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In seiner Thronrede - immerhin - von 1883 kündigte der badische Großherzog Friedrich ein Gesetz an, das demnächst erlassen werden sollte. Wir würden es heute als Denkmalschutzgesetz bezeichnen, aber damals trug es einen ganz anderen, viel schöneren Titel. Es hieß „Gesetz, die Fürsorge für die Denkmäler der Kunst und des Altertums betreffend", und mit Ausnahme der in Staatsbesitz befindlichen Bauten war der Inhalt des Gesetzes tatsächlich nur die Fürsorge und die zwanglose Förderung des Schutzes und der Erhaltung der Denkmäler im Lande, ganz gleich, wem sie gehörten. Förderung und Fürsorge für Denkmäler war etwas, von dem man damals glaubte, daß ein allgemeiner Konsens aller Gutwilligen über eine solche Notwendigkeit bestünde.
In einem Aufsatz mit dem Titel „Über Restauration von Kunstwerken" in der von ihm herausgegebenen Zeitschrift „Propyläen" schrieb Johann Wolfgang von Goethe 1799 folgenden Satz nieder: „Alle Kunstwerke gehören als solche der gesammten gebildeten Menschheit an und der Besitz derselben ist mit der Pflicht verbunden Sorge für ihre Erhaltung zu tragen." Es ist schon bemerkenswert, was der Jurist und hohe Staatsbeamte, der Goethe ja auch war, hier über die Verpflichtung des Besitzenden gegenüber der Allgemeinheit, ja gegenüber der ganzen Menschheit aussagt in einer Zeit, die man doch gemeinhin noch als diejenige der Fürstenwillkür und der unbeschränkten Rechte Weniger ansieht. Vielleicht wäre es auch in unserem demokratischen Staat für denjenigen, der besitzt oder über Besitz zu richten hat, nicht ganz abwegig, einmal wieder seinen Goethe zu lesen.
Im Jahre 1909 wurde Josef Sauer vom badischen Großherzog zum Konservator der kirchlichen Denkmäler ernannt. Damit trat er nach einer achtjährigen Vakanz das Amt an, das schon sein Lehrer Franz Xaver Kraus unter dem Titel „Konservator der kirchlichen Altertümer“ von 1882 bis zu seinem Tode 1901 bekleidet hatte. Wie bei Kraus war es ein Nebenamt neben der ab 1905 außerordentlichen, ab 1916 dann ordentlichen Professur in Freiburg. Es war ein staatliches Amt, kein kirchliches, nicht etwa eine Art Diözesankonservator, und es bezog sich auf die Kirchen beider christlichen Konfessionen. Es gab allerdings kein Denkmalamt im heutigen Sinne.
Das Karlsruher Schloß
(2001)
Nähert man sich Karlsruhe und dem Schloß durch den Hardtwald von Norden oder betrachtet man das Ensemble gar aus der Luft, so läßt sich noch recht gut nachvollziehen, daß Schloß und Stadt ursprünglich in einem Waldbereich angelegt wurden. Höchstens ein Jagdstern, an dem sich mehrere Waldwege kreuzten, mag vorhanden gewesen sein. Das Schloß und die praktisch gleichzeitig gegründete Stadt nannte der Bauherr, Markgraf Karl Wilhelm von Baden-Durlach, "Carlsruhe". Sinnfällig brachte er 1728 seine Intention nach Abgeschiedenheit in einer Inschrift am Eingang des Palastes zum Ausdruck: "... ein Liebhaber der Ruhe wollte hier in der Stille die Zeit vertreiben... "
Als Präsident des Landtags von Baden-Württemberg und als Wahlkreisabgeordneter von Waldshut liegt mir die nachbarschaftliche Zusammenarbeit mit der Schweiz, insbesondere am Hochrhein, aber auch am Oberrhein und am Bodensee, natürlich sehr am Herzen. Ich habe mich schon immer politisch und persönlich dafür engagiert, weil die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im südwestlichen Grenzraum unseres Landes nach meiner Überzeugung von beispielhafter Bedeutung für
das Zusammenwachsen Europas ist. Nur wenn Europa im Kleinen, gerade an den Grenzen, vorankommt, kann es auch im Großen wachsen.
Reuteria riegeri n. sp.
(2014)
Badens Rolle im Südweststaat
(2013)
Welche Rolle spielte der badische Landesteil in Baden-Württemberg seit dem Jahr 1952? War er tatsächlich "stets Provinz" wie Leo Wohlebs Ehefrau Maria argwöhnte oder war er gar vornehmlich Profiteur der Südweststaatsgründung? Der Beitrag erhellt diese Frage anhand von drei Messgrößen: den Infrastrukturmaßnahmen im badischen Landesteil unter wechselnden Administrationen, den Hilfen für die badischen Notstandsgebiete nach dem Zweiten Weltkrieg und den Motiven für die Änderung der Regierungsbezirksgrenzen in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts.
Zur Erinnerung an die 30 Jahre vorher (1952) erfolgte Entdeckung und Ausgrabung
eines fränkischen Gräberfeldes erweiterte der Bürgerverein Bargen 1982 seine
Ziele auch auf Heimatforschung im weitesten Sinne. Als erster Schritt erfolgte ein
Aufruf an die Bevölkerung, alte Fotografien zur Verfügung zu stellen, die von zwei
Vereinsmitgliedern mühsam reproduziert wurden (Scanner waren damals noch ein
Wunschtraum). Im März 1983 konnte das Ergebnis der Arbeit vorgestellt werden,
eingeleitet durch einen Diavortrag der Archäologin Dr. Ursula Koch über die
Bargener Gräberfunde.
Das Interesse der Bargenerlnnen sowohl am Vortrag Frau Dr. Kochs wie an der
Fotoausstellung übertraf die kühnsten Erwartungen des Vereins. Schnell wurde
klar, dass die auf DIN A4 vergrößerten Bilder archiviert und immer wieder
zugänglich gemacht werden mussten. Zudem boten zahlreiche Besucherlnnen
spontan an, dem Verein Gegenstände des täglichen Gebrauchs aus vergangenen
Tagen zu überlassen, sobald er Räumlichkeiten für eine Dauerausstellung hätte.
Nur wo?
Die Defensivsysteme der Linienbefestigungen des Schwarzwaldes und der Oberrheinebene
gehören zu den umfangreichsten der Barockzeit. Als Abwehrmaßnahmen gegen französische
Einfälle in die Gebiete der Vorderen Reichskreise wurden sie in mehreren Phasen vom Beginn
des Dreißigjährigen Krieges 1618 bis zum Ende des Österreichischen Erbfolgekrieges 1748 angelegt,
besonders aber während des Pfälzischen ( 1688-1697) und Spanischen Erbfolgekrieges
(1701-1714). Sie sind Teil der Strategie der Vorderen Reichskreise, die Kriege politisch und
wirtschaftlich zu überleben. Den letzten Abschnitt der oberrheinischen Kriegsgeschichte, der
für die Defensionslinien von Bedeutung war, bildeten die Franzosenkriege 1792 bis 1815. Der
geografische Rahmen, in dem diese Konflikte ausgetragen wurden, kann als „Militärlandschaft"
bezeichnet werden.[1]