, die spätere Markgrafschaft Baden-Durlach, durch einen entsprechenden Erlass von Markgraf Karl II. an. Damit war die reformatorische Entwicklung im deutschen Südwesten gewissermaßen vervollständigt und zu einem ersten vorläufigen Abschluss gebracht. Grundlage reformatorischer Maßnahmen in beiden Territorien war die von dem Stuttgarter Propst Johannes Brenz erarbeitete württembergische Kirchenordnung des Jahres 1553, die Herzog Christoph im Jahr
1555 mit einer Anzahl weiterer reformatorischer Gesetzestexte für den Gebrauch seines kurfürstlichen Nachbarn, des damals noch regierenden Kurfürsten Friedrich II. von der Pfalz, hatte zusammenstellen lassen, ein Corpus, das den Kern der späteren
Großen Württembergischen Kirchenordnung von 1559 bildet.
Symbol und Konfession
(2017)
Symbol und Konfession. Es legt sich nahe, den Wörtern auf den Grund zu gehen – ad fontes. Die Maxime der Humanisten ist kein Mythologem auf Vergangenheit. Sie zielt auf Gegenwart. Sie nimmt das Gegebene als Gewordenes wahr. Wer es unternimmt, das Gegebene auf seine Quellen zu befragen, hat ihm das Prädikat der Unhinterfragbarkeit schon entzogen. Die Reformation hat hinterfragt: den Zustand der Kirche, die herrschende Lehre, die kirchliche Hierarchie, die gegebenen Machtverhältnisse. Das nahm vor 500 Jahren seinen Anfang. Ad fontes.
Religionsverantwortung
(2013)
Mit dem Stichwort Religionsverantwortung übersetze ich denjenigen Begriff und Sachverhalt, den Philipp Melanchthon zum Ausgangpunkt einer reformatorischen Verhältnisbestimmung von Religion und Obrigkeit gewählt hat. Dabei stellt sich
zunächst ein grammatisches Problem: Geht es bei der Religionsverantwortung um die Verantwortung, die der Religion selber zukommt, die sie zu übernehmen und wahrzunehmen hätte? Und wenn ja, dann aber wofür? Für das Heil? Für Sitte und Moral? Für Werte und Normen? Für die Welt? Für die gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftliche, kulturellen Verhältnisse, in welchen wir leben? Oder ist unter Religionsverantwortung eher diejenige Verantwortung zu verstehen, welche – aber von wem? – für Bestand, Entfaltung und Ausübung von Religion überhaupt erst zu übernehmen ist? Und wenn aber wiederum dies letztere sollte gemeint sein: Wer hat dann diese Verantwortung zu übernehmen? Ist es die Gemeinschaft der
Religiösen, also das, was im Staatskirchenrecht die Religionsgesellschaft heißt? Sie ganz allein und sie ganz für sich, ohne jeden Anspruch auf öffentlich-rechtliche Unterstützung und Wirksamkeit – das französische, das laizistische Modell, Religion und Kirche als Vereins- oder Privatangelegenheit? Oder liegt diese Verantwortung bei den Gläubigen selber, bei jedem Einzelnen unter ihnen, so dass der Fromme selber, sie oder er, jeweils für die Religion, für ihren Bestand und ihre Ausübung in Pflicht zu nehmen ist – Herzensreligion, Herzenskirche, das privatistisch-pietistische Modell?
Verbum Dei manet in aeternum
(2015)
Predigt und theologische Lehre ereignen sich nicht im luftleeren Raum. Sie sind Deutung und Orientierung konkreten Ergehens im Licht des Wortes Gottes. Wenn Sie heute freundlicherweise der Einladung zu einem Gespräch zum Thema Wort Gottes, Kirche und Konfession im Licht der Barmer Theologischen Erklärung gefolgt sind, wissend, dass dieses Gespräch durch mein mit dem 1. November 2008 wirksam gewordenes Ausscheiden aus dem aktiven Kirchendienst veranlasst ist, so möchte ich einstimmungsweise jetzt zunächst bedeuten, dass ich im Folgenden keinen abgerundeten theologischen Vortrag anbieten werde. Ich möchte vielmehr versuchen, das, was Predigt und Lehre, Gemeindeleben und kirchliches Handeln in dieser Zeit, die ich gelegentlich mitverantwortlich begleiten durfte, manchmal subkutan und eher
verborgen, manchmal aber auch ganz offenkundig geprägt hat, gewissermaßen atmosphärisch spürbar zu machen.
Gespräch heißt auf lateinisch sermo. „Sermo“, so hat der für meine Arbeit und mein Selbstverständnis als Pfarrer wichtigste Lehrer, der Heidelberger Dogmatiker Peter Brunner, an bestimmter Stelle ausgeführt, „bedeutet eigentlich ein ruhiges,
gelassenes Gespräch über einen bestimmten Gegenstand, auch eine einfache Rede im Gesprächston.“ Also möchte ich Ihnen heute einen Sermon halten, eine Ansprache und einfache Rede im Gesprächston, eine Nachdenklichkeit über die Farbe der Zeit.
Eine Fasnet, die schon Jahrhunderte alt ist, der
Verein aber erst 125 Jahre besteht. Warum diese
Divergenz?
Es ist nachgewiesen, dass die Villinger Fasnet bis
ins Jahr 1494 zurückreicht. Damals hielt am 13.
Februar Franziskanerpater Johannes Pauli vor den
Nonnen des Bickenklosters eine Predigt, die niedergeschrieben ist und somit auch der Nachwelt
erhalten blieb. Darin taucht zum ersten Mal für
Villingen das Wort Fasnet auf und das gleich mehrfach! Diese Originalaufzeichnungen befinden sich
heute in der Berliner Staatsbibliothek.
Diese Abhandlung soll nur einen groben Überblick vermitteln. In unzähligen Orten sind alte Fasnachtsgruppen vorhanden und viele neu entstanden. Es würde diesen Rahmen sprengen, auf alle einzugehen. In den vergangenen Jahren hat sich die Deutung der Fasnet und deren geschichtlichen Hintergrundes total verändert, die Wissenschaftler und Volkskundler haben unsere bisherigen und seit rund 100 Jahren herrschenden Meinungen in den Bereich der Fabel verwiesen. Worum ging es und
wie sah die bisherige Deutung aus: Man unterstellte im gesamten schwäbisch-alemannischen Raum, dass die Fasnacht nicht nur historische Wurzeln hat, sondern auch heidnische. Im wesentlichen war hier von der Beschwörung der Naturgeister und der Naturgewalten die Rede, wobei diese hauptsächlich in der Vertreibung des Winters bestand.
Die württembergische Landesvermessung (1818-1848) schuf ein das gesamte Königreich erfassendes Liegenschaftskataster mit einem Verzeichnis sämtlicher Flurstücke und einem großmaßstäblichen Flurkartenwerk im Maßstab 1: 2500. Auf der Grundlage dieses 15 572 Flurkarten umfassenden Kartenwerks sollte die Oberflächengestalt des Landes topographisch aufgenommen werden. Es wurden zwei bedeutende kartographische Werke geschaffen: der »Topographische Atlas des Königreichs Württemberg« im Maßstab 1: 50 000 und als thematische Ergänzung dazu im selben Maßstab der »Geognostische Atlas von Württemberg«. Einer der sieben für die Aufnahmen der Blätter des Topographischen Atlasses verantwortlichen Topographen war Heinrich Bach. Bach hat anschließend an den Aufnahmen für die geologischen Atlasblätter selbst mitgewirkt und darüber hinaus diese Arbeiten wissenschaftlich und organisatorisch begleitet. Ferner hat er dank seines zeichnerischen Talentes viele Ansichten von Dorfkirchen geschaffen. Im nachfolgenden Beitrag sollen seine Arbeiten und Leistungen zur Landesbeschreibung näher vorgestellt werden.
Johann Jacob Heber (1666-1724) - ein Feldmesser und Kartograf im Bodenseeraum und in Oberschwaben
(2001)
Im 18. Jahrhundert war in den Territorien Südwestdeutschlands die Durchführung einer Steuerreform ein sehr wichtiges Thema. Beschwerden der Untertanen
über Steuerungerechtigkeiten veranlassten die Regierungen dieser großen und kleinen Staaten, eine solche Reform durchzuführen. Da die Steuer in erster Linie aus
dem landwirtschaftlichen Ertrag ermittelt wurde, war die Vermessung der landwirtschaftlichen Grundflächen eine unerlässliche Voraussetzung für eine gerechte
Besteuerung. Durch die sogenannten Renovationsvermessungen erfolgten die Ermittlung der nutzbaren Flächen und die Darstellung der Vermessungsergebnisse in
Verzeichnissen und in großmaßstäbigen Flurkarten. Allerdings fielen die Ergebnisse dieser Vermessungen sehr verschieden aus. Vielfach blieben die Reformprojekte unvollendet. Neben diesen Vermessungsarbeiten für ein Steuerkataster waren
natürlich auch Vermessungen für topografische Landesaufnahmen und im Laufe
des 18. Jahrhunderts in vermehrtem Umfang auch für Vereinödungen, eine frühe
Vorstufe der heutigen Flurneuordnung, durchzuführen. Für diese umfangreichen
und vielgestaltigen Aufgaben wurden zahlreiche Feldmesser benötigt. Ein durch
große Leistung und fachliches Können herausragender Vertreter dieses Berufsstandes war der Feldmesser und Kartograf Johann Jacob Heber.
In der großen Landesausstellung »Das Konstanzer Konzil 1414–1418« war im
Sommer 2014 im Konstanzer Konzilgebäude auch eine handgezeichnete Bodensee-Karte
zu sehen. Diese Karte ist weithin unbekannt. Selbst in der umfassenden Monographie
»Der Bodensee in alten Kartendarstellungen« von Arthur Dürst und Ugo Bonaconsa aus
dem Jahr 1975 wird sie nicht erwähnt. Die Karte war im Besitz der Benediktinerabtei St.
Blasien im Schwarzwald. Wie sie von Konstanz nach St. Blasien gelangt ist, ist nicht bekannt. Nach Aufhebung des Klosters bei der Säkularisation 1806 wanderten die Mönche
nach St. Paul im Lavanttal in Kärnten aus, wo ihnen das dortige Benediktinerstift zur
Verfügung gestellt wurde. Im dortigen Graphischen Kabinett wird die Karte bis heute
aufbewahrt.
Bei der Deutschen Feldpost im Zweiten Weltkrieg unterscheidet man zwischen militärischen Feldpost-Sendungen, die von
Wehrmachtsdienststellen abgesandt wurden und den Abdruck des Briefstempels oder Dienstsiegels auf der Außenseite trugen, und den Privatsendungen der Wehrmachtsangehörigen als Absender oder Empfänger, die in persönlichen Angelegenheiten verschickt wurden. Die Feldpost war uneingeschränkt ein Teil der Wehrmacht. Die postfachliche Aufsicht oblag dem Reichspostministerium in Berlin. Zugelassen waren gewöhnliche Postkarten und Briefsendungen bis 250 g, Päckchen bis 1 kg, Post- und Zahlungsanweisungen ins Feld und vom Felde, Zeitungen und Telegramme. Der Heeresfeldpostmeister im OKH ließ gelegentlich Sondermarken für (Luft-)Feldpostbriefe und Feldpostpäckchen herausbringen.
Fremde Heimat
(2016)
Vor 70 Jahren hatten Millionen Deutsche ihre Heimat verloren
und hofften auf eine Herberge im zerstörten Nachkriegsdeutschland. Städte und Dörfer haben unter großem Einsatz
die riesige Herausforderung gemeistert. Etwa 240 Personen aus
den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Grenze und aus Ost- und
Südosteuropa sind in Steinach mittellos angekommen. Eine
große Zahl konnte sich hier einrichten und Wurzeln schlagen.
Andere sind weitergezogen. Einige waren bereit über Erlebtes
und Überliefertes zu sprechen. Die Neubürger von damals
haben auf vielfältige Weise das dörfliche Leben wieder mit aufgebaut, mit gestaltet und auch bereichert. Sie waren in der
neuen Heimat angekommen. Mit diesem Aufsatz soll an die
Flüchtlinge und Vertriebenen von damals erinnert werden.
Unberücksichtigt bleiben die Schrecken und Leiden derjenigen, die beim Einfall der Roten Armee als Jugendliche für Jahre
zur Zwangsarbeit nach Russland verschleppt worden waren. Es
hätte den Betroffenen unnötige Qualen bereitet. Es fehlen
auch die Schicksale der Menschen, die die sowjetisch besetzte
Zone verlassen mussten und die Geschichten der Russlanddeutschen, was den Rahmen dieser Arbeit gesprengt hätte
Das Judengrab von Steinach
(2017)
Wie kommt die Ruhestätte eines Juden auf einen christlichen Friedhof? Steinach war in seiner langen Geschichte nie Heimstätte von Angehörigen mosaischen Glaubens. Außerdem bestatteten die Juden ihre Toten traditionsgemäß auf Sammelfriedhöfen außerhalb christlicher Siedlungen. Nachforschungen im Archiv der Gemeinde bestätigten die Existenz eines Juden: Nikolaus Klein, 22 Jahre, geboren in Bukarest, gestorben in einem Transportzug am 5. März 1945. Handschriftlich hat
jemand nach Ende des Krieges die wenigen Angaben in die Lageskizze der Ehrengräber eingetragen. Vom Internationalen
Suchdienst in Bad Arolsen liegt eine Bestätigung vor. Damit konnte zweifelsfrei ausgeschlossen werden, dass Nikolaus Klein
nicht zu den Häftlingen der drei Haslacher Außenlager des KZs Natzwiller-Struthof im Elsass gehörte. Zeitzeugenberichte untermauerten das Ganze zusätzlich. Seinen Weg in die Vernichtung nachzuzeichnen, gestaltete sich indessen viel schwieriger.
Mit dem hellen, reinen Klang begleitete diese kleine Glocke auf der Friedhofskapelle St. Michael in Sasbach schon mehrere Generationen auf ihrem letzten Weg. Der Totengräber läutete dabei mit dem Glockenseil nach einem exakten Rhythmus, damit ein gleichmäßiges volles Geläut erklang. Bei der Renovierung der Kapelle 1969/70 bekam die Glocke einen elektrischen Antrieb. Im Türbogen der Kapelle ist die Jahreszahl 1515 eingemeißelt. Einige ältere Bürger von Sasbach haben eine besondere Verbindung und Erinnerung an diese kleine Glocke. In längst vergangenen Zeiten läutete diese kleine Glocke an der Kapelle zur heiligsten Dreifaltigkeit in der Wallfahrt, auf dem Hochfeld nördlich von Sasbach, so die mündliche Überlieferung. Viele Pilger baten hier um Hilfe in ihrer Not.
Seit dem 1. September 1939 ist Krieg. Der Angriff der deutschen Wehrmacht auf Polen ist in vollem Gange. England und Frankreich erklären daraufhin Deutschland am 3. September 1939 den Krieg.
Zu den Familien mit wehrfähigen Männern flatterten Einberufungsbefehle. Die Grundnahrungsmittel wurden rationiert, Brot, Fleisch, Butter,
Zucker gab es nur auf Lebensmittelkarten zu kaufen. Dem „Normalverbraucher" stand die geringste Kalorienmenge zu. Schuhe und Kleidung
waren nur auf Bezugscheine erhältlich. Die Einheitsseife und Tabak gab es
auf Zuteilung zu kaufen.
Aus Anlass des 100. Jahrestages des Inkrafttretens der Reichsjustizgesetzgebung regte der Karlsruher Bankdirektor Heinz Schröder (1919-1994) im Jahre 1979 an, eine Ausstellung in Karlsruhe zu veranstalten, die insbesondere dem Nichtjuristen in der Residenz des Rechts zeigen sollte, auf welchen geschichtlichen Grundlagen die heutigen Bundesgerichte beruhen. Dr. Hildebert Kirchner, langjähriger Direktor der Bibliothek des Bundesgerichtshofes, konzipierte hierauf die Ausstellung »Recht und Justiz in Deutschland ab 1806«, die von der Gesellschaft für kulturhistorische Dokumentation e. V. ausgerichtet wurde und auf reges Interesse gestoßen ist.
Im Jahre 1911, das die Verfassung für Elsass-Lothringen mit sich brachte, jährte sich zum 40. Mal die Kaiserproklamation von Versailles, die am preußischen Krönungstag, dem 18. Januar stattfand und den preußischen König Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser erklärte. Um die Bedeutung der Landesverfassung vom 31. Mai 1911 für das damalige Reichsland Elsass-Lothringen hinreichend zu erfassen, bedarf es eines geschichtlichen Rückblicks, zunächst auf die Entscheidung nach dem Deutsch-Französischen Krieg die damaligen französischen Departements Bas-Rhin und Haut-Rhin einschließlich der Großregion Metz (heutiges Departement Moselle) in das neugeschaffene Deutsche Reich einzugliedern, aber auch auf die Zeit davor.
Am Anfang war der Bundesgerichtshof, so kann chronologisch die Geschichte der Residenz des Rechts eingeleitet werden
– rangmäßig steht freilich das Bundesverfassungsgericht als Verfassungsorgan und oberster Gerichtshof an der Spitze. Am
2. Oktober 1950, einem Montag, nahm der Bundesgerichtshof seine Tätigkeit im Erbgroßherzoglichen Palais in der Karlsruher Innenstadt auf. Am darauf folgenden Sonntag, dem 8. Oktober 1950, fand die feierliche Eröffnung des Gerichtshofs statt.
Bundespräsident Theodor Heuss betonte in seiner Ansprache, dass die Autonomie der Rechtsfindung und der Rechtsentscheidung aus dem Einwirkungsvermögen der Besatzungsmächte vollends ausgeklammert werde und auch bleibe. Bundesjustizminister Thomas Dehler vereidigte Hermann Weinkauff als neuen Präsidenten und Carlo Wiechmann als Oberbundesanwalt.
Am 9. November 1918 gab Reichskanzler
Prinz Max von Baden [1867–1929] ohne eine
formelle Erklärung von Kaiser Wilhelm II.
[1859–1941] abzuwarten dessen Abdankung
bekannt. Zugleich übertrug er die Regierungsgeschäfte
auf den Reichstagsabgeordneten
Friedrich Ebert [1871–1925]. Am selben Tag
rief Philipp Scheidemann [1865–1939] vom
Berliner Reichstag die Deutsche Republik aus.
Einen Tag später, einem Sonntag, wurde eine
provisorische Landesregierung in Karlsruhe
unter dem Mannheimer Sozialdemokraten Anton
Geiß [1858–1944] gebildet. Die Ausarbeitung
einer neuen Landesverfassung nahm die
vorläufige badische Landesregierung zügig in
Angriff. Sie entschied sich, einen vorläufigen
Entwurf nicht selbst zu erstellen, sondern dies
einer Arbeitsgruppe zu überlassen. Die abschließende
Ausarbeitung der neuen Verfassung
sollte durch eine verfassungsgebende
badische Nationalversammlung erfolgen, deren
Wahl am 22. November 1918 angeordnet
und auf den 5. Januar 1919 festgesetzt wurde.
In der Öffentlichkeit wird vielfach die Ansicht vertreten, Juristen hätten sich nur ganz vereinzelt gegen das NS-Regime widersetzt. Dieser Eindruck ist nicht nur bezogen auf den aktiven Widerstand unzutreffend, sondern auch für den wesentlich breiteren Bereich der Widersetzlichkeit, der Opposition und Verweigerung im Alltag. Hier hat die zeitgeschichtliche Forschung die Kenntnis über die Einzelheiten widerständigen Verhaltens in letzter Zeit erheblich erweitert. Für den südwestdeutschen Bereich ist dies im wesentlichen der zur Universität Karlsruhe gehörenden Forschungsstelle Widerstand gegen den Nationalsozialismus im deutschen Südwesten zu verdanken. Sie hat sich im Rahmen des vom Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg geförderten Projekts „Justizgeschichte Badens und Württembergs, 1919–1953“ bereits
wiederholt mit dem Wirken badischer Juristen während der NS-Diktatur befasst.
Dem am 9. Februar 1601 in Chur vom Domkapitel neu gewählten Churer Bischof Johann V. Flugi von Aspermont (1601-1627) stand nicht nur ein schwieriges, in persönlicher Hinsicht wiederholt leidgeprüftes Episkopat bevor, sondern der Beginn des 17. Jahrhunderts war auch eine der turbulentesten Epochen in der über 1550-jährigen Geschichte des Bistums Chur. Der Freistaat der Gemeinen Drei Bünde, welcher zum Kernterritorium des kirchlichen Sprengels zählte, lag damals im Spannungsfeld der europäischen Großmächte. Der verhängnisvolle Zankapfel „Freier Durchpass“ für französisch-venezianische oder spanisch-mailändische Truppen über die Alpen markiert den Ausgangspunkt zu einem bald offen ausbrechenden Parteienkampf in Bünden, der sich zu einem konfessionspolitischen Flächenbrand ausweiten sollte. Er stellt den Beginn der so genannten „Bündner Wirren“ dar und belastete beinahe die gesamte Regierungszeit Johanns V. Wegen der auf willkürlich zusammengerufenen Strafgerichten gefällten Schandurteile, die mitunter direkt gegen Leib und Leben des ersten tridentinischen Churer Reformbischofs gerichtet waren, musste Johann V. bis 1610 größtenteils von seinen österreichischen Bistumsteilen Vorarlberg (Stadt Feldkirch) oder Vinschgau (Schloss Fürstenburg) aus die kirchlichen Geschicke leiten. Am 4. Mai 1610 erhielt er von der Stadt Chur die Zusicherung des freien Geleits für seine Rückkehr in die Bischofsstadt, wo er — auf dem Ritt von Feldkirch her über die Luzisteig nur knapp einen Attentat entkommen — im November 1610 eintraf. In diese Zeit der Wirren fällt im Februar/März 1611 — also genau vor 400 Jahren — der Anfang der seither beinahe lückenlosen Führung der Churer „libri ordinandorum“, der Weihebücher, auch „protocolli ordinandorum“ genannt, in welchen man neben den herkömmlichen Einträgen der Kandidaten mit Zulassung zu den niederen und höheren Weihen ab dem Episkopat Johanns VI. Flugi von Aspermont (1636-1661), einem Neffen des oben Genannten, auch Einträge zu vollzogenen Kirchweihen und Investituren findet.
Die Wahlfälschungen in Seelbach im Jahre 1842 beurteilte der Alterspräsident Johann Nepomuk Wetzel in seiner Stellungnahme vor der Zweiten Kammer der badischen Landstände am 1. Juni 1842 als einen Skandal von nationaler Bedeutung. ,,Zum ersten Mal", so der Deputierte, ,,erscheint hier die deutsche, die badische Ehre befleckt durch bestimmte Anklagen des Verbrechens der Geldbestechung zur Verfälschung der Volkswahlen." Was hatte sich an Skandalösem in Seelbach, in der Provinz Badens, zugetragen, um schließlich als „Seelbacher Wahlskandal von 1842" in die badische Parlamentsgeschichte einzugehen? Am 2. April 1842 erhob Michael Müller, Müllermeister auf der "Unteren Mühle" zu Dautenstein, als Beschwerdeführer von vierzehn namhaften Seelbacher Bürgern gegen die am 30. März 1842 in Seelbach durchgeführte Wahlmännerwahl beim Großherzoglichen Badischen Oberamt Lahr Einspruch.
Bitterkeit empfindet Johanna F., geb. Santo, wenn sie an die vielen rhetorisch ausgefeilten Reden denkt, die am 27. Januar 2005 von Politikern zum 60. Jahrestag der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz gehalten wurden. Keiner der Volksvertreter vergaß, an die Opfer von Nazi-Deutschland zu erinnern. Die KZ-Opfer nicht zu vergessen,
nie mehr Unrecht auf deutschem Boden zu dulden, war Inhalt aller Gedenkansprachen. Doch war die moralische Entrüstung, die Einforderung von Toleranz und Humanität im gesellschaftlichen Zusammenleben immer auch ein ernst zu nehmendes Anliegen der Redner? Entsprangen die lautstark vorgetragenen Anklagen stets auch einer edlen Gesinnung? Die Mutter von Johanna F., Elsa Santo, war vom 24. November 1944 bis zum 28. April 1945 als politisch Verfolgte im Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück inhaftiert. Eine Wiedergutmachung hat sie als Opfer des Faschismus trotz ihrer Anträge und Eingaben an die zuständigen Behörden im Land Baden-Württemberg nie erfahren. Aktenunterdrückung und
Rechtsbeugung haben jegliche Wiedergutmachung verhindert. Dieter Wiefelspütz (MdB), Innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, fasst sein Unverständnis und seine Empörung über die Vorgehensweise der Behörden gegenüber Johanna F. in einem Schreiben vom 8. September 2000 in folgenden Worten zusammen: „Ihr Schicksal und das Ihrer Mutter haben mich tief berührt und Ihr Leidensweg durch die bundesdeutsche Gerichtsbarkeit erfüllt mich mit Zorn und gleichzeitig mit Ohnmacht." Nachfolgend eine Dokumentation zu dem Schicksal von Frau Elsa Santo und ihrer Tochter Johanna.
Im Mittelalter bis weit in das 16. Jahrhundert hinein war es Rechtsbrauch, dass an der Stelle einer Bluttat, eines Mordes oder
Totschlages, ein Sühnekreuz errichtet werden musste. Es gehörte zur Rechtstradition, dass sich die Angehörigen des Täters und die Hinterbliebenen des Getöteten nach einem Totschlag durch einen Vergleich einigten, der neben der Zahlung von Schadensersatz auch eine öffentliche Sühne des Täters festsetzte. Zu den Sühneleistungen, die ein Übeltäter zur Erlangung der Absolution erbringen musste, zählten besondere Opfergänge, ein Gottesdienst mit Bußprozession oder eine Jahrtagsstiftung, Wachsspenden an die Kirche und Wallfahrten, aber vor allem die Aufstellung eines steinernen Sühnekreuzes. Hätte diese mittelalterliche Rechtsgewohnheit auch noch im 19. Jahrhundert Gültigkeit gehabt, dann stünde heute am Höhenweg vom Pflingsteck zum Hünersedel ein Sühnekreuz. Denn dort auf der Höhe, zwischen dem Heuberg und dem Hünersedel, oberhalb des „Hohbergs", auf der „Hohrüti", an dem alten Passübergang von Schweighausen nach Freiamt, von der Ortenau in den Breisgau, hat sich im Jahre 1828 ein versuchter Totschlag ereignet.
1964, unmittelbar nach meinem Pädagogikstudium, bin ich mit meiner jungen Familie von Freiburg ins Schuttertal gezogen. Ziel meiner beruflichen Wünsche war es, in einer bäuerlich strukturierten Gemeinde im Schwarzwald Dorfschullehrer zu werden und mich in meiner Freizeit, sofern möglich, forschend mit den Menschen, der Landschaft und der Kulturgeschichte der Region zu beschäftigen. Das Schicksal, die Vorsehung, was auch immer zutreffend, meinte es gut mit mir. In Schuttertal fand ich nicht nur eine schöne Neubauwohnung in sonniger Lage, sondern die örtliche Volksschule, die gerade zwei Jahre zuvor ein neues Schulgebäude mit einer Turn- und Festhalle bezogen hatte, suchte eine Lehrkraft. Es herrschte damals Lehrermangel auf dem Land.
Die Rodung und Besiedelung im oberen Schuttertal im 11. und 12. Jahrhundert erfolgte zunächst talaufwärts der Schotter, dem Loh- und Geisbergbach entlang. Schließlich erreichten die Rodungsbauern den Gebirgskamm Hünersedel-Geisberg-Hessenberg und begannen dann im 14. und 15. Jahrhundert jenseits der Wasserscheide im Harmersbächle und im Hinteren Geisberg zu roden und Hofstätten zu errichten. Vermutlich war es in der Zeit des frühen 15. Jahrhunderts, als die ersten
Siedler mit Unterstützung der Klosterherrschaft damit anfingen, die gerodeten Waldstücke im Hinteren Geisberg urbar zu machen. Da die Ertragsfähigkeit des Bodens gering war, sahen sich die siedlungswilligen Bauernfamilien genötigt, die landwirtschaftlichen Nutzflächen zur Existenzsicherung soweit wie möglich auszudehnen und dies - wissentlich oder unwissentlich - auch über die Herrschaftsgrenze hinaus. Begünstigt wurde die extensive Rodung und Urbarmachung durch die
Morphologie des Geländes, die im Hinteren Geisberg keinen eindeutigen, natürlichen Grenzverlauf zwischen der Herrschaft Fürstenberg und dem Kloster Ettenheimmünster erkennen ließ.
Der Sieg des kaiserlichen Heeres über die Türken vor Wien (1683) markiert den Anfang der Rückeroberung Ungarns. Da das Land durch die von 1529 bis 1687 andauernde osmanische Besetzung weitgehend entvölkert war, beschloss die habsburgische Verwaltung eine rasche Neubesiedlung der zurückgewonnenen Donautiefebene. Für das menschenleere, brachliegende Land sollten tüchtige Handwerker und Bauern aus dem Deutschen Reich angeworben werden, so die Vorstellung der Wiener Hofkammer und die der geistlichen und weltlichen Großgrundbesitzer. Die Kolonisten sollten aber nicht nur die Grenze gegen die Türken militärisch sichern helfen, sondern auch die landwirtschaftlichen Fortschritte des europäischen Westens nach Südosteuropa bringen. Erste umfassende Maßnahme einer planmäßigen Ansiedlungspolitik
war das „Impopulationspatent" des Kaisers Leopold I. von 1698. Als Konsequenz dieses siedlungspolitischen Vorhabens entstanden in den folgenden Jahrzehnten mehrere deutsche Siedlungsgebiete.
Die Auflösung des Klosters Ettenheimmünster geschah am 13. April 1803.
Der letzte Abt, Arbogast Heisler, zog sich, ausgestattet mit einem jährlichen Ruhegehalt von 4000 Gulden, als Pensionär in seine Geburtsstadt
Offenburg zurück.
Überzeugt, dass „ etwas Gutes zum Wohl der einst ihm anvertrauten Mitmenschen" bewirkt werden müsse, gründete Arbogast Heisler 1820 die
,, Prälatische Armenstiftung zu St. Landelin ", aus der die Armen in den Orten der ehemaligen Klosterherrschaft unterstützt werden sollten.
6000 Gulden Stiftungskapital vermachte Abt Heisler den Armen der
fünf Gemeinden Münchweier, Münstertal, Schweighausen, Dörlinbach und
Wittelbach.
Die Stiftung, deren umfangreiche Statuten am 3. Januar 1820 von Arbogast Heisler unterschrieben und gesiegelt wurden, sollte jedoch nicht nur
dazu dienen, die Armut unter den einstigen Klosterangehörigen zu lindem,
sondern auch auf ewige Zeiten an die Benediktinermönche im Münstertal
erinnern.
Aus heutiger Sicht erscheinen uns „Schutzbriefe" völlig unverständlich, ja abergläubisch. In der Glaubenswelt unserer Vorfahren hatten die „Schutzbriefe" jedoch neben einer Vielzahl von kirchlichen Schutzmitteln durchaus Sinn. Sie waren Mittel zur Daseinsbewältigung, der Versuch, Kräfte und Mächte zum eigenen Vorteil zu nutzen, aber auch dem Bösen und den Bedrohungen der menschlichen Existenz wirksam zu begegnen.Die dem „Schutzbrief' zugrundeliegenden Anschauungen gehen kulturhistorisch teilweise auf vorchristliches und mittelalterliches Gedankengut zurück. Gefährliche Dämonen, Geister und Hexen bedrohen und beeinflussen das menschliche Dasein, so die Auffassung unserer Vorfahren.
Über dem Dachfirst, durch Kamin, Fenster, Tür und Tor konnten sich die unheilvollen Mächte Einlass verschaffen. Deshalb war es wichtig, die Wohnräume und Viehställe zu schützen und den ungebetenen Gästen mit einem Abwehr- und Gegenzauber zu begegnen. Die „Schutzbriefe", die an einem verborgenen Ort im Haus aufbewahrt oder direkt am Körper getragen wurden, sollten jedoch nicht nur Haus und Hof schützen, sondern den Menschen - unter Anrufung der drei göttlichen Personen - auch vor ganz allgemeiner Lebensgefahr wie Pest, Krieg, Unwetter und Feuer bewahren.
Nach vier Wettkämpfen in Langschlag/Niederösterreich, in Pfannenstiel am Zürichsee/Schweiz und am Eichberg in Schuttertal hat Stefan Eble am 3. August 2008 im letzten Wettkampf in den französischen Alpen, in Hery
sur Ugine, den Titel des Eurojack-Europameisters der Sportholzfäller geholt. Der Schuttertäler hatte zwar keinen der vier Wettkämpfe für sich entscheiden können, er war jedoch der Beständigste unter den Athleten und platzierte sich immer im Vorfeld. In der Endabrechnung lag Stefan Eble nicht nur fünf Zähler vor dem Schweizer Stephan Hübscher, er hatte es
außerdem geschafft, die Siegesserie der Schweizer zu beenden. Seit 2003 wird die Eurojack-Europameisterschaft der Sportholzfäller ausgetragen. Stefan Eble war von Anfang an dabei und kam immer unter die besten fünf; in den Jahren 2005 und 2007 belegte der Zimmermann aus dem Michelbronn jeweils den dritten Platz. Der Titel jedoch war fest in Schweizer Hand. Die ersten drei Meisterschaften gewann Thomas Gerber, in den vergangenen beiden Jahren holte Hermann Schönbächler den Siegerpokal. Nun ist erstmals ein Deutscher, ein Schuttertäler, Europameister im Holzwettkampfsport.
,,Der Wolfersbach ist eine dem Gotteshaus Ettenheimmünster eigentümliche Waldung, eine Stund lang und bei einer halben Stund breit, und liegt einerseits an der Schuttertäler Allmend, oben herum an dem herrschaftlichen geroldseckischem Wald, unterhalb aber stoßt er an den Wittelbacher Bann und den Schmetterhof, so teils Güter in dem Wittelbacher, teils Schuttertäler Bann hat. Wegen diesem Wald sind schon bei 300 Jahre sehr viele Spänn und Streitigkeiten vorgefallen, die noch nicht beendigt sind." Mit dieser Lagebeschreibung beginnt der Chronist des Klosters Ettenheimmünster, Gervasius Bulffer, seine gründliche Untersuchung über den Ursprung der Besitzungen und die Rechte des Klosters im Wolfersbach. Die schon seit Jahrhunderten andauernden Spänn und Streitigkeiten mit den Herren von Geroldseck und ihren Rechtsnachfolgern sollten einmal endgültig geklärt werden.
Viele tausend Jahre lang genossen Bäume eine besondere Verehrung und kommen deshalb in fast allen Religionen ebenso wie in Märchen, Sagen und Legenden vor. Ihre Schönheit hat Dichter und Maler inspiriert. Aufgrund ihres Alters und ihrer Größe bewunderungswürdig ist auch Sägers „Große Buch" in Schuttertal. Diese Rotbuche (Fagus sylvatica) genießt zwar im Schuttertal keine religiöse Verehrung, der gewaltige Laubbaum wird jedoch von Groß und Klein bewundert. Den Ortskundigen ist die Schuttertäler Baumsehenswürdigkeit oberhalb des alten Sägerhofs vertraut, und sie wird von Generation zu Generation
immer wieder bestaunt. Kein Vater aus Schuttertal versäumt es, seinen Kindern irgendwann einmal diesen Baumriesen zu zeigen.
Betritt man die Weber-Medical-Clinic in Olney/Illinois und lässt sich in
der Empfangshalle in einem der schweren Ledersessel nieder, so fällt der
Blick unwillkürlich auf eine Porträt-Gallerie. Links des Haupteingangs reihen
sich zehn ausdrucksvolle, kluge Männer-Gesichter aneinander, alles
Ärzte aus der Familie Weber, die einst am „Weber-Olney-Sanitarium"
praktizierten.
Den meisten Besuchern sind die Namen der Weber-Ärzte noch persönlich
bekannt, wenn nicht, so doch aus Erzählungen der Eltern oder aus Presseberichten vertraut.
Die Geschichte der Weber-Familie kennt in Olney jeder, der in dieser
20 000-Einwohner-Stadt schon längere Zeit wohnhaft ist. Aber nicht nur in
Olney und Umgebung, im ganzen südlichen Illinois genießen die Weber-Ärzte noch großes Ansehen. Ihre Leistung für die Entwicklung des Gesundheitswesens in Illinois ist unvergessen, wie die bis zum heutigen Tage
in regelmäßigen Zeitabständen erscheinenden Berichte in der Regionalpresse über die Pionierleistung der Weber-Ärzte beweisen. [1]
1976 veröffentlichte Hubert Kewitz im Jahrbuch „Die Ortenau" einen regionalgeschichtlich äußerst wertvollen, wegweisenden Aufsatz über die
Grenzbeschreibung der Ettenheimer Waldmark von „926". [1]
,, Terminalia silvulae ", so beginnt die alte Beschreibung der Ettenheimer Wa1dmark.[2] Die Schrift gehört in einen Überlieferungskomplex aus
der Frühgeschichte des Klosters Ettenheimmünster, angehängt an die auf
926 datierte Notitia Burchards I. über eine Streitbeilegung mit dem St.-
Margarethen-Stift in Waldkirch.
Waldkircher Gotteshausleute, so die Überlieferung, waren gewaltsam in
die Besitzungen von Ettenheimmünster eingedrungen, schädigten die dortigen Bewohner, indem sie auf deren Gütern unreife Früchte ernteten und
mitnahmen. Geschlichtet wurde der Streit von Burchard I., Herzog von
Alemannien.
Das Prinzip Volluniversität
(2008)
Auch an der Heidelberger Ruprecht-Karls-
Universität hat in den letzten beiden Jahren die
Exzellenzinitiative von Bund und Ländern, bei
der es um viel Geld und Prestige ging, Wissenschaftler,
aber auch Mitarbeiter aus dem
administrativen Bereich gehörig in Atem
gehalten: Projekte wurden entwickelt, Anträge
formuliert sowie ein strategisches Zukunftskonzept
erarbeitet. Der Aufwand hat sich gelohnt.
Ein Blick auf die Ergebnisse des in zwei
Runden 2006 und 2007 ausgetragenen Wettbewerbs
zeigt, dass die Universität Heidelberg
nicht nur in allen Kategorien – den so genannten
drei „Säulen“ – punkten konnte. Mit der
Bewilligung von drei Graduiertenschulen für
die Doktorandenausbildung, zwei Exzellenzclustern
für die Forschung sowie des Zukunftskonzepts
erzielte die Ruperto Carola sogar
bundesweit eines der besten Ergebnisse überhaupt.
Am 19.1.2011 wurde das vielen Offenburger Familien an das Herz gewachsene Landschulheim Käfersberg in neuem Glanz eröffnet. Zur Generalsanierung des Landschulheimes wurden die Lehrer, Schüler und die Eltern aufgefordert ihren Beitrag durch Spendensammlungen zur Sanierung zu leisten. Durch die Zusage der Stiftung, jeden gesammelten Euro bis zur Höhe von 50 000 € zu verdoppeln wurde ein außergewöhnliches Engagement bei Schülern, Lehrern und Eltern ausgelöst.
Zu den bedeutendsten Entdeckungen in der frühmittelalterlichen Alamannia zählt
zweifellos das Kammergrab, das im März 1966 beim Bau eines Wohnhauses auf der
„Gierhalde“ in Hüfingen zum Vorschein kam. Mit diesem Fund wurde zum ersten
Mal die bedeutende Rolle des römischen Kastellorts „Brigobannis“ in der Merowingerzeit erkennbar. Schlagartig rückte er die politischen Kräfte in unser Blickfeld, die den Gang der Geschichte auf der Baar, im Quellgebiet der Donau und an
der Kreuzung wichtiger Fernstraßen im Frühen Mittelalter bestimmt haben. Die spätere Entdeckung des großen merowingerzeitlichen Ortsgräberfeldes im Gewann „Auf Hohen“ mit seinen mehr als zwanzig Adelsgräbern hat dann
diesen ersten Hinweis eindrucksvoll bestätigt.