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Am Anfang war der Bundesgerichtshof, so kann chronologisch die Geschichte der Residenz des Rechts eingeleitet werden
– rangmäßig steht freilich das Bundesverfassungsgericht als Verfassungsorgan und oberster Gerichtshof an der Spitze. Am
2. Oktober 1950, einem Montag, nahm der Bundesgerichtshof seine Tätigkeit im Erbgroßherzoglichen Palais in der Karlsruher Innenstadt auf. Am darauf folgenden Sonntag, dem 8. Oktober 1950, fand die feierliche Eröffnung des Gerichtshofs statt.
Bundespräsident Theodor Heuss betonte in seiner Ansprache, dass die Autonomie der Rechtsfindung und der Rechtsentscheidung aus dem Einwirkungsvermögen der Besatzungsmächte vollends ausgeklammert werde und auch bleibe. Bundesjustizminister Thomas Dehler vereidigte Hermann Weinkauff als neuen Präsidenten und Carlo Wiechmann als Oberbundesanwalt.
Am 9. November 1918 gab Reichskanzler
Prinz Max von Baden [1867–1929] ohne eine
formelle Erklärung von Kaiser Wilhelm II.
[1859–1941] abzuwarten dessen Abdankung
bekannt. Zugleich übertrug er die Regierungsgeschäfte
auf den Reichstagsabgeordneten
Friedrich Ebert [1871–1925]. Am selben Tag
rief Philipp Scheidemann [1865–1939] vom
Berliner Reichstag die Deutsche Republik aus.
Einen Tag später, einem Sonntag, wurde eine
provisorische Landesregierung in Karlsruhe
unter dem Mannheimer Sozialdemokraten Anton
Geiß [1858–1944] gebildet. Die Ausarbeitung
einer neuen Landesverfassung nahm die
vorläufige badische Landesregierung zügig in
Angriff. Sie entschied sich, einen vorläufigen
Entwurf nicht selbst zu erstellen, sondern dies
einer Arbeitsgruppe zu überlassen. Die abschließende
Ausarbeitung der neuen Verfassung
sollte durch eine verfassungsgebende
badische Nationalversammlung erfolgen, deren
Wahl am 22. November 1918 angeordnet
und auf den 5. Januar 1919 festgesetzt wurde.
In der Öffentlichkeit wird vielfach die Ansicht vertreten, Juristen hätten sich nur ganz vereinzelt gegen das NS-Regime widersetzt. Dieser Eindruck ist nicht nur bezogen auf den aktiven Widerstand unzutreffend, sondern auch für den wesentlich breiteren Bereich der Widersetzlichkeit, der Opposition und Verweigerung im Alltag. Hier hat die zeitgeschichtliche Forschung die Kenntnis über die Einzelheiten widerständigen Verhaltens in letzter Zeit erheblich erweitert. Für den südwestdeutschen Bereich ist dies im wesentlichen der zur Universität Karlsruhe gehörenden Forschungsstelle Widerstand gegen den Nationalsozialismus im deutschen Südwesten zu verdanken. Sie hat sich im Rahmen des vom Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg geförderten Projekts „Justizgeschichte Badens und Württembergs, 1919–1953“ bereits
wiederholt mit dem Wirken badischer Juristen während der NS-Diktatur befasst.
Dem am 9. Februar 1601 in Chur vom Domkapitel neu gewählten Churer Bischof Johann V. Flugi von Aspermont (1601-1627) stand nicht nur ein schwieriges, in persönlicher Hinsicht wiederholt leidgeprüftes Episkopat bevor, sondern der Beginn des 17. Jahrhunderts war auch eine der turbulentesten Epochen in der über 1550-jährigen Geschichte des Bistums Chur. Der Freistaat der Gemeinen Drei Bünde, welcher zum Kernterritorium des kirchlichen Sprengels zählte, lag damals im Spannungsfeld der europäischen Großmächte. Der verhängnisvolle Zankapfel „Freier Durchpass“ für französisch-venezianische oder spanisch-mailändische Truppen über die Alpen markiert den Ausgangspunkt zu einem bald offen ausbrechenden Parteienkampf in Bünden, der sich zu einem konfessionspolitischen Flächenbrand ausweiten sollte. Er stellt den Beginn der so genannten „Bündner Wirren“ dar und belastete beinahe die gesamte Regierungszeit Johanns V. Wegen der auf willkürlich zusammengerufenen Strafgerichten gefällten Schandurteile, die mitunter direkt gegen Leib und Leben des ersten tridentinischen Churer Reformbischofs gerichtet waren, musste Johann V. bis 1610 größtenteils von seinen österreichischen Bistumsteilen Vorarlberg (Stadt Feldkirch) oder Vinschgau (Schloss Fürstenburg) aus die kirchlichen Geschicke leiten. Am 4. Mai 1610 erhielt er von der Stadt Chur die Zusicherung des freien Geleits für seine Rückkehr in die Bischofsstadt, wo er — auf dem Ritt von Feldkirch her über die Luzisteig nur knapp einen Attentat entkommen — im November 1610 eintraf. In diese Zeit der Wirren fällt im Februar/März 1611 — also genau vor 400 Jahren — der Anfang der seither beinahe lückenlosen Führung der Churer „libri ordinandorum“, der Weihebücher, auch „protocolli ordinandorum“ genannt, in welchen man neben den herkömmlichen Einträgen der Kandidaten mit Zulassung zu den niederen und höheren Weihen ab dem Episkopat Johanns VI. Flugi von Aspermont (1636-1661), einem Neffen des oben Genannten, auch Einträge zu vollzogenen Kirchweihen und Investituren findet.
Die Wahlfälschungen in Seelbach im Jahre 1842 beurteilte der Alterspräsident Johann Nepomuk Wetzel in seiner Stellungnahme vor der Zweiten Kammer der badischen Landstände am 1. Juni 1842 als einen Skandal von nationaler Bedeutung. ,,Zum ersten Mal", so der Deputierte, ,,erscheint hier die deutsche, die badische Ehre befleckt durch bestimmte Anklagen des Verbrechens der Geldbestechung zur Verfälschung der Volkswahlen." Was hatte sich an Skandalösem in Seelbach, in der Provinz Badens, zugetragen, um schließlich als „Seelbacher Wahlskandal von 1842" in die badische Parlamentsgeschichte einzugehen? Am 2. April 1842 erhob Michael Müller, Müllermeister auf der "Unteren Mühle" zu Dautenstein, als Beschwerdeführer von vierzehn namhaften Seelbacher Bürgern gegen die am 30. März 1842 in Seelbach durchgeführte Wahlmännerwahl beim Großherzoglichen Badischen Oberamt Lahr Einspruch.
Bitterkeit empfindet Johanna F., geb. Santo, wenn sie an die vielen rhetorisch ausgefeilten Reden denkt, die am 27. Januar 2005 von Politikern zum 60. Jahrestag der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz gehalten wurden. Keiner der Volksvertreter vergaß, an die Opfer von Nazi-Deutschland zu erinnern. Die KZ-Opfer nicht zu vergessen,
nie mehr Unrecht auf deutschem Boden zu dulden, war Inhalt aller Gedenkansprachen. Doch war die moralische Entrüstung, die Einforderung von Toleranz und Humanität im gesellschaftlichen Zusammenleben immer auch ein ernst zu nehmendes Anliegen der Redner? Entsprangen die lautstark vorgetragenen Anklagen stets auch einer edlen Gesinnung? Die Mutter von Johanna F., Elsa Santo, war vom 24. November 1944 bis zum 28. April 1945 als politisch Verfolgte im Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück inhaftiert. Eine Wiedergutmachung hat sie als Opfer des Faschismus trotz ihrer Anträge und Eingaben an die zuständigen Behörden im Land Baden-Württemberg nie erfahren. Aktenunterdrückung und
Rechtsbeugung haben jegliche Wiedergutmachung verhindert. Dieter Wiefelspütz (MdB), Innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, fasst sein Unverständnis und seine Empörung über die Vorgehensweise der Behörden gegenüber Johanna F. in einem Schreiben vom 8. September 2000 in folgenden Worten zusammen: „Ihr Schicksal und das Ihrer Mutter haben mich tief berührt und Ihr Leidensweg durch die bundesdeutsche Gerichtsbarkeit erfüllt mich mit Zorn und gleichzeitig mit Ohnmacht." Nachfolgend eine Dokumentation zu dem Schicksal von Frau Elsa Santo und ihrer Tochter Johanna.
Im Mittelalter bis weit in das 16. Jahrhundert hinein war es Rechtsbrauch, dass an der Stelle einer Bluttat, eines Mordes oder
Totschlages, ein Sühnekreuz errichtet werden musste. Es gehörte zur Rechtstradition, dass sich die Angehörigen des Täters und die Hinterbliebenen des Getöteten nach einem Totschlag durch einen Vergleich einigten, der neben der Zahlung von Schadensersatz auch eine öffentliche Sühne des Täters festsetzte. Zu den Sühneleistungen, die ein Übeltäter zur Erlangung der Absolution erbringen musste, zählten besondere Opfergänge, ein Gottesdienst mit Bußprozession oder eine Jahrtagsstiftung, Wachsspenden an die Kirche und Wallfahrten, aber vor allem die Aufstellung eines steinernen Sühnekreuzes. Hätte diese mittelalterliche Rechtsgewohnheit auch noch im 19. Jahrhundert Gültigkeit gehabt, dann stünde heute am Höhenweg vom Pflingsteck zum Hünersedel ein Sühnekreuz. Denn dort auf der Höhe, zwischen dem Heuberg und dem Hünersedel, oberhalb des „Hohbergs", auf der „Hohrüti", an dem alten Passübergang von Schweighausen nach Freiamt, von der Ortenau in den Breisgau, hat sich im Jahre 1828 ein versuchter Totschlag ereignet.
1964, unmittelbar nach meinem Pädagogikstudium, bin ich mit meiner jungen Familie von Freiburg ins Schuttertal gezogen. Ziel meiner beruflichen Wünsche war es, in einer bäuerlich strukturierten Gemeinde im Schwarzwald Dorfschullehrer zu werden und mich in meiner Freizeit, sofern möglich, forschend mit den Menschen, der Landschaft und der Kulturgeschichte der Region zu beschäftigen. Das Schicksal, die Vorsehung, was auch immer zutreffend, meinte es gut mit mir. In Schuttertal fand ich nicht nur eine schöne Neubauwohnung in sonniger Lage, sondern die örtliche Volksschule, die gerade zwei Jahre zuvor ein neues Schulgebäude mit einer Turn- und Festhalle bezogen hatte, suchte eine Lehrkraft. Es herrschte damals Lehrermangel auf dem Land.
Die Rodung und Besiedelung im oberen Schuttertal im 11. und 12. Jahrhundert erfolgte zunächst talaufwärts der Schotter, dem Loh- und Geisbergbach entlang. Schließlich erreichten die Rodungsbauern den Gebirgskamm Hünersedel-Geisberg-Hessenberg und begannen dann im 14. und 15. Jahrhundert jenseits der Wasserscheide im Harmersbächle und im Hinteren Geisberg zu roden und Hofstätten zu errichten. Vermutlich war es in der Zeit des frühen 15. Jahrhunderts, als die ersten
Siedler mit Unterstützung der Klosterherrschaft damit anfingen, die gerodeten Waldstücke im Hinteren Geisberg urbar zu machen. Da die Ertragsfähigkeit des Bodens gering war, sahen sich die siedlungswilligen Bauernfamilien genötigt, die landwirtschaftlichen Nutzflächen zur Existenzsicherung soweit wie möglich auszudehnen und dies - wissentlich oder unwissentlich - auch über die Herrschaftsgrenze hinaus. Begünstigt wurde die extensive Rodung und Urbarmachung durch die
Morphologie des Geländes, die im Hinteren Geisberg keinen eindeutigen, natürlichen Grenzverlauf zwischen der Herrschaft Fürstenberg und dem Kloster Ettenheimmünster erkennen ließ.
Der Sieg des kaiserlichen Heeres über die Türken vor Wien (1683) markiert den Anfang der Rückeroberung Ungarns. Da das Land durch die von 1529 bis 1687 andauernde osmanische Besetzung weitgehend entvölkert war, beschloss die habsburgische Verwaltung eine rasche Neubesiedlung der zurückgewonnenen Donautiefebene. Für das menschenleere, brachliegende Land sollten tüchtige Handwerker und Bauern aus dem Deutschen Reich angeworben werden, so die Vorstellung der Wiener Hofkammer und die der geistlichen und weltlichen Großgrundbesitzer. Die Kolonisten sollten aber nicht nur die Grenze gegen die Türken militärisch sichern helfen, sondern auch die landwirtschaftlichen Fortschritte des europäischen Westens nach Südosteuropa bringen. Erste umfassende Maßnahme einer planmäßigen Ansiedlungspolitik
war das „Impopulationspatent" des Kaisers Leopold I. von 1698. Als Konsequenz dieses siedlungspolitischen Vorhabens entstanden in den folgenden Jahrzehnten mehrere deutsche Siedlungsgebiete.
Die Auflösung des Klosters Ettenheimmünster geschah am 13. April 1803.
Der letzte Abt, Arbogast Heisler, zog sich, ausgestattet mit einem jährlichen Ruhegehalt von 4000 Gulden, als Pensionär in seine Geburtsstadt
Offenburg zurück.
Überzeugt, dass „ etwas Gutes zum Wohl der einst ihm anvertrauten Mitmenschen" bewirkt werden müsse, gründete Arbogast Heisler 1820 die
,, Prälatische Armenstiftung zu St. Landelin ", aus der die Armen in den Orten der ehemaligen Klosterherrschaft unterstützt werden sollten.
6000 Gulden Stiftungskapital vermachte Abt Heisler den Armen der
fünf Gemeinden Münchweier, Münstertal, Schweighausen, Dörlinbach und
Wittelbach.
Die Stiftung, deren umfangreiche Statuten am 3. Januar 1820 von Arbogast Heisler unterschrieben und gesiegelt wurden, sollte jedoch nicht nur
dazu dienen, die Armut unter den einstigen Klosterangehörigen zu lindem,
sondern auch auf ewige Zeiten an die Benediktinermönche im Münstertal
erinnern.
Aus heutiger Sicht erscheinen uns „Schutzbriefe" völlig unverständlich, ja abergläubisch. In der Glaubenswelt unserer Vorfahren hatten die „Schutzbriefe" jedoch neben einer Vielzahl von kirchlichen Schutzmitteln durchaus Sinn. Sie waren Mittel zur Daseinsbewältigung, der Versuch, Kräfte und Mächte zum eigenen Vorteil zu nutzen, aber auch dem Bösen und den Bedrohungen der menschlichen Existenz wirksam zu begegnen.Die dem „Schutzbrief' zugrundeliegenden Anschauungen gehen kulturhistorisch teilweise auf vorchristliches und mittelalterliches Gedankengut zurück. Gefährliche Dämonen, Geister und Hexen bedrohen und beeinflussen das menschliche Dasein, so die Auffassung unserer Vorfahren.
Über dem Dachfirst, durch Kamin, Fenster, Tür und Tor konnten sich die unheilvollen Mächte Einlass verschaffen. Deshalb war es wichtig, die Wohnräume und Viehställe zu schützen und den ungebetenen Gästen mit einem Abwehr- und Gegenzauber zu begegnen. Die „Schutzbriefe", die an einem verborgenen Ort im Haus aufbewahrt oder direkt am Körper getragen wurden, sollten jedoch nicht nur Haus und Hof schützen, sondern den Menschen - unter Anrufung der drei göttlichen Personen - auch vor ganz allgemeiner Lebensgefahr wie Pest, Krieg, Unwetter und Feuer bewahren.
Nach vier Wettkämpfen in Langschlag/Niederösterreich, in Pfannenstiel am Zürichsee/Schweiz und am Eichberg in Schuttertal hat Stefan Eble am 3. August 2008 im letzten Wettkampf in den französischen Alpen, in Hery
sur Ugine, den Titel des Eurojack-Europameisters der Sportholzfäller geholt. Der Schuttertäler hatte zwar keinen der vier Wettkämpfe für sich entscheiden können, er war jedoch der Beständigste unter den Athleten und platzierte sich immer im Vorfeld. In der Endabrechnung lag Stefan Eble nicht nur fünf Zähler vor dem Schweizer Stephan Hübscher, er hatte es
außerdem geschafft, die Siegesserie der Schweizer zu beenden. Seit 2003 wird die Eurojack-Europameisterschaft der Sportholzfäller ausgetragen. Stefan Eble war von Anfang an dabei und kam immer unter die besten fünf; in den Jahren 2005 und 2007 belegte der Zimmermann aus dem Michelbronn jeweils den dritten Platz. Der Titel jedoch war fest in Schweizer Hand. Die ersten drei Meisterschaften gewann Thomas Gerber, in den vergangenen beiden Jahren holte Hermann Schönbächler den Siegerpokal. Nun ist erstmals ein Deutscher, ein Schuttertäler, Europameister im Holzwettkampfsport.
,,Der Wolfersbach ist eine dem Gotteshaus Ettenheimmünster eigentümliche Waldung, eine Stund lang und bei einer halben Stund breit, und liegt einerseits an der Schuttertäler Allmend, oben herum an dem herrschaftlichen geroldseckischem Wald, unterhalb aber stoßt er an den Wittelbacher Bann und den Schmetterhof, so teils Güter in dem Wittelbacher, teils Schuttertäler Bann hat. Wegen diesem Wald sind schon bei 300 Jahre sehr viele Spänn und Streitigkeiten vorgefallen, die noch nicht beendigt sind." Mit dieser Lagebeschreibung beginnt der Chronist des Klosters Ettenheimmünster, Gervasius Bulffer, seine gründliche Untersuchung über den Ursprung der Besitzungen und die Rechte des Klosters im Wolfersbach. Die schon seit Jahrhunderten andauernden Spänn und Streitigkeiten mit den Herren von Geroldseck und ihren Rechtsnachfolgern sollten einmal endgültig geklärt werden.
Viele tausend Jahre lang genossen Bäume eine besondere Verehrung und kommen deshalb in fast allen Religionen ebenso wie in Märchen, Sagen und Legenden vor. Ihre Schönheit hat Dichter und Maler inspiriert. Aufgrund ihres Alters und ihrer Größe bewunderungswürdig ist auch Sägers „Große Buch" in Schuttertal. Diese Rotbuche (Fagus sylvatica) genießt zwar im Schuttertal keine religiöse Verehrung, der gewaltige Laubbaum wird jedoch von Groß und Klein bewundert. Den Ortskundigen ist die Schuttertäler Baumsehenswürdigkeit oberhalb des alten Sägerhofs vertraut, und sie wird von Generation zu Generation
immer wieder bestaunt. Kein Vater aus Schuttertal versäumt es, seinen Kindern irgendwann einmal diesen Baumriesen zu zeigen.
Betritt man die Weber-Medical-Clinic in Olney/Illinois und lässt sich in
der Empfangshalle in einem der schweren Ledersessel nieder, so fällt der
Blick unwillkürlich auf eine Porträt-Gallerie. Links des Haupteingangs reihen
sich zehn ausdrucksvolle, kluge Männer-Gesichter aneinander, alles
Ärzte aus der Familie Weber, die einst am „Weber-Olney-Sanitarium"
praktizierten.
Den meisten Besuchern sind die Namen der Weber-Ärzte noch persönlich
bekannt, wenn nicht, so doch aus Erzählungen der Eltern oder aus Presseberichten vertraut.
Die Geschichte der Weber-Familie kennt in Olney jeder, der in dieser
20 000-Einwohner-Stadt schon längere Zeit wohnhaft ist. Aber nicht nur in
Olney und Umgebung, im ganzen südlichen Illinois genießen die Weber-Ärzte noch großes Ansehen. Ihre Leistung für die Entwicklung des Gesundheitswesens in Illinois ist unvergessen, wie die bis zum heutigen Tage
in regelmäßigen Zeitabständen erscheinenden Berichte in der Regionalpresse über die Pionierleistung der Weber-Ärzte beweisen. [1]
1976 veröffentlichte Hubert Kewitz im Jahrbuch „Die Ortenau" einen regionalgeschichtlich äußerst wertvollen, wegweisenden Aufsatz über die
Grenzbeschreibung der Ettenheimer Waldmark von „926". [1]
,, Terminalia silvulae ", so beginnt die alte Beschreibung der Ettenheimer Wa1dmark.[2] Die Schrift gehört in einen Überlieferungskomplex aus
der Frühgeschichte des Klosters Ettenheimmünster, angehängt an die auf
926 datierte Notitia Burchards I. über eine Streitbeilegung mit dem St.-
Margarethen-Stift in Waldkirch.
Waldkircher Gotteshausleute, so die Überlieferung, waren gewaltsam in
die Besitzungen von Ettenheimmünster eingedrungen, schädigten die dortigen Bewohner, indem sie auf deren Gütern unreife Früchte ernteten und
mitnahmen. Geschlichtet wurde der Streit von Burchard I., Herzog von
Alemannien.
Das Prinzip Volluniversität
(2008)
Auch an der Heidelberger Ruprecht-Karls-
Universität hat in den letzten beiden Jahren die
Exzellenzinitiative von Bund und Ländern, bei
der es um viel Geld und Prestige ging, Wissenschaftler,
aber auch Mitarbeiter aus dem
administrativen Bereich gehörig in Atem
gehalten: Projekte wurden entwickelt, Anträge
formuliert sowie ein strategisches Zukunftskonzept
erarbeitet. Der Aufwand hat sich gelohnt.
Ein Blick auf die Ergebnisse des in zwei
Runden 2006 und 2007 ausgetragenen Wettbewerbs
zeigt, dass die Universität Heidelberg
nicht nur in allen Kategorien – den so genannten
drei „Säulen“ – punkten konnte. Mit der
Bewilligung von drei Graduiertenschulen für
die Doktorandenausbildung, zwei Exzellenzclustern
für die Forschung sowie des Zukunftskonzepts
erzielte die Ruperto Carola sogar
bundesweit eines der besten Ergebnisse überhaupt.
Am 19.1.2011 wurde das vielen Offenburger Familien an das Herz gewachsene Landschulheim Käfersberg in neuem Glanz eröffnet. Zur Generalsanierung des Landschulheimes wurden die Lehrer, Schüler und die Eltern aufgefordert ihren Beitrag durch Spendensammlungen zur Sanierung zu leisten. Durch die Zusage der Stiftung, jeden gesammelten Euro bis zur Höhe von 50 000 € zu verdoppeln wurde ein außergewöhnliches Engagement bei Schülern, Lehrern und Eltern ausgelöst.
Zu den bedeutendsten Entdeckungen in der frühmittelalterlichen Alamannia zählt
zweifellos das Kammergrab, das im März 1966 beim Bau eines Wohnhauses auf der
„Gierhalde“ in Hüfingen zum Vorschein kam. Mit diesem Fund wurde zum ersten
Mal die bedeutende Rolle des römischen Kastellorts „Brigobannis“ in der Merowingerzeit erkennbar. Schlagartig rückte er die politischen Kräfte in unser Blickfeld, die den Gang der Geschichte auf der Baar, im Quellgebiet der Donau und an
der Kreuzung wichtiger Fernstraßen im Frühen Mittelalter bestimmt haben. Die spätere Entdeckung des großen merowingerzeitlichen Ortsgräberfeldes im Gewann „Auf Hohen“ mit seinen mehr als zwanzig Adelsgräbern hat dann
diesen ersten Hinweis eindrucksvoll bestätigt.