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In den gut 100 Jahren zwischen dem Ende der Napoleonischen Kriege und der frühen Weimarer Republik haben fast 600
Schutterwälder Bürger ihre Heimat verlassen – eine überraschend große Zahl, wenn man bedenkt, dass das Dorf um die
Mitte des 19. Jahrhunderts lediglich 2000 Einwohner hatte. Dem Ruf von Kaiserin Maria Theresia folgend zogen bereits im
18. Jahrhundert einige Schutterwälder Familien weg, um sich in Ungarn eine neue Existenz aufzubauen. Anton Burckhart
jedoch, der sich 1761 das väterliche Erbe auszahlen ließ, um in das „Neue Land“ zu gehen, könnte der erste Schutterwälder
sein, der sein Glück nicht im Osten des Habsburgerreiches, sondern jenseits des Atlantiks suchte.
Burgen rund um Schiltach
(2019)
Bereits im vorigen Band wurden vier Burgen rund um Schenkenzell vorgestellt, die für einen Vortrag am 29. September 2017 in Schiltach durch Begehungen neu erforscht und beurteilt wurden. Es folgen nun drei Burgen im Bereich Schiltach sowie eine Anlage, die schon zu den Schramberger Burgen zu rechnen ist. Aus der Zusammenschau ergibt sich schließlich ein Modell der Laufzeiten und des zeitlichen Verhältnisses der einzelnen Burgen zueinander.
Die Burgruine Wolfach
(2019)
Etwa 1,3 km nördlich von Wolfach, nahe der Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Oberwolfach, stand auf der östlichen
Talseite die Burg Wolfach (Abb. 1). Der auffällige, prominente Bergkegel – eigentlich eine vorgeschobene Kuppe – ist nach
hinten durch eine Mulde vom weiter nach Osten ansteigenden Berghang abgesetzt; die natürliche Einsattelung ist durch einen
künstlichen Halsgraben vertieft und betont. Östlich, d. h. außerhalb des Halsgrabens, scheinen sich noch weitere Strukturen zu befinden, die auch in Zusammenhang mit der Burg stehen könnten. Ob sich hier vielleicht in der Frühzeit eine Vorburg befand, die später aufgegeben wurde, ist derzeit noch unklar.
„Unser Anteil am Westen“
(2019)
Am Ende seines Lebens konnte Wilhelm Hausenstein, der 1882 in Hornberg geboren worden war, von sich sagen, er habe „seit Kindesbeinen von meiner schwarzwäldischen Heimat her immer nach dem Elsaß auf die natürlichste und nächste Weise hinübergelebt“. Der Blick ging talabwärts, den Bächen und Flüssen nach, hin zum Rhein, ins Offene, Weite. Und nicht von ungefähr folgte dieser Blick dem Weg, den einst die Flößer genommen hatten, unter ihnen einer der Urgroßväter Hausensteins, der legendäre Johann Armbruster aus Wolfach. Er folgte zugleich der alten Poststraße, die von jeher Wien mit Paris verband. – Dagegen hat Hausenstein „oft erzählt, wie die Hornberger Schulbuben zur nahegelegenen Staatsgrenze, nach Schramberg zu, hinaufstiegen und den jenseits vermuteten württembergischen Bundesbrüdern ins Blaue hinein Beschimpfungen zuriefen“. Es war klar, wem die Sympathien galten, und wem nicht.
Die viele Jahre andauernde Erforschung der römischen Militärstraße von Straßburg nach Rottweil brachte es mit sich, dass der römische Meilenstein von Offenburg immer wieder einer eingehenden Betrachtung unterzogen wurde. Dieser ist das einzige schriftliche Dokument, das den Bau dieser Straße belegt. Das stark beschädigte Fragment des Meilensteines wurde 1605 in der Kinzig bei Offenburg gefunden (Abb. 1). Es ist mittig der Länge nach leicht schräg gespalten. Der Abbruch geht mitten durch die lateinischen Schriftzeichen, sodass beidseitig nur wenige Buchstaben sichtbar sind.
Dr. Paul Wolff (1887–1951)
(2019)
Im Jahr vor seinem Tod schrieb der Fotograf und Arzt Dr. Wolff seine Autobiografie, in der er sich vor allem seinem Leben
mit der Kamera, besonders der legendären Leica, widmete, die ihn berühmt und erfolgreich gemacht hatte. Industrielle, Politiker, Arbeiter und Kinder – alle hatte er mit seinen Objektiven in typischen Posen erfasst und auf Celluloid (früher auf Glasplatten) gebannt. Seinen Rückblick auf ein abenteuerliches, arbeitsreiches Leben begann er mit der Schilderung seiner
Kindheit in Lothringen, das damals zum deutschen Kaiserreich gehört hatte, und der anschließenden Jugendzeit in Straßburg.
Straßburg und Bad Rippoldsau
(2019)
Bad Rippoldsau lag und liegt idyllisch und recht abgeschieden, heute in einer Art Dornröschenschlaf – trotzdem dass der Ort
noch lange deutlich vom Nachruhm der großen „Goeringer-Zeit“ (vom Ende des 18. Jahrhunderts bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts) zehren konnte. Und zwischenzeitlich durch die „Schwestern der Liebe vom kostbaren Blut“ und die zur Zeit
ihres Bestehens erfolgreiche Klinik Bad Rippoldsau das medizinische Bäderwesen bis zur Gesundheitsreform in den 90er
Jahren des vorigen Jahrhunderts in hoher Blüte stand. Für die Fürsten zu Fürstenberg waren in ihrer Zeit als Landesherren stets Zimmer bereitzuhalten gewesen. Hier waren seit der Erhebung zum Großherzogtum die Landesherren zu Gast, hier wurde durch Großherzog Ludwig 1821 der Grundstein für die Vereinigte Evangelisch-Protestantische Landeskirche in Baden gelegt. Obwohl Bad Rippoldsau traditionell ein bedeutender, katholischer Wallfahrtsort ist: Noch heute genießt das Gnadenbild der Gottesmutter in der Wallfahrtskirche Mater Dolorosa in Bad Rippoldsau nicht nur an den traditionellen Wallfahrtstagen höchste Verehrung. Baden und das Elsass verbindet traditionell mehr als nur der Rhein, und diese Verbindung der Landschaft zwischen Schwarzwald und Vogesen geht weiter zurück als bis zur Eheschließung des späteren Großherzogs Karl Friedrich Ludwig mit Stépanie de Beauharnais, Kaiserliche Hoheit, Fille de France und Adoptivtochter Napoleons.
Es gibt nur wenige Aufzeichnungen von ehemaligen Kriegsgefangenen, die während des II. Weltkriegs in Deutschland arbeiten mussten. André Thomas (1911–2008), geboren in der Nähe von Clermont-Ferrand, von Beruf Konditor, kam am 23. Juni 1940 in St. Dié (Lothringen) in deutsche Gefangenschaft. Mitte Juli brachte man ihn mit etwa hundert Gefangenen nach Offenburg ins Stammlager (Stalag) am Holderstock. Er wurde mit zwei Kameraden dem Gärtnermeister Franz Wiedemer zugeteilt. Dort arbeitete er bis zu seiner Flucht im Dezember 1941. Wie es ihm gelang, sich über die streng bewachte Rheinbrücke, Straßburg, das Breusch-Tal, den Donon, Lunéville und Belfort ins unbesetzte Inner-Frankreich durchzuschlagen, hat er auf Drängen seiner Kinder nach alten Tagebuchnotizen 1980 niedergeschrieben. Sein Enkel Eric hat 2018 bei Familienforschungen den Sohn jenes Gärtnermeisters – das ist der Verfasser – per Internet aufgespürt, um vielleicht noch mehr über die Zeit in Offenburg zu erfahren. Der Wissensgewinn lag dabei mehr auf meiner Seite und ich bringe Andrés Aufzeichnungen gern einem größeren Leserkreis zur Kenntnis, zunächst um weitere Zeitzeugen zu ermutigen, ihre Erinnerungen an die Zeit der „Erbfeindschaft“ festzuhalten. Zum Zweiten aber sollte man die deutsch-französische Aussöhnung und Freundschaft nicht für selbstverständlich nehmen, weil gerade heute populistische und nationalistische Stimmen wieder erschreckend laut werden.
Als der Badische Landtag am 6. November 1929 zum ersten Mal in seiner neuen Wahlperiode zusammentrat, traf mitten in der Vormittagssitzung die Nachricht vom Tod des Prinzen Max von Baden ein; der Prinz war seit 1889 Mitglied der Ersten Kammer und von 1907 bis 1918 deren Präsident gewesen. Das „Haus“ erhob sich zu einem kurzen Nachruf des Landtagspräsidenten Eugen Baumgartner auf den Prinzen – mit Ausnahme der Fraktionen der Deutschnationalen Volkspartei und der Nationalsozialisten, die demonstrativ den Saal im Karlsruher Ständehaus verließen; die Abgeordneten der Kommunisten blieben sitzen.
Geboren am 25. September 1734, als drittes Kind von Hercule Mériadec de Rohan, Prinz von Montbazon, und Louise Gabrielle Julie de Rohan, wird Louis de Rohan am 20. April 1743 im Alter von neun Jahren zum Kanoniker der Kathedrale in Straßburg ernannt. Im Alter von 25 Jahren, am 22. November 1759, wird er zum Stellvertreter mit Nachfolgerecht des Straßburger
Bischofs gewählt, der sein Onkel Constantin de Rohan ist. Als sein Onkel zum Beginn des Jahres 1779 stirbt, wird Louis de
Rohan unvermeidlich zum Fürst-Bischof von Straßburg. Wie die Baronin von Oberkirch es bemerkt „war er schon ein sehr
großer Herr, für den die Besitztümer des Bistums in Frankreich, wie in Deutschland nur ein Ring, so pflegte er zu sagen,
an einem seiner Finger waren“
.
»Ja wenn der ganze Bodensee ein einzig Weinfass wär« oder »Mädle wenn vuu Konstanz bisch, warum kaasch Du it küsse …«: am Bodensee kennt fast jedermann diese seit
Jahrzehnten als schmissig erachteten Reime des Konstanzer Fasnachts-Komponisten Willi
Hermann, deren alljährliche gesangliche Darbietung in der Konzilsfasnacht vom SWR-Fernsehen bundesweit übertragen wird. Zweifellos handelt es sich bei ihm, der mit bürgerlichem Namen Wilhelm Hermann (1907–1977) hieß, um eine Ikone der Fasnacht am
Bodensee. Wirkmächtig hat er seine musikalischen Spuren am Bodensee und in der Ostschweiz, etwa in der Groppen-Fasnacht in Ermatingen, hinterlassen. Doch über seine Vergangenheit von vor 1945 war bislang rein gar nichts bekannt. Anlässlich seines Todes
schrieb die Konstanzer Tageszeitung »Südkurier« am 30. November 1977 unter Aussparung
der Jahre 1933 bis 1945: »Sein Wiener Aufenthalt [Ende der 1920er Jahre] hat sein späteres
musikalisches Schaffen beeinflußt. Als er 1949 aus langer Kriegsgefangenschaft zurückkehrte ließ er sich in Konstanz nieder« [1]
. Mehr war vor über 40 Jahren wohl nicht in Erfahrung zu bringen und offensichtlich hat ihn auch niemand zu Lebzeiten jemals ernsthaft danach gefragt. Kollektiv wurde die NS-Vergangenheit beschwiegen, nicht nur in Konstanz.
Ein unbekannter Gartenplan
(2019)
Während einer Recherche im Fürstlich Quadt’schen Archiv in Isny stieß ich vor
einigen Jahren auf einen aufgerollten Gartenplan, der zwischen zahlreichen anderen verstaubten Rollen in einem Wandregal lagerte.[1]
Beim Öffnen der Rolle fiel sofort die große
Qualität der kolorierten Federzeichnung ins Auge, dann aber zur großen Überraschung
auch diese Signatur: Entworfen und gezeichnet von M. F. Weyhe aus Düsseldorf. Wie sich zeigen
sollte, war es ein beachtenswerter Fund, denn der Urheber des Plans war kein Unbekannter, sondern der angesehene Gartenkünstler Maximilian Friedrich Weyhe (Bonn 1775–
1846 Düsseldorf ), der Plan aber ein unbekanntes Werk, das aus unerfindlichen Gründen
vor mehr oder weniger als zweihundert Jahren in der Versenkung verschwunden und nur
durch den oben erwähnten glücklichen Zufall wieder ans Tageslicht gelangt ist.
Die Geschichte der evangelischen Kirche in der Weimarer Republik wird häufgi unter dem Blickwinkel der kirchenpolitischen Auseinandersetzungen wahrgenommen, in denen konservativen Kräfte sich zunehmend durchsetzten und liberale und sozialistische Pfarrer wie Hermann Maas oder Erwin Eckert in das Fadenkreuz der Kirchenleitung gerieten und mit disziplinarischen Maßnahmen gemaßregelt wurden. In der konservativ-nationalistischen Grundhaltung des Großteils der Pfarrerschaft sehen viele Forscher eine Ursache für ihre Anfälligkeit für Gedankengut, wie es von völkischen Gruppen und den Nationalsozialisten vertreten wurde. Schon 1932 traten die der NS-Ideologie oder eher -Propaganda nahe stehenden evangelische Christen mit einer eigenen Kirchenpartei auf, die 1933 in die „Glaubensgemeinschaft Deutsche Christen“ mündete. Doch die Geschichte der evangelischen Kirche in der Weimarer Zeit ist keineswegs eindimensional. Den rückwärtsgewandten Tendenzen und Träumen eines nationalen und völkischen Christentums und einer neu erwachenden umfassenden Volkskirche sowie der Trauer über die verlorene Monarchie stand ein verstärktes soziales Engagement der Kirche gegenüber, auch eine Öffnung für andere, bisher weitgehend marginalisierte Gruppen wie die Frauen und die Arbeiterbewegung.
Seit 100 Jahren in Geltung
(2019)
Am 14. August 1919 trat „Die Verfassung des Deutschen Reichs“ in Kraft, besser bekannt als „Weimarer Reichsverfassung“ (WRV). Sie war die erste republikanische Reichsverfassung und trat nach dem Ende des ersten Weltkrieges und dem damit verbundenen Zusammenbruch der Monarchie an die Stelle der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871. Trotz der staatsrechtlichen Umbrüche der Jahre 1933, 1945 und 1989/90 sind Teile dieser Verfassung bis heute in Kraft geblieben und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vollgültiges Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, die nicht etwa gegenüber den anderen Artikeln des Grundgesetzes auf einer Stufe minderen Ranges stehen. Es handelt sich um Bestimmungen, die das institutionelle Verhältnis des Staates zu den Religionsgemeinschaften betreffen, welche durch Art 140 zum Bestandteil des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 erklärt worden sind.
Am 1. Advent 1930 trat die neue Agende, das „Kirchenbuch für die Vereinigte evangelisch-protestantische Landeskirche Badens“, in Kraft. Bis dahin war offiziell die Agende von 1877 gültig. Dieser lange Zeitraum ihrer Verwendung war keineswegs vorgesehen und tatsächlich wurde die Benutzung der 1877er Agende schon lange nicht mehr praktiziert. Schon 1909 hatte die Generalsynode den Wunsch ausgesprochen, es möge die Agende [vom Jahre 1877] einer Revision in der Weise unterzogen werden, daß sie in ihrem Inhalt nach den jetzt vorhandenen kultischen Bedürfnissen erweitert und ergänzt und in ihrer Form dem liturgischen Geschmack und Takt unserer Zeit entsprechend überarbeitet werde. Vorgesehen war eine grundlegende Überarbeitung der Agende, ein Ergebnis wurde wegen des Arbeitsaufwandes nicht vor der nächsten Generalsynode, die erst für 1914 einberufen wurde, erwartet. Anstelle des verstorbenen Heinrich Bassermann übernahm Johannes Bauer, Universitätsprofessor und Direktor des praktisch-theologischen Seminars in Heidelberg, der dem kirchlichen Liberalismus zuzuordnen ist, schließlich diese Aufgabe, die er im Einvernehmen mit dem Oberkirchenrat ausführte.
1643 erschien in Merians Topographia Sueviae eine Beschreibung des württembergischen Kurorts Bad Boll: „Ein Fleck, bey einer kleinen Meil von Göppingen, vnd in selbigem Ambt gelegen,
so vmbs Jahr 1596 vnd folgende, in die 160. wol erbawte Häuser, mit Schifersteinen bedeckt:
sonderlich aber ein schöne, grosse, vnd weite Kirch, zween Prediger, ein Rath- vnd Badhauß,
Mühl, vnnd etliche Wirtshäuser, gehabt. […] Vnd von diesem Flecken hat das berümbte, vnd bey
einer guten viertel Stund davon, gegen Kirchheim vnder Teck / gelegnes Bad / den Nahmen / daß
man es ins gemein das Bollerbade nennen thut“. Das östlich von Göppingen gelegene Bad Boll war schon bald Anziehungspunkt für zahlreiche Besucher, nachdem dort 1595 Schwefel- und
Thermalquellen in fossilienreichem Gestein gefunden worden waren, deren Eignung als Mineralbrunnen der Herzog Friedrich I. (1557–1608) von Württemberg sofort erkannte und den Ort
zum Heilbad ausbauen ließ. Noch im gleichen Jahr wurde die Quelle gefasst und durch das von
dem Renaissancehofbaumeister Heinrich Schickhardt (1558–1635) errichtete Badehaus für den
Kurbetrieb nutzbar gemacht.
Berufswechsler
(2019)
Die mittelalterlichen Kloster- und Domschulen haben für den Nachwuchs an Lehrern und Sängern selbst gesorgt. Als das Schulwesen aus dem Bereich der Kirche heraustrat und städtische
Schulen gegründet wurden, musste das Lehrpersonal anderweitig rekrutiert werden. Wo und wie,
ist weitgehend unbekannt. Frühe Spuren führen zur mittelhochdeutschen Lyrik. Ihnen wird im
Folgenden nachgegangen.
In Friedrich Dürrenmatts 1949 uraufgeführter Komödie „Romulus der Grosse“ verkündet Spurius Titus Mamma: „Die Germanen kommen!“, woraufhin Achilles antwortet: „Die kommen schon
seit fünfhundert Jahren, Spurius Titus Mamma“.
Diese durchaus lakonische Antwort auf die
Bedrohung Roms durch die Germanen ließe sich auch auf die Mitte des 19. Jahrhunderts verstärkt
einsetzende Wanderungsbewegung von Nord nach Süd über den Rhein übertragen, wenn man das
Wort „Germane“ durch „Deutsche“ ersetzt, denn ein signifikanter Teil der heutigen Einwohner
der Schweiz – vor allem des deutschsprachigen Landesteils – hat Vorfahren, die irgendwann im
19. und 20. Jahrhundert aus den Staaten des Deutschen Bundes, dann aus dem Deutschen Reich
und seit 1949 aus der Bundesrepublik Deutschland eingewandert sind. Dies geschah nicht immer
gleichförmig, sondern in Wellen, die sich nach dem Konjunkturverlauf richteten, von den Weltkriegen bestimmt wurden und abhängig waren von innenpolitischen Diskursen zur vermeintlichen
„Überfremdung“ des Landes.
Hingewiesen sei hier nur auf die aktuelle Zuwanderungsdebatte in
der Schweiz mit der Annahme der von der Schweizer Volkspartei lancierten sogenannten Masseneinwanderungsinitiative im Februar 2014, welche die Zuwanderung wieder durch Höchstzahlen und Kontingente steuern will. Auslöser war die starke Zunahme der Arbeitsmigration aus
den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Zuge des 2002 in Kraft getretenen und 2007
vollständig umgesetzten Abkommens über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und
der EU. Dies war übrigens nicht zum ersten Mal der Fall, begleiten politische und gesellschaftliche Diskussionen über Ausländer und Zuwanderungszahlen die Schweizer Geschichte doch spätestens seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen.
Mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten 1933 war ein außerordentliches Interesse des Staates an den Kirchenbüchern entstanden. Deren Auswertung hatte das fatale Ziel, die „Rassezugehörigkeit der Volksgenossen“ über Abstammungsnachweise festzustellen, damit „sich die Volksgemeinschaft im nationalsozialistischen Staat konstituieren konnte.“ Kein Vierteljahr nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde am 7. April 1933 das so genannte Berufsbeamtengesetz erlassen, das von den Staatsbediensteten den Nachweis der „arischen“ Herkunft verlangte. Mit
diesem Gesetz wurde es ermöglicht, jüdische und politische unliebsame Beamte in den Ruhestand zu versetzen oder zu entlassen. In den Folgejahren wurden zahlreiche Durchführungsbestimmungen erlassen, die auch Richter, Lehrer, Hochschullehrer und Notare als Beamte im Sinne dieses Gesetzes benannten und schließlich auch Angestellte und Arbeiter des Öffentlichen Dienstes, aber auch der Reichsbank und Reichsbahn einbezogen. Der Nachweis der „arischen“ Herkunft wurde durch beglaubigte Abschriften christlicher Taufen und Trauungen von Eltern und Großeltern aus den Kirchenbüchern erbracht und in einem „Ahnenpass“ eingetragen (s. Abb. 1 bis 3). War ein solcher Nachweis nicht zu erbringen oder belegte der Kirchenbuchauszug Informationen über die Taufe eines Juden, so war die „Nichtdeutschblütigkeit“ ermittelt. Die
„Rassezugehörigkeit“ wurde also durch die Konfession der Vorfahren nachgewiesen – ausschlaggebend war demnach nicht, ob es sich um „bekennende“ Juden handelt, sondern ob sich unter den Vorfahren auch Konvertiten befinden.
Gleichgültig, wen man als den wichtigsten Träger der Reformation bewertet, ob Fürstenreformation oder – wie G. D. Dickens es sehen wollte – die Glaubensneuerung als „urban event“, als Magistratsreformation, nie ist bezweifelt worden, dass zwischen ihr und der Intensivierung und Ausweitung der öffentlichen Gewalt ein enger Zusammenhang – genauer – eine Wechselwirkung – bestand: Auf der einen Seite die Schaffung eines lutherischen Kirchenregiments unter Nutzung des politischen Potentials, auf der anderen die Stabilisierung der politischen Macht durch das Obrigkeitsverständnis der Reformatoren; im Ergebnis: Der frühneuzeitliche Obrigkeitsstaat auf dem Fundament eines konfessionell homogenen Untertanenverbandes. Geradezu paradigmatisch wird dies in der Vorrede zur Großen Kirchenordnung des Herzogtums
Württemberg von 1559 zum Ausdruck gebracht: Wie wir uns dann vor Gott schuldig erkennen [… ] wie auch des Gott, der Allmechtig, in seinem gestrengen Urteil von uns erfordern würdet, vor allen dingen unser undergebne Landtschafft mit der reinen Leer des heiligen Evangelii, so den rechten friden des Gewissens bringt unnd die hailsame waid z(o)m ewigen Hail unnd Leben ist, versorgen.