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Zu Beginn der Siebzigerjahre des vorigen Jahrhunderts, im Zuge einer massiven Migrationsbewegung aus Italien in die Schweiz, gründete die italienische Gewerkschaft CGIL (‚Confederazione Generale Italiana del Lavoro‘) in Basel und Zürich eine Schule für italienische Migrantinnen und Migranten. Nach einer ausgedehnten Phase des Wachstums auf dem Bildungs- und
Ausbildungssektor wurde dieses Institut im Jahr 1984 in eine Stiftung schweizerischen Rechts
umgewandelt, die in der Folgezeit nicht nur Kooperationsvereinbarungen mit dem ‚Schweizerischen Gewerkschaftsbund‘ (SGB), sondern auch mit der spanischen Gewerkschaft ‚Comisiones
Obreras‘ (CCOO) (1994) sowie mit der portugiesischen ‚Confederação Geral dos Trabalhadores
Portugueses‘ (CGTP) (1996) einging. Als gemeinnützige Non-Profit-Organisation verfolgt die
heute unter der Kurzbezeichnung ECAP firmierende Einrichtung inzwischen das erklärte
Hauptziel, die Bildung jüngerer wie auch älterer Erwachsener (insbesondere der Migrantinnen
und Migranten) sowie der wenig qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der
Schweiz zu unterstützen, um die private und berufliche Integration zugewanderter Personen tatkräftig zu fördern und so einen aktiven Beitrag für den Erwerb wie auch für die Festigung der
kognitiven Mittel und Kenntnisse zu leisten, die für ein autonomes und verantwortungsvolles
Leben in unserer sich rasch wandelnden modernen Gesellschaft unverzichtbar sind.
In Sachen Benedikt Gillmann
(2004)
Im 122. Jahresheft der Zeitschrift des Breisgau-Geschichtsvereins »Schau-ins-Land«
erschien kürzlich ein Aufsatz, in dessen Mittelpunkt Benedikt Gillmann (1823-1897), ein in
den Jahren 1871 bis 1874 als Verwalter (>Verweser<) der Schwarzwaldpfarrei Wittichen (nordöstlich von Haslach i.K.) nachweisbarer Priesterkollege des Kinzigtäler Volksschriftstellers
Heinrich Hansjakob (1837-1916), stand. Die im Rahmen dieses Beitrags referierten Forschungsergebnisse konfrontierten uns unter anderem mit dem Problem, ob ein Hinweis dieses über Jahre hinweg auch am Bodensee tätigen Heimatdichters, der sich in seiner im Todesjahr Gillmanns veröffentlichten Erzählung >Der Fürst vom Teufelstein< findet, unabhängig
von der schon seit geraumer Zeit kontrovers diskutierten Frage nach den illegitimen Nachkommen des Autors zu interpretieren ist oder aber Bezüge erahnen läßt, die, recht besehen,
neue Aspekte dieser berühmt-berüchtigten »wunden Stelle« im Leben Heinrich Hansjakobs
zu Tage fordern könnten. Vor allem die im Erzbischöflichen Archiv Freiburg lagernde Personalakte Benedikt Gillmanns erwies sich nun bei der fortgesetzten Spurensuche als außergewöhnlich ergiebig, so daß ich mich im Anschluß an die weitere Durchsicht dieses in jeder
Hinsicht als gewichtig zu bezeichnenden Konvoluts nun in die glückliche Lage versetzt sehe,
das bewegte - um nicht zu sagen: spektakuläre - >Vorleben< des Witticher Pfarrverwalters, den
Hansjakob in seiner Erzählung >Der Vogtsbur< an markanter Stelle in Erscheinung treten läßt,
eingehender würdigen zu können, als dies auf der Basis der bislang bekannt gewordenen
Quellenzeugnisse möglich war.
Helden unter Bauern
(2001)
Neueren literaturwissenschaftlichen Bemühungen zufolge will es scheinen, als sei
Heinrich Wittenwilers komisch-didaktisches Versepos >Der Ring< um 1408/10 in
Konstanz' entstanden und einem gleichnamigen adligen Advokaten und - wohl
späteren - Hofmeister am bischöflichen Hof zuzuweisen, der zwischen 1387 und
1395 in mehreren historischen Quellenzeugnissen namentlich aufgeführt wird.
Dabei lassen die von der jüngeren Forschung mit guten Gründen erwogene Autorzuweisung, der auf der Basis plausibler Argumente vorgeschlagene Datierungsspielraum sowie die Lokalisierung des Textes, aber auch seine produktions- und
rezeptionsgeschichtliche Einordnung in das Umfeld des Konstanzer Bischofshofes
zugleich die wichtigsten Determinanten der Entstehung und Primärrezeption des
>Ring< erkennen, nämlich ein anscheinend sehr spezifisches Eingebundensein dieses Werkes innerhalb eines Kreises von Klerikern, Adligen, Patriziern und ihnen
nahestehenden Bürgern, der wenige Jahre vor dem Beginn des Konstanzer Konzils
(1414-1418) Bischof Albrecht Blarer (Amtszeit: 1407 -1410 , gest. 1441)tS umgeben haben könnte.
Einmal Russland und zurück
(2019)
Vor wenigen Jahren wurde mir die Gelegenheit zuteil, im „Alemannischen Jahrbuch“ einen längeren Beitrag über Leben, Werk und verwandtschaftliches Umfeld des im Frühjahr 1843 in Moskau verstorbenen Komponisten und Musikpädagogen Franz Gebel zu veröffentlichen.
Dabei
hatten sich die im Vorfeld der Entstehung des besagten Artikels vorgenommenen Sondierungen
teilweise als äußerst diffizil erwiesen, zumal – nicht zuletzt aufgrund der wechselnden Wirkungskreise des genannten Künstlers und seiner nächsten Verwandten – nicht unerhebliche sprachliche
sowie administrative Barrieren zu überwinden gewesen waren. Dies war mit ein Grund dafür,
dass eine ganze Reihe von Resultaten nur mit enormer zeitlicher Verzögerung zutage gefördert
werden konnten, die nichtsdestotrotz unerwartet neue musik- und familiengeschichtliche Einblicke gewähren und daher durchaus eingehendere Berücksichtigung verdienen. Einige aus heutiger
Sicht interessante und weiterführende Aspekte sollen im Folgenden in Form einer „erweiterten
Nachlese“ gewürdigt werden.
Im Nachgang zu einem im Wiener Stadt- und Landesarchiv ergebnislos verlaufenen Rechercheauftrag, der den mutmaßlichen Wohnsitz des Komponisten, Musikpädagogen und Kapellmeisters Franz (Xaver?) Gebel (geb. um 1783/84 in Milin/Fürstenau bei Breslau, gest. 1843 in Moskau) betraf, erhielt ich im Dezember 2017 von Frau Oberarchivrätin Dr. Michaela Laichmann (Magistrat der Stadt Wien) einen irritierenden brieflichen Hinweis zu einer Nachlassakte, die im Zuge der besagten Nachforschungen im Bestand des sogenannten Magistratischen Zivilgerichts zum Vorschein gekommen war: Gemäß schriftlicher Auskunft der Magistratsabteilung 8 war man bei der routinemäßigen Konsultation der einschlägigen archivalischen Findmittel auf eine Verlassenschaftsabhandlung gestoßen, in deren Mittelpunkt das Ableben einer gewissen Barbara Gebel
stand, die in dem genannten Dossier explizit als Musikerswitwe bezeichnet wird.
Im Landesarchiv Baden-Württemberg/Staatsarchiv Freiburg lagern zwei insgesamt 44 beschriebene Seiten umfassende, in sachlicher Hinsicht unmittelbar zusammengehörige Auswanderungsakten, in denen sich im Wesentlichen verschiedene amtliche Vorgänge des Jahres 1832 dokumentiert finden. Die beiden ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe aufbewahrten Dossiers, die, soweit erkennbar, in der einschlägigen Forschungsliteratur bislang weitgehend unbeachtet geblieben sind, verdienten bezüglich ihrer – zumindest auf den ersten Blick – doch eher banalen Inhalte wohl kaum eingehendere Aufmerksamkeit, lieferten sie im Rahmen übergeordneter Zusammenhänge nicht weiterführende Hinweise zur Lösung eines nachweislich seit Ende 1890 bestehenden genealogischen Problems, das den aus Boston (Massachusetts) stammenden Kunstmaler Jean Paul (eigentlich John Paul) Selinger über einen längeren Zeitraum hinweg regelrecht umgetrieben zu haben scheint, ohne doch jemals grundlegend angegangen und definitiv behoben werden zu können. Mehr noch: Die schon seit längerem in den „Smithsonian Archives of American Art“ in Washington (District of Columbia) archivierten Teile der Privatkorrespondenz des genannten Künstlers, die unter anderem auch eine Vielzahl von Briefen von dessen „cousin“ Joseph Selinger (1859-1938) umfassen, lassen die vermeintlich engen verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden besagten Personen vor dem Hintergrund der im Folgenden behandelten Auswanderungsakten in unerwartet neuem Licht erscheinen. Worum geht es im Einzelnen? Da sich die soeben skizzierten Zusammenhänge am besten in chronologischer Reihenfolge erschließen lassen, scheint es zunächst naheliegend, die eingangs ins Feld geführten Archivalien einer kursorischen Durchsicht zu unterziehen.
Aus dem Bestand des Pilzherbariums des Naturkundemuseums Karlsruhe (KR) wurden historische Belege von 27 Arten von (überwiegend parasitischen) Kleinpilzen auf 37 Pflanzenarten untersucht, die aus dem alten Botanischen Garten von Greifswald (Deutschland, Mecklenburg-Vorpommern) stammen und zwischen 1849 und 1877 gesammelt wurden. Bei den Pflanzen handelt es sich um heimische Nutz- und Zierpflanzen, letztere auch von außerhalb Europas. Belege zweier eingewanderter Pilzarten (Phytophthora infestans, Puccinia malvacearum) gelten als die ältesten auf dem Gebiet des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern. Colletotrichum sp. auf Euphorbia sp. wird detailliert beschrieben und illustriert. Weitere historisch interessante Belege werden ebenfalls fotografisch dokumentiert. Die Bedeutung der Digitalisierung von Sammlungen für die Wissenschaft wird hervorgehoben.
"Licht für Schwetzingen"
(2004)
Im Jahr 1998 konnte die Stadt Schwetzingen auf 125 Jahre Gasversorgung zurückblicken. Ein Jahr nach Unterzeichnung des Vertrages mit dem Privatunternehmer Riedel aus Heidelberg zur Errichtung einer Gasfabrik beleuchteten Ende 1873 die ersten Gasflammen die Straßen von Schwetzingen. Im Jahr 1898 übernahm die Stadt das Gaswerk in Eigenregie, aus dem die heutigen Stadtwerke hervorgegangen und an dessen Stelle sie heute noch zu finden sind. Die Geschichte des Gases, der
ersten Gasfabriken in Deutschland, ist auch in Schwetzingen die Geschichte der Beleuchtung von Straßen und öffentlichen Plätzen.
1372 als Wachturm auf der bestehenden Stadtmauer errichtet, 1992 bis 1994 liebevoll renoviert, fristet der Kaiserturm seither ein scheinbar unbemerktes Dasein. Das änderte sich am 19. September 2009, als die Türen des Turms am Kaiserring geöffnet wurden. Die Verwaltung der Stadt Villingen-Schwenningen hat ein Konzept erarbeitet, um den markanten Bau zu
vermarkten.
Anlässlich der Neuordnung des Stadtarchivs in Wolfach in den Jahren
1983/84 fand sich obige Schrift mit 90 Seiten Umfang zuunterst im letzten
Regal.
Diese Schrift ist in dem Archivalien-Verzeichnis von Franz Disch [2], der
im Jahre 1920 die Chronik der Stadt Wolfach fertig gestellt hatte, nicht
aufgenommen worden und war bisher nirgends erwähnt.
17 Jahre nach Auffindung wurde durch den Verfasser in Zusammenarbeit mit Martin Rupprecht, Wolfach, eine Abschrift gefertigt, die nahezu
einer Übersetzung gleichkam, waren doch einige Schwierigkeiten bei der
Entzifferung der nahezu 200 Jahre alten Schriftzüge zu meistern.
Zum Verständnis der Stuck-Rechnung von 1809 ist es hilfreich, die geschichtliche Entwicklung Jahre zuvor zu betrachten.
Der Regensburger Reichstag von 1803 verfügte die Säkularisation.
Schon zuvor nahm jedoch das Haus Fürstenberg am 23.9.1802 die in seinem Herrschaftsgebiet liegenden Klöster in „Zivilbesitz", so auch das
Frauenkloster Wittichen.
Die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg pflegt seit mehreren Jahren eine Hochschulkooperation mit der russischen Stolypin-Akademie am Standort in Saratow (830.000 Einwohner) am Unterlauf der
Wolga. Die Stolypin-Akademie hat den Auftrag, den akademischen Nachwuchs für die gesamte russische Staatsverwaltung auszubilden. Russlandweit werden jährlich 185.000 Studierende an mehreren russischen Regionalniederlassungen und Instituten ausgebildet.
Im Jahre 2011 hat der Verfasser mit Studierenden der Hochschule Ludwigsburg erstmals eine Studienreise nach Moskau und Saratow vorbereitet und geleitet. Im Rahmen der jährlichen Gegenbesuche der Studierenden der Akademie in Saratow zur Hochschule nach Ludwigsburg ist seither eine Exkursion nach Donaueschingen fest eingeplant.
Wer sich aus südlicher Richtung auf der Badischen Weinstraße (L 125) oder auf Wanderwegen dem Wein- und Erholungsort Ballrechten-Dottingen nähert, der erblickt spätestens nach Verlassen des Weindorfes Britzingen zwei markante Erhebungen am Schwarzwaldrand. Der linke Bergkegel ist der Fohrenberg und rechts davon steht der Castellberg. Diese beiden Erhebungen sind nicht vulkanischen Ursprungs, sondern durch Verkippung hängen gebliebene Schollen am Rande der östlichen Rheingrabenabsenkung.
Im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat Dr. Leonie Beiersdorf für die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe die kuratorische Begleitung der Ausstellung 1898 des Thoma-Preisträgers Prof. Marcel van Eeden 2023 in Bernau im Schwarzwald übernommen (Hans-Thoma-Kunstmuseum, Bernau, 13.8.-15.10.2023) und eine begleitende Publikation herausgegeben. Im Zuge der Ausstellung kamen unter anderem neue antisemitische Äußerungen Hans Thomas zum Vorschein, welche eine erneute öffentliche Debatte zum Künstler und der Namensgebung des Preises entzündeten. Über die Benennung des Staatspreises hat die Politik zu entscheiden, nicht die Kunsthalle Karlsruhe. Für 2024, dem Jahr des 100. Todestags des Künstlers, plant die Kunsthalle eine öffentliche Veranstaltung zu den Diskussionen um Hans Thoma und eine konzentrierte Präsentation zu seiner Amtszeit als Direktor der Kunsthalle Karlsruhe. Dr. Christian M. Geyer, im Ruhestand befindlicher Kunsthistoriker in Frankfurt am Main, fühlte sich durch die Diskussionen um den Hans-Thoma-Preis angeregt, nicht nur eine 52-seitige Schrift gegen Marcel van Eeden und Dr. Beiersdorf zu verfassen, sondern diese auch auf diversen fachöffentlichen Plattformen zu publizieren und ungefragt an einen großen Kreis von Mitarbeiter:innen von Museen, Ministerien, Förder- und Freundeskreisen sowie weiterer Privatpersonen in Deutschland und der Schweiz zu verschicken. Da sich die Kunsthalle Karlsruhe grundsätzlich nicht einer öffentlichen Debatte über Hans Thoma und die eigene Arbeit verschließen will, zugleich aber massive Verletzungen von Standards des guten wissenschaftlichen Arbeitens in der Schrift Christian M. Geyers feststellt, und da er der Kunsthalle auch nicht Gelegenheit gab, den aus Sicht des Museums falschen Thesen im Vorfeld seiner Publikation zu begegnen und diese kritisch zu diskutieren, sieht sich die Kunsthalle Karlsruhe nun veranlasst, der an Diffamierung grenzenden Schrift in aller Form öffentlich zu widersprechen. Der Text und das Vorgehen von Christian M. Geyer sind emblematisch für eine Debattenkultur, die anstelle der sachlichen Auseinandersetzung die Beschädigung der Person zum Ziel hat. Falschbehauptungen sind kein Instrument des wissenschaftlichen Diskurses und Angriffe ad personam nicht nur kein guter Stil, sondern tragen nicht
zur Stärkung demokratischer Aushandlungsprozesse bei.
Am 22. Februar, am Fest Petri Stuhlfeier, begeht man heute noch im Kinzigtal den Peterlistag. Dies ist ein Kinderfest, an dem die Schüler ab einer bestimmten Zeit (11.00 oder 12.00 Uhr) in einer Gemeinde den ganzen Tag schulfrei bekommen, um auf ihren Heischegang zu gehen. Es ist zeitlich nicht genau festzulegen, ab wann dieser Brauch beginnt, aber er hängt, nach mündlicher Überlieferung, mit der großen Schlangenplage zusammen. Nach dem 30-jährigen Krieg und den jeweiligen Pestjahren wurde das Land derart entvölkert, dass das Ungeziefer, besonders aber Kröten und Schlangen, in den leer stehenden Häusern Zuflucht suchten. Die Leute wurden in der folgenden Zeit der Plage kaum Herr und versprachen den Kindern jedes Jahr eine Gabe oder ein Almosen zu geben, wenn sie Jagd auf diese ungebetenen Gäste machten und sie vertreiben würden. Wie die Alten auch erzählten, sollten sie dreimal lärmend und schreiend um das Haus und Gehöft herumrennen und dabei mit einer Schelle oder Glocke das Ungeziefer aufscheuchen und verjagen. ,,Sie hän gmaint, wenn
sie recht schelle un rätsche mit denne Glocke, gän die Dierli furt. Wäge dem hämmir au noch die Glocke! ", erzählte 1949 eine Bäuerin aus Unterentersbach. Dazu sollten sie einen Bannspruch und einen Segensspruch aufsagen, der die Wirkung verstärken sollte. Erst dann bekamen sie ihre Gaben. Dieser Brauch wird heute im gesamten Harmersbachtal noch ausgeübt:
in Oberharmersbach, Unterharmersbach, Zell a. H., Oberentersbach, Unterentersbach und Biberach.
Als Klara, Pfalzgräfin von Tübingen, geborene Gräfin von Freiburg, am 9. Juni 1358 die Herrschaft Freiburg an ihren Stiefonkel Egen II. von Freiburg verkaufte, fand nach nur 18 Monaten die erste und einzige weibliche Regentschaft über Freiburg ihr Ende. Dem Verkauf gingen eineinhalb Jahre gerichtlicher Auseinandersetzungen über den Rechtsanspruch der beiden Parteien auf die Adelsherrschaft voraus, deren Druck Klara letztendlich weichen musste. Es stellt sich die Frage, worauf Klara und Egen ihre jeweiligen Ansprüche gründeten, doch darüber hinaus gilt es zu bewerten, ob die Position Klaras als Stadtherrin vor dem Hintergrund der Chancen von Frauen auf Partizipation an Herrschaft allgemein eine außergewöhnliche Ausnahme darstellt.
Mehrwert für die Region
(2021)
Jens-Arne Buttkereit, Geschäftsführer des staatlich anerkannten Internats & Gymnasium Birklehof, hat sich freundlicherweise bereit erklärt, mit Kathleen Mönicke ein Interview zu führen. Darin kommen sowohl die pädagogische Arbeit der schulischen Einrichtung als auch der historische Altbirklehof, der sich ebenfalls auf dem Schulgelände befindet, zur Sprache. Letzterer steht nach einer aufwändigen Sanierung für die Region als Ort vielfältiger kultureller Veranstaltungen zur Verfügung. Die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen stützte sich neben öffentlichen Fördergeldern auch auf zahlreiche Spenden von Privatpersonen. Das Interview wird im Folgenden wortwörtlich wiedergegeben. Die Fragepassagen sind kursiv, die
Antworten im normalen Schriftgrad abgedruckt.
Vor 37 Jahren schrieb der Göttinger Wirtschafts- und Sozialhistoriker Wilhelm Abel die folgenden Sätze: „Es zeigt sich, dass auch die Geschichte des Abendlandes auf weite Strecken hin
eine Geschichte der Not, des Hungers und des Elends war. Das ist in unser Geschichtsbewusstsein noch kaum eingedrungen. [...] Zwar darf feudale Willkür nicht übersehen werden, doch
mehr noch, wenn auch vielleicht verflochten mit ihr, zogen die natürlichen Ressourcen der Versorgung mit Nahrungsmitteln Schranken. Freilich gilt dies nur für die ‚Armen‘. Doch sehr viele
waren arm in einem Zeitalter, da schon in guten Jahren nicht selten mehr als die Hälfte der Einkommen für Lebensmittel gebraucht wurde und in Notjahren die Preise der wichtigsten Brotfrucht auf das Doppelte, Dreifache und noch höher stiegen.“
Bevölkerung, Landwirtschaft und Gewerbe am
südlichen Oberrhein zu Ausgang des 18. Jahrhunderts
(2008)
Vor etwas mehr als hundert Jahren veröffentlichte der Heidelberger Historiker Bernhard Erdmannsdörffer in den „Badischen Neujahrsblättern" den Bericht eines österreichischen Kameralisten über dessen Reise in das badische Oberland im Jahre 1785. Obwohl der Bericht in seiner Mischung aus Landesbeschreibung und Landesstatistik eine interessante Quelle über Land
und Leute, über den Zustand der Gesellschaft und den Entwicklungstand der vorindustriellen
Wirtschaft ist, hat er nach meinem Dafürhalten nicht die Beachtung gefunden, die ihm für die
Geschichte der südlichen Oberrheinlande am Ende de 18. Jahrhunderts gebührt. Und als
regionale Fallstudie sind die Beobachtungen Galler zudem ein Beitrag zum größeren Thema
einer Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Deutschland am Ende de Ancien Regime.
Die folgenden Ausführungen möchten deshalb auf die Reiserelation des Grafen Niklas von
Galler aufmerksam machen und Hinweise, auch kritische, zu deren Verständnis geben.
Graf Niklas Franz Lambert von Galler wurde am 17. September 1761 geboren. Er stammte
au einer alten, in der Steiermark, Kärnten und Krain ansässigen Familie. Mit 15 Jahren, 1776,
ging der junge Niklas nach Innsbruck, wo er da Jesuitenkolleg besuchte. Drei Jahre später begann er ein Studium an der Universität Salzburg das er 1782 an der Universität Straßburg
fortsetzte. Anfang Juli 1784 begab er sich nach Karlsruhe, Residenz des markgräflich-badischen Hofes und Sitz der Landesverwaltung für die seit 1771 wieder vereinigte Markgrafschaft Baden.
Im Stadtarchiv Freiburg lagert unter der Signatur Cl Militaria 101 , fol. 39r-41v, ein Schriftstück
aus dem Deutschen Bauernkrieg von 1525. Es trägt die Überschrift "Handlung vnd feldartickel,
so furgenomen worden sind vjf montag nach der alten vaßnacht [ 6. März] von allen
hujfen vnd reten, so sich zusammen verpjlicht in dem namen der heilgen vnzerteilten dryvaltigkeit
anno etc xvc xxv [1525]" .
Unschwer erkennt man in der sorgfältig erstellten Handschrift ein zentrales Dokument aus
der Erhebung von 1525 wieder: die in der modernen Geschichtswissenschaft sogenannte
„Memminger Bundesordnung". Diese wurde von den Führern der drei oberschwäbischen
Bauernhaufen am 6. und 7. März in Memmingen als Verfassung der von ihnen gegründeten
„Christlichen Vereinigung" beraten und verabschiedet.' Wenig später wurde sie gedruckt; was
die Bedeutung erkennen lässt, die ihr damals beigemessen wurde. Denn nur zwei bäuerlichen
Programmschriften, den „Zwölf Artikeln" und der „Memminger Bundesordnung", widerfuhr
die Auszeichnung, im Druck bekannt gemacht zu werden. Bei genauerem Hinsehen wird aber
auch deutlich, dass die Freiburger Handschrift keine bloße Abschrift des gedruckten Textes war.
Durch Streichung, Abwandlung und Hinzufügung von Artikeln war sie vielmehr eine eigene,
für sich stehende Fassung der gedruckten „Memminger Bundesordnung" - eine nach ihrem archivalischen
Lagerort sogenannte „Freiburger Bundesordnung".
Wer sich mit dem „Bundschuh" befasste, galt lange Zeit als gut beraten, sich den Arbeiten von
Albert Rosenkranz und Günther Franz anzuvertrauen.[1] Albert Rosenkranz hatte 1927 die vorhandenen Quellen zu den Bundschuh-Verschwörungen von 1493, 1502, 1513 sowie 1517
veröffentlicht und zugleich eine eingehende Schilderung jener vier „Erhebungen des südwestdeutschen Bauernstandes" gegeben. Sechs Jahre später ordnete Günther Franz den Bundschuh
- sich inhaltlich auf das „grundlegende" Werk von Rosenkranz stützend - in den Gang der
bäuerlichen Erhebungen vor dem Bauernkrieg von 1525 ein.
Die wissenschaftliche Tagung in Bruchsal 2002 (Anlass war die 500-jährige Wiederkehr des
Bundschuhs zu Untergrombach) machte erstmals Abstriche am gültigen Bild des Bundschuhs.
Rolf Köhn urteilte über die Arbeit von Rosenkranz: ,,Während seine Quellenausgabe bis heute
maßgeblich blieb, genügt seine Darstellung nicht mehr den Anforderungen der Geschichtswissenschaft."[2] Claudia Ulbrich leitete ihren Beitrag über den Untergrombacher Bundschuh sogar
mit dem Satz ein: "[ ... ] die Quellen lassen eine Rekonstruktion dessen, was sich 1502 in Untergrombach abgespielt hat, nicht zu."[3] Ich selbst habe eine Darstellung des Lehener Bundschuhs
von 1513 gegeben und dabei einige ältere Aussagen infrage gestellt.[4] Im Folgenden
greife ich die Ansätze von 2002 erneut auf und unterziehe den Lehener Bundschuh einer
nochmaligen kritischen Betrachtung. Ich glaube, dass ich die ältere Interpretation in zentralen
Punkten und mit größerer Bestimmtheit als 2002 revidieren kann.