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Ein Tellerwäscher erzählt
(2019)
Am 1. Oktober 1959 begann mein Arbeitsverhältnis bei der Offenburger Maschinenfabrik Martin in der Abteilung für
Geschirrspülmaschinen. Diesem denkwürdigen Ereignis ging das übliche Bewerbungsgespräch voraus, welches beim Personalleiter im Hauptgebäude von Martin sehr locker und in beidseitigem Einvernehmen stattfand. Eines schönen Morgens um acht Uhr fand ich mich in dem wenig attraktiven Spülmaschinen-Gebäude am Holderstock ein, um als der neue Technische Zeichner von der Mannschaft empfangen zu werden.
Ernst Peter Huber wurde am 31. Oktober 1900 als Sohn des Werkführers der Vereinigten Keramischen Fabriken, Peter
Huber und dessen Ehefrau Maria, geb. Dillberger in Zell am Harmersbach geboren. Nach Abschluss einer Ausbildung als Keramikmaler ging er auf Wunsch seiner Eltern und auf Empfehlung des damaligen Keramikfabrikanten G. Schmieder zur weiteren Ausbildung auf die Kunstgewerbliche Fachschule nach Karlsruhe. Sein malerisches Talent drängte ihn jedoch nach freischaffendem Künstlertum und so besuchte er – zunächst ohne Wissen seiner Eltern – die bekannte Privatschule Block – Hagemann, Karlsruhe. Nach bestandener Prüfung wurde er zum Studium an der Staatlichen Kunstakademie 1921 als Schüler zugelassen und konnte sich hier mit allen Gebieten der Malerei und Techniken vertraut machen. Während der letzten Hochschuljahre war er Meisterschüler der Professoren Dillinger und Göbel. Die Schule hatte unter der Leitung des Professors A. Haueisen weit über die Grenzen Badens hinaus einen guten Ruf. Im Alter von 26 Jahren war Huber kein Unbekannter mehr.
Die Darstellung der Herrschaft Schramberg auf der Pürschgerichtskarte des David Rötlin von 1564
(2004)
Die Herrschaft Schramberg, um die Zeit der Herstellung der Pürschgerichtskarte im Besitz des Rochus Merz von Staffelfelden und - nach dessen Tod - seiner Frau Anne Mertzin, bestand aus den Ämtern Schramberg mit Sulgen, Aichhalden, Mariazell, Tennenbronn und Lauterbach. Tennenbronn gehörte allerdings nur teilweise zu Schramberg, teils zu Württemberg, das sich auch das Patronatsrecht über die Kirche in Tennenbronn sichern konnte.
Ich freue mich und bin beeindruckt, Sie heute so zahlreich hier begrüßen zu dürfen. Einen ganz speziellen Gruß richte ich an unsere deutschen Freunde hier in der Region, allen voran an Herrn Bürgermeister Dr. Günther Nufer sowie an alle Vertreterinnen und Vertreter der Stadt, des Stadtarchivs, der kirchlichen und kulturellen Institutionen und die Verantwortlichen des Kulturhauses Villa Berberich. Einen Willkommensgruß entbiete ich auch den Gästen aus St. Gallen und freue mich besonders über die Anwesenheit des Regierungsrates Herrn Peter Schönenberger und des Stiftsarchivars, Herrn Dr. Vogler. Meine Frau und ich sind heute gerne nach Bad Säckingen gereist, da uns diese Stadt und ihre Bewohnerinnen und Bewohner seit unserem ersten Besuch sofort in den Bann gezogen haben. Man spürt hier ein gutes Mass an Tradition und Fortschritt. Eindrucksvoll sind auch die ausgesprochen schöne Lage und die vielen historischen Bauten. Als Luzerner könnte ich höchstens ein wenig neidisch sein, dass die gedeckte Holzbrücke über den Rhein noch etwas länger ist, als die Kapellbrücke in Luzern. Bad Säckingen hat nicht nur eine geografische Nähe, sondern auch eine besondere kulturelle und mentale Verbindung mit der Schweiz. Ich denke dabei auch an die historischen Verbindungen mit dem Kanton Glarus, die 1988 auch zu einer Partnerschaft mit der Gemeinde Näfels geführt hat. Bad Säckingen ist ein Vorbild für die regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit und übt eine wichtige Scharnierfunktion zwischen dem südbadischen Raum und den angrenzenden Kantonen aus. Ich bin immer wieder beeindruckt, mit welcher Selbstverständlichkeit hier nationale Grenzen
überwunden werden und wie erfolgreich dieses Zusammenwirken sich gestaltet. Ein besonderer Beweis dafür ist auch das alljährlich stattfindende Brückenfest, das am letzten Wochenende mit einer grossen Beteiligung der Bevölkerung nördlich und südlich des Rhein begangen wurde. Solche grenzüberschreitenden Verbindungen sind in einer zunehmend globalisierten
Wirtschaftswelt von grosser Wichtigkeit.
Die Schriften des Straßburger Reformators Martin Bucer zur Kindertaufe, insbesondere seine ausführliche Schrift Quid de baptismate infantium iuxta scripturas Dei sentiendum von 1533, haben ihm den Ruf eines „unparalleled master of a theology of infant baptism“ eingebracht. Dieser zu Recht verliehene Titel steht allerdings in einem krassen Missverhältnis zur Resonanz seiner Kindertaufschriften in der Sekundärliteratur zur Geschichte der Reformation. Die letzte ausführliche Besprechung seiner hier übersetzten Hauptschrift zur Kindertaufe stammt aus dem Jahr 1884. Dies mag unter anderem daran liegen, dass bisher keine kritische Edition, geschweige denn eine deutsche Übersetzung von Bucers Schrift Quid de baptismate vorliegt. Dem versucht die hier veröffentlichte Übersetzung abzuhelfen. Diese Schrift über die Kindertaufe ist als offener Brief an den Münsteraner Täuferführer Bernhard Rothmann gerichtet und erschien kurz vor der militärischen Zuspitzung der Lage in Münster Anfang 1534.
In den Jahren 1896/97, Heinrich Hansjakob war ungefähr sechzig Jahre alt, entstanden die drei Erzählungen „Der Fürst vom
Teufelstein", ,,Theodor der Seifensieder und „Afra", die im Spätjahr 1897 in dem Sammelband „Waldleute" im Verlag Adolf Bonz, Stuttgart, mit Illustrationen des Gutacher Schwarzwaldmalers Prof. Wilhelm Hasemann erschienen. Wie Manfred Hildebrand in der Einleitung zu der Neuauflage im Verlag der Stadt Haslach 1984 schreibt, sind die beschriebenen Personen keineswegs der dichterischen Phantasie Hansjakobs entsprungen, sondern lebten alle um die Mitte und gegen Ende des 19. Jahrhunderts im oberen Kinzigtal, über deren Bewohner er, Hansjakob, bisher so gut wie nichts geschrieben hatte.
„Sie werden mir, meine Herrn, wohl gestehen, daß unsere neuste Zeit […] neue und ernste Forderungen an uns und unsere Gemeinde stellt; neue Bedürfnisse sind in dem hier zu besprechenden Falle gewiß vorliegend, das Bedürfniß, für arme Waisenkinder zu sorgen, eine neue Anstalt zu ihrer Bildung und Erziehung zu gründen.“ Diese Worte wurden am 6. August 1845 in einem Vortrag über den Bau eines Waisenhauses an den Stiftungsrat Offenburg gerichtet. Die Forderung nach einem Waisenhaus kam bereits 1832 auf, als der katholische Pfarrer Franz Ludwig Mersy die Errichtung einer solchen Anstalt vorschlug. Mit dieser Überlegung war Offenburg nicht alleine. Gegen Ende des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts kam die sogenannte „Rettungshausbewegung“ auf und im ganzen deutschsprachigen Raum wurden Waisen-, Kinder- und Pflegeheime gegründet. Ein wichtiger Faktor war in diesem Zusammenhang die (Neu-)Entdeckung der Kindheit. Bis ins 18. Jahrhundert hinein galten Kinder als kleine, unvollendete Erwachsene. Diese Ansicht änderte sich zunehmend in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts und führte nach und nach zur „[…] Entfernung des Kindes aus der Erwachsenenwelt […]“.
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Untrennbar mit der frühen Ludwigsburger Stadtgeschichte ist die Gestalt der
Christina Wilhelmina von Grävenitz (1685–1744) verbunden. Sie war 24 Jahre
die Mätresse des Ludwigsburger Stadtgründers Eberhard Ludwig und prägte
dessen Regierungszeit wie kein anderer Mensch.
Mätressen verdankten in der Frühen Neuzeit ihren Aufstieg vor allem ihrem
Aussehen. Und wer könnte das Aussehen der Grävenitz besser beurteilen als ein
Zeitzeuge. Heinrich August Krippendorf hatte als ihr Privatsekretär über viele
Jahre sehr engen Kontakt zu ihr. Er schreibt aus der Retrospektive:
»Es war ... an der Grävenitz
gar nichts Schönes, außer der Busen und Hände. Ihre
Augen, Haar und Taille von der allergemeinsten Sorte, die Zähne die heßlichsten
von der Welt, der Gang negligent. Ihr Angesicht, welches jederzeit mit Farde so
starck übergeschmiert war, als ob sie einem [G]ipser die Arbeit verdungen, gliche
ohne diesem Anstrich einem alten Epitaphio, woraus das Gold gekratzt worden, indem es die Blattern gar grob verderbt hatten. Nechst diesem ist es schier unmöglich
zu glauben, wie Eberhard Ludwig die Grävenitz die letzten 12 Jahre ihres Dominats
über lieben können, denn sie ward durch eine ausgestandene Kranckheit so unförmlich dick, daß es Kunst brauchete, sie einzuschnüren, welches auch sehr selten und
nur bey den vornemsten Hoffestins geschahe.
In den badischen Markgrafschaften verlief die Reformation sehr zögerlich und in stetem Auf und Ab. In den oberrheinischen Territorien trafen lutherische, calvinistische und gegenreformatorische Ideen aufeinander und konnten sich je nach regierendem Markgraf unterschiedlich stark behaupten. Erst mit dem Westfälischen Frieden 1648 war die Konfessionalisierung abgeschlossen: Baden-Durlach mit den Gebieten der unteren und der oberen Markgrafschaft war hinfort
evangelisch, die Markgrafschaft Baden-Baden katholisch.
Zwei zerstrittene Gesandte
(2012)
Im Februar 1819 machte sich eine deutsche Gesandtschaft auf den Weg nach Rom, um dort Dokumente zu übergeben, die nach dem Willen der entsendenden deutschen Staaten zur Errichtung der Oberrheinischen Kirchenprovinz führen sollten. Die beiden Gesandten waren der württembergische Freiherr Philipp Moritz von Schmitz-Grollenburg und der badische Freiherr Johann V. von Türckheim. Die beiden Adligen brachen als alte Freunde gemeinsam auf und kamen getrennt und zerstritten zurück. Die Geschichte und die Ergebnisse dieser zunächst erfolglosen Gesandtschaft sind längst detailliert und erschöpfend aufgearbeitet. Nun sind aber im Familienarchiv der Freiherren von Türckheim neue Unterlagen aus dem Besitz des badischen Emissärs aufgetaucht, die den bisherigen Blick ergänzen und gleichzeitig einen persönlicheren Eindruck von Johann V. erlauben. Neben zahlreichen Briefen und Arbeitsmaterialien Türckheims handelt es sich hierbei um ein ausformuliertes, eigenhändig geschriebenes Tagebuch, in dessen Fokus die Verhandlungen und deren Inhalt stehen, sowie mehrere Tagebuchnotizen zur Reise und zu einzelnen touristischen Ausflügen. Im Folgenden soll der Schwerpunkt auf dem Verhältnis der beiden Gesandten liegen. Der Inhalt der politischen und kirchenrechtlichen Verhandlungen soll dabei nur am Rand berührt werden — so weit, wie es zum Verständnis der Vorgänge notwendig ist. Für alles andere sei auf die im Fußnotenapparat angeführte Literatur verwiesen. Im Fokus stehen die Dokumente aus dem Familienarchiv von Türckheim. Daneben wurde aber auch die staatliche Überlieferung im Generallandesarchiv Karlsruhe und im Hauptstaatsarchiv Stuttgart herangezogen.