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Das im 18. Jahrhundert in Bruchsal befindliche Schriftgut des Bistums und Hochstifts Speyer wurde nach der 1793 erforderlich gewordenen Flüchtung der Registraturen der in Speyer verbliebenen Verwaltungsstellen mit diesem vereinigt und nachfolgend auf das Generallandesarchiv Karlsruhe, das 1817 neu gegründete Landesarchiv Speyer, das Erzbischöfliche Archiv Freiburg und das Archiv des Bistums Speyer aufgeteilt.
Für das Bistum Würzburg enthielten die so genannten „libri collationum“ Informationen über die verschiedenen Pfarrpfründen, Kaplaneibenefizien und Messstiftungen sowie deren Inhaber und Kollatoren im 16. Jahrhundert. Diese Quellen sind jedoch nicht erhalten, da sie mit großen Teilen der übrigen Bestände des Bistumsarchivs beim Bombenangriff auf die Stadt am 16. März 1945 verbrannten. Über den Aufbau und Inhalt der Verleihungsbücher geben heute im Wesentlichen — neben wenigen weiteren Studien — zwei Werke Auskunft, deren Autoren die Handschriften noch vor ihrem Verlust für ihre Arbeiten heranziehen konnten und Einzelheiten daraus überlieferten. Der frühere Würzburger Bistumsarchivar Franz Josef Bendel beschrieb in seinen Veröffentlichungen drei „libri collationum“: Einen ältesten Band (I) von ca. 1543, einen jüngeren (II) von ca. 1556 und einen weiteren (III) von ca. 1594. In größerem Umfang sind lediglich aus dem ältesten der drei „libri“ Daten erhalten, aus dem mittleren gibt es nur einen überlieferten Abschnitt, aus dem jüngeren dagegen gar keine Passagen, die sich sicher auf ihn zurückführen ließen.
Nun hat im Allgemeinen ein Schaumschläger weder mit dem ehrenwerten Handwerk des Konditors (der schlägt ja bekanntlich den Baiser-Schaum), noch mit dem Einsatz eines Schaumlöschfahrzeuges der Feuerwehr zu tun. Meist versteckt sich hinter diesem Wortungetüm ein Phrasendrescher. Bei der Lahrer Schaumschlägerei 1979 wurde - wohl in nicht wenigen Fällen - zugeschlagen, und sicher manchmal auch kräftig. Nur nicht mit Worten, und schon gar nicht mit der wohlschmeckenden Zielsetzung des Konditors, auch nicht „feinherb“. Ein Schaumlöschfahrzeug (oder war es nicht sogar ein Löschpanzer mit Schaumlöschkanone, wie teilweise behauptet wurde) spielte dabei jedoch eine der Hauptrollen.
„Schlimmer als die Franzosen 1945 in Baden werden es die Russen in Pommern nicht getrieben haben.“ Als Franz Hundsnurscher, von 1967 bis 1998 Leiter des Erzbischöflichen Archivs Freiburg (EAF), in den 1980er-Jahren beiläufig diese Vermutung äußerte, wird er an Akten in seinem Hause gedacht haben. Das harte Urteil sei relativiert. Die „Kriegsberichte“ halten auch fest, dass Franzosen, kaum dass sie eingerollt waren, Deutschen entgegengekommen sind. Um Bewohner zu schonen, hat sich in Nordweil (heute Ortsteil von Kenzingen) einer der Besetzer gar geopfert. Versehentlich hatte er eine Handgranate abgezogen und, statt sie gleich fortzuwerfen, nur laut gewarnt: „Attention! Attention!“ Niemand verstand ihn. Die Granate explodierte, zerriss dem Mann die Hände und verwundete ihn im Gesicht und an der Brust; er starb kurz darauf. Von den Umstehenden trugen zwei Kinder harmlose Schrammen davon. Der Pfarrer hat diesen Teil seines Berichtes abgeschlossen mit „Ehre seinem Andenken, R. i. P.“). Das eingangs gebrachte Wort kam mir in den Sinn, als ich 2017 im EAF an einer Quellensammlung arbeitete. In einem Gespräch mit Dr. Christoph Schmider, dem Leiter des EAF, ergab sich Folgendes: Die „Kriegsberichte“ werden seit Jahrzehnten genutzt; mangels Personal und Geld konnte man sie bislang nicht einem größeren Leserkreis zugänglich machen.
Die "Ingram" und ihr Wappen
(2018)
Seit den Forschungen des Genealogen Walther Möller gilt als Konsens, dass es zwei Ministerialenfamilien gab, die sich „von Handschuhsheim“ nannten und in keinerlei Verbindung zueinander standen. Tatsächlich sind für die Rumhart/Ingram und die Swicker/Morhart – so benannt nach den jeweils bei ihnen dominierenden Leitnamen – im 12. und 13. Jahrhundert quellentechnisch keine aussagekräftigen Anknüpfungspunkte nachweisbar. Die Ingram, wie ich sie im Folgenden nennen werde – denn der Name Rumhard verschwindet doch recht rasch aus der Familie – sind die ältere der beiden Sippen. Familienmitglieder nannten sich gesichert ab den 1160er Jahren „von Handschuhsheim“ und tauchen in den Quellen damit rund 40 Jahre vor den Swicker/Morhard auf. Die Ingram orientierten und benannten sich schon ab dem frühen 13. Jahrhundert nach Orten südlich des Neckars. Mehrere Ingram sind mit der Benennung „von Heidelberg“, „von Bergheim“ und „von Wieblingen“ in der Folgezeit nachzuweisen. Ihr Wappen wurde, wenn ich das richtig überblicke, bisher in der Forschung entweder übergangen, falsch rezipiert oder stillschweigend für einen Handschuh gehalten. Zweck dieses Beitrags soll sein, das bzw. ein Wappen der Ingram zu zeigen. Sicher geglaubte Thesen sollen einer Prüfung unterzogen werden. Anschließend soll ein kurzer Überblick über die fast unerforschte Familie selbst folgen.
Gegenstand dieses Aufsatzes ist der Catalogus Librorum Omnium ad Bibliothecam Universitatis pertinentium, ein um ca. 1610 mangelegtes Verzeichnis über den Buchbestand der allgemeinen Bibliothek der Universität Freiburg. Der Katalog – er soll im Folgenden kurz CL genannt werden – schließt auf fol. 14r bis 64r einer Papierhandschrift an ein Stipendiatenverzeichnis der
Stiftung des R[everendus] D[omi]n[us] Ioannis Zim[m]erman’s alias Neuburgeri an. Der CL, auf dessen Systematik später noch genauer eingegangen werden soll, führt unter der Rubrik Libri Haeretici et Prohibiti und Supplementum Haereticorum et Librorum Prohibitorum reformatorische und häretische Schriften auf (Abb. 1 und 2).
Die Geschichte der Gründung des Klosters Mariental in Steinheim an der Murr ist
schon mehrfach thematisiert worden. Zu der von Berthold von Blankenstein und
seiner Gattin Elisabeth durchgeführten frommen Stiftung sind gleich mehrere
urkundliche Zeugnisse überliefert und doch wurde in der Literatur eine »eigentliche Gründungsurkunde« vermisst. In der Tat ist in einem Teil der einschlägigen
Dokumente von der geplanten, in anderen von der bereits vollzogenen Klostergründung die Rede. Gewissermaßen an der Schnittstelle zwischen beiden Gruppen steht jene, heute im Hauptstaatsarchiv Stuttgart aufbewahrte Urkunde, in der
die Stifter Berthold und Elisabeth von Blankenstein eine Reihe von Verfügungen
bezüglich ihrer Stiftung treffen. Einerseits wird in dem Stück eine bereits gegründete Kirche der Nonnen (ecclesiam sanctimonialium, quam ... fundavimus) erwähnt, andererseits wird deutlich, dass Kloster und Klausur noch nicht eingerichtet sind. Bestimmungen hinsichtlich der Klostervogtei, einem im Wortsinn grundlegenden Element der Klosterverfassung, sind ebenfalls hier zu finden. Dies lässt
vermuten, dass unsere undatierte Urkunde zwischen der von Bischof Heinrich
von Speyer am 31. Dezember 1254 ausgestellten Genehmigung für die Klostergründung und Klosterausstattung5 und der am 18. November 1255 vom Propst
von Beutelsbach auf Weisung des Papstes vollzogenen Inkorporation der Steinheimer Pfarrkirche mit allem Zubehör in das Kloster Mariental einzuordnen ist. Da
die Forschung heute bei Gründungsvorgängen allgemein von einem »gestreckten
Verlauf« ausgeht, dürfen wir das von Berthold und Elisabeth von Blankenstein
ausgestellte Dokument, in dem sich der Stifterwille manifestiert, durchaus als
»Gründungsurkunde« des Klosters Mariemal in Steinheim betrachten. Bemerkenswert ist, dass eine Bestimmung der Klostergründer mindestens drei Jahrhunderte überdauert hat: In der 1577 von der württembergischen Klosterhofmeisterei
aufgenommenen Beschreibung der Baulichkeiten im Klosterbezirk findet sich eine
Vorschrift hinsichtlich der Benutzung der Klostermühle in genau der Form, wie
sie 1255 festgelegt wurde.
Nach 1945 wollten manche Institutionen, Firmen und Privatpersonen die jüngste Geschichte ihres Betriebs, Geschäfts oder ihrer Immobilie lieber nicht thematisieren. Die „Arisierung“ in der NS-Zeit war tabu. Auf eine Definitions-Diskussion des Begriffs „Arisierung“, der in jüngster Zeit eine, durchaus begründbare, Erweiterung in den Kultur- und Kunstbereich erfahren hat, soll hier verzichtet werden. Für die vorliegende Untersuchung ist der mit offenem oder subtilem Druck erzwungene Übergang von Eigentum jüdischer Einwohner in nichtjüdische Hand gemeint. Hierzu zählt auch manch „freiwilliger“ Verkauf in der NS-Zeit, der bei genauerem Hinsehen so freiwillig nicht war. Es handelte sich um Notverkäufe, die der Finanzierung der lebensrettenden Flucht ins Exil dienen sollten. Die Verkaufsverhandlungen verliefen unter unfairen Bedingungen, der Preis wurde weit unter den Marktwert gedrückt. Im Grunde sind diese Vorgänge besonders infame Formen von Enteignung. Während Nutznießer und Profiteure der „Entjudungen“ rasch Gras über die Vorgänge wachsen lassen wollten, mussten die Opfer in den Nachkriegsjahren meist einen zähen und langen Kampf um ihre Ansprüche auf Entschädigung und „Wiedergutmachung“ führen. Die Öffentlichkeit schien lange am Thema „Arisierung“ wenig interessiert. Firmengeschichten wiesen für die Jahre 1933–1945 bemerkenswerte Lücken auf oder griffen zu euphemistischen Formulierungen und nebulösen Darstellungen, die nichts erklärten. Langsam erst kam die Aufarbeitung der wahren Hintergründe in Gang, und ungeschönte Chroniken einzelner Firmen und Ortschaften entstanden. Doch es bleibt noch viel zu recherchieren, auch für Heidelberg steht eine detaillierte und umfassende Darstellung der „Arisierungen“ noch aus. Ein ungewöhnlicher und interessanter Fall ist die „Arisierung“ der damals in Heidelberg ansässigen Handelsfirma mit dem offiziellen Namen „Hopfenhandlung Leon Weil – Mitinhaber Max Eisemann“. Die Quellenlage zu diesen Vorgängen ist sehr gut. Dokumente aus dem Archiv der Firma Hildegard Eisemann KG, dem Stadtarchiv Heidelberg und dem Generallandesarchiv Karlsruhe ergänzen sich und lassen in
der Zusammenschau ein detailliertes und nahezu lückenloses Bild dieser besonderen „Entjudung“ entstehen.
»Warhafftige und Erschröckliche Geschicht ...« Mit diesen Worten beginnt ein
kleiner, achtseitiger Druck in der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart. [1]
Er handelt von einer Familientragödie, die sich am 12. Januar 1590 in
Lauffen am Neckar in der Familie des Conrad Hermann zutrug. Der Lauffener Bürger Wendel Rösch hat sie in Gedichtform gebracht und bereits am
1. Februar desselben Jahres veröffentlicht.
Three Cheers for the Prince and the Princess! Mit diesen Worten forderte am 15. März 1894 Colonel Henry Bradley Roberts die bei der Grundsteinlegung für die neue englische Kirche in Freiburg versammelte Festgemeinde zu Hochrufen auf den anwesenden Erbgroßherzog von Baden und seine Gemahlin auf. Zuvor hatte die Erbgroßherzogin den zur Einsetzung bereitliegenden Grundstein mittels einer silbernen Maurerkelle mit Mörtel bestrichen, während ihr Ehemann, der spätere Großherzog Friedrich II., in – wie wohl vermerkt wurde – makellosem Englisch die Worte sprach: In the faith of Jesus Christ we lay this stone, in the name of God the Father, God the Son and God the Holy Ghost. Die Stadt Freiburg wurde bei diesem Event durch Bürgermeister Thoma repräsentiert.