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Im Rahmen eines anlässlich des 70. Geburtstags von Professor Hermann Brommer (1926-2012)
entstandenen Beitrags zu einer bis dahin nahezu unbeachtet gebliebenen Gruppe von Archivalien, die sich im verwandtschaftlichen Umfeld des aus Merdingen (bei Freiburg) stammenden
Barockbildhauers Johann Baptist Sellinger (1714-1779) ansiedeln ließen, nahm ich vor einigen
Jahren die Gelegenheit wahr, beiläufig auf einen aus der Nachbargemeinde Gündlingen gebürtigen Johann Georg Binz hinzuweisen, der in den 60er-Jahren des 18. Jahrhunderts als Freiburger
Student bezeugt ist.' Da mir zum damaligen Zeitpunkt weder verlässliche Informationen zur genealogischen Zugehörigkeit noch nähere Hinweise zu späteren Lebensstationen des Genannten
vorlagen, beließ ich es seinerzeit vorläufig bei einer knappen Randnotiz. Nicht zuletzt dank der
Recherchemöglichkeiten, die das moderne Internet heute bietet, war es mir in der Zwischenzeit
möglich, nicht nur die Lebensspuren Johann Georgs weiterzuverfolgen, sondern auch einige
weiterführende familiengeschichtliche Daten und Fakten zu seinen direkten Nachfahren zu
eruieren. Die folgenden Ausführungen stellen eine erste Zusammenfassung der dabei erzielten
Resultate dar.
Nachdem Markgraf August Georg, der letzte seines Stammes, im Jahre 1771 in Rastatt gestorben war, wurde sein katholisches
Ländchen mit dem der evangelischen Vettern in Karlsruhe vereinigt - was freilich nicht allen gefiel. Vor allem die Witwe des
Verstorbenen, Markgräfin Maria Viktoria, versuchte das konfessionelle Erbe zu wahren und zu mehren; und so kaufte sie die
ehemalige Residenz der Jesuiten in Ottersweier und richtete in ihr eine Mädchenschule ein. Zu ihrer Leitung berief sie die „Regulierten Chorfrauen des Heiligen Augustinus von der Kongregation Unserer Lieben Frau", die 1597 in Lothringen gegründet worden waren und sich 1731 in Altbreisach niedergelassen hatten. Am 21. Oktober 1783 wurde das Institut feierlich eröffnet. Es folgten gute, dann aber immer schwierigere Jahre, sodass man schließlich beschloss, die Schule nach Offenburg zu verlegen, wo sie im Jahre 1823 das ehemalige Franziskanerkloster bezog. Hier blühte sie nun förmlich auf, zusammen mit dem ihr angeschlossenen, ,,von den Töchtern des badischen Landes mit Vorliebe besuchten Pensionat".
Die Freilegung - mit Drahtbürsten! - der a secco Malerei von etwa 1230 im Chor
der ehemaligen Klosterkirche Lobenfeld unter der Ägide der Gebrüder Mezger hat
nicht nur allgemein dem Eindruck des Kirchenraumes unwiderruflich geschadet.
Seit 1910/12 bemühen sich Theologen und Kunsthistoriker um die Klärung der ungewöhnlichen
Ausmalung im Chor, die das Skriptorium der Augustinerkanoniker
Frankenthal verantwortete.
Der Freiburger Theologieprofessor und Denkmalverantwortliche Joseph Sauer hat
sich seit 1910 damit auseinander gesetzt (Freiburger Diözesanarchiv 1912 und bei
Oechelhäuser, Die Kunstdenkmäler im Großherzogtum Baden, 1913 ). Beide bewerteten
die Architektur, besonders jedoch die Wandbilder, sehr hoch. Paul Clemen
(1866-1947), seit 1893 Konservator der Rheinprovinz, hat sich mit den jüngeren
Lobenfelder Malereien beschäftigt, ansonsten waren die „Schätze" weitgehend
vergessen.
In der Vorbereitungs- und Planungsphase der kürzlich abgeschlossenen Restaurierung des Innenraums der sogenannten
Leut- oder Gutleutkirche in Friesenheim-Oberschopfheim wurde der im Chorbereich vorhandene Wandmalereizyklus
ausführlich restauratorisch untersucht. Die ersten Untersuchungen erfolgten im November 2011 und wurden im Mai
2012 fortgesetzt. Weitere Befunde traten während der Restaurierung Juli bis Oktober 2014 zutage. Die restauratorischen Untersuchungen, das darauf basierende Restaurierungskonzept und die Ausführung der Maßnahmen wurden von Bernhard Wink mit Unterstützung von Regine Dendler vorgenommen. Die komplexen Untersuchungsergebnisse werden im Folgenden zusammenfassend dargestellt: Im ersten Teil beschreibt Bernhard Wink die Erkenntnisse aus Untersuchung und Restaurierung, im zweiten Teil vergleicht Regine Dendler die materiellen Befunde mit den anlässlich der Voruntersuchung erhobenen Archivalien. Eine Zusammenschau beider Teile kann ein annähernd vollständiges Bild der Entstehungsgeschichte der Innenraumgestaltung bzw. der Wandmalereien in der Leutkirche vermitteln, wie es auch grundlegende Voraussetzung für
viele konservatorische Entscheidungen in den nun abgeschlossenen Maßnahmen war.
Ettenheimer Gärten, Teil 7-9
(2015)
1596 in der Ortenau. Katharina Treyschneizler aus Ortenberg sagte aus, sie habe vom Teufel eine Gerte als Lohn dafür bekommen, dass sie „diesem zu Willen gewesen". Die beiden Pferde, die sie mit der Gerte geschlagen habe, seien kurz darauf eingegangen. Sie habe auch auf der Riethalde bei Rammersweier ein Unwetter gezaubert; dadurch seien die Trauben verdorrt. Niemandem kamen damals Zweifel, dass dies alles der Wahrheit entsprach. Mehr oder weniger identische Aussagen wurden auch in Friesland, Bayern oder der Eifel von den Gerichtsschreibern aufgezeichnet. Hexen, Unholde, Zauberer und Wettermacherinnen - für Generationen waren sie totale Existenzbedrohung. Krankheit, Tod, sieches Vieh und Missernten - alles Hexenwerk. Sie sagten Gott ab und trieben Unzucht mit dem Teufel, flogen zum Hexensabbat und töteten ungetaufte Säuglinge. Theologen und Juristen hatten die theoretischen Voraussetzungen für den Wahn geschaffen, das Volk sie dankbar aufgenommen.
Wer einem touristischen Hinweisschild „Historische Altstadt“ folgt, wird selten von geschichtlichem Erkenntnisinteresse bewegt. Man erwartet ein Ensemble aus Stadttoren, Stadtmauern, Brunnen, Türmen und allerlei „alten“ Gebäuden, sieht in solchem Inventar aber weniger Zeichen bestimmter Zeiten, sondern pittoreske Ansichten, die es von allen Seiten zu betrachten und aus günstigem Blickwinkel schließlich per Handkamera einzufangen gilt. So gesehen ist die „historische Altstadt“ weniger historisches als ästhetisches Terrain: Ein „Stadtbild“, das gleich einem Gemälde angeschaut, bewertet und dessen Schönheit nicht zuletzt auch genossen werden will. Was wirkt anziehend an solchen Stadtbildern? Die Überreste erinnern zumeist an das Mittelalter (respektive an die frühe Neuzeit), das als schaurigschöne Epoche nach wie vor besonders gerne fliehend gesucht wird. Kaum eine andere Zeit interessiert und fasziniert mehr als die der Ritter, Knappen, Edelfrauen: Fassungslos schaudert man hier vor der umstandslosen Bereitschaft der Zeitgenossen zu hemmungsloser Gewaltanwendung, ergriffen bewundert man da deren gleichzeitige Fähigkeit zu innigem Glauben, tiefsinniger Mystik und wahrhafter Nächstenliebe.
Historische Natursteinbauwerke sind in der Regel ein Spiegelbild der im Untergrund anstehenden Gesteinsschichten. Im Bauland stechen zahlreiche Gebäude, die aus Muschelkalkquadern errichtet wurden, hervor. Entlang des unteren Neckartales strahlen die Burgen im leuchtenden Rot des Buntsandsteins. In den Dörfern am südlichen Rand des Strombergs, v.a. in Ochsenbach, dominieren Mauerwerke und Gebäudesockel aus dem hellgrauen grobkörnigen Stubensandstein. Im Heilbronner Unterland und dem Zabergäu geben unzählige Bauwerke aus dem feinkörnigen und gelbbraunen Schilfsandstein den Siedlungen ihr Gepräge. In vielen Kraichgaudörfern nordwestlich des Ottilien- und Heuchelberges bis etwa zu einer Linie von Wiesloch bis Sinsheim sind fast alle mittelalterlichen Burgen und Zehntscheuern, Schlösser und ab dem 19. Jahrhundert auch Kirchen, Schulen und Tabakfabriken aus Schilfsandstein errichtet worden.
Am 1. August 1914 erklärte das Deutsche Reich Russland den Krieg. Wenige Tage später befand es sich auch mit seinen westlichen Nachbarn Frankreich, Belgien und Großbritannien im Kriegszustand. Doch, obwohl die meisten Militärstrategen die
Länge und Intensität des Ersten Weltkriegs noch nicht absehen konnten oder wollten, war bereits frühzeitig klar, dass seine
Finanzierung eine große Herausforderung darstellen würde. Die eigene Bevölkerung sollte so dem kriegführenden Staat
Darlehen geben. Für dieses Vorhaben wurden bis 1918 u. a. neun Kriegsanleihen aufgelegt.
Im Urkundenbestand des Stadtarchivs Freiburg befindet sich ein undatiertes broschiertes Doppelheft, das zeitlich wohl um das Jahr 1522 einzuordnen ist. Es handelt sich dabei um die Niederschrift aus der Hand eines Freiburger Ratsschreibers von Rechtfertigungsaussagen eines nicht
genannten evangelisch Gesinnten, der Anschuldigungen eines Münstergeistlichen zurückweisen
will, er habe sich mehrmals öffentlich gegen dessen katholische Predigten geäußert. Die Beschaffenheit und das Äußere des Hefts geben indes mancherlei Rätsel auf. Seine Blätter sind beidseitig
in Spalten (mit Ausnahme von Blatt 1) beschrieben, wie wir es etwa auch aus den Freiburger
Ratsprotokollen kennen, freilich mit Streichungen, Einschüben und eingenähten Viertel- oder
Halbblättern. Daraus ist zu schließen, dass es sich um schriftliche Eingaben des Angeklagten
bei einem Verhör handelt, das sich über mehrere Termine bzw. Tage erstreckte; diese hat der
Schreiber sodann im Protokoll wörtlich übernommen. Diese Vermutung wird dadurch erhärtet,
dass die Antworten des Angeklagten recht detailliert ausfallen, mit zumeist getreu zitierten Belegstellen aus beiden Testamenten der heiligen Schrift sowie dem „Decretum Gratiani", sowohl
auf Deutsch als auch auf Latein, die mündlich kaum so hätten vorgetragen werden können. Es
verwundert dennoch, dass der Schreiber einer katholisch gebliebenen Stadt dieses evangelische
,Beweismaterial' in solcher Ausführlichkeit zu Papier gebracht hat, es sei denn, die Obrigkeit
wollte sehr genaue Auskünfte über das Ausmaß der evangelischen Gesinnung in der Stadt und
den Kenntnisgrad ihrer Anhänger gewinnen. 2 Noch befremdlicher ist die Tatsache, dass das Heft
die Antworten auf zwei Beschwerdepunkte enthält, eine dritte jedoch nach zunächst niedergeschriebener, dann gestrichener Inhaltsangabe weglässt. Darauf wird zurückzukommen sein.