Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
- Wissenschaftlicher Artikel (5338) (entfernen)
Sprache
- Deutsch (5273)
- Englisch (61)
- Französisch (4)
Gehört zur Bibliographie
- nein (5338) (entfernen)
Schlagworte
- Geschichte (353)
- Karlsruhe (212)
- Baden (211)
- Biografie (181)
- Freiburg im Breisgau (169)
- Villingen im Schwarzwald (152)
- Villingen-Schwenningen-Villingen (125)
- Oberrheinisches Tiefland (121)
- Nationalsozialismus (118)
- Offenburg (86)
Egal, von welcher Seite man sich dem strittigen Thema nähert, soviel ist sicher: Grund zu Frust und Zorn haben die Windmüller unserer Tage nicht mehr. Es fehlt ihnen an nichts. Seit Inkrafttreten des Stromeinspeisungsgesetzes im Jahr 1990, spätestens mit der baurechtlichen Privilegierung von Windkraftanlagen im Jahr 1997, wachsen Windräder wie Spargel aus dem Boden; anfangs noch mit bescheidenen, dann mit zusehends gigantischen Ausmaßen, mit Gesamthöhen, die leicht das Freiburger Münster in den Schatten stellen, mit Rotoren, die bis zu fußballplatzgroße Flächen überstreichen.
Der 12. Oktober 1944 war ein sonniger Herbsttag und gleichzeitig der Tag,
an dem sich viele Leute aus unserem
Ort schweren Herzens entschlossen,
unser geliebtes Tscheb zu verlassen.
Überall herrschte Ratlosigkeit wegen
des Vormarsches der russischen Armee. Wir Mädchen (Anna 13 Jahre,
Veronika 10 Jahre) waren zwar auch
von der großen Unruhe erfasst worden,
konnten jedoch die Sorgen und die
Trauer unserer Mutter Anna Stefan und
unserer Großeltern Theresia und Johann Zindl nicht nachvollziehen. Die Situation überstieg unser kindliches Vorstellungsvermögen, sodass wir das
ganze Ausmaß der von den Erwachsenen zu treffenden Entscheidungen gar
nicht erfassen konnten.
Sein Name klingt ziemlich altertümlich, sein
Aussehen ist es nicht: der schnittige Teil des
„Gutleuthaus“ in der Villinger Gerwigstraße 6 ist
erst zweieinhalb Jahre alt (Abb. 1), und der Rest als
umfangreich sanierter Nachkriegsbau des einstigen
„Maison de France“ auch nur ein paar Jahrzehnte
älter. Das, was im Villinger Gutleuthaus aktuell
getan wird, ist als Handlung aber durchaus als uralt
zu bezeichnen: Der Caritasverband für den
Schwarzwald-Baar-Kreis mit seinen inzwischen
350 haupt- und noch einmal so vielen ehrenamtlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat dort
seinen zentralen Sitz und er versucht, sogar schriftlich
definiert in seinem Leitbild, als katholischer
Wohlfahrtsverband das umzusetzen, was ein wohltätiger
Nazarener vor 2.000 Jahren mit Herz und
Hand predigte und konkret vorlebte.
Wie behält man den Überblick über das kirchliche Recht? Woher weiß man verlässlich, welche Normen gelten und welche nicht mehr anzuwenden sind? Heute suchen wir schnelle Antwort auf diese Fragen per Mausklick auf www.kirchenrechtbaden.de. Dort wird sogar das außer Kraft getretene Kirchenrecht archiviert. Rechtssammlungen – ob in digitaler oder in gedruckter Form – sind also das Mittel der Wahl. Sie ergänzen das amtliche Bekanntmachungsorgan, das Gesetzes- und Verordnungsblatt der Landeskirche (GVBl.). Rechtssammlungen zum kirchlichen Recht unserer Landeskirche (vor und nach der Union von 1821) gibt es bereits seit dem frühen 19. Jahrhundert. Nach einer
Darstellung des badisch-lutherischen Kirchenrechts durch P. L. Roman von 1806, unternahm es Jakob Heinrich Rieger, evangelischer Pfarrer zu Willstätt, eine „Sammlung von Gesetzen und Verordnungen über das evangelisch-protestantische Kirchen-, Schul-, Ehe- und Armenwesen im Großherzogthume Baden von 1806-1835“ herauszugeben. Riegers Werk „schließt sich an Roman’s oben erwähnte Schrift der Zeit nach an. Inhaltlich ging Rieger anders vor. Er gab die Normen im Wortlaut wieder, während Roman das Kirchenrecht seiner Zeit unter Angabe von Quellen darstellte, also quasi ein Lehrbuch verfasste. Im Bemühen um Aktualität seiner Sammlung ließ ihr Rieger weitere Bände folgen. So entstanden bis 1863 insgesamt zehn Bände, zuletzt herausgegeben von K. L. Schmidt.
Der 2. Weltkrieg war mit dem Waffenstillstand vom 8. Mai 1945 offiziell zuende gegangen. Die Alliierten hielten das frühere "Großdeutsche Reich" besetzt. Die Regierungsgewalt übernahmen deren Oberbefehlshaber in den Besatzungszonen; in der französischen Zone des alten Landes Baden und im späteren Land Württemberg-Hohenzollern war das der französische General Koenig. Der Berliner "Vier Mächte-Erklärung" folgend, wurden im Juni 1945 der alliierte Kontrollrat gebildet und deutsche Verwaltungsbehörden eingesetzt. Bis September 1945 wurde für Baden bestimmt, dass die Besatzungsgrenzen auch Verwaltungsgrenzen sind; damit sah sich das Land in zwei Teile zerschnitten. Die französische Militärregierung nahm ihren Sitz in Freiburg, und dort entstand auch die (süd)badische zivile Landesverwaltung mit Ministerien nach französischem Muster. Leo Wohleb, ehemals Lehrer am Donaueschinger Gymnasium und Bruder des uns bereits bekannten J .L. Wohleb. wurde im Dezember 1946 von den Franzosen als Staatspräsident eingesetzt und 1947 parlamentarisch bestätigt. Schon im März 1946 war ein Obergericht gebildet und Karl Siegfried Bader, inzwischen Universitätsprofessor, zum Generalstaatsanwalt berufen worden (WEINACHT & SAUER 1979: 207 ff).
Eine der ältesten Museumsgründungen in Baden-Württemberg, das traditionsreiche und renommierte Rosgartenmuseum in Konstanz, kann sich nach fast fünfjähriger Sanierungs- und Modernisierungsphase wieder dem Publikum präsentieren. Die langersehnte Wiedereröffnung am 26. September 2003 trifft fast auf den Tag genau das historische Eröffnungsdatum des 24. September 1871. Vor rund 132 Jahren fand die historische Einweihung der prähistorisch sowie kunst- und kulturgeschichtlich geprägten Sammlung, darunter Pfahlbaufunde der Jungstein- und Bronzezeit, städtische Antiquitäten, Waffen, Stempel, Münzen, Siegel, die Chronik des Konstanzer Konzils von Ulrich Richental statt, die durch den Konstanzer Apotheker, Naturwissenschaftler und Ratsherrn Ludwig Leiner (1830-1901) zusammengetragen wurde. Als Ausstellungsraum stellte ihm die Stadt Konstanz das ehemalige Zunfthaus der Metzger, Krämer, Apotheker und Seiler zur Verfügung, das um 1454 aus dem älteren Gebäude „Zum Rosgarten" und dem jüngeren Haus „Zum schwarzen Widder" entstanden war.
Die Parkanlagen um das Karlsruher Schloss bieten durch ihren alten Baumbestand vielen bedrohten Insektenarten eine wertvolle Heimstatt. Neben stattlichen Käfern wie Heldbock (Cerambyx cerdo) oder Hirschkäfer (Lucanus cervus), die dort die imposanten Alteichen besiedeln, leben hier auch weit unauffälligere, aber dennoch hochgradig bedrohte Käferarten wie
der Schnellkäfer Podeonius acuticornis (Germar 1824). Infolge seines zunehmend schwindenden Lebensraumes fand er Aufnahme in die Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands unter der Kategorie „vom Aussterben bedroht“ (Geiser 1998). Die markante Elateride stellt an ihr Habitat, vor allem stehende, sonnenexponierte Altbäume, besonders hohe Ansprüche.
Am 13. April 2002 fand im Amtssitz des südbadischen Regierungspräsidenten, im Basler-Hof in Freiburg, eine Veranstaltung statt, über die zwar im Rundfunk, aber nicht in der örtlichen Zeitung berichtet worden ist. Gut 80 persönlich geladene Personen nahmen teil, darunter Landtagsabgeordnete, Kommunalpolitiker, Landesbeamte und unter diesen allen die Autoren eines Buches, das zu diesem Anlaß präsentiert werden sollte. Das Ereignis, das da im Zusammenhang mit dem 50jährigen Landesjubiläum stattfand, war darum nicht alltäglich, weil die beiden badischen Regierungspräsidenten, Dr. von Ungern-Sternberg und Frau Hämmerte, als Gastgeber gemeinsam in Erscheinung traten. Sie hatten gemeinsam ein Geleitwort zu einem Buch geschrieben, das an diesem Tag der Öffentlichkeit übergeben wurde: ,,Die badischen Regionen am Rhein. 50 Jahre Baden in Baden-Württemberg. Eine Bilanz". Herausgegeben hat es der an der Universität Würzburg Politische Wissenschaft lehrende Professor Paul-Ludwig Weinacht; erschienen ist es im Nomos-Verlag Baden-Baden (Preis 34 Euro).
Am 23. Januar 1846 greift im südrussischen Nowotscherkassk (Stadt nordöstlich von Rostow
am Don, Donkosakengebiet) ein erboster Johannes Wittwer zu Feder und Papier, um sich sowohl
mit Nachdruck beim in Sankt Petersburg residierenden Schweizer Honorargeneralkonsul Johann
Bohnenblust (1785–1859, Konsul 1837–1847) über seinen früheren Arbeitgeber, Generalleutnant
Vasilij Dmitrievič Ilovajskij (1785–1860), zu beschweren als auch – und zwar in der gleichen
Angelegenheit – bei der diplomatischen Vertretung der Schweiz um tatkräftige Unterstützung
nachzusuchen. Im Rahmen eines mehrere Seiten umfassenden, ausführlich gehaltenen Briefes
an seinen aus Aarburg (südlich von Olten, Kanton Aargau) stammenden, in der einschlägigen
Literatur wohl zu Unrecht als einstigen Zögling des Erziehers und Sozialreformers Johann Heinrich Pestalozzi (1746–1827) erwogenen Landsmann bringt der sich selbst als unterthänigster
Diener bezeichnende Verfasser des Schreibens in dezidierter Form seinen tiefen Unmut über die
– zumindest aus seiner persönlichen Perspektive – geradezu betrügerischen Machenschaften und
das lügenhafte Gebaren seines früheren Dienstherrn zum Ausdruck. Allerdings: Im Mittelpunkt
des kurze Zeit später (am 13./1. Februar 1846) in der damaligen Hauptstadt des Zarenreiches
eingetroffenen Briefes stehen nicht etwa Vorwürfe, die einen Arbeitskonflikt zwischen Johannes
Wittwer und Ilovajskij betreffen, sondern das angebliche Unrecht, das Wittwers Gattin Maria
vonseiten des hohen russischen Offiziers widerfahren zu sein scheint.