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In Überlingen fällt dem Besucher auf dem Münsterplatz ein graues, überlebensgroßes Denkmal mit der Büste eines freundlich dreinblickenden Mannes mit
rundlichem Gesicht auf.
Laut den vier Sockelinschriften ist es „Dem Allverehrten Franz Sales
Wocheler“, „Dem Stadtpfarrer, Decan und Geistl. Rath, Ritter des Zaehringer
Loewen-Ordens“ sowie „Dem Freunde des Volkes, dem Stifter des Schulfond‘s
und d. Bibliothek“, von der „Dankbare[n] Stadt und Seine[n] Verehrer[n]“
„Zum hundertjährigen Geburtstag“ gewidmet. Daneben findet sich noch der
Wahlspruch des Geehrten: „Seid immer
frohen Muthes!“1 Mit diesem klassischen und eher schlichten Denkmal –
Provokationen im Stil von Peter Lenks
Skulpturen waren noch nicht in Mode
– erinnerte die Bürgerschaft von Überlingen 1878 an ihren großen Wohltäter
im 19. Jahrhundert.
Schon in prähistorischer Zeit sind, wie man weiß, die Menschen ins Wasser gegangen und geschwommen . Die Ägypter, die Griechen haben es getan, und auch die Germanen waren Schwimmer. Doch im Mittelalter änderte sich die Einstellung. Baden galt, da man sich dabei entblößte, als unanständig. Es gab Verbote, die auch damit begründet wurden, dass in Gewässern Dämonen lauerten, aber auch Pestilenzen und andere Seuchen. Erst im Zuge der Aufklärung verlor das Schwimmen und Baden den Geruch der Verworfenheit. Doch noch nach 1800 galt es als ziemlich unanständig, in offenen Gewässern zu baden. Die Badehose war noch nicht erfunden, man vergnügte sich eben splitternackt in den Gewässern und erregte öffentliches Ärgernis. Da man deshalb auch nicht schwimmen lernen konnte, gab es häufig tödliche Badeunfälle.
Zur ständischen Festkleidung, der sogenannten
„Tracht“ wie wir heute sagen, gehörte auch in der
ehemaligen Reichsstadt Villingen bei höheren
Ständen sowie bei Bürger- und Bauersfrauen die
entsprechende Kopfbedeckung.
Das Bedecken des weiblichen Kopfes gehörte
seit altersher zum Normverhalten des weiblichen
Geschlechtes, eingeführt von den Männern zur
optischen Verschließung der Frau. Schreibt doch
schon der Apostel Paulus im Brief an die Korinther
(11/5–7): „… jede Frau dagegen, die betet oder aus
Eingebung redet mit unverhülltem Haupt, entehrt
ihr Haupt …, denn wenn eine Frau sich nicht verhüllt, so lasse sie sich auch das Haar abschneiden …, denn der Mann ist das Abbild und
Abglanz Gottes, die Frau ist aber der Abglanz des
Mannes.“ Aus diesem Tuch, der den Kopf bedeckte, entwickelte sich im Laufe der Zeit der
mittelalterliche „Schlayer“, aus diesem wiederum
eine gebundene Form, die „Gebende“, wie sie uns
auf Bildwerken und Statuen (Uta v. Naumburg)
überliefert ist.
Die Zahl junger Mädchen, die schon als kleine Kinder ins Kloster gebracht und
dort aufgezogen wurden, muss auch im ausgehenden Mittelalter noch groß gewesen
sein. Im frühen Mittelalter primär als Akt der Schenkung - Oblation genannt - an Gott
verstanden, wurde die Übergabe an eine monastische Institution im Spätmittelalter vor
allem durch das weibliche Erbrecht und die Rolle der Aussteuer bei der Verheiratung
adliger Töchter bedingt. Männliche Nachkommen, die ihren Erbanspruch durchsetzten,
teilten den Familienbesitz zwar auf, schmälerten ihn aber prinzipiell nicht; hingegen
brachten verheiratete Töchter ihn im Erbfall in fremde Hände. Dies und die Tatsache,
dass adlige Familien aus wirtschaftlichen Erwägungen häufig eine Gesamtsumme festlegten, die weiblichen Nachkommen bei der Heirat als Mitgift ausbezahlt werden konnte,
hatte für die jungen Frauen oft drastische Folgen: Wollte man die Höhe der Aussteuer,
welche eine standesgemäße Eheschließung erst ermöglichte, nicht durch Aufsplitterung verringern, musste die Heiratserlaubnis auf eine oder höchstens zwei Töchter beschränkt werden. Im Hinblick auf die ökonomische Situation der meisten adligen Familien im Spätmittelalter war eine solche Begrenzung sinnvoll, denn mit dem Klostereintritt
war ein Erbverzicht verbunden; dieser wurde mit einer Leibrente abgegolten, die nur einen Bruchteil der üblichen Mitgift ausmachte. Dabei wurde der zukünftige Stand der
Töchter schon häufig im Alter von fünf bis sechs Jahren festgelegt, was dem in verschiedenen monastischen Quellen angegebenen Aufnahmealter für Kinder in den Klöstern
entsprach.
Auf der Höhe seiner Schaffenskraft wird Heinrich Hübsch (1795-1863), der grosse badische Baumeister der Romantik und Leiter der Bauverwaltung des Großherzogtums in der Nachfolge Friedrich Weinbrenners, mit einer Aufgabe betraut, die in der ersten Hälfte des 19. Jh. zu den wichtigsten und technisch anspruchsvollsten öffentlichen Bauaufgaben gehört, nämlich der Erbauung einer zentralen Strafanstalt. Mit der Schaffung des Männerzuchthauses in Bruchsal wird Baden, neben Preußen, eines der führenden Länder der Zeit bei der Entwicklung und Humanisierung des Strafvollzuges und des Strafvollzugsbaues.
Jede sprachwissenschaftlich fundierte Erhebung von Dialekt oder Mundart bedarf
sorgfältiger Vorbereitung. In diesem Sinne ist - wie Hotzenköcherle mit Recht
betont - "das Fragebuch bzw. der Fragebogen ... das wichtigste Arbeitsinstrument
des Sprachgeographen bei der Vorbereitung eines Atlasses; von der Gestaltung
des Fragebuchs hängen Umfang, Zuverlässigkeit und Quellenwert der Ergebnisse
weitgehend ab. "
Seit dem frühen Mittelalter war Wolfach Herrschaftssitz. Erstmals ist 1084 in einer Urkunde von den „Herren von Wolfach" die Rede, die ihren Stammsitz ursprünglich auf der Burg „Alt-Wolfach" hatten, von der heute nur noch Mauerreste vorhanden sind. Neben dieser Burg Wolfach entstand am Zusammenfluss von Kinzig und Wolf das gleichnamige Dorf, wo die Adelsfamilie die Grundherrschaft ausübte. Der Schwerpunkt des Ortes lag zunächst im Gebiet der heutigen Vorstadt. Im 13. Jahrhundert erfolgte dann auch die planmäßige Besiedlung des jenseitigen Kinzigbogens, wo heute die Altstadt liegt. Am südlichen Stadteingang hatten die Herren von Wolfach bereits um 1180 ein steinerndes Haus gebaut. Wahrscheinlich handelte es sich damals nur um eine kleine Tiefburg mit Bergfried und Palas, die zwischen dem Stadttor und dem Hungerturm in die spätere Stadtbefestigung eingebaut war. Der Platz war strategisch gut gewählt. Hier an der engsten Stelle im mittleren Kinzigtal am Zusammenfluss von Kinzig und Wolf waren sowohl der Land- wie auch der Wasserweg leicht zu kontrollieren. Hier konnten der Wasser- und der Brückenzoll erhoben und die durchreisenden Kaufleute zum Aufenthalt veranlasst werden. Das Schloss diente auch der Erhebung und Verwaltung der herrschaftlichen Abgaben und Steuern. Außerdem sollte das Schloss die Stadt vor Angriffen von der südlichen Landseite schützen. Darüber hinaus nutzten die Wolfacher Grafen die Stadtburg mehr und mehr als Zweitwohnsitz.
Die heute rund 3200 Einwohner zählende Gemeinde Gondelsheim, im Saalbachtal zwischen Bruchsal und Bretten gelegen, tritt mit ihrer urkundlichen Ersterwähnung im Jahre 1257 zu einem relativ späten Zeitpunkt ins Licht der Geschichte. Der regional sehr typische Ortsname mit seiner Endung -heim verweist auf eine Entstehung in der Merowingerzeit, wahrscheinlich ab der ersten Hälfte des 6. Jahrhunderts. Gleichwohl mussten noch rund 700 oder mehr Jahre vergehen, ehe eine
schriftliche Quelle die Existenz dieser Siedlung zweifelsfrei belegt – also eine ebenso lange Zeit wie zwischen der Ersterwähnung von 1257 und der Gegenwart!
Hitze, Staub und flüssiges Metall – lange Zeit prägten sie die Arbeitswelt von Eisengießereimeister Willi Hess in seiner 1947 in der Lantwattenstraße, Villingen, gegründeten Gießerei.
Nach seiner Rückkehr aus der Gefangenschaft musste er feststellen, dass sein bisheriger Arbeitgeber, die Aluminiumgießerei Villingen, von der französischen Besatzung restlos demontiert worden war. So baute er unter den damaligen Umständen des Tauschhandels seine kleine Gießerei auf. Sein erstes Produkt war ein Waffeleisen, mit dem wiederum andere Produkte eingetauscht werden konnten. Später wurden für die heimische Industrie unterschiedlichste Produkte, von einfachen Gußteilen bis hin zu Spezialkomponenten gegossen, die beispielsweise in Bäckereimaschinen Einsatz fanden. Gegenüber den großen Konkurrenten konnte die Willi Hess KG nur durch Flexibilität bestehen. 1969 übernahm der in Villingen geborene Sohn von Willi Hess, Gießereimeister Jürgen G. Hess, das Unternehmen mit acht Mitarbeitern. Er hatte die Vision von Unabhängigkeit durch eigene Produkte.
Daß der Rhein eigentlich keine Trennungslinie ist, zeigte am Oberlauf schon immer die Praxis. Wir sehen dies hier am Beispiel der Grafschaft Hanau-Lichtenberg: Das heute noch sogenannte Hanauerland umfaßt die Landschaften um das rechtsrheinische Kehl und das linksrheinische Buchsweiler und Lichtenberg, nordwestlich der Stadt Hagenau. Dieses Land
am Oberrhein gehörte seit 1480 zur Grafschaft Hanau-Lichtenberg. Der linksrheinische Teil kam 1763 an Hessen-Darmstadt, die rechtsrheinischen Ländereien an Baden. Im elsässischen Hanauerland waren auch die Herren von Gayling begütert, insbesondere im Gebiet Pfaffenhofen-Niedermodern, Berstett, Zutzendorf etc ... , wo mehrere kleinere Schlösser in ihrem Besitz waren. Die Gemeinde Niedermodern hat auch noch heute das Gaylingsche Wappen in ihrem Siegel. Heute hat die
Familie von Gayling ihren Wohnsitz im Schloß Ebnet bei Freiburg, nachdem sie ihre elsässische Heimat in den Wirren der französischen Revolution 1793 verlassen mußte.