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Kurt Georg Kiesinger - Kindheit und Jugend im gemischtkonfessionellen und gemischtdiözesanen Umfeld
(2004)
Der Kaufmann Christian Kiesinger, geboren am 11. September 1876 in Michelfeld, Gemeinde Oberdigisheim lernte Dominika Grimm, geboren am 16. Juli 1878 in Bubsheim in Ebingen kennen, wohin seine Eltern arbeitsbedingt gezogen waren. Dort arbeitete Dominika im Hause seines Arbeitgebers, um den städtischen Haushalt kennenzulernen. Michelfeld und die umliegenden Gemeinden waren seit Jahrhunderten württembergisch und damit evangelisch geprägt, Bubsheim ebensolange vorderösterreichisch und somit katholisch. Christian Kiesinger und Dominika Grimm waren beide von ihrem Glauben zutiefst geprägt und standen vor einer schmerzhaften Entscheidung sich für die Trauung und Erziehung der Kinder in einer Konfession entscheiden zu müssen. Dominika war klar, eine nichtkatholislche Trauung bedeutet den Verlust von Heimat und Familie, so gut wie den Ausschluß aus der Gemeinschaft der Kirche, in deren Geflecht Familie und Verwandtschaft lebte.
Manchmal gibt es auf komplizierte Fragen Antworten, die so einfach sind, daß man sich nur wundern kann, warum man nicht selbst darauf gekommen ist. Es gibt aber auch Fragen, die scheinen so banal, daß niemand auf die Idee kommt, sie zu stellen. Für die Frage nach „Zwangsarbeitern in kirchlichen Einrichtungen“ gilt beides: Gestellt hatte sie fast ein halbes Jahrhundert lang niemand, sondern sie wurde erst im Sommer des Jahres 2000 aktuell — dann aber sogleich mit großer öffentlicher Resonanz, verbunden mit weitreichenden Vorwürfen — und die Antwort darauf war so einfach wie naheliegend. Ausgelöst hatte die Debatte eine Sendung des Fernseh-Magazins „Monitor“, in der an einigen Fallbeispielen aufgezeigt wurde, daß auch in kirchlichen Einrichtungen — so etwa im Kloster Ettal — Zwangsarbeiter eingesetzt worden sind. Die folgenden Wochen waren erfüllt von hektischer Betriebsamkeit in der Deutschen Bischofskonferenz, in Diözesan- und Ordensleitungen, in kirchlichen Archiven aller Art, aber auch in den Redaktionsstuben von Massenmedien, die, teils aus echtem Aufklärungsinteresse, teils aus purer Sensationslust, hier ein lohneswertes Betätigungsfeld für Recherche und Berichterstattung sahen. Bis heute vermag niemand so recht zu erklären, warum die ganzen Jahre zuvor keiner wissen wollte, ob es auch in kirchlichen Einrichtungen Zwangsarbeiter gegeben habe, obwohl doch das Thema „Zwangsarbeit“ schon längst Gegenstand der historischen Forschung geworden war.
Wer die äusseren Zeremonien nicht auf das Sorgfältigste verrichtet, und zwar „mit seel und leyb..., der kan oder wil nit, Gott seinem Herrn, wie er schuldig, recht Christlich im gaistlichen Stand, der zuer vollkommenhait geordnet ist, dienen“. Die Befolgung des Kirchenjahres in Liturgie, frommem Brauchtum und entsprechenden asketischen Übungen gilt nicht nur dem allgemeinen Gedächtnis der Heilstaten Jesu Christi, sondern mehr noch der indi- viduellen Sicherung der Gottesbeziehung. Mit diesen persönlichen Gedanken leitet der Freiburger Theologieprofessor Jodocus Lorichius seine deutsche Übersetzung „Ordnung Täglicher Caeremonien und gebräuchen Cistertzer Ordens“ ein, die er den Zisterzienserinnen in „Güntersthal bey Freiburg“ widmet. Deren einzige Handschrift mit über 320 Quartblättern (1582/83) befindet sich in der Stiftsbibliothek zu St. Gallen.
Im Generallandesarchiv Karlsruhe und in der Universitätsbibliothek Heidelberg wird ein Briefwechsel zwischen Ignaz Heinrich Freiherr von Wessenberg und Johann Niklas Friedrich Brauer aus dem Jahr 1813 aufbewahrt. Diese Korrespondenz beschäftigt sich mit der Neuordnung der katholischen Kirche in Deutschland im Gefolge der politischen Umwälzung Europas, insbesondere mit der Errichtung eines badischen Landesbistums. Auch wenn das Ende des Bistums Konstanz und die Vorgeschichte der Erzdiözese Freiburg bereits recht gut erforscht sind, ist dieser Briefwechsel bisher nicht berücksichtigt worden, obwohl er einen wichtigen Mosaikstein hierbei darstellt.
Von Baden nach Amerika
(2003)
Das Leben, dessen Lauf hier nachgezeichnet wird, ist beispiellos, ja fast bizarr zu nennen; in ihm traf zusammen, was sonst nie zusammentrifft. Aber zugleich ist es auch beispielhaft für die vielen Biographien derer, die, mit wenig mehr als Gottvertrauen ausgerüstet, im 19. Jahrhundert ihre badische Heimat verließen, um in Amerika eine neue zu suchen; und die nur auf diese Weise den geistlichen Beruf ergreifen konnten, den sie erstrebten — oder denen nur dadurch, dass sie ihn ergriffen, die Ausreise gelang. Von vielen ist nur wenig oder nichts bekannt; aber die Geschichte des Joseph Albrecht handelt auch von ihnen, indem sie die Schwierigkeiten zeigt, die auch sie bewältigen mussten, und die sie oft besser bewältigten als er es tat.
Im Oktober 2003 wurde verschiedentlich an die 60. Wiederkehr des Todesurteils über M. J. Metzger (14. Oktober) erinnert. Dies war gleichsam ein Auftakt zu den Gedenkfeiern um den 17. April 2004, 60. Jahrestag der Hinrichtung in Brandenburg Görden (1944). Auf dem 60. Ökumenischen Kirchentag in Berlin 2003 wurde u. a. eine Metzger-Werkstatt in St. Joseph, Berlin-Wedding, veranstaltet. Sie brachte manche Besucher zu Neu-Begegnungen und zu Rückfragen — es war ja gleichzeitig ein „Jahr der Bibel“: Was sagt M. J. Metzger zu Bibel und Liturgie? Themen, die etwas zurückgetreten sind in der Literatur gegenüber den großen Anliegen: Frieden und Einheit.
"Beati pauperes"
(2003)
Ich bewahre eine prägende Erinnerung an Prälat Alois Eckert, der von 1916 bis 1952 den Aufbau, die Ausgestaltung und die Schwerpunktbildung des Freiburger Diözesancaritasverbandes maßgeblich getragen hat. Mit diesem Andenken will ich beginnen: Im Frühsommer 1947, in einer Zeit wahrhaftigen Umbruchs nach der schlimmen Katastrophe des 2. Weltkriegs, in äußerster materieller Not, im Elend der Vertreibung, der Heimatlosigkeit vieler Menschen, die nach neuer Bleibe suchten, in einer Zeit des Neuanfangs, erlebte ich den damaligen Vorsitzenden des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg, ohne freilich die geringste Ahnung von seiner Funktion zu haben oder gar von der Existenz dieser Caritas-Organisation zu besitzen: Im Juni 1947 feierte der Rektor des erzbischöflichen Gymnasialkonvikts in Tauberbischofsheim, dessen Alumne ich war, das silberne Priester-Jubiläum. Aus diesem Anlass war sein Pülfringer Landsmann Alois Eckert, ehemaliger Absolvent des Tauberbischofsheimer Gymnasiums und ebenfalls Alumne des Gymnasialkonvikts, aus dem für uns so fernen und durch die Zoneneinteilung noch mehr entlegenen Freiburg gekommen, um die Festpredigt zu halten — plenis in coloribus als Domkapitular hatte er sein Thema unter Gertrud von Le Forts „Hymnen an die Kirche“ gestellt — eine mich, damals fünfzehnjährig, zutiefst ergreifende Predigt.
Augustin Kardinal Bea
(2003)
„Nach Papst Johannes XXIII. wird er in der Erinnerung vieler als die eindrücklichste Gestalt des Zweiten Vatikanischen Konzils fortleben“, stellte Prof. E. Schlink, der lutherische Konzilsbeobachter fest. Ähnlich äußerte sich der Erzbischof von Westminster, Kardinal C. Heenan, der sagte: „Am Ende wurde Kardinal Bea allgemein, wenn nicht als der gewandteste, so gewiß als der erfahrenste und überzeugendste Redner des Konzils betrachtet“. — Über vierzig Jahre liegen seit dem Beginn des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962—1965) zurück. Die Zeitzeugen, die dieses kirchengeschichtliche Ereignis bewußt erlebt haben, sind spärlicher geworden. Der größte Teil der Konzilsväter ist verstorben und die Aufbruchstimmung, die die Konzilszeit kennzeichnete, scheint der Resignation gewichen zu sein. Die Nachkonzilsepoche ist von einem massiven Säkularisationsschub bestimmt, der zu einer Entleerung der Gotteshäuser führte und in dem viele Kräfte versuchen, kirchliche Bezüge aus unserer Gesellschaft zu verdrängen. Diese Tendenzen lösten fast unvermittelt die Phase ausgeprägter Kirchlichkeit ab, die als Reaktion auf das menschenverachtende Naziregime Staat und Gesellschaft in den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts prägte. Die die politische Diskussion um das Verhältniss von Kirche und Staat im Aufklärungszeitalter bestimmenden Gedanken scheinen in ihrer antikirchlichen Variante erst jetzt in voller Wucht zum Durchbuch zu kommen.
Am 9. Juli 2003 hat der designierte Erzbischof von Freiburg, Dr. Robert Zolltisch in der Villa Reitzenstein, dem Sitz des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg in Stuttgart den in den Vereinbarungen zwischen Staat und Kirche festgelegten Eid abgelegt. Die Voraussetzungen dazu sind im Reichskonkordat vom 20. Juli 1933, Artikel 16 gegeben, und lauten: „Bevor die Bischöfe von ihrer Diözese Besitz ergreifen, leisten sie in die Hand des Reichsstatthalters in dem zuständigen Lande bzw. des Reichspräsidenten einen Treueeid“. Die Bischofswahl für die Erzdiözese Freiburg selber ist im Badischen Konkordat vom 12. Oktober 1932 damals mit knappster Mehrheit vom Badischen Landtag verabschiedet geregelt, und wurde am 10. März 1933, wenige Stunden vor der Absetzung der Badischen Staatsregierung durch die Nationalsozialisten nach jahrelangen Verhandlungen und gleichzeitig mit dem Vertrag mit der evangelisch/protestantischen Landeskirche Badens, ratifiziert. Das Ereignis fand wenige Tage nach dem „großen“ Sieg der Nationalsozialisten in der Reichstagswahl vom 5. März 1933 statt, war die letzte Amtshandlung der legalen Badischen Staatsregierung.
Klösterliches Leben in Baden-Württemberg von 1803-2003 und dessen Positionierung in die Zukunft
(2003)
Das Ende der Reichskirche im Verlauf der napoleonischen Länderneuordnung vor 200 Jahren wurde für die Katholische Kirche zu einer tiefen Zäsur, aber auch zu einem Neuanfang mit zunächst noch nicht vorstellbaren Ergebnissen, die allerdings erst im harten Ringen zwischen Staat und Kirche zustande kamen. Die Auseinandersetzungen in Baden und Württemberg standen sich dabei an Schärfe und Unterstellungen nicht nach, wobei alle antirömischen Affekte herhalten mussten und die Angst geschürt wurde, die deutsche Kirche würde durch Rom der Freiheit beraubt. In kirchlichen Kreisen jedoch wurde genau das Gegenteil behauptet, die totale Abhängigkeit der Kirche vom Staat sei das Ziel der weltlichen Macht. Das institutionelle Ergebnis dieses Ringens zeigte sich in der Errichtung der Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg durch die Bulle Provida sollersque vom 16. August 1821 von Papst Pius VII. (1800-1823). Gemäß den Vereinbarungen mit dem Großherzogtum Baden und dem Königreich Württemberg mussten die neu errichteten Diözesen durch den Staat fundiert werden. Den Abschluss bildete für die Erzdiözese Freiburg die Inthronisation des ersten Erzbischofs Bernhard Boll am 21. Oktober 1827, für die Diözese Rottenburg die Inthronisation von Bischof Johann Baptist Keller am 20. Mai 1828.
Am 6. November 1900 trat im Kornhaus der Stadt Freiburg ein neu gebildetes, heute noch bestehendes Organ der Erzdiözese Freiburg, die Katholische Kirchensteuervertretung, zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Die Bildung einer solchen „Vertretung der Kirchengenossen“ war durch das „Gesetz, die Besteuerung für allgemeine kirchliche Bedürfnisse betreffend“ vom 18. Juni 1892 , das durch Landesherrliche Verordnung vom 11. Dezember 1899 für die katholische Kirche im Großherzogtum Baden in Vollzug gesetzt worden war, vorgeschrieben worden. Aufgabe, Tagungsort und Zusammensetzung dieser „steuerbewilligenden Versammlung“ für die Erzdiözese Freiburg wurden durch Erzbischöfliche Verordnung vom 27. Dezember 1899 geregelt. Die Einberufung geschah gemäß § 31 der Erzbischöflichen Verordnung von 1899 durch Erzbischof Thomas Nörber, der hierzu des Einverständnisses der Großherzoglichen Regierung bedurfte. Die Eröffnung der Tagung, der ein Gottesdienst im Freiburger Münster voranging, erfolgte gem.§ 33 Abs. 2 der Verordnung durch Weihbischof Friedrich Justus Knecht als Erzbischöflichem Beauftragten.
Im Jahr 1852 konnten die Leser der „Historisch-politischen Blättern“ folgendes Urteil finden: „Redwitz ist an lyrischem Talent den Feinden des Kreuzes vollkommen ebenbürtig; das, was er vor ihnen voraus hat, ist eine ächter, wahrer, von Grundaus katholischer Glaube, dem es ernst ist um die Wahrheit, ohne Ziererei und Eitelkeit, und ein kindlicher Sinn, dem es gegeben ist zu schauen, was dem Verstandeshochmuthe dünkelvoller und zweifelsüchtiger Philosophen ewig verschlossen bleiben wird.“ Ein gutes Vierteljahrhundert später hatte sich die Meinung der katholischen Presse demgegenüber entschieden gewendet: „Ja, die Muße des Hrn. v. Redwitz sitzt nicht mehr am Porticus der katholischen Kirche, um von hier aus herüber und hinüber holde Blicke mit aller Welt, vor Allem mit allen schönen Töchtern Eva's, zu wechseln, — sie ist mit Sack und Pack hinübergezogen in das freie Geisterreich, in welchem Brahmine, Harusper, Mufti, Fetischpriester und Domine sich brüderlich vor dem großen Weltbaumeister umarmen und das ewig Weibliche dem ewig Männlichen das Schurzfell flickt.“
Una Sancta
(2002)
„... für den Frieden der Welt und die Einheit der Kirche“ Das sind Ziele, für die zu leben und zu sterben Br. Paulus bereit war. Die testamentarischen Worte stehen auch auf seinem Grabdenkmal im Ortsfriedhof von Meitingen. Sein Lebensweg in der Erzdiözese Freiburg, in Graz, Meitingen (Diözese Augsburg), in Berlin mit seinen Auseinandersetzungen, Kämpfen, Leiden, bis zur letzten Gefangenschaft mit der Hinrichtung am 17. April 1944 in Brandenburg-Görden sind u.a. in den Bänden des FDA dokumentiert.
"Concordatslärm" in Baden
(2002)
Nichts versetzt leichter in die Stimmungen und in das allgemeine Milieu einer Zeit als ihre Zeitungen ... Sie zeigen mehr als jede andere Quelle, was die Zeitgenossen beschäftigt und vor allem interessiert hat. Gilt eine solche Aussage heute nur mehr bedingt, so trifft sie für das 19. Jahrhundert uneingeschränkt zu. Die immense Bedeutung, welche man den Blättern von ihren bescheidensten Anfängen an beimaß, läßt sich leicht an den staatlichen Zensurbestimmungen ablesen, wie sie zeitgleich mit dem Erscheinen der ersten periodischen Druckerzeugnisse nachweisbar sind und erst im Gefolge der Revolution von 1848/49 allmählich abgebaut werden. Allein durch Zeitungen und Zeitschriften sind damals gesellschaftliche Gruppen und Institutionen in der Lage, sowohl ihre Parteigänger als auch die immer zahlreichere politisch interessierte Öffentlichkeit zeitnah zu informieren sowie zielgerichtet und bewußtseinsbildend zu beeinflussen. Folglich erweist sich deren Analyse gerade in bewegten Zeiten als überaus aufschlußreich.
An einem Sommersonntagmorgen sah ich — aus dem Freiburger Münster ins Helle hinaustretend — auf dem noch menschenleeren Münsterplatz einen Greis: Unverwandt schaute er auf zu dem herrlich leuchtenden Münsterturm. Es war der Philosoph Max Müller. Langsam ging ich näher — einer der vielen Hörer — vor vierzig Jahren. Ein Stück Weges durfte ich ihn durch die stille Stadt begleiten. Als ich dem interessiert Fragenden sagte, daß ich ein Buch zu schreiben versuche über das vor bald fünfhundert Jahren von Hans Baldung Grien gemalte Freiburger Hochaltarretabel, gestand er: Diese Mariendarstellung im Hauptgemälde ihrer Krönung im Himmel gefällt mir nicht besonders: ihr Gesicht ist schattenlos bleich, und die Hände hält sie beim Beten beinahe lässig nach unten; aber vielleicht verstehe ich das alles nicht recht. — Offene, bescheidene Worte eines Wahrheit suchenden Lehrers. Zehn Jahre nach dieser letzten Begegnung ging mir jetzt der reiche, beglückende Sinn dieses Marienbildes vollends auf beim Erklingen der Marianischen Antiphon „Alma Redemptoris Mater“, die seit mehr als achthundert Jahren gesungen wird beim Stundengebet der Kirche — im Advent und in der Weihnachtszeit.
Mitte des letzten Jahres (2001) überreichte mir der Gerlachsheimer Heimat- und Kulturverein eine Fotokopie jenes „Gerlachsheimer Kopialbuches“, das im Generallandesarchiv Karlsruhe aufbewahrt wird. Ein schneller Vergleich mit dem mir schon bekannten Würzburger Exemplar bestätigte die Aussage Julius BASSLERS, dass nämlich beide Exemplare völlig identisch seien, was übrigens im Karlsruher Exemplar sogar amtlich bestätigt wird. Ein genauerer Vergleich beider Kopialbücher zeigte dann, dass diese Behauptungen doch nicht ganz zutreffen: So enthält z. B. das „Repertorium“ des Karlsruher Kopialbuches einen längeren Hinweis auf jenen Prozess, den der Prämonstratenserorden gegen den damaligen Bischof von WÜRZBURG, JOHANN PHILIPP VON GREIFFENCLAU ZU VOLLRATHS (1699-1719) geführt hat, obwohl im Buch selbst kein einziges Schriftstück darüber zu finden ist. Kein Wunder, denn die letzte Kopie des Kopialbuches stammt aus dem Jahr 1458 und so wären Schriftstücke aus dem 18. Jh. fehl am Platze.
Das Ende der Fürstbistümer, Abteien und Klöster durch den Reichsdeputationshauptschluß (RDH) vom 25. Februar 1803, der Untergang aller geistlichen Reichsstände und die Einziehung des Kirchenvermögens durch den Staat, ist eingebettet in einen geistesgeschichtlichen Prozeß zu sehen, der das Denken über das Verhältnis von Staat und Kirche im 18. Jahrhundert wandelte. Die Säkularisation, der Verlust der Landeshoheit und die Enteignung des Vermögens der geistlichen Stände, setzte die grundlegende Veränderung des Rechts- und Reichsbewußtseins ebenso voraus, wie die fortschreitende Profanierung der Staatsidee. Nur auf diesem Hintergrund läßt sich erklären, daß sich die größeren und mittleren Reichsstände ohne jede Hemmung auf die geistlichen Mitstände stürzten und sich deren Hoheitsrechte und Eigentum aneigneten. Die in keinem Verhältnis zur Größe der Neuerwerbungen stehenden territorialen Verluste auf dem linken Rheinufer legitimierten dabei diesen Länderraub vor dem eigenen Gewissen, falls dies sich bei der einmaligen Möglichkeit dieser territorialen Expansion überhaupt noch regte. Die Aufhebung der zahlreichen Klöster und Abteien schien vor dem Gewissen auch deshalb gerechtfertigt, weil man die Menschheit damit von Institutionen befreite, die angeblich nutzlos und schädlich waren und ein Überbleibsel des finsteren Mittelalters darstellten.