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Der kürzere Teil des Tagebuchs von Clara Faisst, der die unmittelbare Nachkriegszeit bis zur Jahreswende 1919/20 umfasst und mit der Novemberrevolution beginnt, weicht deutlich von den Schilderungen der Kriegszeit ab, die neben der scharfsichtigen und scharfzüngigen Schilderung gesellschaftlicher Erscheinungsformen und Defizite in anekdotenhaftem Stil zahlreiche Einzelschicksale vorstellte. Wer nun eine Reflexion der Revolutionsereignisse in Baden erwartet, wird enttäuscht, denn über die Revolution weiß Clara Faisst nur wenig zu berichten. Klar wird indessen ihre Ablehnung der revolutionären Umwälzung insbesondere dort, wo sie die Minister der neuen Regierung in despektierlicher Weise „vorführt“. Vielmehr geht es Clara Faisst um die Frage, wie die katastrophale Niederlage zu bewältigen ist, und
wie sie vor allem aus christlicher Perspektive zu verstehen ist. Dabei wird deutlich, dass Gott für die Bewältigung der gesellschaftlichen und politischen Krise der Gegenwart in gleicher Weise in Anspruch genommen wird, wie dies bereits in der Kriegszeit mit der Hoffnung auf Gottes Beistand und den Sieg geschehen war.
Eines der markantesten Gebäude in der Kaiserstuhlgemeinde Achkarren, einem Stadtteil von Vogtsburg i. K., ist das Hotel - Restaurant - Winzerstube »Die Achkarrer Krone« in der Schlossbergstraße, gegenüber dem Kaiserstühler Weinbaumuseum. Ihr diesjähriges Jubiläum geht auf die 1561 erstmals erwähnte Achkarrer Gemeindestube zurück, deren gastronomische Tradition das heutige Familienunternehmen fortführt.
Vergessen wäre gefährlich! »Verbrechen gegen die Menschlichkeit, unter anderem:
Mord, ethnische Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche
Akte gegen die Zivilbevölkerung oder: Verfolgung aufgrund von rassistischen, politischen und religiösen Motiven; unabhängig davon, ob einzelstaatliches Recht verletzt wurde.« So lautet die Definition der Londoner Charta vom 8. August 1945.
Mit dem Begriff »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« versuchten 1945 die Staaten, deren Armeen das nationalsozialistische Deutschland niedergerungen hatten, die
Verbrechen der Deutschen zu beschreiben und Maßstäbe zu ihrer Verurteilung zu
schaffen. Dass sie einen ganz wichtigen rechtsstaatlichen Grundsatz unterliefen,
indem sie den Straftatbestand erst definierten, nachdem die Taten begangen waren,
war allseits bewusst. Angesichts der jahrelangen, geplanten, massenhaft praktizierten
ungeheuerlichen Brutalität des Terror-Regimes und aller, die es unterstützten, wurde
dieser Verstoß gegen einen formalen Rechtsgrundsatz in Kauf genommen. Unter anderem auch, weil »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« zwar eine neue Formulierung war, im Kern aber nur gewachsene Grundlagen des modernen Rechts zusammenfasste – bis hin zu biblischen Grundsätzen wie »Liebe deinen Nächsten wie dich
selbst« oder eben »Du sollst nicht töten«. Diese und alle darauf aufbauenden Gebote
und Verbote brauchten angesichts der zwölf Millionen Menschen, die von den Nazis
gezielt ermordet worden waren, dringend neue Schubkraft.
August 1947: »Es wird beantragt, den Betroffenen in die Gruppe der Hauptschuldigen einzureihen«; Juni 1948: »Der Betroffene ist Belasteter«; Juni 1949: »Der Betroffene ist Minderbelasteter«. Was war das für ein Trümmerfeld, in das
Ferdinand Ostertag 1946 aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft zurückkehrte: Deutschland, zugrunde gerichtet von ihm
und seinesgleichen. In seiner eigenen Wahrnehmung hatte er alles erdenkliche Gute für dieses Land getan. Das Bild, das er von sich selbst zeichnete, zeigt einen fortschrittlichen, pflichtbewussten, korrekten, fairen, selbstlosen Mann, einen Diener des Gemeinwohls. Und eben Deutschlands. Um das er sich besonders in der Stadt bemühte, in die sein Lebensweg ihn geführt hatte – in Ludwigsburg: als Direktor der Bausparkasse GdF Wüstenrot, als Fraktionsvorsitzender der NSDAP im Gemeinderat, als ehrenamtlicher Bürgermeister.
Vorbemerkung: Aus Anlass des 60. Jahrestages der Deportation Bruchsaler Juden in das südfranzösische Lager Gurs 1940
haben sich in den Monaten September bis November 2000 an der Bruchsaler Balthasar-Neumann-Schule II 22 Schüler des Berufskollegs Fachhochschulreife (JBKFH) im Alter von 22 bis 28 Jahren mit diesem Thema auseinandergesetzt. Im Generallandesarchiv Karlsruhe und im Stadtarchiv Bruchsal wurden Akten und Dokumente zu diesem Thema eingesehen. Im Rahmen der vorliegenden Sozialstudie sollten die Fragen herausgearbeitet werden: wer waren diese Menschen,
die man deportierte, welcher Schicht entstanden sie, lassen sich Veränderungen der Sozialstruktur im Bruchsal der 1930er Jahre erkennen?
Georg Peter Weygoldt (1889–1907) war ein strebsamer Mensch. Er stammte aus einfachen Verhältnissen, war Lehrer an verschiedenen Volksschulen und machte als Autodidakt das Abitur. Danach studierte Weygoldt evangelische Theologie und Philologie, und er wurde im badischen Oberland, in Lörrach, zum Kreisschulrat befördert, nachdem er zuvor kurze Zeit die höhere Bürgerschule in Weinheim geleitet hatte. Nach knapp 14 Jahren als Kreisschulrat wurde er als Stadtschulrat nach Karlsruhe versetzt. Hier gelang ihm als Nationalliberalem der Sprung in
die Zweite Kammer der badischen Ständeversammlung. Er wurde für den Wahlbezirk XI, der sich zum großen Teil aus Orten seines ehemaligen Schulbezirks in Südbaden zusammensetzte, ins Parlament gewählt. Nach wenigen Jahren als Schulrat in Karlsruhe wurde Weygoldt ein Mitglied des Oberschulrates in Karlsruhe, einer staatlichen Behörde für die Aufsicht über das gesamte Schulwesen in Baden. Er war ein Vorreiter der später qualitativ aufgewerteten Volks- und Berufsschulen.
Nachdem der Verfasser mehrere Abgeordnete des alten badischen Landtages (Ludwig Marum, SPD; Josef Ziegelmeyer, Zentrum; Rupert Rohrhurst, Nationalliberale Partei; Friedrich Weber, SPD und Johann Georg Banschbach, Konservative Partei) untersucht hat, beschreibt er nun mit Marie Bernays eine der ersten weiblichen Abgeordneten des demokratischen Parlaments in Karlsruhe, deren Todestag sich im Frühjahr 2004, am 22.4.1939, zum 65. Mal jährt.
Nachdem ich in früheren Zeitschriften der
Badischen Heimat einige Parlamentarierinnen
des Badischen Landtags der ersten Stunde vorgestellt
habe, werde ich nun einen wirtschaftlich
einflussreichen Abgeordneten des badischen
Parlaments würdigen.
Richard Freudenberg wurde am 9. Februar
1892 in Weinheim geboren, besuchte seit 1901
das Weinheimer Realgymnasium und schloss
dieses 1911 mit dem Abitur ab. Vom Wintersemester
1911/12 an studierte er zuerst in
Bonn, dann in den USA, Berlin und Frankfurt
a. M. Botanik. Zu Beginn des Ersten Weltkrieges
brach er sein Studium ab und trat in die
elterliche Lederfabrik Carl Freudenberg in
Weinheim ein. 1918 wurde er hier Prokurist
und 1921 Geschäftsführer. Er trat am 19. 11.
1919 für den Mannheimer Rechtsanwalt Friedrich
König in den Badischen Landtag als Abgeordneter
der Deutschen Demokratischen Partei
(DDP) ein und war von 1920–1925 Mitglied
des Haushaltsausschusses.1 Im Jahr 1919 begann
auch seine kommunalpolitische Arbeit in
Weinheim.
Am 22.8.1818, vor 200 Jahren, unterschrieb Großherzog Karl die badische Verfassungsurkunde.
Es war ein Werk des aufgeklärten Absolutismus, das das monarchische Prinzip herausstellte.
Trotzdem war die badische Bevölkerung durch die Wahl der Abgeordneten zur Zweiten Kammer
an der staatlichen Willensbildung beteiligt, denn die Zweite Kammer der badischen
Ständeversammlung gewährte den Bürgern indirekte Kompetenzen bei der Gesetzgebung, der
Steuerbewilligung und der Budgetprüfung. Im Laufe der nächsten Jahrzehnte wurden die
Rechte der Badener erweitert, aber die Staatsform blieb weiterhin eine Monarchie, in der der
Großherzog die Macht auf sich vereinigte. Erst 1919 nach dem ersten Weltkrieg und einer Revolution
bekam das Land Baden mit der Verfassung vom 21. März 1919 eine neue Staatsform,
die der Demokratie. Und alle Bürger Badens hatten nun die gleichen Rechte und Pflichten,
egal ob Männer oder Frauen, Arme oder Reiche, Christen oder Juden.
Ludwig Maier ist ein Architekt, der für das Erzbistum Freiburg eine Vielzahl von katholischen Kirchen geplant und teilweise errichtet hat. Er wurde als Sohn eines Gastwirts geboren und studierte nach dem Besuch des Gymnasiums in Strasbourg an dem Karlsruher Polytechnikum. Hier lernte er die verschiedenen Baustile kennen, und die von ihm geplanten und erbauten
Kirchen waren entweder im neugotischen, neuromanischen oder im neubarocken Baustil erstellt worden. Diese Kirchen wurden seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts als Imitate abgetan. Heute sieht man sie als Kunstwerke an, die erhaltens- und schützenswert sind.
Marianne Weber
(2005)
Der Verfasser hat im Heft 3/2003 der
Badischen Heimat über die Parlamentstätigkeit
Marie Bernays als einer der ersten badischen
Parlamentarierinnen berichtet. Die erste Rednerin
im badischen Parlament in Karlsruhe
nach Einführung des Frauenwahlrechts war
aber Marianne Weber, die Frau des berühmten
Soziologen Max Weber. Sie hat am 15. Januar
1919 die Bedeutung dieses Tages herausgestellt,
weil damals zum ersten Mal Frauen in den
badischen Landtag eingezogen sind.
Die Ausstellung »Reformation! Der Südwesten und Europa« im Zeughaus C5 der Reiss-Engelhorn-Museen in Mannheim folgt auf die Ausstellung »Die Päpste und die Einheit der lateinischen Welt«. Sie soll eine Erweiterung der Päpste-Ausstellung sein
und zeigen, wie sich die Reformation wegen der Verweltlichung des Papsttums und der Kirche im Südwesten
Deutschlands ausgebreitet hat.
Die politischen und wirtschaftlichen Ereignisse der Republik Baden in der Zeit der Weimarer Republik
(2016)
Das demokratische Land Baden zwischen den zwei Weltkriegen existierte nicht lange, von 1919–1933. In dieser Zeit erlebte Baden mehr Tiefen als Höhen. Die Tiefen waren die schlechte Nachkriegsentwicklung seit 1918, das Krisenjahr 1923, die Weltwirtschaftskrise von 1929 und
die sich anschließende Auflösung der badischen Demokratie ab 1933. Die erstarkte Konjunktur seit 1924 war ein Höhepunkt in der Entwicklung Badens nach dem Ersten Weltkrieg, als die Zahl der verschiedenen Industriegebiete zu- und die Arbeitslosigkeit abnahm. Nach dem
Zweiten Weltkrieg ist das Land Baden nach anfänglichen Schwierigkeiten, ob es sich mit Württemberg zu einem Bundesland zusammenschließen sollte, mit Württemberg vereinigt ein wirtschaftlich starkes und zuverlässiges demokratisches Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland geworden.
Die Badische Verfassungsurkunde von 1818 galt 100 Jahre. Nach dem Ersten Weltkrieg kam
es in Baden sehr schnell zu einer neuen Verfassung, der Badischen Verfassung vom 21. März
1919, die in einer Volksabstimmung mit großer Mehrheit gebilligt wurde. Diese demokratische
Verfassung löste die monarchisch geprägte Verfassung von 1818 ab. Die damaligen Grundrechte
erschienen in der Verfassung von 1919, sie wurden aber weiter ausgebaut, z. B. durch
den Gleichheitsgrundsatz: Männer und Frauen sind vor dem Gesetz gleich. Durch die nationalsozialistische
Herrschaft wurde die Badische Verfassung von 1919 nach fast 14 Jahren »aus
dem Verkehr gezogen«. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstand im südlichen Baden ein neuer
Staat mit Namen Baden, der sich eine neue Verfassung, die Verfassung des Landes Baden vom
19. Mai 1947 gab. Dieses Land Baden bestand nur fünf Jahre, weil seit 1953 das Land Baden-
Württemberg aus den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern
mit der Verfassung des Landes Baden-Württemberg vom 19. November 1953 entstanden ist.
Seither gibt es kein eigenständiges Land Baden mehr.
Bisher hatte der Verfasser verschiedene Abgeordnete der Zweiten Kammer der Badischen Ständeversammlung, die die eigentliche Volksvertretung war, bearbeitet. Nun erscheint eine Abhandlung der Tätigkeit eines Abgeordneten der Ersten Kammer. Diese war bei der parlamentarischen Gesetzgebung beteiligt gewesen. Der Abgeordnete Dr. Richard Rothe war ein evangelischer Theologieprofessor, den der Großherzog für zwei Parlamentsperioden wegen dessen Verdiensten zum Abgeordneten ernannte. Richard Rothe trat nicht häufig ans Pult der Ersten Kammer, er setzte sich vor allem für Fragen der Religion und der Schule ein. Seine nationale Einstellung in diesem Artikel zur beginnenden Reichsgründung 1871 ist bemerkenswert.
Johann Baptist Knebel
(2020)
In der Kaiserzeit und während der Weimarer Republik kam es öfter vor, dass katholische Priester im badischen Landtag als Abgeordnete tätig waren. So war auch der katholische Pfarrer Johann Baptist Knebel von 1909–1912 Abgeordneter des badischen Parlaments. Er wuchs in ärmlichen Verhältnissen auf und wurde in seiner Jugendzeit bildungsmäßig von seinem Heimatpfarrer und dadurch auch wirtschaftlich von der katholischen Kirche gefördert. Denn ohne diese Unterstützung hätte Knebel nicht studieren und Pfarrer werden können. Wegen seiner Sprachbegabung kam er zur Politik und wurde Abgeordneter der Zentrumspartei im badischen Landtag. In der ersten der zwei Sitzungsperioden seiner Parlamentstätigkeit war er politisch sehr aktiv, in seiner zweiten Sitzungsperiode trat er im Landtag meist nur noch als Besserwisser und Aufklärer auf. Und hier kündigte sich das Ende seiner politischen Laufbahn an, das er wohl entweder einem Streit mit den Verantwortlichen der Zentrumspartei und/oder dem Ärger mit seinem kirchlichen Dienstvorgesetzten verdankte.
Die Gemeinde Langenbrücken, heute Ortsteil der Gemeinde Bad Schönborn, in der Nähe der Stadt Bruchsal gelegen, war früher landwirtschaftlich geprägt. Sie hatte in den Zeiten der Industrialisierung im 19./Anfang des 20. Jahrhunderts, als die Städte expandierten und Menschen aus den Dörfern in die Städte gezogen waren, ihr Gemeindevermögen in einer Hochkonjunkturphase – meist um ein paar Jahre verzögert – gesteigert und nicht gesenkt. Nur bei abgeschwächter Konjunktur hatte der Wert des Gemeindevermögens – ebenfalls verzögert – abgenommen. Bei der Einteilung der Konjunkturphasen habe ich mich auf die Gliederung »Hochindustrialisierung in Deutschland« von Wikipedia bezogen.
Maria Rigel
(2007)
Maria Rigel wurde 11. 9. 1869 in Adelsheim geboren, wo ihr Vater als Notar tätig war. Sie besuchte von 1876–1883 die Volksschule zu Adelsheim, ab 1883–1884 die Höhere Mädchenschule in Mannheim und von 1884–1887 das Klosterinstitut in Offenburg. Der Besuch der höheren Schule gab ihr die Möglichkeit, das Lehrerinnenseminar in Karlsruhe zu besuchen. Hier legte Maria Rigel 1889 die 1. Lehrerinnenprüfung ab und wurde am 5. 8.1889 als Volkschulkandidatin in den badischen
Schuldienst aufgenommen. 1890 bestand sie die 2. (höhere) Lehrerinnenprüfung. Die erste planmäßige Anstellung als Hauptlehrerin erfolgte 1902 in Mannheim, 1924 wurde sie hier als Oberlehrerin und am 1. 10.1927 als Rektorin in der K-5 Schule ernannt.
Zu Anfang des 20. Jahrhunderts gab es im Land Baden verschiedene Wahlsysteme bei Bürgermeisterwahlen. Der Bürgermeister der Gemeinde Langenbrücken, heute gehört der Ort zu Bad Schönborn, Josef Ziegelmeyer, ist mittels drei verschiedener Wahlsysteme zum Bürgermeister gewählt worden. Die ersten beiden Wahlen fanden im Zeitalter der konstitutionellen Monarchie statt, die dritte im Zeitalter einer demokratischen Republik. Bei der ersten Wahl wurde Ziegelmeyer von einem Bürgerausschuss gewählt, bei der zweiten von einem Teil der Ortsbürger und bei der dritten Wahl von allen Ortsbürgern der Gemeinde. Das Ergebnis der Wahlen Ziegelmeyers war immer hervorragend, die Wahlsysteme hatten keinen Einfluss auf das sehr gute Abschneiden Ziegelmeyers.
Das absolutistisch regierte Fürstentum Baden brauchte wegen des durch Napoleon beförderten Zusammenbruchs des alten deutschen Reichs und wegen des Zuwaches vieler Gebiete nach „Entschädigung“ für die Abtretung linksrheinischer Gebiete eine neue Verwaltungsstruktur und ein geändertes Staatsrecht. Dieses schuf der Geheimrat Friedrich Brauer (1754–1813) mit seinen 13 Organisations- und seinen Konstitutionsedikten. Die Konstitutionsedikte, eine Zusammenfassung von Grundgesetzen, sollten „unwandelbar sein, mithin auch nur solche allgemeinen Grundzüge enthalten, die nach höchstmöglicher Wahrscheinlichkeit unter allem äußeren Wechsel als unveränderliche Basis fortdauern können.“ Brauer stellte sich hier nicht als Vertreter eines Repräsentativsystems dar, sondern er verfolgte in vielerlei Hinsicht das alte Reichsrecht und übertrug „reichsrechtliche Befugnisse“ auf seinen Souverän, den späteren Großherzog Karl Friedrich.